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012 Ertragslage

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E.2 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungswei￾se Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leis￾tungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die De￾ckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2018 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant: In der Haushaltsplanung 2018 ist als ordentliches Er￾gebnis ein Überschuss von 28,4 Mio. € ausgewiesen und liegt damit in etwa auf Höhe des Rechnungsergeb￾nisses von 2016. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 94,0 Mio. € oder 4,9 % an. Die orden￾tlichen Aufwendungen nehmen dagegen nur um 51,6 Mio. € oder 2,7 % zu, so dass sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 47,7 Mio. € belaufen wird. Das Finanzergebnis verschlechtert sich in der Planung 2018 gegenüber der Vorjahresplanung aufgrund niedri￾gerer Finanzerträge um circa 5,0 Mio. €. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Ordentliche Erträge -2.021.457 -1.927.492 -1.908.077 + Ordentliche Aufwendungen 1.973.768 1.922.186 1.854.696 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -47.689 -5.306 -53.381 + Finanzergebnis 19.311 14.269 27.700 = ordentliches Ergebnis -28.378 8.963 -25.681 15 Über den Zeitraum 2005 bis 2018 hinweg liegen - mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Son￾dervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen or￾dentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die orden￾tlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch orden￾tliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Wer￾ten der anderen Jahre nicht möglich. Grundsätzlich erfreulich ist, dass sich der Trend mit ordentlichen Erträgen über den ordentlichen Aufwen￾dungen und somit einem positiven Aufwanddeckungs￾grad jenseits der 100 %-Marke auch in den Planwerten des Jahres 2018 fortsetzt. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 16 E.2.1 Steuererträge Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom November 2017. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland. Die Steuererträge steigen in der Planung 2018 gegen￾über der Vorjahresplanung um 7,3 % oder 66,2 Mio. €. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 469,0 Mio. € oder einem Anteil von 48,2 % an den Steuererträgen mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2018 wurde gegenüber dem Vorjahresplanwert um 29,0 Mio. € erhöht. Darin enthalten sind rund 20,0 Mio. € Mehrerträge aufgrund der ab 2018 wirksa￾men Hebesatzerhöhung. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonde￾ren Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwick￾lung verbunden. Deutlich in den Planwerten zulegen kann abermals der sogenannte „Gemeindeanteil an der Einkommenssteu￾er“ mit erwarteten 301,0 Mio. €. Dieser steigt gegen￾über dem Vorjahresplanwert um 17,0 Mio. € oder 6,0 %. Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2018 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rund 15,3 Mio. €. Er enthält neben der Steigerung durch die Steuerschätzung vor allem die Bundesentlastung für Kommunen in Höhe von 5,0 Mrd. € für 2018, die mit einem Anteil von 2,8 Mrd. € über einen höheren Ge￾meindeanteil an der Umsatzsteuer ausgeschüttet wird. Der Umsatzsteuer-Härteausgleich entfällt ab dem Jahr 2018, so dass der Ansatz auf null gesetzt wurde. Die Grundsteuer B wurde insbesondere aufgrund der ab 2018 wirksamen Hebesatzerhöhung gegenüber dem Vorjahr um 6,0 Mio. € angehoben. Hunde- und Zweit￾wohnungssteuer bewegen sich weitgehend auf der Höhe der Vorjahresplanwerte. Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern ins￾gesamt um circa 71,5 % gestiegen, wobei sich die Gewerbesteuer als wichtigste Steuerart und die Ein￾kommensteuer in letzter Zeit eher parallel entwickelt haben. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürn￾berg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Um￾satzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestie￾gen. Dies ist auch auf die bereits erwähnten Sonderef￾fekte zurück zu führen. Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Grundsteuer A -270 -260 -285 Grundsteuer B -120.000 -114.000 -115.280 Gewerbesteuer -469.000 -440.000 -435.768 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -301.000 -284.000 -275.292 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -79.760 -64.500 -51.305 Umsatzsteuer Härteausgleich 0 -1.180 -1.180 Hundesteuer -1.650 -1.600 -1.676 Zweitwohnungssteuer -800 -700 -813 insgesamt -972.480 -906.240 -881.599 17 Steuererträge insgesamt Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Grundsteuer A und B Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 in T€ Entwicklung der Steuererträge: Absolute Werte seit 1999 Steuererträge insgesamt Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Grundsteuer A und B Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 50,0 100,0 150,0 200,0 250,0 300,0 350,0 400,0 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 in % Entwicklung der Steuererträge: Indexierte Werte seit 1999 18 E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zu￾schüssen liegen um 34,7 Mio. € oder 7,5 % über den Vorjahresplanwerten. Die Schlüsselzuweisungen wur￾den entsprechend des erwarteten Anstiegs der Schlüs￾selmasse auf 217,0 Mio. € angehoben. Der Belastungs￾ausgleich Hartz IV wurde für 2018 um 5,0 Mio. € redu￾ziert, da erhöhte Entlastungen der Kommunen im KdU￾Bereich zu einer geringeren Belastung und somit zu einem geringeren Ausgleich führen. Der Zuwachs bei den „Zuweisungen vom Land (Sozial￾transfer)“ korrespondiert mit den Steigerungen bei den Transferaufwendungen für Kindertagesstätten freier Träger. Der anhaltende Ausbau von Kindertagesein￾richtungen und die jährlich ansteigende kindbezogene Förderung verursachen einen höheren Anspruch auf Zuweisungen vom Land. Der Anstieg in den Zuweisungen für Schulbetrieb/ -beförderung und städtische Kindertagesstätten resul￾tieren insbesondere aus höheren Schülerzahlen und Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Zuweisungen und Zuschüsse -492.405 -456.982 -456.236 davon: Schlüsselzuweisungen vom Land -217.000 -192.100 -181.074 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.222 -18.252 -16.747 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -32.000 -29.500 -29.750 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -22.000 -20.700 -21.743 Zuweisungen Land -23.768 -22.996 -25.129 Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich Hartz IV) -10.000 -15.000 -15.452 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -62.379 -59.442 -55.912 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -91.029 -82.845 -92.567 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -16.007 -16.147 -17.862 Sonstige Transfererträge -5.854 -6.540 -5.914 davon: Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.168 -1.283 -1.389 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -325 -335 -331 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz in Einrichtungen -1.618 -2.024 -1.580 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -733 -834 -1.144 Sonstige -2.010 -2.064 -1.470 insgesamt -498.259 -463.522 -462.150 19 dem Ausbau der städtischen Hortplätze. Für die Kin￾derbetreuung in städtischen Kitas werden um 4,0 Mio. € höhere Zuweisungen erwartet. Außerdem wird auf￾grund gestiegener Klassen- bzw. Lehrerzahlen die Erstattung für Lehrpersonal um 3,6 Mio. € und für die Schülerbeförderungserträge um 0,7 Mio. € angehoben. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung. 20 E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlich￾rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte. Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürnberg mit 115,0 Mio. € um 8,9 Mio. € gegenüber dem Plan 2017 an, wobei die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte ums 7,8 Mio. € steigen, die privat￾rechtlichen um 1,1 Mio. €. Der Anstieg bei den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung (2,1 Mio. €) ist auf den massiven Ausbau der Plätze in der Schulkindbetreuung in Verbindung mit den Gebührenerhöhungen in kommunalen Kindertagesein￾richtungen zurückzuführen. Mit dem Ausbau der genehmigten Plätze in der Inobhutnahme steigen die Erträge aus Wohn- und Verpflegungsgebühren für die Inobhutnahme im Ver￾gleich zum Vorjahresplanwert an. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Öffentlich-rechtliche -72.227 -64.417 -64.800 davon: Verwaltungsgebühren -19.540 -18.573 -19.704 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -24.117 -22.018 -19.872 Bestattungsgebühren -3.000 -3.226 -2.752 Wohn- und Verpflegungsgebühren -5.070 -4.291 -5.585 Eintrittsgelder -9.365 -9.191 -9.463 Elternentgelte Ganztagesbetreuung 0 0 -24 Sonstige -11.135 -7.118 -7.400 Privatrechtliche -42.773 -41.660 -43.944 davon: Erträge aus Verkauf -3.628 -3.333 -3.568 Miet-/Pachterträge -17.866 -17.186 -18.914 Erbbauzinsen -2.915 -2.917 -2.850 Ersatzleistungen -2.433 -2.327 -2.873 Eintrittsgelder -1.296 -1.425 -1.417 Teilnehmerbeträge -5.221 -5.313 -5.289 Sonstige -9.414 -9.159 -9.033 insgesamt -115.000 -106.077 -108.744 21 E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Mit einem Planwert von 334,7 Mio. € sinken in der Planung 2018 die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 17,4 Mio. € oder 4,9 %. Dies ist insbesondere auf die folgenden Entwicklungen zurückzuführen: • Die Erstattungen vom Bund sind um 11,1 Mio. € höher geplant. Davon sind 9,8 Mio. € auf die Kos￾ten der Unterkunft (SGB II) zurück zu führen, ins￾besondere die Erstattungen für Unterbringung an￾erkannter Geflüchteter und die Erstattungen für Bildung und Teilhabe (BuT), die entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen erfolgen. Die Grund￾sicherung wird ebenso vollständig vom Bund refi￾nanziert und ist mit 1,3 Mio. € über dem Vorjahr geplant. • Die Erstattungen vom Freistaat Bayern reduzieren sich um 32,9 Mio. €. Diese Entwicklung ist mit 30,8 Mio. € im Wesentlichen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen, die in voller Höhe vom Freistaat übernommen wer￾den. Zudem wurde die Notunterkunft Tillystraße geschlossen, welche vom Freistaat refinanziert worden war. • Die Position Zweckverbände/kommunale Sonder￾rechnung ist um 4,3 Mio. € niedriger geplant. Dies ist auf Erstattungen des Jobcenters Nürnberg zu￾rückzuführen, welche i.H.v. 24,5 Mio. € geplant sind (Vorjahr 28,9 Mio. €). Dieser Kostenersatz er￾folgt für Unterkunftskosten in städtischen Flücht￾lingsunterkünften für anerkannte Flüchtlinge mit Leistungsanspruch nach SGB II. Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Bund -141.867 -130.796 -102.817 Land -79.846 -112.738 -138.783 Gemeinden und Gemeindeverbände -17.546 -17.117 -20.247 Bezirk (Sozialleistungen) -24.192 -17.271 -18.987 Zweckverbände und kommunale Sonderrechnungen -38.723 -43.019 -22.487 Eigenbetrieb NüSt -390 -284 -269 Eigenbetrieb ASN -736 -733 -715 Kommunalunternehmen Klinikum -6.347 -5.753 -6.466 Eigenbetrieb SUN -1.675 -1.682 -1.742 Eigenbetrieb NüBad -448 -198 -487 Eigenbetrieb FSN -132 -121 -328 Eigenbetrieb SÖR -1.944 -2.463 -2.646 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Eigenbetriebe -9.128 -9.128 -9.128 Private Unternehmen -11.053 -10.183 -12.115 Staatstheater Nürnberg -662 -632 -789 insgesamt -334.689 -352.118 -338.006 22 E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt im Jahr 2018 um 1,0 Mio. € höher aus als im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den durch neue Nettoinvestitio￾nen steigenden Abschreibungen - soweit die Investitio￾nen mit Zuwendungen finanziert wurden. Die sonstigen ordentlichen Erträge steigen um rund 0,5 Mio. € gegen￾über dem Plan 2017. Gegenüber dem Ist 2016 ist be￾sonders die Erhöhung der Erträge aus der Konzessi￾onsabgabe zu erwähnen, da hier wieder mit einer Be￾völkerungszahl von über 500.000 Einwohnern gerech￾net und der Rückgang durch den Zensus 2011 damit ausgeglichen wurde. Im Vergleich zu 2017 war jedoch eine Anpassung aufgrund der aktuellen Verbräuche notwendig, so dass sich gegenüber 2017 ein um 0,9 Mio. € geringerer Betrag ergibt. Unter der „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ ist im Jahr 2018 insbesondere die Auflösung der 2016 gebildeten Bezirksumlagerückstellung in Höhe von 942 T€ enthalten. Die Aktivierten Eigenleistungen werden entsprechend der MIP-Planung in den Ergebnishaushalt übernom￾men. Der Wert bleibt gegenüber 2017 nahezu konstant. Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Auflösung Sonderposten -50.476 -49.522 -49.017 Sonstige ordentliche Erträge -46.540 -46.057 -64.007 davon: Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -354 -231 -478 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.633 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw. -701 -611 -297 Ausgleichszahlungen -1.500 -1.500 -33 Konzessionsabgabe -39.000 -39.900 -36.660 Aktivierte Bauzeitzinsen -328 -328 -851 Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen -1.002 -60 -6.044 Sonstiges -1.629 -1.401 -17.011 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -4.013 -3.946 -4.542 Bestandsveränderungen 0 -10 -12 insgesamt -101.029 -99.535 -117.578 23 E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahrespla￾nung um 28,3 Mio. € oder 4,8 % an. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2018 528,6 Mio. € oder 85,3 % (Vorjahr: 506,8 Mio. € oder 85,7 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 90,8 Mio. € oder 14,7 % (Vorjahr: 84,4 Mio. € oder 14,3 %) auf die Ver￾sorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versor￾gungsempfänger). Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen wie folgt: Ausgehend vom Planwert 2017 ist bei den Personal￾aufwendungen mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2018 um 28,8 Mio. € oder 6,2 % gegenüber dem Vorjahresplan. Diese Steigerung ist neben den Stellen￾schaffungen 2017 und 2018 vor allem auf die Tarifer￾höhungen bei den Beschäftigten (geschätzt + 2,30 % ab März 2018) und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten (+ 2,35 % ab Januar 2018) zurückzuführen. Weitere Gründe für die steigenden Personalaufwen￾dungen liegen in den Auswirkungen der Einführung der Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 insgesamt 619.457 591.135 570.886 Personalaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Bezüge und Vergütungen 416.342 393.188 376.635 davon: Beamte (ohne Lehrkräfte) 82.307 78.552 76.348 Beamte-Lehrkräfte 76.582 72.563 71.248 Arbeitnehmer 249.142 234.639 221.165 Sonstige Vergütungen 8.311 7.434 7.874 Beiträge zu Versorgungskassen 19.162 16.862 17.011 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver￾sicherung und pauschalierte Lohnsteuer 47.878 44.503 44.373 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.511 9.403 9.562 Rückstellungen 35.743 42.816 31.539 davon: Sonstige Rückstellungen für Aktive -4.845 -6.270 -7.060 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 34.080 42.596 31.858 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 6.508 6.490 6.741 insgesamt 528.636 506.772 479.120 24 neuen Entgeltordnung TVöD VKA zum 01.01.2017 (Umstellung noch nicht vollständig abgeschlossen). Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den aktuellen Berechnungen im Jahr 2018 um 7,1 Mio. € oder 16,5% geringer aus als in der Vorjahresplanung, da zum Bilanzstichtag 2018 keine Besoldungserhöhun￾gen bei der Berechnung der Pensions- und Beihilfe￾rückstellungen bei den aktiven Beamten berücksichtigt werden müssen, jedoch in 2017 ebenso wie den Aktiv￾bezügen mit einer Anhebung der Bezüge um 2,4% gerechnet wurde. Diese angenommene Erhöhung der Aktivbezüge führte auch zu der Anhebung der Rück￾stellungsplanwerte in 2017. Aufgrund von Unwägbar￾keiten bei der Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle, der Ein- und Austritte von Beam￾ten/innen bei der Stadt etc.) sind die Planansätze die￾ser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet. Für das Haushaltsjahr 2018 werden die Versorgungs￾aufwendungen wie folgt geplant: Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahresplan um 6,5 Mio. € auf 90,8 Mio. € an. Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Beamte (inklusive Lehrkräfte) 85.906 82.895 80.541 Arbeitnehmer 9.041 9.406 9.404 Beihilfen für Versorgungsempfänger 13.700 13.025 13.996 Neutralisation Versorgung und Beihilfen -104.976 -101.657 -100.269 Rückstellungen 87.150 80.694 88.094 davon: Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 74.062 70.115 72.872 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 13.088 10.579 15.222 insgesamt 90.821 84.363 91.766 25 E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 5,0 % oder 16,9 Mio. € auf 356,5 Mio. € an. Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik steigen um 1,4 Mio. €. Dies ist überwiegend auf Maß￾nahmen des mittelfristigen Investitionsplans zurückzu￾führen, insbesondere für Unterhalt und Sanierung von Schulen. Die Aufwendungen für Gebäudereinigung usw. werden um 1,1 Mio. € höher geplant. Der Planwert wurde ent￾sprechend dem Flächenbedarf und der Preisentwick￾lung angepasst. Zudem werden in dieser Position Sicherheitsdienste ausgewiesen. Die Kosten für Schülerbeförderung steigen um 1,0 Mio. €. Entsprechend der Fallzahlen sind die Auf￾wendungen für die Tagespflege niedriger angesetzt. Das sogenannte „Spiel- und Getränkegeld“ ist künftig in den Besuchsgebühren der Kitas enthalten. Die hierüber finanzierten Aufwendungen werden mit der Umstellung im Haushaltsplan ausgewiesen. Beim Posten „Erstattungen an Dritte“ wird in 2018 mit circa 6,8 Mio. € Mehraufwendungen gerechnet, insbe￾sondere wegen höherer Erstattungen an den Eigenbe￾trieb SÖR in Höhe von 3,1 Mio. €, 1,0 Mio. € Erstattun￾gen für Übernahme von Pensionsverpflichtungen bei Beamtenwechsel und 1,1 Mio. € an Aufwendungen für Berufsintegrationsklassen für Flüchtlinge (62 Klassen). Letztere Aufwendungen werden jedoch in voller Höhe vom Bund erstattet. Aufgrund des weiterhin hohen Investitionsniveaus stei￾gen die Abschreibungen entsprechend der Fertigstel￾lung der Investitionsprojekte um 2,4 Mio. € oder 2,3 % auf 107,4 Mio. € an. Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Sachaufwendungen 249.106 234.553 241.164 davon: Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 6.297 6.720 8.922 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 22.521 22.485 20.569 Gebäudeunterhalt und -technik 40.846 39.444 31.319 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 4.525 5.377 4.829 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 28.739 27.652 27.337 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 26.273 20.752 20.161 Erstattungen an Dritte 121.170 114.406 112.106 Sonstiges -1.265 -2.283 15.921 Abschreibungen 107.388 105.004 103.815 insgesamt 356.494 339.557 344.979 26 E.2.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransfer￾aufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 549.056 569.610 555.057 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 122.388 116.810 115.105 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 16.986 17.184 15.890 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 67.700 66.225 60.326 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7.944 10.140 8.569 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 12.885 12.885 12.080 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 10.748 11.493 12.401 Familien- und Jugendhilfe 89.425 90.628 77.161 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 68.455 99.403 121.461 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 145.840 138.166 126.636 Bildungs- und Teilhabepaket 6.560 6.531 5.304 Sonstiges 125 145 124 Bezirksumlage 183.100 165.323 159.323 Weitere Transferaufwendungen 145.462 133.994 132.557 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 54.636 50.263 48.392 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 21.530 15.811 14.698 Gewerbesteuerumlage 69.296 67.920 66.922 Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0 0 0 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 2.545 insgesamt 877.618 868.927 846.937 Sozialtransfer￾aufwendungen Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale Einrichtungen Weitere Transfer￾aufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumla￾ge, Krankenhaus￾umlage Bezirksumlage 27 Die Transferaufwendungen erhöhen sich insgesamt um 8,7 Mio. € oder 1,0 %. Mit einem Anteil von 44,5 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personal- und Versorgungsauf￾wendungen (Anteil von 31,4%) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, ins￾besondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Volumen von 549,1 Mio. € repräsentiert mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgaben￾schwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 732,2 Mio. € circa 36,4 % der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2016 unter der Berück￾sichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an, dieses Jahr um 5,6 Mio. € auf 122,4 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grund￾sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ steigt um 1,5 Mio. € oder 2,2 %. Dies ist auf höhere Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter zurückzuführen, welche vollständig vom Bund erstattet werden. Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dargestellt. Für 2018 sind 6,0 Mio. € (Vorjahr 7,4 Mio. €) geplant. Die Aufwendungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden insgesamt um 1,2 Mio. € niedriger als im Vorjahr veranschlagt. Für alle Aufwandspositio￾nen wird eine regelmäßig zu erwartende allgemeine Kostensteigerung berücksichtigt. Dies führt zu Mehr￾aufwendungen von rd. 3,4 Mio. €. Für Vater- Mutter- & Kindheime stieg der Ansatz aufgrund steigender Fall￾zahlen um 1,2 Mio. €. Die aktuell niedrigen Fallzahlen bei der Zuteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlin￾ge sind u.a. weiter auf die Einführung der bundesweiten Verteilung zurückzuführen. Nach Einschätzung der Fachabteilung ist derzeit davon auszugehen, dass die Aufwendungen für die zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auch in 2018 auf dem Ni￾veau des Jahres 2016 bleiben. Reduziert wurden ent￾sprechend insbesondere die Ansätze für Inobhutnahme um 4,9 Mio. €. Die weitere Entwicklung ist aktuell nur schwer zu prognostizieren. Bei Vorliegen der festgeleg￾ten Voraussetzungen ist hier grundsätzlich mit einer vollen Erstattung durch den Bezirk Mittelfranken zu rechnen. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden 68,5 Mio. € (Vorjahr 99,4 Mio. €) geplant. Es wird mit einem Rückgang der Leistungsberechtigten auf 4.000 Personen gerechnet. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat Bayern erstattet. Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der Unterkunft und Heizung) steigen im Vergleich zur Vor￾jahresplanung um 7,6 Mio. € auf 145.8 Mio. €. Berück￾sichtigt sind u.a. regelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. In dem Ansatz sind 37 Mio. € (Vorjahr 30 Mio. €) Unterkunftskosten für Geflüchtete enthalten. Anerkannte Flüchtlinge erhalten keine Leis￾tungen mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz, kön￾nen aber nachfolgend einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend machen. Der Bund erstattet die Unterkunftskosten für anerkannte Geflüchtete bis 2018 vollständig. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 29 T€. Die Planansätze wurden ausgehend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfü￾gung stehenden Angebote entsprechend erhöht. Der Großteil der Steigerung wurde bereits in der Vorjahres￾planung berücksichtigt. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Diskussionsstand für 2018 mit 183,1 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr um 17,8 Mio. erhöht. Dem liegt die Erwartung der umlagezahlenden Kommunen zu￾28 grunde, dass der Bezirk den Umlagesatz nicht wesent￾lich verändern wird. Zudem enthält der Ansatz die An￾nahme, dass die Ländermilliarde aus den Bundesent￾lastungsmitteln 2018 zur direkten Entlastung der Bezir￾ke verwendet wird und sich somit mindernd auf das Umlagesoll auswirkt. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 145,5 Mio. € oder 7,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Diese sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Ver￾gleich zum Plan 2017 insgesamt um 811,5 Mio. € oder 8,6 % zu. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 4,4 Mio. € auf 54,6 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispiels￾weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 13,5 Mio. € die Krankenhausumlage enthalten. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN (Anteil Umweltanalytik: 1,8 Mio. €) sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 5,7 Mio. € mehr als im Vor￾jahr veranschlagt. Die Gewerbesteuerumlage wurde wegen des höheren Gewerbesteueransatzes im Vergleich zur Vorjahrespla￾nung um 1,4 Mio. € höher eingeplant. 29 E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen ge￾genüber dem Ansatz 2017 um 2,4 Mio. € oder 1,9 % niedriger aus. Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandtei￾le von im MIP veranschlagten Investitionen (dort ge￾sondert ausgewiesen). Hierfür ist im Vergleich zum Vorjahr ein Mehraufwand in Höhe von 3,6 Mio. € einge￾plant. Dieser Betrag beruht insbesondere auf höhere Ansätze im Zuge der städtischen IT-Strategie „Lehren und Lernen im digitalen Zeitalter“. In den Miet- und Pachtaufwendungen für Immobilien sind die Kosten für Unterbringung anerkannter Flücht￾linge in Gemeinschaftsunterkünften enthalten. Der Planansatz hierfür ist von 30,0 Mio. € auf 25,5 Mio. € gesunken. Diese werden überwiegend mit dem Jobcen￾ter abgerechnet und erstattet. Beim Posten „Nutzungsentgelte, Pflege Software, Li￾zenzen“ sind im Vergleich zu 2017 rund 1,1 Mio. € höhere Aufwendungen für die Erweiterung von Soft￾ware für IT-Sicherheit und die turnusmäßige Erneue￾rung der Pflegeverträge (zentrale IT, OrgA/IT) geplant. Unter dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2018 unter anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthalten: • Drucksachen und Vordrucke: 2,0 Mio. €, • Portokosten: 2,4 Mio. €, • Vermischte Aufwendungen 1,7 Mio. € (zum Beispiel die Pauschalposition für Schuletats), • Künstlerhonorare: 1,2 Mio. €, • Veranstaltungen/Tagungen: 1,4 Mio. € und • Mitgliedschaften: 1,1 Mio. €. Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 4.993 4.152 3.346 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.156 2.117 1.993 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 14.659 11.072 6.564 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 41.235 45.865 29.476 Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.841 3.601 2.845 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.450 1.300 1.423 Kosten für Sachverständige und Gutachten 4.142 4.636 2.682 Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 6.134 5.066 3.946 Vergütungen für Leistungen Dritter 11.518 10.097 12.204 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.434 6.293 5.861 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 2.335 7.987 16 Sonstige 21.302 20.381 21.538 insgesamt 120.199 122.567 91.894 30 E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) Das Finanzergebnis fällt mit 19,3 Mio. € im Plan 2018 um 5,0 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan. Für 2018 wird damit gerechnet, dass die Finanzerträge von 21,9 Mio. € (Plan 2017) auf 16,3 Mio. € zurückge￾hen werden. Hierfür verantwortlich ist insbesondere die Anpassung der Erträge aus der Verzinsung der Gewer￾besteuer. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zins￾aufwendungen bei Kreditinstituten um rund 2,0 Mio. € beziehungsweise 6,9 % niedriger angesetzt werden als im Vorjahr. Somit ermöglicht das anhaltend niedrige Zinsniveau trotz der hohen Investitionssummen den Zinsaufwand stabil zu halten. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt eine deutliche Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuaufnahmen auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsaufwendungen aufgrund eigener Berechnungen durchaus beherrschbar. Diese Annahme wird auch durch die Erwartung eines zumin￾dest mittelfristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus ge￾stützt. Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikopo￾sition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau wieder deutlich steigen. Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Finanzerträge -16.329 -21.864 -14.099 davon: Zinserträge -1.098 -1.233 -1.300 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -5.031 -5.431 -5.782 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -10.000 -15.000 -5.918 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -1.099 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 35.640 36.133 41.799 davon: Zinsaufwendungen Investitionskredite 27.389 29.433 30.559 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 8.000 6.500 10.733 Sonstige Zinsaufwendungen 251 200 507 insgesamt 19.311 14.269 27.700 31

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