← Haushaltsplan 2017 – G_Personal
Vorbemerkungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
G.1 Vorbemerkungen
Im Stellenplan werden alle vom Stadtrat für die Erledigung der kommunalen Aufgaben genehmigten Stellen
der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe aufgeführt.
Der Stellenplan ist der quantitative (Umfang der zur
Verfügung stehenden Personalkapazität) und qualitative (Stellenwert) Rahmen für die Personalwirtschaft. Er
bildet damit auch die Grundlage für Einstellungen,
Beförderungen und Höhergruppierungen.
Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind die Tarifbeschäftigten des Klinikums Nürnberg und des Staatstheaters Nürnberg nicht enthalten. Die Stellen für die dort
tätigen Beamten werden dagegen weiterhin im Stellenplan der Stadt Nürnberg ausgewiesen, da weder das
Kommunalunternehmen Klinikum noch das Staatstheater als Stiftung des öffentlichen Rechts die Dienstherrenfähigkeit besitzen.
Neben dem Stellenplan für Beamtinnen/Beamte und
Arbeitnehmer/-innen sind verschiedene Übersichten
(nach Teilhaushalten, nach Dienststellen, nach Produkten sowie für Nachwuchskräfte, Praktikantinnen/Praktikanten, Stellenobergrenzen etc.) beigefügt.
Der aus dem Stellenplan entwickelte Stellenverteilungsplan, der die einzelnen zur Erledigung der Aufgaben der Stadt bewilligten Stellen enthält, wird dem
Stadtrat gesondert übermittelt.
Die kommunalen Arbeitgeber und Gewerkschaften
haben sich in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst
2016 auf eine neue Entgeltordnung verständigt. Die
neue Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft
und reformiert die Eingruppierungsregelungen für alle
tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb des Sozial- und Erziehungsdienstes. Darüber
hinaus gilt die neue Entgeltordnung nicht für Lehrkräfte,
soweit kein „besonderes Tätigkeitsmerkmal“ vereinbart
ist (wie beispielsweise bei Musikschullehrkräften oder
Unterrichtsschwestern/-pflegern).
Durch die neue Entgeltordnung wird die Differenzierung
zwischen Angestellten und Arbeiterinnen/Arbeitern
zugunsten einheitlicher Regelungen für Beschäftigte
nun auch im Stellenplan der Stadt Nürnberg aufgegeben. Darüber hinaus wurden die bisher in der Vergütungs- (BAT) bzw. Lohngruppensystematik (B-MTG II)
ausgewiesenen Stellen in Entgeltgruppen überführt.
Der Stellenplan wird seit dem Haushalt 2014 auf der
Basis des Vollkraftanteils der Stellen (VK) geführt.
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