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Bereich Ref. V
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat V:
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Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger
(Pauschale)
- Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel. -
1) Aufgrund des BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Baukostenzuschüsse für die Errichtung, den Umbau oder
die Erweiterung anerkannter Kindertagesstätten zu leisten. Diese belaufen sich auf zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, außerdem werden durch die Stadt Nürnberg 50 % der sogenannten Überhangkosten
(Unterschiedsbetrag zwischen zuwendungsfähigen und tatsächlich entstehenden Baukosten) nach einem
Kriterienkatalog übernommen.
Gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf
den Besuch einer Tageseinrichtung.
2) Reduzierung der Gesamtkosten (Wegfall der Planung JHA vom 21.03.2013; Planung von Pauschalansätzen
nach neueren Schätzungen); Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
Auf Grund der Erhöhung der Investitionszuweisungen nach Art. 10 FAG der förderfähigen Kosten, ergibt sich
eine höhere Drittmittelerwartung
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen nach FAG.
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen
1) Die Pauschale wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von Kindertageseinrichtungen
wieder bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten reichen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus. Zwischenzeitlich ist nach Angaben von SÖR in den unten nachfolgend genannten Einrichtungen überall dringend
eine Generalsanierung der Außenflächen notwendig:
- Haus für Kinder, Sorger Weg 5
- Kindergarten Olgastr. 15
- Kinderhort Zweibrückener Str. 30
- Kita Urbanstr. 14
- Kindergarten Heisterstr. 22
- Kindergarten Frankenstr. 37
- Kindergarten Gugelstr. 20
Weitere Maßnahmen würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert.
Die obige Maßnahme wurde vormals als Einzelmaßnahme (00631) geführt.
2) Reduzierung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach FAG
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