C Haushaltssatzung
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
C. Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2025
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, i.d.F. der Bek. vom
22.8.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl.
S. 98) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 2.584.916.635 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.657.980.263 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von - 73.063.628 €
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 2.508.795.188 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 2.434.402.559 €
und einem Saldo von 74.392.629 €
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 244.644.400 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 538.592.200 €
und einem Saldo von - 293.947.800 €
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 200.000.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 100.239.500 €
und einem Saldo von 99.760.500 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 119.794.671 €
ab.
(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2025 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 114.600.000 €
und in den Aufwendungen mit 107.170.250 €
ab.
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b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 122.093.000 €
ab.
(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„NürnbergStift“ für 2025 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 51.726.998 €
und in den Aufwendungen mit 53.332.516 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.352.039 €
ab.
(4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2025 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 93.141.000 €
und in den Aufwendungen mit 101.241.000 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.250.000 €
ab.
(5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Franken-Stadion Nürnberg“ für 2025 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 1.743.840 €
und in den Aufwendungen mit 4.749.970 €
ab.
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b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.759.683 €
ab.
(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„NürnbergBad“ für 2025 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 7.985.000 €
und in den Aufwendungen mit 17.811.741 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.207.985 €
ab.
(7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“
für 2025 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 53.798.158 €
und in den Aufwendungen mit 171.123.031 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 37.706.000 €
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
200.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des
Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 80.000.000 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“
sind nicht vorgesehen.
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(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes
„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion
Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des
Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 14.707.894 € festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des
Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 31.106.000 € festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 1.335.227.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes
„Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 120.540.000 € festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird
auf 74.529.000 € festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes
„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 20.392.000 € festgesetzt.
(5) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion
Nürnberg“ wird auf 450.000 € festgesetzt.
(6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“
wird auf 10.000.000 € festgesetzt
(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 57.300.000 € festgesetzt.
§ 4
entfällt *)
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird
auf 280.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 19.100.000 € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 8.407.584 € festgesetzt.
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 15.521.000 € festgesetzt.
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(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 9.900.000 € festgesetzt.
(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
*) Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden in der Satzung vom 5. November 2024 und für die Gewerbesteuer in der
Satzung vom 5. April 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H.
b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 780 v.H.
2. Gewerbesteuer 467 v.H.
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