012 Ertragslage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
E.2 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist
regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge
und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen
und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht.
Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge
und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu,
da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen
beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2018 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant:
In der Haushaltsplanung 2018 ist als ordentliches Ergebnis ein Überschuss von 28,4 Mio. € ausgewiesen
und liegt damit in etwa auf Höhe des Rechnungsergebnisses von 2016.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 94,0 Mio. € oder 4,9 % an. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen nur um
51,6 Mio. € oder 2,7 % zu, so dass sich das Ergebnis
der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 47,7 Mio. €
belaufen wird.
Das Finanzergebnis verschlechtert sich in der Planung
2018 gegenüber der Vorjahresplanung aufgrund niedrigerer Finanzerträge um circa 5,0 Mio. €.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der
ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr
2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Ordentliche Erträge -2.021.457 -1.927.492 -1.908.077
+ Ordentliche Aufwendungen 1.973.768 1.922.186 1.854.696
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -47.689 -5.306 -53.381
+ Finanzergebnis 19.311 14.269 27.700
= ordentliches Ergebnis -28.378 8.963 -25.681
15
Über den Zeitraum 2005 bis 2018 hinweg liegen - mit
Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen
Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der
Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch
einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von
93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden,
bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren,
ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich.
Grundsätzlich erfreulich ist, dass sich der Trend mit
ordentlichen Erträgen über den ordentlichen Aufwendungen und somit einem positiven Aufwanddeckungsgrad jenseits der 100 %-Marke auch in den Planwerten
des Jahres 2018 fortsetzt.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
16
E.2.1 Steuererträge
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
November 2017. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten
ist und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle
Entwicklung in der Eurozone und Deutschland.
Die Steuererträge steigen in der Planung 2018 gegenüber der Vorjahresplanung um 7,3 % oder 66,2 Mio. €.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 469,0 Mio. € oder
einem Anteil von 48,2 % an den Steuererträgen mit
Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz
für 2018 wurde gegenüber dem Vorjahresplanwert um
29,0 Mio. € erhöht. Darin enthalten sind rund
20,0 Mio. € Mehrerträge aufgrund der ab 2018 wirksamen Hebesatzerhöhung. Der Gewerbesteueransatz ist
trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung verbunden.
Deutlich in den Planwerten zulegen kann abermals der
sogenannte „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ mit erwarteten 301,0 Mio. €. Dieser steigt gegenüber dem Vorjahresplanwert um 17,0 Mio. € oder
6,0 %.
Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in
2018 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rund
15,3 Mio. €. Er enthält neben der Steigerung durch die
Steuerschätzung vor allem die Bundesentlastung für
Kommunen in Höhe von 5,0 Mrd. € für 2018, die mit
einem Anteil von 2,8 Mrd. € über einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ausgeschüttet wird.
Der Umsatzsteuer-Härteausgleich entfällt ab dem Jahr
2018, so dass der Ansatz auf null gesetzt wurde.
Die Grundsteuer B wurde insbesondere aufgrund der
ab 2018 wirksamen Hebesatzerhöhung gegenüber dem
Vorjahr um 6,0 Mio. € angehoben. Hunde- und Zweitwohnungssteuer bewegen sich weitgehend auf der
Höhe der Vorjahresplanwerte.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich
deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um circa 71,5 % gestiegen, wobei sich die
Gewerbesteuer als wichtigste Steuerart und die Einkommensteuer in letzter Zeit eher parallel entwickelt
haben. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf die bereits erwähnten Sondereffekte zurück zu führen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Grundsteuer A -270 -260 -285
Grundsteuer B -120.000 -114.000 -115.280
Gewerbesteuer -469.000 -440.000 -435.768
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -301.000 -284.000 -275.292
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -79.760 -64.500 -51.305
Umsatzsteuer Härteausgleich 0 -1.180 -1.180
Hundesteuer -1.650 -1.600 -1.676
Zweitwohnungssteuer -800 -700 -813
insgesamt -972.480 -906.240 -881.599
17
Steuererträge insgesamt
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer
Grundsteuer A und B
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
in T€
Entwicklung der Steuererträge: Absolute Werte seit 1999
Steuererträge insgesamt
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer
Grundsteuer A und B
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
50,0
100,0
150,0
200,0
250,0
300,0
350,0
400,0
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
in %
Entwicklung der Steuererträge: Indexierte Werte seit 1999
18
E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen liegen um 34,7 Mio. € oder 7,5 % über den
Vorjahresplanwerten. Die Schlüsselzuweisungen wurden entsprechend des erwarteten Anstiegs der Schlüsselmasse auf 217,0 Mio. € angehoben. Der Belastungsausgleich Hartz IV wurde für 2018 um 5,0 Mio. € reduziert, da erhöhte Entlastungen der Kommunen im KdUBereich zu einer geringeren Belastung und somit zu
einem geringeren Ausgleich führen.
Der Zuwachs bei den „Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer)“ korrespondiert mit den Steigerungen bei den
Transferaufwendungen für Kindertagesstätten freier
Träger. Der anhaltende Ausbau von Kindertageseinrichtungen und die jährlich ansteigende kindbezogene
Förderung verursachen einen höheren Anspruch auf
Zuweisungen vom Land.
Der Anstieg in den Zuweisungen für Schulbetrieb/
-beförderung und städtische Kindertagesstätten resultieren insbesondere aus höheren Schülerzahlen und
Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Zuweisungen und Zuschüsse -492.405 -456.982 -456.236
davon:
Schlüsselzuweisungen vom Land -217.000 -192.100 -181.074
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.222 -18.252 -16.747
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -32.000 -29.500 -29.750
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -22.000 -20.700 -21.743
Zuweisungen Land -23.768 -22.996 -25.129
Zuweisungen vom Land
(Belastungsausgleich Hartz IV) -10.000 -15.000 -15.452
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -62.379 -59.442 -55.912
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -91.029 -82.845 -92.567
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -16.007 -16.147 -17.862
Sonstige Transfererträge -5.854 -6.540 -5.914
davon:
Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb
von Einrichtungen -1.168 -1.283 -1.389
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen -325 -335 -331
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und
Kostenersatz in Einrichtungen -1.618 -2.024 -1.580
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen -733 -834 -1.144
Sonstige -2.010 -2.064 -1.470
insgesamt -498.259 -463.522 -462.150
19
dem Ausbau der städtischen Hortplätze. Für die Kinderbetreuung in städtischen Kitas werden um 4,0 Mio. €
höhere Zuweisungen erwartet. Außerdem wird aufgrund gestiegener Klassen- bzw. Lehrerzahlen die
Erstattung für Lehrpersonal um 3,6 Mio. € und für die
Schülerbeförderungserträge um 0,7 Mio. € angehoben.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der
planmäßigen Fortschreibung.
20
E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten
Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlichrechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte.
Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt
Nürnberg mit 115,0 Mio. € um 8,9 Mio. € gegenüber
dem Plan 2017 an, wobei die öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelte ums 7,8 Mio. € steigen, die privatrechtlichen um 1,1 Mio. €.
Der Anstieg bei den Gebühren für öffentlich-rechtliche
Nutzung (2,1 Mio. €) ist auf den massiven Ausbau der
Plätze in der Schulkindbetreuung in Verbindung mit den
Gebührenerhöhungen in kommunalen Kindertageseinrichtungen zurückzuführen.
Mit dem Ausbau der genehmigten Plätze in der
Inobhutnahme steigen die Erträge aus Wohn- und
Verpflegungsgebühren für die Inobhutnahme im Vergleich zum Vorjahresplanwert an.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der
planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Öffentlich-rechtliche -72.227 -64.417 -64.800
davon:
Verwaltungsgebühren -19.540 -18.573 -19.704
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -24.117 -22.018 -19.872
Bestattungsgebühren -3.000 -3.226 -2.752
Wohn- und Verpflegungsgebühren -5.070 -4.291 -5.585
Eintrittsgelder -9.365 -9.191 -9.463
Elternentgelte Ganztagesbetreuung 0 0 -24
Sonstige -11.135 -7.118 -7.400
Privatrechtliche -42.773 -41.660 -43.944
davon:
Erträge aus Verkauf -3.628 -3.333 -3.568
Miet-/Pachterträge -17.866 -17.186 -18.914
Erbbauzinsen -2.915 -2.917 -2.850
Ersatzleistungen -2.433 -2.327 -2.873
Eintrittsgelder -1.296 -1.425 -1.417
Teilnehmerbeträge -5.221 -5.313 -5.289
Sonstige -9.414 -9.159 -9.033
insgesamt -115.000 -106.077 -108.744
21
E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Mit einem Planwert von 334,7 Mio. € sinken in der
Planung 2018 die Erträge aus Kostenerstattungen und
Kostenumlagen im Vergleich zur Vorjahresplanung um
17,4 Mio. € oder 4,9 %. Dies ist insbesondere auf die
folgenden Entwicklungen zurückzuführen:
• Die Erstattungen vom Bund sind um 11,1 Mio. €
höher geplant. Davon sind 9,8 Mio. € auf die Kosten der Unterkunft (SGB II) zurück zu führen, insbesondere die Erstattungen für Unterbringung anerkannter Geflüchteter und die Erstattungen für
Bildung und Teilhabe (BuT), die entsprechend der
tatsächlichen Aufwendungen erfolgen. Die Grundsicherung wird ebenso vollständig vom Bund refinanziert und ist mit 1,3 Mio. € über dem Vorjahr
geplant.
• Die Erstattungen vom Freistaat Bayern reduzieren
sich um 32,9 Mio. €. Diese Entwicklung ist mit
30,8 Mio. € im Wesentlichen auf Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen,
die in voller Höhe vom Freistaat übernommen werden. Zudem wurde die Notunterkunft Tillystraße
geschlossen, welche vom Freistaat refinanziert
worden war.
• Die Position Zweckverbände/kommunale Sonderrechnung ist um 4,3 Mio. € niedriger geplant. Dies
ist auf Erstattungen des Jobcenters Nürnberg zurückzuführen, welche i.H.v. 24,5 Mio. € geplant
sind (Vorjahr 28,9 Mio. €). Dieser Kostenersatz erfolgt für Unterkunftskosten in städtischen Flüchtlingsunterkünften für anerkannte Flüchtlinge mit
Leistungsanspruch nach SGB II.
Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Bund -141.867 -130.796 -102.817
Land -79.846 -112.738 -138.783
Gemeinden und Gemeindeverbände -17.546 -17.117 -20.247
Bezirk (Sozialleistungen) -24.192 -17.271 -18.987
Zweckverbände und
kommunale Sonderrechnungen
-38.723 -43.019 -22.487
Eigenbetrieb NüSt -390 -284 -269
Eigenbetrieb ASN -736 -733 -715
Kommunalunternehmen Klinikum -6.347 -5.753 -6.466
Eigenbetrieb SUN -1.675 -1.682 -1.742
Eigenbetrieb NüBad -448 -198 -487
Eigenbetrieb FSN -132 -121 -328
Eigenbetrieb SÖR -1.944 -2.463 -2.646
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
Eigenbetriebe
-9.128 -9.128 -9.128
Private Unternehmen -11.053 -10.183 -12.115
Staatstheater Nürnberg -662 -632 -789
insgesamt -334.689 -352.118 -338.006
22
E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2018 um 1,0 Mio. € höher aus als im Vorjahr.
Dies korrespondiert mit den durch neue Nettoinvestitionen steigenden Abschreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden. Die sonstigen
ordentlichen Erträge steigen um rund 0,5 Mio. € gegenüber dem Plan 2017. Gegenüber dem Ist 2016 ist besonders die Erhöhung der Erträge aus der Konzessionsabgabe zu erwähnen, da hier wieder mit einer Bevölkerungszahl von über 500.000 Einwohnern gerechnet und der Rückgang durch den Zensus 2011 damit
ausgeglichen wurde. Im Vergleich zu 2017 war jedoch
eine Anpassung aufgrund der aktuellen Verbräuche
notwendig, so dass sich gegenüber 2017 ein um
0,9 Mio. € geringerer Betrag ergibt.
Unter der „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ ist im Jahr 2018 insbesondere die Auflösung
der 2016 gebildeten Bezirksumlagerückstellung in Höhe
von 942 T€ enthalten.
Die Aktivierten Eigenleistungen werden entsprechend
der MIP-Planung in den Ergebnishaushalt übernommen. Der Wert bleibt gegenüber 2017 nahezu konstant.
Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Auflösung Sonderposten -50.476 -49.522 -49.017
Sonstige ordentliche Erträge -46.540 -46.057 -64.007
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -354 -231 -478
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.633
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -701 -611 -297
Ausgleichszahlungen -1.500 -1.500 -33
Konzessionsabgabe -39.000 -39.900 -36.660
Aktivierte Bauzeitzinsen -328 -328 -851
Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen -1.002 -60 -6.044
Sonstiges -1.629 -1.401 -17.011
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -4.013 -3.946 -4.542
Bestandsveränderungen 0 -10 -12
insgesamt -101.029 -99.535 -117.578
23
E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung um 28,3 Mio. € oder 4,8 % an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen
entfallen im Haushaltsjahr 2018 528,6 Mio. € oder
85,3 % (Vorjahr: 506,8 Mio. € oder 85,7 %) auf die
Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 90,8 Mio. € oder
14,7 % (Vorjahr: 84,4 Mio. € oder 14,3 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Ausgehend vom Planwert 2017 ist bei den Personalaufwendungen mit den folgenden Entwicklungen zu
rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer
Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im
Jahr 2018 um 28,8 Mio. € oder 6,2 % gegenüber dem
Vorjahresplan. Diese Steigerung ist neben den Stellenschaffungen 2017 und 2018 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigten (geschätzt + 2,30 %
ab März 2018) und die Besoldungserhöhungen bei den
Beamten (+ 2,35 % ab Januar 2018) zurückzuführen.
Weitere Gründe für die steigenden Personalaufwendungen liegen in den Auswirkungen der Einführung der
Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
insgesamt 619.457 591.135 570.886
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Bezüge und Vergütungen 416.342 393.188 376.635
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 82.307 78.552 76.348
Beamte-Lehrkräfte 76.582 72.563 71.248
Arbeitnehmer 249.142 234.639 221.165
Sonstige Vergütungen 8.311 7.434 7.874
Beiträge zu Versorgungskassen 19.162 16.862 17.011
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer
47.878 44.503 44.373
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.511 9.403 9.562
Rückstellungen 35.743 42.816 31.539
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive -4.845 -6.270 -7.060
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 34.080 42.596 31.858
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 6.508 6.490 6.741
insgesamt 528.636 506.772 479.120
24
neuen Entgeltordnung TVöD VKA zum 01.01.2017
(Umstellung noch nicht vollständig abgeschlossen).
Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für
die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den
aktuellen Berechnungen im Jahr 2018 um 7,1 Mio. €
oder 16,5% geringer aus als in der Vorjahresplanung,
da zum Bilanzstichtag 2018 keine Besoldungserhöhungen bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen bei den aktiven Beamten berücksichtigt
werden müssen, jedoch in 2017 ebenso wie den Aktivbezügen mit einer Anhebung der Bezüge um 2,4%
gerechnet wurde. Diese angenommene Erhöhung der
Aktivbezüge führte auch zu der Anhebung der Rückstellungsplanwerte in 2017. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl
der Sterbefälle, der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt etc.) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2018 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber
dem Vorjahresplan um 6,5 Mio. € auf 90,8 Mio. € an.
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 85.906 82.895 80.541
Arbeitnehmer 9.041 9.406 9.404
Beihilfen für Versorgungsempfänger 13.700 13.025 13.996
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -104.976 -101.657 -100.269
Rückstellungen 87.150 80.694 88.094
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 74.062 70.115 72.872
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 13.088 10.579 15.222
insgesamt 90.821 84.363 91.766
25
E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen
im Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um
5,0 % oder 16,9 Mio. € auf 356,5 Mio. € an.
Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik
steigen um 1,4 Mio. €. Dies ist überwiegend auf Maßnahmen des mittelfristigen Investitionsplans zurückzuführen, insbesondere für Unterhalt und Sanierung von
Schulen.
Die Aufwendungen für Gebäudereinigung usw. werden
um 1,1 Mio. € höher geplant. Der Planwert wurde entsprechend dem Flächenbedarf und der Preisentwicklung angepasst. Zudem werden in dieser Position
Sicherheitsdienste ausgewiesen.
Die Kosten für Schülerbeförderung steigen um
1,0 Mio. €. Entsprechend der Fallzahlen sind die Aufwendungen für die Tagespflege niedriger angesetzt.
Das sogenannte „Spiel- und Getränkegeld“ ist künftig in
den Besuchsgebühren der Kitas enthalten. Die hierüber
finanzierten Aufwendungen werden mit der Umstellung
im Haushaltsplan ausgewiesen.
Beim Posten „Erstattungen an Dritte“ wird in 2018 mit
circa 6,8 Mio. € Mehraufwendungen gerechnet, insbesondere wegen höherer Erstattungen an den Eigenbetrieb SÖR in Höhe von 3,1 Mio. €, 1,0 Mio. € Erstattungen für Übernahme von Pensionsverpflichtungen bei
Beamtenwechsel und 1,1 Mio. € an Aufwendungen für
Berufsintegrationsklassen für Flüchtlinge (62 Klassen).
Letztere Aufwendungen werden jedoch in voller Höhe
vom Bund erstattet.
Aufgrund des weiterhin hohen Investitionsniveaus steigen die Abschreibungen entsprechend der Fertigstellung der Investitionsprojekte um 2,4 Mio. € oder 2,3 %
auf 107,4 Mio. € an.
Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Sachaufwendungen 249.106 234.553 241.164
davon:
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 6.297 6.720 8.922
Strom, Gas, Wasser/Abwasser 22.521 22.485 20.569
Gebäudeunterhalt und -technik 40.846 39.444 31.319
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 4.525 5.377 4.829
Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 28.739 27.652 27.337
Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 26.273 20.752 20.161
Erstattungen an Dritte 121.170 114.406 112.106
Sonstiges -1.265 -2.283 15.921
Abschreibungen 107.388 105.004 103.815
insgesamt 356.494 339.557 344.979
26
E.2.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich)
und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich
kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen
zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte
des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund
der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage
jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 549.056 569.610 555.057
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 122.388 116.810 115.105
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 16.986 17.184 15.890
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 67.700 66.225 60.326
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7.944 10.140 8.569
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 12.885 12.885 12.080
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 10.748 11.493 12.401
Familien- und Jugendhilfe 89.425 90.628 77.161
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 68.455 99.403 121.461
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 145.840 138.166 126.636
Bildungs- und Teilhabepaket 6.560 6.531 5.304
Sonstiges 125 145 124
Bezirksumlage 183.100 165.323 159.323
Weitere Transferaufwendungen 145.462 133.994 132.557
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 54.636 50.263 48.392
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 21.530 15.811 14.698
Gewerbesteuerumlage 69.296 67.920 66.922
Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0 0 0
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 2.545
insgesamt 877.618 868.927 846.937
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen,
Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche,
Gewerbesteuerumlage, Krankenhausumlage
Bezirksumlage
27
Die Transferaufwendungen erhöhen sich insgesamt um
8,7 Mio. € oder 1,0 %. Mit einem Anteil von 44,5 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 31,4%) der größte Kostenblock
innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu
kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten.
Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem
Volumen von 549,1 Mio. € repräsentiert mehr als ein
Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen.
Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle
noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls
aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese
Positionen mit insgesamt 732,2 Mio. € circa 36,4 % der
Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts
dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der
Fortschreibung der Ergebnisse 2016 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich)
steigen wie in den Vorjahren relativ stark an, dieses
Jahr um 5,6 Mio. € auf 122,4 Mio. €. Hintergrund ist hier
insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den
Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(SGB XII)“ steigt um 1,5 Mio. € oder 2,2 %. Dies ist auf
höhere Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter
zurückzuführen, welche vollständig vom Bund erstattet
werden.
Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem
Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“
dargestellt. Für 2018 sind 6,0 Mio. € (Vorjahr
7,4 Mio. €) geplant.
Die Aufwendungen im Bereich der wirtschaftlichen
Jugendhilfe werden insgesamt um 1,2 Mio. € niedriger
als im Vorjahr veranschlagt. Für alle Aufwandspositionen wird eine regelmäßig zu erwartende allgemeine
Kostensteigerung berücksichtigt. Dies führt zu Mehraufwendungen von rd. 3,4 Mio. €. Für Vater- Mutter- &
Kindheime stieg der Ansatz aufgrund steigender Fallzahlen um 1,2 Mio. €. Die aktuell niedrigen Fallzahlen
bei der Zuteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sind u.a. weiter auf die Einführung der bundesweiten
Verteilung zurückzuführen. Nach Einschätzung der
Fachabteilung ist derzeit davon auszugehen, dass die
Aufwendungen für die zu betreuenden unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge auch in 2018 auf dem Niveau des Jahres 2016 bleiben. Reduziert wurden entsprechend insbesondere die Ansätze für Inobhutnahme
um 4,9 Mio. €. Die weitere Entwicklung ist aktuell nur
schwer zu prognostizieren. Bei Vorliegen der festgelegten Voraussetzungen ist hier grundsätzlich mit einer
vollen Erstattung durch den Bezirk Mittelfranken zu
rechnen.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
wurden 68,5 Mio. € (Vorjahr 99,4 Mio. €) geplant. Es
wird mit einem Rückgang der Leistungsberechtigten auf
4.000 Personen gerechnet. Die Aufwendungen werden
vollständig vom Freistaat Bayern erstattet.
Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der
Unterkunft und Heizung) steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 7,6 Mio. € auf 145.8 Mio. €. Berücksichtigt sind u.a. regelmäßige Kostensteigerungen für
Miet- und Heizkosten. In dem Ansatz sind 37 Mio. €
(Vorjahr 30 Mio. €) Unterkunftskosten für Geflüchtete
enthalten. Anerkannte Flüchtlinge erhalten keine Leistungen mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend einen Anspruch auf Leistungen
nach SGB II geltend machen. Der Bund erstattet die
Unterkunftskosten für anerkannte Geflüchtete bis 2018
vollständig.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 29 T€. Die Planansätze wurden ausgehend
von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote entsprechend erhöht. Der
Großteil der Steigerung wurde bereits in der Vorjahresplanung berücksichtigt.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Diskussionsstand für 2018 mit 183,1 Mio. € geplant und
gegenüber dem Vorjahr um 17,8 Mio. erhöht. Dem liegt
die Erwartung der umlagezahlenden Kommunen zu28
grunde, dass der Bezirk den Umlagesatz nicht wesentlich verändern wird. Zudem enthält der Ansatz die Annahme, dass die Ländermilliarde aus den Bundesentlastungsmitteln 2018 zur direkten Entlastung der Bezirke verwendet wird und sich somit mindernd auf das
Umlagesoll auswirkt.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 145,5 Mio. €
oder 7,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Diese sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse
aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die
allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie
Zuweisungen an das Land.
Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2017 insgesamt um 811,5 Mio. € oder
8,6 % zu.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 4,4 Mio. € auf 54,6 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen
oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 13,5 Mio. € die
Krankenhausumlage enthalten.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN (Anteil Umweltanalytik: 1,8 Mio. €) sowie an
die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion
gGmbH wurden insgesamt 5,7 Mio. € mehr als im Vorjahr veranschlagt.
Die Gewerbesteuerumlage wurde wegen des höheren
Gewerbesteueransatzes im Vergleich zur Vorjahresplanung um 1,4 Mio. € höher eingeplant.
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E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen gegenüber dem Ansatz 2017 um 2,4 Mio. € oder 1,9 %
niedriger aus.
Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen
handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investitionen (dort gesondert ausgewiesen). Hierfür ist im Vergleich zum
Vorjahr ein Mehraufwand in Höhe von 3,6 Mio. € eingeplant. Dieser Betrag beruht insbesondere auf höhere
Ansätze im Zuge der städtischen IT-Strategie „Lehren
und Lernen im digitalen Zeitalter“.
In den Miet- und Pachtaufwendungen für Immobilien
sind die Kosten für Unterbringung anerkannter Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften enthalten. Der
Planansatz hierfür ist von 30,0 Mio. € auf 25,5 Mio. €
gesunken. Diese werden überwiegend mit dem Jobcenter abgerechnet und erstattet.
Beim Posten „Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen“ sind im Vergleich zu 2017 rund 1,1 Mio. €
höhere Aufwendungen für die Erweiterung von Software für IT-Sicherheit und die turnusmäßige Erneuerung der Pflegeverträge (zentrale IT, OrgA/IT) geplant.
Unter dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2018 unter
anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen
enthalten:
• Drucksachen und Vordrucke: 2,0 Mio. €,
• Portokosten: 2,4 Mio. €,
• Vermischte Aufwendungen 1,7 Mio. €
(zum Beispiel die Pauschalposition für Schuletats),
• Künstlerhonorare: 1,2 Mio. €,
• Veranstaltungen/Tagungen: 1,4 Mio. € und
• Mitgliedschaften: 1,1 Mio. €.
Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 4.993 4.152 3.346
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.156 2.117 1.993
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 14.659 11.072 6.564
Miet- und Pachtaufwand Immobilien,
Erbbauzins
41.235 45.865 29.476
Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.841 3.601 2.845
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.450 1.300 1.423
Kosten für Sachverständige und Gutachten 4.142 4.636 2.682
Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 6.134 5.066 3.946
Vergütungen für Leistungen Dritter 11.518 10.097 12.204
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.434 6.293 5.861
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 2.335 7.987 16
Sonstige 21.302 20.381 21.538
insgesamt 120.199 122.567 91.894
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E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Das Finanzergebnis fällt mit 19,3 Mio. € im Plan 2018
um 5,0 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan.
Für 2018 wird damit gerechnet, dass die Finanzerträge
von 21,9 Mio. € (Plan 2017) auf 16,3 Mio. € zurückgehen werden. Hierfür verantwortlich ist insbesondere die
Anpassung der Erträge aus der Verzinsung der Gewerbesteuer.
Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zinsaufwendungen bei Kreditinstituten um rund 2,0 Mio. €
beziehungsweise 6,9 % niedriger angesetzt werden als
im Vorjahr. Somit ermöglicht das anhaltend niedrige
Zinsniveau trotz der hohen Investitionssummen den
Zinsaufwand stabil zu halten.
Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem
Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der
Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt eine deutliche
Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuaufnahmen
auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus erfolgen, ist
das Risiko steigender Zinsaufwendungen aufgrund
eigener Berechnungen durchaus beherrschbar. Diese
Annahme wird auch durch die Erwartung eines zumindest mittelfristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus gestützt.
Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikoposition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau
wieder deutlich steigen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Finanzerträge -16.329 -21.864 -14.099
davon:
Zinserträge -1.098 -1.233 -1.300
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -5.031 -5.431 -5.782
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -10.000 -15.000 -5.918
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -1.099
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 35.640 36.133 41.799
davon:
Zinsaufwendungen Investitionskredite 27.389 29.433 30.559
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 8.000 6.500 10.733
Sonstige Zinsaufwendungen 251 200 507
insgesamt 19.311 14.269 27.700
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