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Transferaufwendungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich)
und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich
kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen
zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte
des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund
der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage
jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt)
569.610 547.657 446.211
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 116.810 113.443 88.886
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 17.184 17.895 15.961
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 66.225 62.555 58.416
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 10.140 8.764 8.338
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 12.885 13.706 12.988
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 11.493 12.477 6.037
Familien- und Jugendhilfe 90.628 99.274 77.112
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 99.403 90.405 47.989
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 138.166 123.183 125.254
Bildungs- und Teilhabepaket 6.531 5.795 5.080
Sonstiges 145 160 150
Bezirksumlage 165.323 158.640 152.454
Weitere Transferaufwendungen 133.994 130.468 120.578
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 50.263 49.503 45.453
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 15.811 16.180 13.531
Gewerbesteuerumlage 67.920 64.785 60.791
Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0 0 0
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 803
insgesamt 868.927 836.765 719.243
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen,
Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche,
Gewerbesteuerumlage, Krankenhausumlage
Bezirksumlage
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Die Transferaufwendungen erhöhen sich insgesamt um
32,2 Mio. € oder 3,8 %. Mit einem Anteil von 45,2 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personalaufwendungen (Anteil
von 30,8 %) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Sozialtransferaufwendungen
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu
kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten.
Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem
Volumen von 569,6 Mio. € repräsentiert mehr als ein
Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen.
Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle
noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls
aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese
Positionen mit insgesamt 734,9 Mio. € fast 40% der
Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts
dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der
Fortschreibung der Ergebnisse 2015 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich)
steigen wie in den Vorjahren an, dieses Jahr um
3,4 Mio. € auf 116,8 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“
steigt um 3,7 Mio. € oder 5,9 %. Dies ist auf höhere
Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter zurückzuführen, welche vollständig vom Bund erstattet werden.
In der Hilfe zur Pflege liegt die Planung 1,4 Mio. € über
dem Plan 2016. Dies ist durch den Anstieg der Pflegebedürftigen sowie höheren Fallkosten begründet. Kostensteigernd wirkt auch das Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III zum 01.01.2017.
Die Hilfen zur Gesundheit (SGB XII) werden in Anlehnung an das Rechnungsergebnis 2015 niedriger als im
Vorjahr geplant. Kostensteigerungen werden voraussichtlich durch sinkende Fallzahlen kompensiert. Die
Sozialberatung für Flüchtlinge wird seit dem Jahr 2016
geplant und unter dem Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dargestellt. Für 2017 sind 7,4
Mio. € geplant.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
wurden 99,4 Mio. € geplant. Dies entspricht gegenüber
dem Vorjahresansatz einer Steigerung von 9,0 Mio. €
bzw. 10%. Die Aufwendungen werden vollständig vom
Freistaat Bayern erstattet.
Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe wurde für
alle Aufwandspositionen eine regelmäßig zu erwartende allgemeine Kostensteigerung berücksichtigt. Dies
führt zu Mehraufwendungen von rd. 3,4 Mio. €. Des
Weiteren ist nach Einschätzung der Fachabteilung
derzeit davon auszugehen, dass die Zahl der zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in
2017 zurückgehen wird. Die aktuell rückläufigen Fallzahlen bei der Zuteilung sind u.a. auf die Einführung
der bundesweiten Verteilung zurückzuführen. Die weitere Entwicklung ist aktuell nur schwer zu prognostizieren. Bei Vorliegen der festgelegten Voraussetzungen ist
hier grundsätzlich mit einer vollen Erstattung durch den
Bezirk Mittelfranken zu rechnen.
Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Arbeitslosengeld II steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung
um 15,0 Mio. €. Zurückzuführen ist dies u.a. auf Berücksichtigung einer regelmäßigen Kostensteigerung
für Miet- und Heizkosten. Zudem ist für das Haushaltsjahr 2017 durch Anerkennung von Flüchtlingen aktuell
von einer Steigerung im Umfang von rd. 2.500 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften auszugehen. Anerkannte
Flüchtlinge erhalten keine Leistungen mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend
einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend
machen. Durch den Bund wurde jedoch bereits eine
Erstattung der anfallenden Kosten zugesichert. Weiterhin ist eine Überprüfung der KdU-Richtwerte geplant.
Hierfür wurden bereits Mehraufwendungen im Umfang
von 1 Mio. € berücksichtigt. Die Abweichung zwischen
dem Ist 2015 und den jeweiligen Planwerten ist auf die
unterjährige Umbuchung der flankierenden Leistungen
(circa 7,7 Mio. €) zurückzuführen.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 735 T€. Die Planansätze wurden ausgehend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur
Verfügung stehenden Angebote entsprechend erhöht.
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Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde für 2017 mit 165,3 Mio. €
geplant und gegenüber dem Vorjahr erhöht (+ 6,7 Mio.
€ oder + 4,2 %).
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 134,0 Mio. €
oder 7,0 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Diese sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse
aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die
allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie
Zuweisungen an das Land.
Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2016 insgesamt um 3,5 Mio. € oder
2,7 % zu.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 0,8 Mio. € auf 50,3 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen
oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 10,2 Mio. € die
Krankenhausumlage enthalten.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN (Anteil Umweltanalytik: 1,8 Mio. €) sowie an
die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion
gGmbH wurden, insgesamt 0,4 Mio. € weniger als im
Vorjahr veranschlagt.
Für die Gewerbesteuerumlage wurde wegen des höheres Gewerbesteueransatzes im Vergleich zur Vorjahresplanung um 3,1 Mio. € höher eingeplant.
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