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Haushaltsplanvermerke
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
I.4 Haushaltsplanvermerke
I.4.1 Konsumtive Haushaltsplanvermerke
a) Stadtweite Deckungsvermerke
Die nachfolgenden Sachkonten sind im Teilbudget K5
einzeln ermächtigt. Nachdem die Aufwendungen bei
den nachfolgenden Sachkonten jeweils stadtweit sachlich zusammenhängen, werden zur Erleichterung des
Haushaltsvollzugs 2017 folgende Deckungsfähigkeiten
vorgesehen:
1. Gebäudeunterhalt -640- (62320000)
Die Ansätze 2017 auf dem oben genannten
Sachkonto werden über alle Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1
aufgeführten Organisationseinheiten.
2. Unterhalt Gebäudetechnik -640- (62320100)
Die Ansätze 2017 auf dem oben genannten
Sachkonto werden über alle Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1
aufgeführten Organisationseinheiten.
3. Unterhalt von zentral beschafftem beweglichen Vermögen -640- (62320107)
Die Ansätze 2017 auf dem oben genannten
Sachkonto werden über alle Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1
aufgeführten Organisationseinheiten.
4. Unterhalt Gebäudetechnik Sprachdienste
(62320108)
Die Ansätze 2017 auf dem oben genannten
Sachkonto werden über alle Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1
aufgeführten Organisationseinheiten.
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Bildungscampus Nürnberg, Amt für Kultur und Freizeit (ohne
Musikschule Nürnberg), Tiergarten (ohne Forstbetrieb), Marktamt
(ohne Landwirtschaftsbehörde), Friedhofsverwaltung (ohne ordnungsrechtliche Bestattungen), Stiftungsverwaltung, HVE Schule
5. Zinsaufwendungen (65100000 bis
65180000)
Die Ansätze 2017 auf den oben genannten
Sachkonten werden über alle Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
6. Aufwendungen und Erträge durch Abfindungen bei Dienstherrenwechseln von Beamten/-innen
Mehrerträge bei den Sachkonten
54200090 Abfindung vom Bund
54210090 Abfindung vom Land
54220090 Abfindung von Gde./Gdeverb.
54240090 Abfindung vom so.öffentl.Bereich
54260090 Abfindung von sonst.öff. Einrichtung
54270090 Abfindung von priv. Unternehmen
gegenüber den Ansätzen 2017 berechtigen zu
Mehraufwendungen bei den Sachkonten
62500090 Abfindung an den Bund
62510090 Abfindung an das Land
62520090 Abfindung an Gde./Gdeverb.
Zudem werden die Ansätze bei den Aufwandssachkonten für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
b) Produktbezogene Deckungsvermerke
Die nachfolgenden Deckungsvermerke beziehen sich
entweder jeweils nur auf ein Produkt bzw. eine Zuschusskostenstelle oder auf eine genau abgrenzbare
Anzahl von Produkten bzw. Zuschusskostenstellen. Die
jeweils relevanten Sachkonten sind entweder den Teilbudgets K3 oder K5 zugeordnet.
7. Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Grundstücken und Infrastrukturvermögen (55401000, 55402000, 55403000,
64451000, 64452000, 64453000)
Die Ansätze 2017 auf den oben genannten
Sachkonten werden jeweils innerhalb eines
Produktes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
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8. Transferaufwendungen Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
Die Ansätze 2017 im Teilbudget K3 (Sozialtransferleistungen -ohne Zuschüsse-) werden
über alle unten genannten Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
361000 Kinder in Tageseinrichtungen/-pflege
363102 Sonstige Hilfen
363300 Hilfen zur Erziehung
363301 Eingliederungshilfe (§ 35 SGB VIII)
362200 Kinder- und Jugenderholung
363400 Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
9. Transferaufwendungen Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Die Ansätze 2017 im Teilbudget K3 (Sozialtransferleistungen -ohne Zuschüsse-) werden
über alle unten genannten Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
311000 Hilfe zum Lebensunterhalt
311200 Hilfe zur Pflege
311400 Hilfe zur Gesundheit
311500 Weitere Hilfen
311600 Grundsicherung im Alter
312100 Leistung Unterkunft / Heizung SGB II
312200 Maßnahmen zur Eingliederung SGB II
312300 Einmalige Leistungen (§ 24 SGB II)
312600 Leistungen Bildung/Teilhabe (SGB II)
313100 Leistungen nach AsylbLG
321100 Leistungen nach BVG/SVG
345100 Leistungen Bildung/Teilhabe BKGG
351100 Sonstige soziale Hilfen
10. Zuschüsse zur Heimat und Kulturpflege
(63121800 und 63125800)
Die Ansätze 2017 auf den oben genannten
Sachkonten und den unten genannten Zuschusskostenstellen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Z281001001 Kultur in der Stadt
Z281001002 Fonds für Initiativgruppen
Z281001004 Preise Kunst und Wissenschaft
11. Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage
(50130000, 63410000, 63420000)
Mehrerträge bei dem Sachkonto Gewerbesteuer gegenüber dem Ansatz 2017 berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sachkonten Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und
Gewerbesteuerumlage (Deutsche Einheit). Die
Ansätze sind im Produkt 611100 (Steuern und
allgemeine Zuweisungen) geplant.
12. Aufwendungen und Erträge aus Ausgleichszahlungen (55240000 und
64940000)
Mehrerträge bei dem Sachkonto Erträge aus
Ausgleichszahlungen gegenüber dem Ansatz
2017 berechtigen zu Mehraufwendungen bei
dem Sachkonto Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen. Die Ansätze sind im Produkt 511040 (Geoinformation und Bodenordnung) geplant.
c) Sachmittel- und Personalbudget HVE Schule
Die Haushaltsplanansätze 2017 im Bereich der HVE
Schule (Produkte 210300, 211300, 212300, 213300,
215300, 217300, 218300, 221300 und 231300) werden
jeweils innerhalb der Teilbudgets K1 sowie K2 für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
d) Übertragbare Sachkonten
Die Haushaltsplanansätze bei folgenden Sachkonten
werden im Haushaltsjahr 2017 für übertragbar erklärt:
62142002 Gebrauchsgegenst. (BP-Maßn.)
62320002 Gebäudeunterhalt (Einzelmaßn.)
62320005 Gebäudeunterhalt (dezentral)
62320006 Gebäudeunterhalt (Inv.maßn.)
62320102 Gebäudetechnik (Einzelmaßn.)
62320106 Gebäudetechnik (Invest.maßn.)
62320800 Sanierung von Altlasten
62330006 Unterhalt von Straßen (kons. MIP)
62470000 Betriebsbedarf Projekte
62476000 Betriebsmittel Inv.maßnahmen
63126000 Zuschüsse -Art 5 (kons. MIP)
69999995 Finanzplan: Ablösezahlungen
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Außerdem werden die Haushaltsplanansätze bei folgenden Kombinationen aus Sachkonto und Kostenstelle im Haushaltsjahr 2017 für übertragbar erklärt:
63125800 Zuschuss übriger Bereich Art 5
in Verbindung mit
Kostenstelle Z111120001 Zuschüsse für partnerschaftliche und internationale Aktivitäten
und
63115000 Zuschuss an soziale/ähnliche Einrichtungen (Art 5)
in Verbindung mit
Kostenstelle Z421010012 Unterstützung
Sportvereine
und
63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich -
Art 5
in Verbindung mit
Kostenstelle Z421010009 Zuschuss Bädernutzung
I.4.2 Investive Haushaltsplanvermerke
a) Stadtweite Deckungsvermerke
Bei investiven Maßnahmen können Investitionsaufträge
mit der gleichen Maßnahmen- bzw. Pauschalennummer über verschiede Produkte gebildet werden.
Der Mittelabfluss gilt als gedeckt, solange die insgesamt für die Maßnahmen- bzw. Pauschalennummer zur
Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Diese Deckungsregel trifft auch dann zu, wenn im Haushaltsvollzug Untermaßnahmen gebildet werden und die insgesamt für die Maßnahme bzw. Pauschale zur Verfügung
stehenden Mittel ausreichen.
Innerhalb einer Maßnahme oder Pauschale (Aufträge
mit der gleichen Maßnahmen- bzw. Pauschalennummer) gelten Überschreitungen bei den Sachkonten
69926595 Honorare SÖR
69926998 Aufwand aus Lagerentnahme
69950000 Aktivierte Eigenleistungen-Honorarverr.
69961000 Aufwand aus sonstiger akt. Eigenleistung
generell als gedeckt, wenn bei den folgenden Sachkonten
69926401 Hochbaumaßnahmen (640)
69926451 Hochbaumaßn. Bauvorbereitung (SÖR)
69926501 Tiefbaumaßnahmen Straßen/Pl. (SÖR)
69926511 Tiefbaumaßnahmen – Kunst am Bau (SÖR)
69926521 Tiefbaumaßnahmen - Brücken(SÖR)
69926531 Tiefbaumaßnahmen – Kanäle (SÖR)
69926541 Tiefbaumaßnahmen – Park/Grün (SÖR)
69926551 Tiefbaumaßnahmen – Signalanlagen (SÖR)
69926561 Tiefbaumaßnahmen – Gewässer (SÖR)
69926571 Tiefbaumaßnahmen – Wasservers. (SÖR)
69926581 Tiefbaumaßnahmen - Sportanlagen (SÖR)
69926591 Tiefbaumaßnahmen – Str.begleitgrün (SÖR)
69926681 Tiefbaumaßnahmen – Beleuchtung (SÖR)
nicht verbrauchte Haushaltsmittel in ausreichender
Höhe vorhanden sind.
Die Ansätze auf dem Sachkonto 69960000 Aufwand
Bauzeitzinsen werden innerhalb eines Produktes über
alle Einzelmaßnahmen und Pauschalen für gegenseitig
deckungsfähig erklärt.
b) Maßnahmenbezogene Deckungsvermerke
1. Pauschalen zum Wohnungsbau
Die Ansätze 2017 auf den unten genannten
Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
14 Städt. Wohnungsbaudarlehen
16 Grundstücksverbilligung Mietwohnbau
2. Pauschalen zur Eigentumsförderung und
Realisierung wohnungspolitischer
Schwerpunkte
Die Ansätze 2017 auf den unten genannten
Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
15 Real. wohnungspol. Schwerpunkte
17 Zuschüsse zur Eigentumsförderung
3. Pauschalen zum Radwegebau
Die Ansätze 2017 auf den unten genannten
Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
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42 Bau von öffentlichen Radwegen
43 Grunderwerb Bau öffentlicher Radw.
4. Pauschalen zum Straßenbau
Die Ansätze 2017 auf den unten genannten
Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
45 Straßenum- und –ausbau
48 Verkehrsberuhigung Wohngebiete
5. Pauschalen zur Erschließung von Straßen
Die Eigenmittel der Ansätze 2017 auf den unten genannten Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
36 Erschließungsstraßen (allgemein)
37 Erschließungsstraßen (Grunderwerb)
74 Erschließungsstraßen – Vorausleist.-
6. Pauschalen zum Bau und zur Generalsanierung von Spielhöfen sowie Spielplätzen
Die Ansätze 2017 auf den unten genannten
Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
58 Spielhöfe: Bau u. Generalsanierung
59 Spielplätze: Bau u. Generalsanierung
7. Pauschale und Einzelmaßnahmen zum
Brandschutz an Schulen
Die Ansätze 2017 auf den unten genannten
Maßnahmen bzw. Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
35 Beseitigung Sicherh.mängel Schulen
00668 Neue Hegelstr. 17 Brandschutz
00669 Herschelplatz 1 Brandschutz
8. Einzelmaßnahmen Öffentlich-PrivatePartnerschaften (ÖPP)
Die Ansätze 2017 auf den unten genannten
Maßnahmen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
00030 Johann-Pachelbel-RS und FOS ÖPP
00034 FÖZ Paul-Moore-Schule ÖPP
00179 Sigena-Gymnasium ÖPP
00181 TH Hans-Sachs-Gymnasium ÖPP
00182 Kopernikusschule ÖPP
00183 Adalbert-Stifter-Schule ÖPP
9. Einzelmaßnahmen Schulen
Die Ansätze 2017 auf den unten genannten
Maßnahmen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
00033 VS St. Leonhard
00153 Bertolt-Brecht-Schule
00154 GS Karl-Schönleben-Str./Zugspitzstr.
10. Einzelmaßnahmen Neue Hegelstraße
Die Ansätze 2017 auf den unten genannten
Maßnahmen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
00554 Neue Hegelstr., Abbr./NB Hort (6+4)
00555 Neue Hegelstr. 17: Erweiterung
11. Einzelmaßnahmen Zusatzprojekte HortSystembauweise
Die Ansätze 2017 auf den unten genannten
Maßnahmen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
00711 Hort Neunhof (4 Gruppen)
00712 Hort Altenfurt (4 Gruppen)
00713 Hort Kettelersiedlung (3 + AUR)
12. Einzelmaßnahmen Städtebauförderung
Die Ansätze 2017 auf den unten genannten
Maßnahmen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
00715 Ausweitung Stadtumbau West
00716 Soziale Stadt: Altstadt Süd
13. Kreditaufnahme und Tilgung zur Umschuldung
Bei der Maßnahmennummer
00122 Aufnahme und Tilgung von Darlehen
vermindern Wenigereinzahlungen zur Umschuldung die geplante Auszahlungsbefugnis
zur Umschuldungstilgung und Mehreinzahlungen zur Umschuldung erhöhen die geplante
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Auszahlungsbefugnis zur Umschuldungstilgung.
c) Bewegliches Vermögen HVE Schule
Die Haushaltsplanansätze 2017 im Bereich der HVE
Schule (Produkte 210300, 211300, 212300, 213300,
215300, 217300, 218300, 221300 und 231300) werden
innerhalb des Teilbudgets I1 für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
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