HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2017 – F_Lagebericht

Anlagevermögen

Haushalt 2017 · Seiten 8–12 · Seiten 8–12 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.4.1 Anlagevermögen Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben auf. 2015 konnte der dritte und letzte Teil der vom BKPV geforderten Bestandsüberprüfung der städtischen Grundstücke abgeschlossen werden. Im Ergebnis führt diese Neubewertung des restlichen Grundstücksbestandes inklusive von Veränderungen bei den Sonderposten zu einer Gesamterhöhung des Basiskapitals um 104,46 Mio. €. Aufgrund dieses Sondersachverhalts und der regulären Investitionstätigkeit hat im Jahr 2015 das Anlagever￾mögen um 144,45 Mio. € zugenommen. Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in den Jahren 2016 und 2017 wird stark von den bilanziel￾len Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen zu erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt im Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt werden können. Investitionen in den Jahren 2017 - 2020 Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendun￾gen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauer￾haft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zuge￾hörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1, Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen dort wird verwiesen. Im MIP-Zeitraum 2017 bis 2020 wurden insbesondere folgenden Maßnahmen fortgeschrieben (die in den Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf den MIP-Zeitraum):  Neubau Feuerwache 1 (37,0 Mio. €),  Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg (140,1 Mio. €),  Gestaltung Nelson-Mandela-Platz (8,7 Mio. €),  Erneuerung der Hafenbrücken (54,0 Mio. €),  Kinderhort und Schulerweiterungsflächen incl. Brandschutz in der Hegelschule (13,4 Mio. €),  Umbau Hochschule für Musik (11,6 Mio. €), 2,89 2,99 3,08 3,18 3,24 3,40 3,50 3,58 4,19 4,28 4,42 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 5,00 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 in Mrd. € Restbuchwerte Anlagevermögen zum 31.12. 26  Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP, 19,5 Mio. €) und  U-Bahn Linie 3 Südwest, Bauabschnitt 2.2 (64,7 Mio. €). Es wurden weitere Maßnahmen in den MIP aufgenom￾men, wie beispielsweise:  Flächendeckendes Sirenenwarnsystem (2,5 Mio. €),  Sanierung Lagune (5,9 Mio. €),  drei Kinderhorte (15,4 Mio. €),  Grundschule und Hort am Thoner Espan (30,3 Mio. €) und  Taekwondo-Halle (3,7 Mio. €). Schwerpunkt in der Zukunft werden auch die anstehen￾den Großprojekte im Kulturbereich (Neubau Konzert￾saal, Sanierung Opernhaus, Sanierung Meistersinger￾halle) sowie weitere Maßnahmen aus dem Paket „Bil￾dung und Betreuung“ sein. In den beiden folgenden Grafiken werden zum einen die Investitionsschwerpunkte mit den Bruttoinvestitio￾nen und zum anderen mit dem städtischen Finanzie￾rungsanteil dargestellt. 27 Investitionsschwerpunkte 2017 bis 2020: Bruttoinvestitionen Im Zeitraum 2017 bis 2020 wird mit Bruttoinvestitionen (dargestellt werden ausschließlich investive Bestandteile) in Höhe von 935,3 Mio. € gerechnet. Dieser Betrag verteilt sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: Investitionsschwerpunkte 2017 bis 2020: Städtische Mittel Im Zeitraum 2017 bis 2020 werden für die Bruttoinvestitionen in Höhe von 531,2 Mio. € städtische Mittel (investiv) zur Finanzierung eingeplant. Die städtischen Mittel verteilen sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: Allgemeiner Hochbau; 4,38 Brücken; 79,17 Feuerwehr; 51,97 Grün- und Spielplätze; 14,70 Kinderbetreuung; 70,02 Schulen; 161,26 Sport, Freizeit und Kultur; 59,19 Sonstige; 122,37 Straßenbau, Radwege, Plätze; 210,42 ÖPNV; 161,86 in Mio. € 935 Mio. € Allgemeiner Hochbau; 4,38 Brücken; 74,44 Feuerwehr; 41,99 Grün- und Spielplätze; 13,83 Kinderbetreuung; 40,86 Schulen; 109,55 Sonstige; 49,03 Sport, Freizeit und Kultur; 41,91 Straßenbau, Radwege, Plätze; 65,99 ÖPNV; 89,20 in Mio. € 531 Mio. € 28 In der nachfolgenden Grafik werden die Inhalte der beiden vorstehenden Grafiken nochmals in einer Gesamtschau dargestellt: Investitionsschwerpunkte 2017 bis 2020 (investive Bestandteile) 14 4 42 42 41 74 49 89 110 66 1 10 17 29 5 73 73 52 144 0 50 100 150 200 Grün- und Spielplätze (15 Mio. €) Allgemeiner Hochbau (4 Mio. €) Feuerwehr (52 Mio. €) Sport, Freizeit und Kultur (59 Mio. €) Kinderbetreuung (70 Mio. €) Brücken (79 Mio. €) Sonstige (122 Mio. €) ÖPNV (162 Mio. €) Schulen (161 Mio. €) Straßenbau, Radwege, Plätze (210 Mio. €) in Mio. € Bruttoinvestitionen (nur investiv) in Höhe von 935 Mio. € Städtische Mittel (531 Mio. €) Zuschüsse (404 Mio. €) 29 2018 2019 2020 2015 485 - - 2016 15.290 16.467 - 2017 219.932 150.052 40.747 Summe 235.707 166.519 40.747 Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssatzung: 219.932.000 € 150.052.000 € 40.747.000 € 410.731.000 € 1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushaltsvollzug 2017 wird sichergestellt, dass die hier ausgewiesenen bzw. im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen, Kindertagesstätten und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben werden können. Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 € Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 1) 30

Download ↓