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Bereich 2. BM
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)
22
FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale)
- Zusätzliche zweckgebundene Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsansätze. -
1) Aus der Pauschale wird Ersatzbeschaffung von Einsatz-, Geräte- und Rettungswägen finanziert.
2) Erhöhung aufgrund gestiegenen Bedarfs
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen
Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze.
23
Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale)
- Zusätzliche Einnahmen erhöhen die Auszahlungsansätze. -
1) Aus der Pauschale wird der Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur
Telekommunikation und Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und
Fernmeldeanlagen finanziert.
Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den
städtischen Dienststellen, wie von OrgA gefordert, anbieten zu können. Desweiteren werden bisher angemietete Leitungen der Telekom durch eigene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kostengünstiger zu gestalten.
Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnishaushalt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Ausbau LWL-Netz für Dritte (Pauschale)
- Finanzierung außerhalb des Finanzrahmens (Erlöse im konsumtiven Bereich); zusätzliche Einnahmen erhöhen
die Auszahlungsansätze. -
- Ansatzhöhe vorbehaltlich der weiterhin guten Ertragslage bei der Vermarktung. -
1) Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die
Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfinanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene JahresRückzahlungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist die Amortisationszeit der Maßnahme kürzer als die Vertragslaufzeit.
2) Zeitlich befristete Erhöhung bis 2020 aufgrund gestiegenen Bedarfs.
3) Kostenannahme
4) Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert
25
Erweiterung der Brandmeldeanlagen
- Finanzierung außerhalb des Finanzrahmens (Erlöse im konsumtiven Bereich). -
1) Aus der Pauschale wird der Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr und die Netzumstellung
der Brandmeldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik finanziert.
2) Erhöhung aufgrund gestiegenen Bedarfs
3) Kostenschätzung
4) Zum Teil im Ergebnishaushalt gegenfinanziert
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Tiergarten Um- und Ausbau (Pauschale)
- Finanzierung aus dem allgemeinen Finanzrahmen (StB v. 22.11.1991). -
1) Die Mittel dienen für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und
Gebäuden – insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall
unter 250.000 € Gesamtkosten.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
36, 37, 74
Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr mit Grunderwerb
Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz)
- Aufteilung der Pauschale in Erschließungsstraßen/allgemein (Pauschal-Nr. 36) und Erschließungsstraßen/Vorausleistungen (Pauschal-Nr. 74); die beiden Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig. -
1) Ausbau von jährlich rund 10 - 15 km Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen
in bestehenden und neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Erschließungsbeiträge
39
Straßenherstellungs- und Ausbaumaßnahmen nach KAG-Satzung (Pauschale)
1) Ausbau von Straßen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und nach der vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind. Komplementärfinanzierung erfolgt
aus den verschiedenen anderen Einzel- und Pauschalstraßenbauansätzen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Beiträge nach Art. 5 KAG in Höhe von 30 – 80 %.
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
40
Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz)
- Finanzierung der städt. Mittel aus Stellplatzgeldern (StB v. 25.09.1996) -
1) Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen
benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von
Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software).
2) keine
3) Kostenannahme
4) Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese
erhöhen die Auszahlungsansätze.
41
Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale)
1) Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die
verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben
nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
42, 43
Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz) mit Grunderwerb
- Mehreinzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend; die Maßnahmen 42 und 43 sind gegenseitig deckungsfähig. -
- Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den
AfV vorgenommen. -
1) Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km).
Fortschreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstseins der Bürger und den Aktivitäten
anderer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaßnahmen
mit Gesamtkosten von mehr als 500 T€ werden ausgegliedert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
44
Radwege „aus 1 mach 3“: Bau und Sanierung (Pauschale)
- Analog zum Programm für Spielplätze "aus 1 mach 3"; falls keine Spenden eingehen, darf der städtische Anteil
zum Bau von Radwegen eingesetzt werden. -
1) Spendenmittel für Radwege werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische
Mittel.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Spenden
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
45, 46
Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz) mit Grunderwerb
- Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 48: Verkehrsberuhigung von Wohngebieten. -
1) Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbaumaßnahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstraßen.
2) Erhöhung der Pauschale um jährlich 400 T€ in den Jahren 2017 bis 2020 zur Komplementärfinanzierung von
Radwegemaßnahmen.
3) Kostenannahme
4) keine
47
Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale)
- Eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. -
- Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den
AfV vorgenommen. -
1) Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. €. Bei
einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anlagen erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen diejenigen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können,
erneuert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanierungsanlagen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen
Baumaßnahmen wird – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) Keine. Außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze.
379
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
48
Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale)
- Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 45, Straßenum- und –ausbau. -
1) Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen
Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo
30.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
49
Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale)
1) Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Kostenerstattungsbeträge von Grundstückseigentümern; zeitliche Verzögerung.
380
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz)
- Aufteilung auf Einzelmaßnahmen zur Behebung von Sicherheitsgefahren erfolgt nach Beschluss des Ältestenrates im Zuge des BIC-Verfahrens. -
1) Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen. Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960
und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppen-anlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23
Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brücken stammen bereits aus dem 15. Jahrhundert.
Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewahren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten
ausgeführt werden.
2) keine
3) Kostenannahme / vorläufiger Kostenrahmen
4) keine
52
Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. 4 eigene (Pauschale)
1) Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von Telekom-, und N-ERGIEMaßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich 3 bis 4 eigenen Beleuchtungsanlagen.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
381
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
53
Schaffung von Stellplätzen (Pauschale)
1) Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen
Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden.
Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62
ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Stellplatzgelder
54
Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale)
1) Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote geschaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3
Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen.
Falls keine zweckgebundenen Spenden eingehen, darf der städtische Anteil zum Bau und zur Generalsanierung von Spielplätzen verwendet werden.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Spenden
56, 57
Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung / Grunderwerb
1) Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender
Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl
für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen.
2) keine
3) Kostenschätzung / detaillierte Kostenberechnung
4) keine
382
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
58
Spielhöfe (Pauschale): Bau und Generalsanierung
- Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 59, Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung -
1) Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Beschlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten vielfach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher
realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interessierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch
Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
59
Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung
- Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 58, Spielhöfe (Pauschale): Bau und Generalsanierung -
- Seit dem Haushaltsjahr 2009 sind jährlich 100.000 € zweckgebunden für die Verbesserung von Ballspielangeboten. -
- 2014 und 2015: Veranschlagung der Gelder für die Laut!-Initiative konsumtiv. Konzernsystematisch bedingt
sind Maßnahmen für die Laut!-Initiative nunmehr im Wirtschaftsplan SÖR zu veranschlagen. -
1) Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
383
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
60
Kleingartenanlagen (Pauschale)
1) Die Zweckbindung für die Generalsanierung von Wasserleitungen und des Wegenetzes in Kleingartenanlagen entfällt.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
74
Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz)
Siehe Erläuterung bei Pauschale 36, die Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig.
76
Sanierung von Freisportanlagen an Schulen (Pauschale)
1) Bei den Freisportanlagen (Rundlaufbahnen, Kurzbahnen, Rasenspielfelder etc.) der Stadt Nürnberg (u. a. an
der Bertolt-Brecht-Schule, am Sigena-Gymnasium, am Schulzentrum Südwest, am Neuen und am Melanchthon-Gymnasium sowie Rasenspielfelder an der Adalbert-Stifter-Schule) besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
384
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Barrierefreie ÖPNV-Haltestellen(Pauschale)
1) Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes und der daraus resultierenden Forderung nach einer
„vollständigen Barrierefreiheit“ im öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2022 erfordert zügiges
Handeln.
Nachdem ein vollständiger Umbau der Bushaltestelleninfrastruktur bis 2022 aus finanziellen und auch personellen Gründen nicht möglich ist, wurde unter Anwendung eines allgemeinen „Bewertungssystem zur Priorisierung“ und eines „Planungsleitfaden für den barrierefreien Umbau“ ein Busvorrangnetz von 160 Bussteigen definiert, das gemäß der erforderlichen Dringlichkeit zuerst umzusetzen ist. Ein Beschluss im Verkehrsausschuss der Stadt Nürnberg am 03.12.2015 und im Stadtrat der Stadt Nürnberg am 27.01.2016 ist erfolgt. Eine Anzahl von 40 Bussteigen, die die allerhöchste Priorität besitzen, wird im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes (KIP) umgesetzt. Weitere 20 Bussteige waren im Programm angemeldet, wurden
aber nicht in die Förderung aufgenommen. Hierfür werden über die Pauschale bereits in 2017 und 2018 Mittel bereitgestellt.
Entsprechend der Beschlusslage wird die Verwaltung das definierte Busvorrangnetz im weiteren Planungsprozess kontinuierlich fortschreiben.
Um dem Ziel Barrierefreiheit im öffentlichen Raum näher zu kommen, ist sowohl für das weitere Busvorrangnetz, als auch bei Bedarf für Straßenbahnhaltestellen, eine zusätzliche finanzielle Mittelbereitstellung dringend notwendig. Hinsichtlich der vorhandenen personellen Ressourcen in der Verwaltung (Planung und Umsetzung) können dann ab 2019 ca. 10 Maßnahmen pro Jahr umgesetzt werden. Bei Ansatz von durchschnittlichen Kosten von ca. 30.000 € pro Maßnahme ergeben sich notwendige Mittel von 300.000 € pro Jahr.
2) Neue Pauschale; 2017/18 erforderlicher Mittelansatz für zum Kommunalinvestitionsprogramm angemeldete
aber voraussichtlich nicht geförderte Maßnahmen, ab 2019 jährlicher Ansatz i. H. v. 300 T€.
3) Kostenannahme
4) keine
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