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Übergreifender Bereich
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen:
03
Baupauschale (allgemeiner Hochbau)
1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall
jeweils unter 500 T€) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen werden im Ergebnishaushalt veranschlagt.
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs
3) Kostenschätzung
4) keine
04
Pauschale für bewegliches, immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter
Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichen und immateriellen Vermögen sowie geringwertige Wirtschafts-
güter. Die Aufteilung erfolgt entsprechend den Vorgaben der kaufmännischen Buchführung.
- Bewegliches Vermögen: Anlagegüter mit einem Netto-Anschaffungswert von über 1.000 €. Individuelle
Nutzungsdauer je nach Anlagenklasse.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert von 150 € bis
1.000 €. Es wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Vorzeitige Abgänge einzelner
Gegenstände werden dabei nicht berücksichtigt.
2) Einmalige Erhöhung im Jahr 2017 um 245.000 € (115.000 € für die Ausstattung von Arbeitsplätzen mit Alarmierungssoftware, 130.000 € für die Einführung einer Standardsoftware für die digitale Gremienarbeit)
3) nicht relevant
4) keine
402
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
05
Pauschale für bewegliches Vermögen immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter
(externe Kostendecker)
Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen, immateriellem Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt
und Landwirtschaftsbehörde).
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
06
Pauschale für Investitionszuschüsse
1) Investitionszuschüsse für die Förderung nicht-städtischer Baudenkmäler.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
07
Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen
Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei
dieser Pauschale veranschlagt. 2017: 4.894 T€ für WBG KOMMUNAL, 11.029 T€ für das HOCHBAUAMT,
250 T€ für SÖR und 350 T€ für ÖPP-Maßnahmen.
1) Mittel, um Planungen (Kostenermittlung, Bedarfsermittlung etc.) für bislang im MIP nicht finanzierte Maß-
nahmen durchführen zu können. Außerdem werden Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaß-
nahmen anfallen können, zunächst hier veranschlagt. Außerdem werden ab 2016 Planungskosten für
künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen daraus finanziert.
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs
3) nicht relevant
4) keine
403
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
71
Zentral beschafftes bewegliches Vermögen (P)
1) Aus Mitteln dieser Pauschale wird für die gesamte Stadtverwaltung zentral über H beschafftes, bewegliches
Vermögen finanziert. Die Gelder werden, nur bei Bedarf, zur Verfügung gestellt für Weißgeräte (z. B. Kühl-
schränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen) sowie LAN-Schränke, Teeküchen, Werkzeuge und Über-
wachungsanlagen.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
81
Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
1) Der Bund hat ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden €
(Anteil Bayern 289,24 Millionen €) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung sind das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung.
Die Stadt Nürnberg hat sich mit folgenden Maßnahmen beworben, die mit Schreiben vom 11.05.2016 in das
Förderprogramm aufgenommen wurden:
- Verbesserungen (Barrierefreiheit) am Bahnhofsplatz (Bahnhofsvorplatz);
- Barrierefreier Ausbau von bis zu 60 Bushaltesteigen;
- Amtsgebäude BA/O Fischbacher Hauptstraße,
- Bau eines Plattformliftes und einer Behindertentoilette;
- Äußere Laufer Gasse 19-27, barrierefreie Erschließung von EP und LA;
- Bismarckschule, barrierefreier Zugang und zwei Aufzugsanlagen;
- Rathausplatz 2, Barrierefreier Umbau des Aufzuges an der Ehrenhalle;
- Marientorgraben 11, Hochbauamt, Einbau einer Behindertentoilette im EG, barrierefreie Erschließung
der Besprechungs-, Veranstaltungs- und Archivräume im UG;
- Bauhof 9, Baureferat, Einbau eines Plattformliftes und eines behindertengerechten WCs im EG;
- Lorenzer Str. 30, Verwaltungsgebäude, barrierefreie Erschließung des Dachgeschosses im Zuge der Erneuerung der Aufzugsanlage (ebenfalls barrierefrei) und Umbau eines Sanitärraumes zur Behindertentoilette;
- Marientorgraben 11, energetische Sanierung der Flachdächer über dem 5. und 6. Obergeschoss;
- Lorenzer Str. 32, Kunsthalle Dachsanierung
2) Erhöhung um 500.000 € aus der Pauschale 82 (einmalig), da u.a. bei der KIP-Maßnahme Bahnhofsvorplatz
Mehrkosten entstehen.
3) nicht relevant
4) Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG
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