F.3 Rückblick
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.3 Rückblick auf das Jahr 2023 und aktueller Stand 2024
Rückblick auf das Jahr 2023
Hinweis: Der SAP-Logik folgend, haben Erträge ein negatives, Aufwendungen ein positives Vorzeichen. Daher sind auch Defizite mit Pluszeichen und Überschüsse mit
einem Minuszeichen versehen.
Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2023 wurde gemäß Art. 102 GO im Anschluss
an die Aufstellung dem Stadtrat in der Sitzung am
17.07.2024 zur Kenntnis vorgelegt.
Zusammengefasst lässt sich das Jahresergebnis 2023
wie folgt beschreiben:
Das Jahr 2023 hat erneut mit einem unerwartet hohen
Überschuss in Höhe von 123,0 Mio. € abgeschlossen
Ursprünglich wurde das Jahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 9,3 Mio. € geplant.
In 2023 sind die ordentlichen Erträge gegenüber dem
Vorjahr um 5,9 % oder 138,6 Mio. € gestiegen. Die ordentlichen Aufwendungen nahmen um 190,7 Mio. €
Ergebnisrechnung im Rückblick Ist Plan Ist Δ Ist
(in T€) 2023 2023 2022 2023 zu 2022
1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.232.160 -1.128.619 -1.116.248 -115.912
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -566.050 -581.968 -593.526 27.476
3 + Sonstige Transfererträge -6.659 -6.814 -8.951 2.293
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -95.657 -90.735 -92.648 -3.009
5 + Auflösung von Sonderposten -54.146 -58.625 -53.285 -861
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -48.199 -44.681 -42.240 -5.959
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -362.456 -320.408 -303.917 -58.539
8 + Sonstige ordentliche Erträge -119.407 -53.481 -132.659 13.252
9 + Aktivierte Eigenleistungen -5.081 -5.265 -6.571 1.490
10 +/- Bestandsveränderungen -99 0 -1.257 1.158
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.489.914 -2.290.595 -2.351.302 -138.612
11 - Personalaufwendungen 644.560 646.137 625.286 19.275
12 - Versorgungsaufwendungen 123.112 115.706 89.348 33.764
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 335.656 303.593 295.597 40.058
14 - Planmäßige Abschreibungen 148.206 108.239 124.019 24.186
15 - Transferaufwendungen 979.187 982.515 891.416 87.772
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 143.169 133.863 157.508 -14.339
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.373.890 2.290.053 2.183.174 190.716
S3 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(=Saldo S1 und S2) -116.024 -542 -168.128 52.104
17 + Finanzerträge -10.349 -5.987 -3.434 -6.915
18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 41.169 26.964 23.499 17.670
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 30.819 20.977 20.064 10.755
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -85.205 20.435 -148.064 62.858
19 + Außerordentliche Erträge -47.915 -44.269 -6.705 -41.211
20 - Außerordentliche Aufwendungen 10.088 269 12.017 -1.929
S6 = Außerordentliches Ergebnis
(=Saldo Zeilen 19 und 20) -37.828 -44.000 5.312 -43.140
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -123.033 -23.565 -142.752 19.719
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(entsprechend 8,7 %) zu. Es ergibt sich dadurch ein
rechnerischer Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwendungen) in Höhe von 104,9 %.
Da diese Kennzahl über 100 % liegt, konnten die ordentlichen Aufwendungen vollständig durch ordentliche
Erträge gedeckt werden. Im Vorjahr lag diese Kennzahl
bei 107,7 %.
Die folgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick zu den
wesentlichen Einflussfaktoren auf das Jahresergebnis
2023:
Aus der Tabelle wird deutlich, dass die starke Abweichung des Ergebnisses vom Plan durch stark volatile
und nicht planbare Positionen verursacht wurde, das
heißt im Wesentlichen durch höhere Gewerbesteuererträge und Nachzahlungen für Vorjahre (insbesondere für
Impfzentren).
Die höchsten Planabweichungen ergaben sich damit bei
der Gewerbesteuer (circa 112 Mio. € über Plan). Nach
einem Rückgang bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer in 2020 setzt sich seit 2021 der positive Trend der
letzten Jahre fort. In 2021 stiegen sie um 131,2 Mio. €,
2022 nochmals um 5,0 Mio. € und in 2023 folgte nun ein
weiterer Höchstwert mit 670,4 Mio. €.
Auch die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die seit 2010, nur unterbrochen durch einen Rückgang im Jahr 2020, kontinuierlich angestiegen
waren, verzeichneten starke Zuwächse in den letzten
Jahren (+23,9 Mio. € von 2021 zu 2020), +17,1 Mio. €
von 2021 zu 2022). In 2023 konnten sie jedoch nur leicht
zulegen (+1,3 Mio. €).
Bei den Zuweisungen und Zuschüssen hingegen konnten die Planwerte nicht erreicht werden (16 Mio. € unter
Plan). Bei letzterer Position bestehen die Abweichungen
vor allem bei den Schlüsselzuweisungen (-22,8 Mio. €),
den Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbsteuer
(-17,5 Mio. €) und für Lehr-/ und Kinderbetreuungspersonal (13,0 Mio. €). Die Erträge aus Schlüsselzuweisungen können starken Schwankungen unterliegen, 2023
war erstmals seit langem ein spürbarer Rückgang zu
verzeichnen (-16,2 Mio. €), nachdem sie im Vorjahr noch
um 11,6 Mio. € angestiegen waren.
(in Mio. €) Ist Plan Ist Δ Ist
2023 2023 2022 2023 zu 2022
Gewerbesteuer -670 -558 -557 -113
Gewerbesteuerumlage 50 42 41 8
Einkommensteueranteil -350 -358 -349 -1
Zuweisungen gesamt -566 -582 -594 28
davon:
Zuweisungen Grunderwerbsteuer -26 -43 -45 19
Familienleistungsausgleich -26 -28 -28 2
Zuweisungen für konsumtive MIP-Maßnahmen -2 -1 -12 10
Kostenerstattungen -363 -320 -304 -59
davon:
Erstattung vom Land -40 -10 -7 -33
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -96 -91 -93 -3
Bezüge und Vergütungen 499 508 473 26
Pensions-/Beihilferückstellungen (Saldo Zuführung/Auflösung) 172 161 145 27
Lfd. Leistungen für Unterkunft/Heizung (KdU) (§ 22 I SGB II) 127 137 107 19
Auflösung von Sonstigen Rückstellungen -42 0 -51 9
Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen 10 0 18 -7
Abschreibungen 148 108 124 24
Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233 a AO 4 -3 0 4
Kreditzinsen 37 24 23 13
Außerordentliche (periodenfremde) Erträge : -48 -2 -7 -41
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Die Kostenerstattungen lagen 42,0 Mio. € über Plan, insbesondere mit 21,3 Mio. € bei den Erstattungen vom
Land (Deutschlandticket/ÖPNV-Rettungsschirm).
Die Personalaufwendungen lagen insgesamt 1,6 Mio. €
unter dem Plan, Minderaufwendungen bei den Bezügen
(9,0 Mio. €) wegen nicht besetzter Stellen wurden teilweise durch höhere Rückstellungszuführungen
(3,1 Mio. € und Beihilfen 2,4 Mio. €) kompensiert. Bei
den Versorgungsaufwendungen sorgten höhere Rückstellungszuführungen für eine Planüberschreitung von
7,4 Mio. €.
59,5 Mio. € resultieren aus den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen, insbesondere 36,2 Mio. € aus
der Auflösung der Rückstellung zur Bewertung des Klinikums und für eventuelle Verluste der Messe, daneben
noch Instandhaltungsrückstellungen und Rückstellungen für die Nachzahlung des Orts-/und Familienzuschlags.
Der Planwert wurde bei den Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen (32,1 Mio. €), insbesondere für Erstattungen an die VAG (29,8 Mio. €) und den Abschreibungen (40,0 Mio. €, davon 26,3 Mio. € bei Finanzanlagen (Klinikum)) überschritten.
Die Transferaufwendungen blieben 3,1 Mio. € unter dem
Plan.
Die Bezirksumlage stieg in 2023 weiter auf 235,2 Mio. €.
Hier geht der Trend seit Jahren spürbar nach oben.
Aufgrund der mangelnden Planbarkeit bestimmter Sachverhalte, insbesondere beim Abgang von Anlagevermögen und der Bildung von Rückstellungen, ergaben sich
hohe Ist-Planabweichungen bei den sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen.
Auch die außerordentlichen Erträge (47,9 Mio. €) – hier
sind in 2023 Nachzahlungen für Impfzentren für
2021/2022 enthalten – und außerordentlichen Aufwendungen (10,1 Mio. €) lassen sich naturgemäß kaum planen.
Aktueller Stand 2024
Über den aktuellen Stand des Haushaltsjahres wurde im
Jahr 2024 im Ältestenrat und Finanzausschuss in der
Sitzung am 17.07.2024 berichtet. Dabei wurde folgendes Fazit gezogen:
„Nach dem jetzigen Kenntnisstand können zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage die folgenden Aussagen
getroffen werden:
Die Vermögens- und Finanzlage kann derzeit nach den
vorliegenden Zahlen als geordnet bezeichnet werden.
Die Finanzsituation kann aktuell als uneingeschränkt gesichert angesehen werden. Die Stadt Nürnberg verfügt
über eine hinreichend hohe Ergebnisrücklage sowie Liquiditätsbestände und unausgeschöpfte Kreditermächtigungen.
Zur Entwicklung der Ertragslage lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt für das gesamte Jahr 2024 noch keine
aussagefähigen und belastungsfähigen Prognosen treffen. Aufgrund wesentlicher noch ausstehender Veränderungen bis zum Jahresende kann zum jetzigen Zeitpunkt
noch keine Abschätzung abgegeben werden, wie das
Jahresergebnis letztendlich ausfallen wird.
Für den Berichtszeitraum kann jedoch festgestellt werden, dass:
• sich die Gewerbesteuer wie im Vorjahr auf einem
sehr hohen Niveau bewegt und aktuell für eine
stabile, positive Ertragslage sorgt und
• auch unter Berücksichtigung der festgestellten Abgrenzungsbuchungen die Ertragslage sich zufriedenstellend darstellt.
Die Haushaltslage der Stadt wird auf mittelfristige Sicht
hin angespannt bleiben. Die Fortschreibung des städtischen Haushalts ist weiterhin mit Risiken behaftet, die
wie folgt umschrieben werden können:
• Das hohe und steigende Investitionsvolumen würde
nur mit einer deutlichen Erhöhung der Verschuldung
realisierbar sein. Deren Eingrenzung wird aber nur
möglich sein, wenn aus dem Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit ein möglichster hoher Überschuss erwirtschaftet und andererseits das Investitionsvolumen zurückgefahren wird.
• Inwieweit die Gewerbesteuer auf dem hohen Niveau bleiben wird, hängt von unterschiedlichsten
Faktoren ab, die größtenteils nicht von der Stadt beeinflusst werden können.
• Weil sich die Gewerbesteuerträge in Nürnberg im
Vergleich zur Region überproportional stark entwickelt haben, erhöhen sich unsere Umlagebeiträge
und reduzieren sich unsere Zuweisungen relativ gesehen.
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• In Kombination mit der vom Bezirk Mittelfranken beabsichtigten Steigerung des Umlagesatzes würde
dies für die Stadt Nürnberg zu einer deutlich höheren Bezirksumlage führen.
• Mit der Tarifrunde 2023 kam ein sehr hoher Tarifabschluss zustande, der die Kommunalen Arbeitgeber
an die Grenze des Machbaren gebracht hat. Aus
diesem Grunde werden ab dem Jahr 2024 die Personalkosten den städtischen Haushalt überproportional belasten.
• Es zeichnet sich zum jetzigen Zeitpunkt ab, dass einige städtische Töchter (unter anderem Städtische
Werke Nürnberg (StWN) und Klinikum Nürnberg) einen massiven Kapitalbedarf haben werden.
• Auswirkungen von auf Bundesebene beschlossen
und beabsichtigten Steuerentlastungen wird zu einem Rückgang der Erträge aus Einkommenssteueranteilen führen. Die derzeit von der Bundesregierung diskutiere Wachstumsinitiative könnte für die
Stadt Nürnberg mit Mindererträgen von bis zu
30 Mio. € in 2025 und 2026 einhergehen.
Diese Risiken vor Augen ist es deshalb unerlässlich,
dass die Stadt Nürnberg sowohl bei den Investitionen als
auch im konsumtiven Bereich Zurückhaltung üben muss.
Damit die Stadt Nürnberg weiterhin handlungsfähig
bleibt, hat das Erreichen eines genehmigungsfähigen
Haushalts weiterhin oberste Priorität.“
Die im Juli 2024 getroffenen Aussagen haben weiterhin
auch noch Anfang Dezember 2024, bei Fertigstellung
des Haushaltsplanes 2025, ihre Gültigkeit.
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