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Transferaufwendungen

Haushalt 2017 · Seiten 34–36 · Seiten 34–36 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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F.5.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransfer￾aufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 569.610 547.657 446.211 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 116.810 113.443 88.886 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 17.184 17.895 15.961 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 66.225 62.555 58.416 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 10.140 8.764 8.338 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 12.885 13.706 12.988 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 11.493 12.477 6.037 Familien- und Jugendhilfe 90.628 99.274 77.112 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 99.403 90.405 47.989 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 138.166 123.183 125.254 Bildungs- und Teilhabepaket 6.531 5.795 5.080 Sonstiges 145 160 150 Bezirksumlage 165.323 158.640 152.454 Weitere Transferaufwendungen 133.994 130.468 120.578 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 50.263 49.503 45.453 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 15.811 16.180 13.531 Gewerbesteuerumlage 67.920 64.785 60.791 Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0 0 0 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 803 insgesamt 868.927 836.765 719.243 Sozialtransfer￾aufwendungen Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale Einrichtungen Weitere Transfer￾aufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumla￾ge, Krankenhaus￾umlage Bezirksumlage 52 Die Transferaufwendungen erhöhen sich insgesamt um 32,2 Mio. € oder 3,8 %. Mit einem Anteil von 45,2 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personalaufwendungen (Anteil von 30,8 %) der größte Kostenblock innerhalb der or￾dentlichen Aufwendungen. Sozialtransferaufwendungen Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, ins￾besondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Volumen von 569,6 Mio. € repräsentiert mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgaben￾schwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 734,9 Mio. € fast 40% der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2015 unter der Berück￾sichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren an, dieses Jahr um 3,4 Mio. € auf 116,8 Mio. €. Hintergrund ist hier insbe￾sondere der anhaltende Platzausbau bei den Kinderta￾geseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi￾cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ steigt um 3,7 Mio. € oder 5,9 %. Dies ist auf höhere Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter zurück￾zuführen, welche vollständig vom Bund erstattet wer￾den. In der Hilfe zur Pflege liegt die Planung 1,4 Mio. € über dem Plan 2016. Dies ist durch den Anstieg der Pflege￾bedürftigen sowie höheren Fallkosten begründet. Kos￾tensteigernd wirkt auch das Inkrafttreten des Pflege￾stärkungsgesetzes III zum 01.01.2017. Die Hilfen zur Gesundheit (SGB XII) werden in Anleh￾nung an das Rechnungsergebnis 2015 niedriger als im Vorjahr geplant. Kostensteigerungen werden voraus￾sichtlich durch sinkende Fallzahlen kompensiert. Die Sozialberatung für Flüchtlinge wird seit dem Jahr 2016 geplant und unter dem Posten „Sonstige Hilfen außer￾halb von Einrichtungen“ dargestellt. Für 2017 sind 7,4 Mio. € geplant. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden 99,4 Mio. € geplant. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahresansatz einer Steigerung von 9,0 Mio. € bzw. 10%. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat Bayern erstattet. Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe wurde für alle Aufwandspositionen eine regelmäßig zu erwarten￾de allgemeine Kostensteigerung berücksichtigt. Dies führt zu Mehraufwendungen von rd. 3,4 Mio. €. Des Weiteren ist nach Einschätzung der Fachabteilung derzeit davon auszugehen, dass die Zahl der zu be￾treuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in 2017 zurückgehen wird. Die aktuell rückläufigen Fall￾zahlen bei der Zuteilung sind u.a. auf die Einführung der bundesweiten Verteilung zurückzuführen. Die wei￾tere Entwicklung ist aktuell nur schwer zu prognostizie￾ren. Bei Vorliegen der festgelegten Voraussetzungen ist hier grundsätzlich mit einer vollen Erstattung durch den Bezirk Mittelfranken zu rechnen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Arbeitslo￾sengeld II steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 15,0 Mio. €. Zurückzuführen ist dies u.a. auf Be￾rücksichtigung einer regelmäßigen Kostensteigerung für Miet- und Heizkosten. Zudem ist für das Haushalts￾jahr 2017 durch Anerkennung von Flüchtlingen aktuell von einer Steigerung im Umfang von rd. 2.500 zusätzli￾chen Bedarfsgemeinschaften auszugehen. Anerkannte Flüchtlinge erhalten keine Leistungen mehr nach Asyl￾bewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend machen. Durch den Bund wurde jedoch bereits eine Erstattung der anfallenden Kosten zugesichert. Weiter￾hin ist eine Überprüfung der KdU-Richtwerte geplant. Hierfür wurden bereits Mehraufwendungen im Umfang von 1 Mio. € berücksichtigt. Die Abweichung zwischen dem Ist 2015 und den jeweiligen Planwerten ist auf die unterjährige Umbuchung der flankierenden Leistungen (circa 7,7 Mio. €) zurückzuführen. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 735 T€. Die Planansätze wurden ausge￾hend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote entsprechend erhöht. 53 Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde für 2017 mit 165,3 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr erhöht (+ 6,7 Mio. € oder + 4,2 %). Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 134,0 Mio. € oder 7,0 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Diese sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Ver￾gleich zum Plan 2016 insgesamt um 3,5 Mio. € oder 2,7 % zu. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 0,8 Mio. € auf 50,3 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispiels￾weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 10,2 Mio. € die Krankenhausumlage enthalten. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN (Anteil Umweltanalytik: 1,8 Mio. €) sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden, insgesamt 0,4 Mio. € weniger als im Vorjahr veranschlagt. Für die Gewerbesteuerumlage wurde wegen des höhe￾res Gewerbesteueransatzes im Vergleich zur Vorjah￾resplanung um 3,1 Mio. € höher eingeplant. 54

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