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Vorbemerkungen

Haushalt 2017 · Seiten 2 · Seiten 2 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

G.1 Vorbemerkungen Im Stellenplan werden alle vom Stadtrat für die Erledi￾gung der kommunalen Aufgaben genehmigten Stellen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe aufgeführt. Der Stellenplan ist der quantitative (Umfang der zur Verfügung stehenden Personalkapazität) und qualitati￾ve (Stellenwert) Rahmen für die Personalwirtschaft. Er bildet damit auch die Grundlage für Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen. Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind die Tarifbe￾schäftigten des Klinikums Nürnberg und des Staatsthe￾aters Nürnberg nicht enthalten. Die Stellen für die dort tätigen Beamten werden dagegen weiterhin im Stellen￾plan der Stadt Nürnberg ausgewiesen, da weder das Kommunalunternehmen Klinikum noch das Staatsthea￾ter als Stiftung des öffentlichen Rechts die Diensther￾renfähigkeit besitzen. Neben dem Stellenplan für Beamtinnen/Beamte und Arbeitnehmer/-innen sind verschiedene Übersichten (nach Teilhaushalten, nach Dienststellen, nach Produk￾ten sowie für Nachwuchskräfte, Praktikantin￾nen/Praktikanten, Stellenobergrenzen etc.) beigefügt. Der aus dem Stellenplan entwickelte Stellenvertei￾lungsplan, der die einzelnen zur Erledigung der Aufga￾ben der Stadt bewilligten Stellen enthält, wird dem Stadtrat gesondert übermittelt. Die kommunalen Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst 2016 auf eine neue Entgeltordnung verständigt. Die neue Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft und reformiert die Eingruppierungsregelungen für alle tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter au￾ßerhalb des Sozial- und Erziehungsdienstes. Darüber hinaus gilt die neue Entgeltordnung nicht für Lehrkräfte, soweit kein „besonderes Tätigkeitsmerkmal“ vereinbart ist (wie beispielsweise bei Musikschullehrkräften oder Unterrichtsschwestern/-pflegern). Durch die neue Entgeltordnung wird die Differenzierung zwischen Angestellten und Arbeiterinnen/Arbeitern zugunsten einheitlicher Regelungen für Beschäftigte nun auch im Stellenplan der Stadt Nürnberg aufgege￾ben. Darüber hinaus wurden die bisher in der Vergü￾tungs- (BAT) bzw. Lohngruppensystematik (B-MTG II) ausgewiesenen Stellen in Entgeltgruppen überführt. Der Stellenplan wird seit dem Haushalt 2014 auf der Basis des Vollkraftanteils der Stellen (VK) geführt. ! ? 72

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