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Bereich 2. BM
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)
00025
Umstellungskosten von Analog- auf Digitalfunk bei der Feuerwehr
1) Im Wesentlichen sind folgende Umstellungen/Beschaffungen vorzunehmen:
Koppelung der Hard- und Software in der Feuerwehrleitstelle, Umrüstung verschiedener Arbeitsplätze, Beschaffung von Fahrzeug- und Handfunkgeräten sowie eines Messplatzes und neuer technischer Ausstattung
für die Digitalfunkwerkstatt. Außerdem sind digitale Meldempfänger und Alarmgeber zu beschaffen.
2) keine
3) Kostenanschlag
4) Vom Land: Zuweisungen (Sonderförderprogramm)
00026 und 00577
Neubau der Feuerwache 1 / Grunderwerb
- Es werden Veräußerungserlöse aus dem Teilverkauf des bisherigen FW 1-Grundstückes i. H. v. 1.500 T€ erwartet - eingeplant in 2019 -
1) Mit Beschluss des Stadtrates vom 23.11.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah eine Ersatzlösung für
die baufällige Feuerwache 1 zu finden. Die für den neuen Standort an der Maximilianstraße erforderlichen
Grundstücke wurden von mehreren Eigentümern erworben.
2) Erhöhung der Gesamtkosten gemäß Baukostenindizierung
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). - Es werden außerdem im Jahr 2019
Veräußerungserlöse aus dem Teilverkauf des bisherigen FW 1-Grundstückes i. H. v. 1.500 T€ erwartet. Etwaige Veräußerungsgewinne werden im Ergebnishaushalt verbucht.
296
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00040
Umgestaltung Hauptmarkt
- Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -
- Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt (Nr. 654) und Hauptmarkt. Die
bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -
- Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. -
- Vorbehaltlich BIC-Verfahren. -
1) Der Hauptmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand und soll, zeitlich nach der Sanierung des
Obstmarktes, im Rahmen der Städtebauförderung ebenfalls neu betrachtet und ggf. umgestaltet werden. Mit
der Neubebauung des Augustinerhofareals sollen die Ortsstraßen Tuchgasse, Winklerstraße und Hauptmarkt
Westseite Fußgängerzone werden. Mit der Neugestaltung dieses zentralen Altstadtbereiches entstehen ein
attraktives Zentrum und eine neue Fußgängerachse Obstmarkt/Hauptmarkt/Tuchgasse/Pegnitzufer/Trödelmarkt, die die nördliche Altstadt mit der südlichen Altstadt verbindet und strukturell stärkt.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.
00041
Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Wilhelm-Högner-Straße (Fürth)
- Für Baumaßnahmen auf Fürther Stadtgebiet wird voller Ersatz von der Stadt Fürth geleistet. -
1) Ausbau der Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Mühlweg, im Anschluss bis zur
Wilhelm-Högner-Straße in Fürth. Das Vorhaben dient der Entlastung des Ortskerns von Schnepfenreuth,
aber auch der Ortsteile Schniegling und Kriegsopfersiedlung vom motorisierten Straßenverkehr. Mit der Stadt
Fürth wird eine Vereinbarung über das Teilstück auf Fürther Stadtgebiet abgeschlossen.
2) Verschiebung des Maßnahmenbeginns.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung.
Kostenerstattung durch die Stadt Fürth für die Baumaßnahme auf Fürther Stadtgebiet.
297
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00047
Gestaltung Nelson-Mandela-Platz
- Bis 2015 finanziert: Realisierungswettbewerb und Planungskosten; die Kosten für Beleuchtung und Entwässerung sind im Gesamtansatz enthalten. -
1) Zur Aufwertung des südlichen Bahnhofsumfeldes wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb zur
Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes durchgeführt. Die Entwurfsplanung umfasst die Umgestaltung der
Platzfläche, den Bau eines Fahrradparkhauses und die Einbindung von Kunst mit vorgeschaltetem international offenem Wettbewerb sowie die notwendigen Änderungen an der Verkehrsführung.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; darüber hinaus Kostenerhöhung auf Grund der
Berücksichtigung von Altlastenentsorgung, Verkehrssicherungsmaßnahmen, zusätzlichen Planungsleistun-
gen sowie Grunderwerb – bei geringfügiger Erhöhung der (bisherigen) Einzahlungen.
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderung, KAG, evtl. auch GVFG.
00051, 00052, 00579
Straßenbahn bis Wegfeld: Grunderwerb / Bau / Infrastrukturzuschuss
Zusätzliche Erläuterung für Infrastrukturzuschuss: - Neuberechnung der VAG. -
1) Im Rahmen der Planungen für eine Stadtbahnverbindung Nürnberg - Erlangen hat sich ein deutlicher Nutzen
einer Teilstrecke von Thon bis "Am Wegfeld" gezeigt. Mit Verlegung der bisherigen Straßenbahnendhaltestelle Thon zum Wegfeld entsteht ein verbessertes Nahverkehrskonzept für Thon, das Knoblauchsland und Erlangen entlang der Achse B4 mit minimierten Umsteigevorgängen.
Dabei wird die zwischen den Richtungsfahrbahnen der Erlanger Straße verlaufenden Gleistrasse zur heutigen Endhaltestelle Thon bis südlich der Johann-Sperl-Straße um ca. 2,5 km verlängert. Der neue Verlauf der
Straßenbahntrasse führt in Mittellage vom Anschluss an die bestehenden Gleise über die Kreuzung Erlanger
Straße / Kilianstraße / Forchheimer Straße bis über die Kreuzung Erlanger Straße / Bamberger Straße / Marienbergstraße. Ca. 200 m nördlich der Kreuzung schwenkt die Trasse von der Mittellage in die östliche Seitenlage und verläuft parallel zur Erlanger Straße bis Johann-Sperl-Straße. Dort entsteht die neue Endhaltestelle "Am Wegfeld". Die Option auf einen Weiterbau nach Erlangen ist gegeben.
Die Maßnahme wird von der VAG ausgeführt und finanziert. Die Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil,
der nach dem Vertrag Stadt Nürnberg / VAG ermittelt wird. Zusätzlich wird ein Infrastrukturzuschuss an die
VAG ausgezahlt.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen vom Land sowie Zuschuss von SUN zur Finanzierung des Kanals, der als Stadtvermögen
aktiviert wird. Zudem Verkaufserlös für Grundstück der Straßenbahnendhaltestelle Thon (erwartet in 2017).
298
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00053
Einleitung von Straßenabwässern (BayWG)
1) Das auf den Straßen anfallende Oberflächenwasser wird derzeit ohne Behandlung direkt in Gewässer bzw.
das Grundwasser eingeleitet. Die Einleitung bedarf einer Genehmigung nach dem geltenden Wasserrecht
(WHG i.V.m. BayWG). Die Untersuchungen im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens für 141 Einleitungsstellen haben ergeben, dass 20 Einleitungsstellen dringend umgebaut und mit Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebecken nachgerüstet und die weiteren Einleitungsstellen fortlaufend saniert werden
müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist eine gesetzliche Verpflichtung.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
00054, 00055
Osttunneldurchstich, einschl. Platzgestaltung / Grunderwerb Osttunneldurchstich
- Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3,5 Mio. €, davon sind 875 T€ von der Stadt zu tragen.
1) Der östliche Fußgängertunnel im Hauptbahnhof soll nach Süden geöffnet und ein Anschluss an den NelsonMandela-Platz hergestellt werden. Außerdem Grunderwerb und Bau eines Verbindungsweges zwischen Osttunnel und Allersberger Straße.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen zum Ausbau von Nahverkehrsanlagen, Kostenanteil DB, Städtebauförderung.
299
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00057
Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs
1) Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und
Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile.
Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgrabenstraße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer
Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung.
2) Zeitliche Verzögerung des tatsächlichen Baubeginns wegen Klageverfahren, dadurch Verschiebung der
Ansätze; Fortschreibung mit Preissteigerungsindex, Personalkosten bis 2028 sowie inkl. Kosten für freiwillige
UVP, Baugrunduntersuchung und Öffentlichkeitsarbeit – auch entsprechende Anpassung der Ansätze für
Einzahlungen.
3) Kostenannahme
4) Zuweisungen des Landes nach GVFG und FAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 85 % der förderfähigen Kosten.
00059
Bayernstraße
- Kosten gemäß Ausschussvorlage vom 16.07.15, dazu Teuerungszuschlag. -
1) Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig.
Der gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss
komplett erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Planungsänderungen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; daneben Kostenerhöhung durch Teuerungszuschlag
sowie entsprechend höher angesetzte Einzahlungen.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.
300
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00061
Eibacher Hauptstraße
- Kosten vorbehaltlich des zu durchlaufenden BIC-Prozesses. -
1) Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in
einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
00071
Projekt Deutsche Einheit: Anpassung Brücke Höfener Straße (1 BW)
- Finanzierung ohne Ablöse von DB AG, da diese im Ergebnishaushalt eingeht.-
1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn-Strecke Nürnberg-Fürth-Forchheim plant die DB die Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Höfener Straße. Dabei soll der in Höhe und Breite beschränkte Brückenquerschnitt den Verkehrserfordernissen angepasst werden. Im Anschluss an den Brückenumbau erfolgt der
Ausbau der Höfener Straße zwischen Chlodwigstraße und Fürther Straße.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Die von der DB zu leistenden Ablösebeträge kommen konsumtiv dem Stadthaushalt zugute, werden im MIP
jedoch nicht der Maßnahme zugerechnet.
301
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00072
Projekt Deutsche Einheit: Anpassung S-Bahn Rothenburger Straße
- Mittelabfluss in Abhängigkeit von der DB AG. -
1) Ausbau der Rothenburger Straße zwischen Plärrer und Frankenschnellweg einschl. Umbau der Bahnbrücke
über die Rothenburger Straße (1 BW, 0,8 km).
Im Rahmen der Erneuerung der Bahnstrecke und der Errichtung der S-Bahn-Haltestelle „Rothenburger Straße“ ist die Aufweitung der Brücke über die Rothenburger Straße erforderlich. Die Maßnahme dient der Anbindung des nördlich der Bahn gelegenen Einzugsgebietes an die S-Bahn und der Einrichtung des Gegenverkehrs in der Rothenburger Straße zur Entlastung der Verkehrssituation in der Hessestraße.
2) Kostensteigerung auf Basis aktualisierter Kostenschätzung (komplexes Verfahren, beengte Platzverhältnisse,
langfristige Kostenfortschreibung) sowie entsprechend angepasste Ansätze auf Grund Neuschätzung der
Einzahlungen.
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.
00073
Wöhrder See
1) Im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg und der Stadt Nürnberg werden
die Grünanlagen um den Unteren Wöhrder See umgebaut.
Im Rahmen der seit 2013 laufenden Maßnahme wurden bereits folgende Maßnahmen realisiert:
Promenade am Sandstrand (2013).
Folgende Projekte befinden sich noch in Bau:
Grünanlage Kressengartenstraße (2015/2016), Brücke am Ableitungsbach (2015/2016).
Folgende Teilprojekte/Maßnahmen befinden sich derzeit in Planung:
Norikusbucht mit Wasserspielplatz (2016/2018), Promenade am Sandstrand BA 2 (2016/2017), Nordufer /
Pegnitztalradweg (2016/2018).
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“
302
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00160
Sanierung Brücke Hallertor
- Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4. –
1) Die ursprüngliche Hallertorbrücke von 1697 wurde nach und nach verbreitert. Dabei liegt die alte Steinbogenbrücke schräg innerhalb der beiden ersten Erweiterungsbauten von 1936. Seit der Erweiterung von
1963 besteht die Brückenanlage aus 4 baulich getrennt voneinander hergestellten Überbauten (Teilbauwerke). Die komplexe Generalsanierung wird zeitlich mit der Maßnahme „Beschleunigung der Straßenbahnlinie
4 (Maßnahmen-Nr. 152) abgestimmt. Mit der Maßnahme werden auch die Unterführung zum Kontumazgarten und die Umgestaltung des Kontumazgartens umgesetzt.
2) Überarbeitete Kalkulation sowie erster Zuwendungsbescheid ergaben geringere Kosten sowie höhere Einzahlungen; daneben Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenanschlag
4) Zuwendungen Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm sowie vom Land gem. GVFG.
00283
Ersatzneubau der Brücke Klenzestraße (BW 1.361)
1) Die im Jahr 1937 von der damaligen Reichsbahn errichtete Brücke an der Klenzestraße über die Zufahrtsgleise zum Rangierbahnhof weist eine Reihe von Schäden auf, u. a. Risse in tragenden Betonbauteilen. Die Brücke können nur noch Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 2,8 Tonnen überqueren. Das Bauwerk steht unter
Denkmalschutz. Eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, deswegen wird ein Neubau angestrebt.
2) Neue Maßnahme – vorbehaltlich Kostenprüfung durch Rpr sowie Projekt-Freeze.
3) Kostenschätzung
4) keine
00579
Straßenbahn bis Wegfeld: Infrastrukturzuschuss
Siehe Erläuterung bei Maßnahme 00052 Straßenbahn bis Wegfeld.
303
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00617
"Umzug" des Verkehrsrechners
1) Der städtische Verkehrsrechner ist seit den 1960-er Jahren im Mittelbau auf dem Areal des PP-Mfr. am Jakobsplatz untergebracht. In dem derzeitigen Verkehrsrechner-Technikraum sind neben den Verkehrsrechnern, an denen ca. 440 Lichtsignalanlagen angeschlossen sind, auch diverse Technikkomponenten untergebracht.
Aufgrund eines statischen Gutachtens ist das Gebäude, das im Zuge der Polizeiverstaatlichung vom Freistaat übernommen wurde, zu räumen. Da der Fußboden des Verkehrsrechner-Technikraums bereits in der
Vergangenheit einmal saniert wurde, ist dieser nach den derzeitigen Erkenntnissen stand- bzw. tragsicher,
allerdings müsste ggf. die Decke dieses Raums abgestützt werden. Je nach Ergebnis der Untersuchungen
müssen Verkehrsrechner und -technik innerhalb des Gebäudes bzw. in neue Räumlichkeiten verbracht werden.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
00618
Ersatzbeschaffung Hardware Integrierte Leitstelle
1) Die Integrierte Leitstelle Nürnberg ist im September 2010 in Betrieb gegangen. Ziel der regelmäßigen Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik ist es, die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten
Leitstellen auf Dauer zu gewährleisten. Dazu muss Vorsorge getroffen werden, um die Integrierten Leitstellen
gegen Ausfallzeiten wegen technischer Defekte zu sichern. Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendigen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) für die in Teil A (Informationstechnik) und 120 Monate (Phase 2) für die in Teil B (Kommunikationstechnik) des Muster-LV, Teil II, genannte Informations- und Kommunikationstechnik durch das Staatsministerium des Innern vorgesehen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen erweiterten IuK-Austausch und notwendigen Softwareanpassungen;
Erhöhung der Einzahlungen aufgrund höheren förderfähigen Kosten.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens).
304
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00628
Stadtumlandbahn - Planung
1) Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn
von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber
hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadtumlandbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden.
Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher
Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. € geschätzt. Auf der Grundlage des dem
Intraplan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun eingestellten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss sowie Kostenerhöhung wegen höherer Verbandsumlage.
3) Kostenannahme
4) keine
00629
Ringbuslinien
1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahn von Thon nach „Am Wegfeld“ und durch die Verbesserung der Reisezeiten im Busnetz bietet sich auch ein enormes Optimierungspotential für das Busliniennetz
insgesamt. Auf Basis der verkehrspolitischen Zielsetzung der Stadt Nürnberg wurde unter Berücksichtigung
aller der Verwaltung und der VAG vorgebrachten Vorschläge und Anliegen ein Ringbuslinienkonzept entwickelt.
Um das attraktive und wirtschaftliche Angebot realisieren zu können, sind umfangreiche bauliche und signaltechnische Maßnahmen in verschiedenen Prioritäten abzuarbeiten. Für 2016 wurden die Gelder für „Priorität
1“ eingestellt, unter der alle Maßnahmen zur technischen Ermöglichung der Fahrwege zusammengefasst
wurden: An voraussichtlich drei Kreuzungen sind Umbauten erforderlich, um Haltestellen realisieren zu können. Außerdem müssen an vier Lichtsignalanlagen (LSA) die vorhandenen Steuergeräte erneuert und Beschleunigungsprogramme neu erstellt werden. An 23 LSA müssen Versorgungsänderungen in geringerem
Umfang vorgenommen werden, um die Beschleunigung der neuen Linien an bereits mit ÖPNVBeschleunigung ausgestatteten LSA zu gewährleisten.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss sowie Reduzierung der Gesamtkosten, da in späteren
Jahren nur noch die Priorität 2a umgesetzt wird.
3) Kostenannahme
4) keine
305
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00654
Umgestaltung Obstmarkt
- Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -
- Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt und Hauptmarkt (Nr. 40). Die
bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -
- Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. –
- Vorbehaltlich BIC-Verfahren. -
1) Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist
bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuchtung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur
für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt).
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.
306
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00655
Ansbacher Straße (Radwegeausbau) mit Schlosskreuzung Stein
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. -
1) In der Ansbacher Straße endet der Radstreifen stadtauswärts kurz vor der Schnelldorfer Straße und beginnt
stadteinwärts in Höhe der Petersauracher Straße. Die Verbindung zum vorhandenen Radweg in der Nürnberger Straße im Stadtgebiet Stein fehlt. Die vorhandene Radwegenetzlücke in der Ansbacher Straße soll
daher geschlossen werden. Der Lückenschluss hat wegen mangelnder Alternativrouten hohe Bedeutung.
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung im Planungsbereich mit ca. 25.000 Kfz/16h sind eigene Radverkehrsanlagen erforderlich. Die Planung wurde im AfV am 08.12.2011 beschlossen.
Der Ansatz wird erweitert um den von der Stadt Nürnberg zu tragenden Kostenanteil an der Maßnahme des
Staatlichen Bauamts im Bereich der Kreuzung am Schloss Stein (AfV vom 21.01.2016). Beide Maßnahmen
sollen zusammen 2017 baulich umgesetzt werden.
2) Mehrkosten aus Kreuzungsvereinbarung sowie entsprechend höhere Einzahlungen angesetzt.
3) Kostenschätzung
4) Vom Bund: Zuschüsse nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen
und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 15.09.2014“; vom Land
gem. GVFG.
00701
St 2241, Ostendstraße, 2. Bauabschnitt zwischen Cherusker- und Lindnerstr.
- Gesamtkosten ohne Ablösung an DB AG. -
1) Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Brückenbauwerke über die Bahnanlagen der DB AG im Bereich
der Dagmar- und Marthastraße sowie den Ausbau der Ostendstraße (St 2241) auf dem bisher noch nicht
ausgebauten Teilstück zwischen Cherusker- und Lindnerstraße. Weiterhin soll der Kreuzungsbereich mit der
Dr.-G.-Heinemann-/ Cheruskerstr. (B 4R) baulich so umgestaltet werden, dass die Leistungsfähigkeit des
Knotenpunktes wesentlich verbessert wird. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Brückenbauarbeiten
findet auch die dringend erforderliche Erneuerung der Straßenbahngleise durch die VAG statt.
In einem 1. BA wurde die Teutonen- bis Cheruskerstraße ausgebaut. Die dafür verwendeten Mittel waren bei
Maßnahme 00063 veranschlagt.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung
(betrifft 2. BA).
307
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00709
Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich
1) Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Frankenschnellweg über Südwesttangente und Main-Donau-Kanal sind spannungsrisskorrosionsgefährdete
Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährdungspotentials müssen sie
schnellstmöglich ersetzt werden.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
00714
Masterplan Freiraum
1) Mit dem Bevölkerungszuwachs und der damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der
Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg.
Es ist eine ästhetisch ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Freiräumen notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze geschaffen, vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser
in den Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die
Biodiversität gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
00754
Generalsanierung Obere (südliche) Karlsbrücke
1) Risse unter der Sandsteinbrüstung stellen eine Sicherheitsgefahr dar – der Gehweg musste teilweise gesperrt und die Überfahrt auf maximal 7,5 Tonnen beschränkt werden. Die Sanierung soll die ursprüngliche
Tragfähigkeit wieder herstellen.
2) Neuaufnahme
3) Projekt-Freeze
4) keine
308
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00757
Mängelbeseitigung Sanierung Lagune
1) Aufgrund unterschiedlicher Mängel im Bereich der Lagune (undichter Beckenkopf und Rohrdurchdringungen)
sind diverse Sanierungsmaßnahmen notwendig.
2) Neuaufnahme
3) Kostenrahmen
4) Gegen die Mängelverursacher werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
00760
Errichtung eines flächendeckenden Sirenenwarnsystem
1) Im Rahmen des alle fünf Jahre durchzuführenden Feuerwehrberichts wurde FW am 12.12.2012 vom Stadtrat
beauftragt, ein Konzept zur Warnung der Bevölkerung durch Sirenen zu erstellen.
Aus dem Ansatz werden die Erneuerung des bestehenden Sirenenwarnsystems und die flächendeckende
Erweiterung finanziert, so dass Bürger/innen rechtzeitig vor Gefahren, die von Störfällen, Großschäden oder
Katastrophen ausgehen, gewarnt werden können. Gleichzeitig dient das Sirenenwarnsystem zur Alarmierung
der örtlichen freiwilligen Feuerwehren.
2) Neuaufnahme
3) Kostenrahmen
4) keine
00784
Proesler Straße
1) Die Erschließungsmaßnahme „Proesler Straße“ muss bis zum Jahr 2021abgerechnet sein. Es ist daher notwendig, die Maßnahme – vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC – in den MIP 2017/2020 aufzunehmen.
Bevor die gesicherte Erschließung hergestellt werden kann, muss die im B-Plan festgesetzte Lärmschutzwand (nicht beitragsfähig nach BauGB) gebaut werden, da diese sonst nicht mehr zugänglich ist. Der Bau
der Lärmschutzwand ist für 2017 vorgesehen, der Straßenbau soll 2018 erfolgen. Mit dem Bau des Kanals
wurde von SUN bereits 2016 begonnen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Erschließungsbeiträge
309
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00785
Lehrberger Straße
1) Die Erschließungsmaßnahme „Lehrberger Straße“ muss bis zum Jahr 2021 abgerechnet sein. Es ist daher
notwendig, die Maßnahme – vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC – in den MIP 2017/2020 aufzunehmen. Der Straßenbau ist für 2018 ff vorgesehen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Erschließungsbeiträge
310