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Vorbemerkungen

Haushalt 2017 · Seiten 25–26 · Seiten 25–26 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

I.2 Einzelermächtigungen I.2.1 Vorbemerkungen Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermäch￾tigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in welchem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maß￾nahmen eigenverantwortlich einleitet, steuert und überwacht. Das Produkt bildet eine Bewirtschaftungseinheit (Bud￾get). Das einem Produkt zugewiesenes Budget ist in Teilbudgets aufgeteilt (siehe Kapitel „H Budgetierung“). Die einzelnen Produkt-Teilbudgets (siehe Band 2) wer￾den vom Stadtrat über den Haushalt ermächtigt. Die Ermächtigung erfolgt jeweils getrennt nach den einzel￾nen Teilbudgets: Entweder werden das Ergebnis (= Saldo) des Teilbudgets (zum Beispiel bei K1) oder nur einzelne Sachkonten (zum Beispiel bei K5) oder eine Kombination aus beidem (zum Beispiel bei K3) über den Haushaltsplan ermächtigt. Werden jeweils nur einzelne Sachkonten (eventuell mit einer Kostenstelle) ermächtigt, so spricht man von Einzelermächtigungen. Der finanzielle Rahmen wird somit auf das einzelne Sachkonto beschränkt. Einzeln ermächtigt werden: a) Zuwendungen (= Zuschüsse und Zuweisungen) der Stadt Nürnberg b) Einzelne Sachkonten in den Teilbudgets K5 Sachkonto Kostenstelle Sachkonto 147 I.2.2 Zuschüsse und Zuweisungen der Stadt Nürnberg Auf den folgenden Seiten findet sich eine Übersicht aller geplanten Zuwendungen (= Zuschüsse und Zu￾weisungen) der Stadt Nürnberg. Sie sind Finanzhilfen zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers. Zuwei￾sungen sind Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereichs (Beispiel: Krankenhausumlage an den Frei￾staat Bayern, geplant bei Geschäftsbereich „Allgemeine Finanzwirtschaft im Produkt 411000 „Krankenhauswe￾sen). Zuschüsse sind Übertragungen vom öffentlichen Bereich an den unternehmerischen und übrigen Be￾reich (Beispiel: Frauenförderpreis, geplant bei Ge￾schäftsbereich „Oberbürgermeister“ im Produkt 111281 „Frauenbeauftragte“). Die Stadt Nürnberg unterscheidet die folgenden Arten von Zuschüssen und Zuweisungen:  Art 1: Leistungen aufgrund rechtli￾cher/gesetzlicher Verpflichtungen,  Art 2: Verlustausgleichszahlungen, insbeson￾dere an (Quasi-) städtische Einrichtungen,  Art 3: Durchlaufende Mittel (Spenden, Stiftun￾gen, ...),  Art 4: Interne Verrechnungen für "kostenlos" genutzte städtische Einrichtungen und  Art 5: Sonstige beziehungsweise freiwillige Leistungen. 148

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