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20260930_Rede zur Einbringung des Haushalts 2027 inkl. Folien.pdf

Haushalt 2027 · Seiten 1–20 · Seiten 1–20 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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1 Rede zur Einbringung des Nürnberger Stadthaushalts 202 7 Referent für Finanzen und IT Stadtkämmerer Thorsten Brehm Foto: Ludwig Olah Hinweis: Die Haushaltsrede ist ausschließlich in Kombination mit dem zugehörigen Foliensatz zu verwenden . Es gilt das gesprochene Wort. Die Folien finden sich in einem kleinen Format an den entsprechenden Stellen im Text und nochmals im Großformat für das Detailstudium am Ende des Texts der Haushaltrede. Haushaltsplanentwurf 202 7: HANDLUNGSFÄHIG BLEIBEN – HEUTE KONSOLIDIEREN, MORGEN GESTALTEN Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats, Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, gestern war ich beim Deutschen Kämmerertag in Berlin. Und Kämmerertage sind in diesen Zei￾ten ohnehin ein bisschen wie kommunale Selbsthilfegruppen: Man erzählt sich gegensei￾tig von den Problemen zu Hause – und stellt fest, dass sie fast überall ähnlich kli ngen. Neu ist allerdings: Inzwischen laden wir schon Verfassungsexperten dazu ein. Gestern war Pe￾ter Müller zu Gast – früher Ministerpräsident des Saarlandes, später Richter am Bundesverfas￾sungsgericht. Sein Thema: Der verfassungs￾rechtliche Überforderungsschutz der Kommu￾nen. Wenn sich mehrere hundert Finanzverantwortli￾che treffen und darüber diskutieren, ob ihnen möglicherweise noch das Verfassungsrecht hel￾fen kann, dann sagt das über die Lage der Kom￾munalfinanzen vermutlich mehr aus als manche Statistik. Man könnte also sagen : Die kommu￾nale Selbsthilfegruppe braucht inzwischen schon verfassungsrechtliche Begleitung. Die Probleme sind wirklich tiefgreifend. So amüsant das zunächst klingt, so ernst ist der Hintergrund. Und ein Blick auf die Haushalts￾nachrichten der vergangenen Monate zeigt ziemlich schnell, warum: HAUSHALTSKRISE IN DER KOMMUNALEN FAMILIE 2 Köln kommt nicht aus dem Defizit und stellt sei￾nen Haushalt unter einen Sparplan. Stuttgart hat für 2025 ein Rekorddefizit von mehr als 700 Mio. Euro gemeldet. Ingolstadt beschließt einen Haushalt mit Millionenlücke – und bekommt ihn nicht genehmigt. Erst vor wenigen Tagen hat Augsburg eine Haushaltssperre verhängt. Auch der Landkreis Forchheim steht vor erheblichen finanziellen Problemen. Das sind nur einige Bei￾spiele. Die Liste ließe sich ohne große Mühe verlängern. Und das Entscheidende ist: Wir sprechen hier nicht nur über traditionell finanzschwache Kom￾munen. Betroffen sind auch wirtschaftsstarke Städte, unterschiedliche Regionen und Kommu￾nen mit ganz unterschiedlichen Ausgangslagen. Trotzdem ähneln sich die Proble me auffallend. KOMMUNEN AM LIMIT Der Deutsche Städtetag hat dafür inzwischen eine sehr klare Überschrift gefunden, die auch das Motto unserer gemeinsamen Kampagne wurde: „Kommunen am Limit.“ Das klingt dras￾tisch. Aber es beschreibt eine Entwicklung, die wir seit Jahren beobachten und die sich inzwi￾schen erheblich beschleunigt hat. Die kommu￾nale Finanzkrise ist kein Nürnberger Sonderfall. Und sie lässt sich auch nicht mit einer einzelnen schlechten Steuermeldung, einem einzelnen großen Projekt oder einer einzelnen politischen Entscheidung e rklären. Das ist für die Debatte über unseren Haushalt wichtig. Denn natürlich müssen wir darüber sprechen, was wir in Nürnberg selbst verändern können und verändern müssen. Wir tragen Verantwor￾tung für unseren Haushalt. Aber wir sollten ebenso genau hinschauen, warum inzwischen so viele Städte gleichzeitig vor denselb en Prob￾lemen stehen. KOMMUNALE HAUSHALTE STRUKTURELL ÜBERLASTET Der Deutsche Städtetag beschreibt den Mecha￾nismus ziemlich präzise. Zitat: „Bund und Länder beschließen Gesetze, die für die Kommunen häufig bedeuten: neue Aufga￾ben und mehr Leistungen. Und das oft, ohne dass die dafür notwendigen Mittel dauerhaft mitwachsen. Das hat zu einer stetigen Überlas￾tung der kommunalen Haushalte geführt, zu ei￾nem strukturellen Problem. Ist der Haushalt bereits angeschlagen, reicht ein zusätzlicher Schock: eine Konjunkturdelle, steigende Kosten oder eine Steuerreform mit Mindereinnahmen. Was zunächst wie die Ursa￾che der Krise aussieht, bringt in Wahrheit nur das Fass zum Überlaufen.“ 3 Warum diese Beschreibung für uns in Nürnberg ebenso zutrifft, wird in meinen Augen deutlich werden. Meine Analyse aus den Vorjahren hat sich im Kern nicht verändert – aber die Zahlen und Eckwerte haben sich weiter verschlechtert. VIER KERNPROBLEME DES HAUSHALTS Ich will Ihnen die Kernprobleme noch einmal nennen und diese im weiteren Verlauf vertiefen: Erstens bleibt aus dem laufenden Geschäft zu wenig Geld übrig. Vor allem die Sozialausgaben steigen stark. Diese notwendigen, vielfach ge￾setzlich gebundenen Ausgaben wachsen schneller als unsere verlässlichen Einnahmen. Der Überschuss aus laufender Verwalt ungstä￾tigkeit reicht deshalb nicht für die ordentliche Tilgung unserer Kredite. Zweitens übersteigt unser Investitionspro￾gramm unsere finanziellen Möglichkeiten. Viele Vorhaben sind dringend, doch wir können sie nicht alle im vorgesehenen Umfang und Tempo finanzieren. Für 2027 bis 2030 umfasst der Mit￾telfristige Investitionsplan knapp 2,2 Milliarden Euro, Zuschüsse inklusive. Solange wir kaum ei￾gene Investitionsmittel erwirtschaften, führt je￾des zusätzliche Projekt zu weiterem Kreditbe￾darf oder verlangt die Verschiebung eines ande￾ren Vorhabens. Drittens sind unsere finanziellen Reserven weit￾gehend aufgebraucht. Der Puffer, mit dem wir früher außergewöhnliche Belastungen auffan￾gen konnten, steht nicht mehr ausreichend zur Verfügung. Kredite können zeitliche Engpässe überbrücken, aber keine laufend en Ausgaben dauerhaft finanzieren. Viertens stehen auch unsere Tochterunterneh￾men unter erheblichem Druck, besonders das Klinikum Nürnberg. Seine strukturell unzu￾reichende Finanzierung wirkt unmittelbar auf den Stadthaushalt. Diese Probleme verstärken sich gegenseitig. Wenn der laufende Haushalt keinen ausreichen￾den Überschuss erzeugt, müssen wir Investitio￾nen stärker über Kredite finanzieren. Zinsen und Tilgungen engen dann die folgenden Haushalte ein. Sinkende Liquiditätsrese rven nehmen uns zusätzlich den Spielraum, schwierige Entwick￾lungen abzufedern. Auf all diese Punkte werde ich im weiteren Verlauf noch vertieft eingehen. Insgesamt reichen einzelne Verschiebungen und eine weitere kleine Sparrunde nicht mehr aus. Wir brauchen einen dauerhaft tragfähigen laufenden Haushalt, ein finanzierbares Investi￾tionsprogramm und klare Prioritäten für die ge￾samte Stadt. In den kommenden W ochen wer￾den wir ein Konsolidierungspaket beraten müs￾sen, dessen Umfang weit über das hinausgeht, was wir in den vergangenen Jahren beschlossen haben. Dazu wird es Mut, Verantwortungsbereit￾schaft und Überzeugungskraft brauchen. 4 UNTERJÄHRIGE GEWERBESTEUERENTWICKLUNG Bevor wir auf das Jahr 2027 schauen, möchte ich den Blick auf das laufende Jahr richten, ins￾besondere auf die Gewerbesteuer. Die Grafik auf der nächsten Folie zeigt den Ge￾werbesteuerverlauf 2024, 2025 und 2026 bis September. Dieses Jahr begann auf Rekordni￾veau. Seit dem Sommer haben jedoch zahlrei￾che Unternehmen ihre Vorauszahlungen ge￾senkt. Die Kurve flacht ab und liegt im Sept em￾ber rund 77 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. Das wirtschaftliche Umfeld ist schwieriger ge￾worden. Der Krieg im Iran hat Energiepreise und den Inflationsdruck erhöht, die Zinsen sind wie￾der gestiegen. Hinzu kommen die amerikani￾sche Zollpolitik und die bisher schwache Kon￾junktur. Das belastet Investiti onen und Erträge. Die Korrekturen der Vorauszahlungen kommen aus unterschiedlichen Branchen und Be￾triebsgrößen. Die Meldung für den Monat Juli war der ent￾scheidende Einschnitt. Mit ihr wurde klar, dass wir den Planansatz in 2026 von knapp 745 Mio. Euro nicht erreichen werden. Gleichzeitig er￾reichten uns weitere schlechte Nachrichten: zur Krankenhausfinanzierung, zu den Kostensteige￾rungen beim Volksbad und zu den Unwetter￾schäden an der Friedrich -Staedtler -Schule in Neunhof. Das wa r leider ein Juli der schlechten Nachrichten. HAUSHALTSSPERRE Oberbürgermeister Marcus König und ich haben deshalb am 29. Juli eine Haushaltssperre ange￾ordnet. Angesichts der erkennbaren Ver￾schlechterung der Haushaltslage waren wir ver￾pflichtet zu handeln: neue finanzielle Verpflich￾tungen begrenzen, die Liquidität si chern und verhindern, dass sich die Situation im weiteren Jahresverlauf zusätzlich verschärft. Konkret wurden zwei Prozent der Sachauf￾wandsbudgets gesperrt. Externe Stellenaus￾schreibungen und -besetzungen sind grund￾sätzlich nur noch in begründeten Ausnahmefäl￾len möglich; für besonders sensible Bereiche wie Erziehung, Pflege, Schulen, Feuerwehrein￾satzdienst und Bürgerservice bestehen Ausnah￾men. Neue Projekte und Verträge über 50.000 Euro benötigen die Zustimmung des Finanzre￾ferats. Auch bei den Investitionen haben wir die Bremse gezogen. Bei noch nicht begonnenen Maßnahmen durften zunächst keine neuen Mit￾tel gebunden, Aufträge ausgeschrieben oder Zuschüsse bewilligt werden. Bereits begonnene Maßnahmen können weiterlaufen. Dabei ging es ausdrücklich nicht um eine nachträgliche politi￾sche Bewertung einzelner Projekte, sondern zu￾nächst um die Frage, ob ein Vorhaben bereits begonnen war oder noch gestoppt werden konnte. 5 Seit dem Inkrafttreten der Haushaltssperre hat sich gezeigt, dass die finanziellen Risiken für unseren Haushalt noch größer sind als zu die￾sem Zeitpunkt absehbar. Besonders deutlich wird das in der Kinder - und Jugendhilfe. Bei den Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungs￾hilfe steigen Fallzahlen und Kosten erheblich. Im ersten Halbjahr 2026 mussten 35 Prozent mehr junge Menschen in Obhut genommen wer￾den als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Schulbegleitungen ist seit Mitte 2025 um rund 25 Prozent gestieg en und hat sich seit 2020 mehr als verdreifacht. Der Planansatz für 2026 liegt bei rund 124 Mio. Euro. Nach der aktuellen Hochrechnung werden wir ihn um etwa 20 Mio. Euro überschreiten. Hinter dieser Entwicklung stehen reale und zum Teil komplexer werdende Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien. Hilfen zur Erziehung sind keine freiwilligen Leistungen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein individuell er Anspruch auf ge￾eignete und notwendige Hilfe. Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht zur Steuerung. Wir müssen Fallverläufe konsequent prüfen, ambulante und präventive Angebote stärken und gemeinsam mit den Trägern darauf achten, dass Hilfen wirksam und wirtschaftlich erbracht werden. Die Entwic klung lässt sich dadurch beeinflussen – aber nicht einfach weg￾sparen. Die Sozialreferentin hat den Stadtrat zur Gesamtthematik kürzlich ausführlich informiert. Für 2027 müssen wir auch den zugehörigen Haushaltsansatz deutlich korrigieren. Die end￾gültige Hö he wird bis zu den Etatberatungen noch ermittelt. Ein weiteres Risiko betrifft Neu -Wetzendorf. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichts￾hof den Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug gesetzt hat, können städtische Grundstücke nicht wie vorgesehen vermarktet werden. Erwar￾tete Einnahmen verschieben sich – mit unmit￾telbaren Folgen für unsere Investitionsplanung und unsere Liquidität. Bei einzelnen Investiti￾onsprojekten prüfen wir gleichzeitig, ob und wie sie wirtschaftlicher fortgeführt werden können. Beim Plärrer wollen wir Ihnen beispielsweise eine überarbeitete und kostengünstigere Pla￾nung vorlegen. All das zeigt aber auch die Grenze einer Haus￾haltssperre: Sie ist ein Instrument zur kurzfristi￾gen Sicherung des Haushaltsvollzugs, keine strukturelle Lösung. Deshalb müssen wir jetzt zwei Ebenen unterscheiden: Für 2026 müssen wir die eingetretenen Verände rungen sauber im Haushalt abbilden. Dafür werde ich Ihnen im Oktober einen Nachtragshaushalt vorlegen. Für 2027 und die Folgejahre brauchen wir darüber hinaus die strukturellen Antworten, über die ich im weiteren Verlauf sprechen werde. HAUSHALTSPLANENTWURF 2027 Ich komme damit zu den Eckpunkten des Haus￾haltsplanentwurfs 2027. Ausgangspunkt waren die Ansätze für 2026 so￾wie die bisherigen Beschlüsse des Stadtrats. Diese haben wir an die aktuelle Entwicklung zum Beispiel bei Steuern, Personal und Investi￾tionen angepasst und zugleich bereits be￾schlossene Maßnahmen sowie neue rechtl iche Verpflichtungen berücksichtigt. Die Budgetverhandlungen mit den Dienststellen waren entsprechend restriktiv. Zusätzliche Mit￾tel wurden nur in begründeten Ausnahmefällen aufgenommen. 6 Jeder Mehrbedarf musste auf seine Notwendig￾keit, seine Dringlichkeit und seine dauerhaften finanziellen Folgen geprüft werden. Denn schon die Fortschreibung der bestehenden Aufgaben belastet den Haushalt erheblich. Für zusätzliche Vorhaben besteht derzeit praktisch kein finanzi￾eller Spielraum. ORDENTLICHE ERTRÄGE Die Zahlen, die ich Ihnen heute vorlege, sind da￾bei noch nicht in allen Punkten endgültig. Ge￾rade in diesem Jahr hängen wesentliche Positi￾onen von Entwicklungen ab, die wir selbst kaum beeinflussen können. Dazu gehören insbeson￾dere die Gewerbesteuer, die S chlüsselzuwei￾sungen und die Bezirksumlage. Bis zu den Etat￾beratungen im November werden wir diese An￾sätze noch einmal aktualisieren. Unabhängig davon ist bereits heute klar: Der Haushaltsentwurf lässt sich nicht allein durch kleinere Korrekturen ausgleichen. Wir werden bestehende Planungen in wesentlichen Punk￾ten verändern müssen. Bevor wir darauf kom￾men, möchte ich Ihnen zunächst die z entralen Eckwerte des Entwurfsstands 2027 vorstellen. Schauen wir zunächst auf die Ertragsseite. Für 2027 rechnen wir nach aktuellem Stand mit or￾dentlichen Erträgen von insgesamt 2,75 Milliar￾den Euro. Gegenüber dem Haushaltsansatz 2026 entspricht das einer Veränderung um 16,1 Mio. Euro. Den größten Beitrag leisten weiterhin die Steu￾ern mit ca. 1,38 Milliarden Euro. Für die Gewer￾besteuer setzen wir 690 Mio. Euro an, für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer knapp 419 Mio. Euro und für die Grundsteuern ca. 131 Mio. Euro. Hinzu kommen Zu wendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von knapp 709 Mio. Euro sowie Kostenerstattungen von ca. 366 Mio. Euro. GEWERBESTEUER Die schwächere Entwicklung der Gewerbesteuer belastet nicht nur das laufende Jahr. Sie verän￾dert auch die Ausgangsbasis unserer Finanzpla￾nung. Von dieser niedrigeren Basis aus schrei￾ben wir die Ansätze für die Folgejahre anhand der Wachstumsannahmen der bu ndesweiten Steuerschätzung fort. Selbst wenn die Gewerbe￾steuer wieder wächst, beginnen wir also auf ei￾nem niedrigeren Niveau. Im Oktober erwarten wir die nächste Steuer￾schätzung vom Bund. Bis zu den Etatberatungen im November werden wir unsere Ansätze erneut überprüfen. Die Werte, die ich Ihnen heute für die kommenden Jahre zeige, bilden deshalb den derzeitigen Stand des Planentw urfs ab. 7 Nürnberg bleibt wirtschaftlich stark. Das Re￾kordergebnis 2025 und der sehr gute Start 2026 belegen das. Wir erleben aber, wie schnell eine schwächere Einnahmeentwicklung einen strukturell angespannten Haushalt zusätzlich unter Druck setzt. ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN Den erwarteten Erträgen stehen im Jahr 2027 ordentliche Aufwendungen von 2,76 Milliarden Euro gegenüber. Das sind zwar 3,9 Mio. Euro weniger als im Vorjahr, aber insgesamt trotz￾dem mehr als unsere erwarteten Erträge. Der größte Ausgabenblock entfällt mit mehr als einer Milliarde Euro auf Soziales und Jugend￾hilfe einschließlich der Bezirksumlage. Für Per￾sonal und Versorgung planen wir 888 Mio. Euro ein, für Sach - und Dienstleistungen 321 Mio. Euro. Die Entwicklung dieser Positionen entscheidet wesentlich darüber, ob wir den Haushalt wieder dauerhaft ins Gleichgewicht bringen können. BEZIRKSUMLAGE Die Bezirksumlage ist seit Jahren eine erhebli￾che Belastung für den Nürnberger Haushalt. Mit ihr finanzieren die kreisfreien Städte und Land￾kreise die Aufgaben des Bezirks Mittelfranken. Den größten Teil seines Haushalts benötigt der Bezirk für soziale Lei stungen, insbesondere für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behin￾derung und die Hilfe zur Pflege. Auch die Be￾zirkskliniken gehören zu seinem Verantwor￾tungsbereich. Vor allem die steigenden Sozial￾ausgaben setzen den Bezirk finanziell unter Druck. Das zeigt sich am Umlagesatz. Für 2025 stieg er um 2,37 Prozentpunkte. Für 2026 fiel die Er￾höhung mit 0,29 Prozentpunkten auf 26,21 Pro￾zent deutlich geringer aus. 8 Möglich wurde das vor allem, weil der Freistaat die Zuweisungen an die bayerischen Bezirke für 2026 einmalig erhöht hat. Allein der Bezirk Mit￾telfranken konnte dadurch mit rund 70 Mio. Euro mehr rechnen als in seinem ersten Haus￾haltsentwurf vorgesehen. Für die kommenden Jahre ist offen, ob der Frei￾staat diese Entlastung fortsetzt und wie sich die Ausgaben des Bezirks entwickeln. Ohne eine vergleichbare Unterstützung wächst das Risiko einer erneuten deutlichen Erhöhung der Be￾zirksumlage. Eine darüber hina usgehende Erhö￾hung des Umlagesatzes haben wir im vorliegen￾den Entwurf noch nicht berücksichtigt, weil da￾für bislang eine belastbare Aussage fehlt. Sollte sie eintreten, würde sie unsere Planung zusätz￾lich verschlechtern. AUFWENDUNGEN FÜR SOZIALES UND JUGENDHILFE Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinter den Sozialausgaben im Kernhaushalt ste￾hen Menschen, die Unterstützung brauchen: Kinder, die nicht sicher in ihrer Familie leben können, Menschen mit Behinderung, Pflegebe￾dürftige und Familien in schwierigen Lebensla￾gen. Wir dürfen über diese Entwick lung deshalb nicht sprechen, als ginge es allein um eine Haushaltsposition. Für Soziales und Jugendhilfe einschließlich der besprochenen Bezirksumlage veranschlagen wir 2027 insgesamt 1,04 Milliarden Euro. Das sind knapp 56 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Besonders bei den Hilfen zur Erziehung, den In￾obhutnahmen, den Schulbegleitungen und der Eingliederungshilfe entwickeln sich – wie be￾reits erläutert – Fallzahlen, Entgelte und damit die Ausgaben sehr dynamisch. Die genaue Fort￾schreibung einzelner Ansätze i st noch nicht ab￾geschlossen. Die gesetzlichen Leistungen müssen erbracht werden. Unsere Aufgabe ist, Bedarfe früh zu er￾kennen, Hilfen passend zu gestalten, ihre Wir￾kung zu prüfen und unnötige Kosten zu vermei￾den. Eine Hilfe, die früh greift und wirkt, ist menschlich richtig und kann s pätere, deutlich teurere Maßnahmen verhindern. Wir werden unter Federführung des Sozialrefe￾rats die Steuerung verbessern, Fallverläufe prü￾fen und mit den Trägern über wirksame Struktu￾ren sprechen. Die Dynamik lässt sich dadurch aber nicht vollständig auffangen. Ein erhebli￾cher Teil der Ausgaben folgt g esetzlichen An￾sprüchen, steigenden Fallzahlen und Entgelten, die die Stadt nicht einseitig festlegen kann. Wenn Bund und Land Leistungen beschließen oder ausweiten, müssen sie deren Finanzierung dauerhaft sichern. Es ist politisch bequem, ei￾nen Anspruch auf Bundes - oder Landesebene zu beschließen und die Rechnung an die Kom￾munen weiterzureichen. Verantwortlich ist es nicht. Bleibt diese Finanzierung aus, geraten am Ende gerade jene freiwilligen Angebote unter Druck, die vor Ort Prävention, Begegnung und sozialen Zusammenhalt ermöglichen. PERSONAL - UND VERSORGUNGSAUFWENDUNGEN Für Personal und Versorgung sieht der Haus￾haltsentwurf 2027 insgesamt 888 Mio. Euro vor. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 24 Mio. Euro. Lässt man die Rück￾stellungsbuchungen, die entsprechend den Bi￾lanzierungsvorschriften stets zu hoh en Schwan￾kungen führen können, außer Betracht, so stei￾gen die Personalaufwendungen im Jahr 2027 9 um 21,2 Mio. € oder 3,1 % gegenüber dem Vor￾jahresplan. In dem Wert schlagen sich insbe￾sondere die Entwicklung von Tarifentgelten und Besoldung sowie die Versorgungsaufwendun￾gen für unsere pensionierten Beamtinnen und Beamten nieder. Hinter diesen Zahlen stehen die Menschen, die unsere Stadt jeden Tag am Laufen halten: in Kitas und Schulen, bei Feuerwehr und Rettungs￾dienst, im Bürgerservice und in der Verwaltung, in technischen Diensten und in vielen weiteren Bereichen. Viele unserer B eschäftigten arbeiten seit Jahren unter hoher Belastung. Dafür ge￾bührt ihnen Dank und Anerkennung. Gleichzeitig müssen wir feststellen: Die Perso￾nalausgaben sind einer der größten und dauer￾haft gebundenen Ausgabenblöcke unseres Haushalts. Ich komme später noch einmal da￾rauf. ZUSCHÜSSE UND ZUWEISUNGEN Ein bedeutender Ausgabenblock bleiben die Zu￾schüsse an soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen, an Vereine und Initiativen. Viele dieser Organisationen übernehmen wichtige Aufgaben für unsere Stadt. Für dieses Engage￾ment, an vielen Stellen ehrenam tlich getragen, danke ich ihnen ausdrücklich. In dieser Aufstel￾lung sind auch die Zuwendungen an unsere Tochterunternehmen enthalten. In den vergangenen Jahren haben wir Zu￾schüsse vielfach erhöht, um steigende Perso￾nalkosten bei den Trägern zumindest teilweise aufzufangen. Für 2027 konnten wir eine solche allgemeine Fortschreibung der Personalkosten nicht zulassen. Ausnahmen waren nur in sehr wenigen Fällen möglich, in denen bereits ver￾tragliche Verpflichtungen der Stadt bestehen. Und all das steht unter ausdrücklichem Vorbe￾halt der Etatberatungen und der Würdigung so￾wie Genehmigung durch die Regierung von Mit￾telfranken. Mir ist bewusst, was diese Entscheidung für die betroffenen Einrichtungen bedeutet. Auch sie müssen höhere Tariflöhne, Mieten und Betriebs￾kosten tragen. Bleibt der städtische Zuschuss unverändert, entsteht dort realer finanzieller Druck. Wir sollten darübe r ehrlich sprechen. Wir können in der gegenwärtigen Lage aber keine zusätzlichen Leistungen versprechen, für die uns eine dauerhafte Finanzierung fehlt. Für Zuschüsse sieht der Haushaltsentwurf 2027 insgesamt 384 Mio. Euro vor. Künftig müssen wir noch genauer prüfen, welche Angebote für die Stadt besonders wichtig sind, wie Doppel￾strukturen vermieden werden können und wo Bund oder Freistaat stärker in die Verantwor￾tung gehören. Dabei stellen wir nicht den Wert der geleisteten Arbeit infrage. Wir müssen die verfügbaren Mittel so einsetzen, dass wichtige Strukturen auch unter schwierigen Bedingungen möglichst erhalten bleiben. 10 STEIGERUNGSRATEN GROSSER HAUSHALTSPOSITIONEN Um das Gesamtproblem noch einmal sichtbar zu machen, habe ich auf einer Folie die Entwick￾lung ausgewählter großer Haushaltspositionen gegenübergestellt und auf das Jahr 2022 inde￾xiert. Das heißt: 2022 ist jeweils der Ausgangs￾wert 100. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Gewerbesteu￾ererträge wachsen deutlich langsamer als we￾sentliche Aufwandspositionen. Die Ertragsent￾wicklung kann mit der Dynamik auf der Auf￾wandsseite nicht Schritt halten – und genau da￾rin liegt ein wesentlicher Teil unseres strukturel￾len Problems. PROBLEM I: DAUERNDE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Der Begriff der dauernden Leistungsfähigkeit klingt technisch. Tatsächlich beschreibt er die entscheidende Frage jedes kommunalen Haus￾halts: Reichen unsere regelmäßigen Einnahmen aus, um die laufenden Aufgaben zu finanzieren und zugleich die bestehenden Kr edite ord￾nungsgemäß zu tilgen? Nach der aktuellen Planung ist das nicht ansatz￾weise der Fall. Im Jahr 2027 beträgt der Zah￾lungsmittelüberschuss aus laufender Verwal￾tungstätigkeit 24 Mio. Euro. Dem stehen ordent￾liche Tilgungen von 115,8 Mio. Euro gegenüber. Daraus ergibt sich eine Lücke von 91,8 Mio. Euro. Auch in den folgenden Jahren gelingt es uns bislang nicht, die notwendigen Mittel aus dem laufenden Haushalt zu erwirtschaften – ganz im Gegenteil, die Lücke wird deutlich grö￾ßer. Die im Frühjahr genannte Konsolidierungsgröße von 80 Mio. Euro jährlich reicht nach den neuen Entwicklungen nicht mehr aus. Der Wert steigt deutlich, die Entwicklung ist dramatisch. Sowohl die drohende Erhöhung der Bezirksumlage als auch die Entwicklung be i den Hilfen zur Erzie￾hung sind hier ausdrücklich noch nicht berück￾sichtigt, weil aktuell nicht bezifferbar. Ich rate Ihnen aber, gedanklich einen Risikoaufschlag einzukalkulieren – 30 bis 40 Mio. Euro sind nicht unrealistisch. Die Folgen reichen weit über das Jahr 2027 hin￾aus. Wenn aus dem laufenden Geschäft kein ausreichender Überschuss verbleibt, fehlt uns der eigene Beitrag für Investitionen. Schulen, Brücken und andere Vorhaben müssen dann noch stärker über Kredite finanzier t werden. Das erhöht Zinsen und Tilgungen und belastet die folgenden Haushalte. Aus einer jährlichen Lücke entsteht eine wachsende strukturelle Belastung. Deshalb steht die Wiederherstellung unserer dauernden Leistungsfähigkeit im Zentrum. Wir müssen laufende Ausgaben begrenzen, Aufga￾ben und Standards überprüfen und vertretbare Einnahmepotenziale nutzen. Nur ein dauerhaft leistungsfähiger Haushalt ist genehm igungsfä￾hig. Und nur mit einem genehmigungsfähigen Haushalt können wir selbst entscheiden, welche 11 Schwerpunkte wir setzen. Haushaltskonsolidie￾rung dient deshalb am Ende der kommunalen Selbstverwaltung. PROBLEM II: ZU HOHES INVESTITIONSNIVEAU Auch beim Investitionshaushalt müssen wir ehr￾lich sein. In seiner geplanten Größe übersteigt er mit den bereits hinterlegten und größtenteils laufenden Projekten unsere finanziellen Mög￾lichkeiten. VERSCHULDUNG Zu unserer Finanzlage gehört auch die Entwick￾lung der Verschuldung. Nürnberg hat in den ver￾gangenen Jahren erheblich investiert – und ei￾nen Teil dieser Investitionen über Kredite finan￾ziert. Das ist grundsätzlich vertretbar, solange Zins und Tilgung dauerh aft aus eigener Kraft getragen werden können. Genau hier stoßen wir inzwischen an Grenzen. Mit der Genehmigung des Haushalts 2026 hat die Regierung von Mittelfranken keine neuen Kreditermächtigungen gewährt. Wir hatten 170 Mio. Euro beantragt. Wir können derzeit nur noch auf bestehende Ermächtigungen aus früheren Jahren zurückgreifen. Diese reichen nach unserer Planung bis 2028. Deshalb unterstellen wir ab 2029 eine Net￾toneuverschuldung von null. Das ist allerdings noch kein Konsolidierungserfolg. Die Null steht dort zunächst, weil uns nach heutigem Stand keine weiteren genehmigten Kreditermächti￾gungen zur Verfügung stehen. Das erhöht den Handlungsdruck: Wir müssen unser Investitionsprogramm stärker an unserer tatsächlichen Finanzkraft ausrichten und gleich￾zeitig im laufenden Haushalt wieder genügend Mittel erwirtschaften, um Zins und Tilgung tra￾gen zu können. Denn nur ein da uerhaft leis￾tungsfähiger Haushalt verschafft uns auch künf￾tig den notwendigen Spielraum, um wichtige In￾vestitionen über Kredite mitzufinanzieren. PROBLEM III: FINANZMITTELBESTAND UND LIQUIDITÄT 12 Ein weiterer Blick gilt unserem Finanzmittelbe￾stand. Ende 2026 rechnen wir noch mit rund 165 Mio. Euro, Ende 2027 nur noch mit rund 62 Mio. Euro. Bereits 2028 wäre der Bestand rechne￾risch aufgebraucht. Bis 2030 würde sich ohne Gegenmaßnahmen ein negativer Finanzmittel￾bestand von rund 672 Mio. Euro ergeben. PROBLEM IV: FINANZIELLE SITUATION DER TOCHTERUNTERNEHMEN Das vierte Problem liegt außerhalb des Kern￾haushalts – wirkt aber zunehmend auf ihn zu￾rück: die finanzielle Situation unserer Tochter￾unternehmen. Bei den Städtischen Werken habe ich die Her￾ausforderung bereits im vergangenen Jahr be￾schrieben. Die Gewinne aus dem Energiege￾schäft reichen nicht mehr aus, um die Verluste im Verkehrsbereich auszugleichen. Damit wächst mittelbar auch das finanzielle Risik o für die Stadt. Hier steuern wir in den zuständigen Aufsichtsräten gegen. Aus Zeitgründen möchte ich mich heute aber auf ein anderes, besonders relevantes Thema konzentrieren: die Krankenhausfinanzierung. Unser Klinikum steht wirtschaftlich erheblich unter Druck. Ein wesentlicher Teil davon ist strukturell bedingt: Die laufende Krankenhausfi￾nanzierung deckt die tatsächlichen Kosten nicht ausreichend. Hinzu kommen neue Belastungen. Das GKV -Beitragssatzstabil isierungsgesetz des Bundes führt nach unserer derzeitigen Planung ab 2027 zu zusätzlichen Belastungen von min￾destens 20 Mio. Euro jährlich. Gleichzeitig übernimmt das Klinikum zum Jah￾reswechsel die Hallerwiese und die Cnopfsche Kinderklinik. Die Integration ist medizinisch und versorgungspolitisch von großer Bedeutung; wir werden die Integration mit einem Darlehen un￾terstützen. Die Stadt unterstützt ihr Klinikum bereits mit er￾heblichen Mitteln. Gleichzeitig sind auch die Möglichkeiten des städtischen Haushalts be￾grenzt. Wir können strukturelle Defizite der Krankenhausfinanzierung nicht dauerhaft durch immer höhere kommunale Zusch üsse ausglei￾chen. Auf der Folie sehen Sie eine Übersicht, wie stark die Hilfen in den nächsten Jahren an￾wachsen werden. Dabei will ich ausdrücklich festhalten: Unser Kli￾nikum leistet ausgezeichnete Arbeit und steht wirtschaftlich im bundesweiten Vergleich bes￾ser da als viele andere kommunale Krankenhäu￾ser. Das ist keine Selbstverständlichkeit, son￾dern auch das Ergebnis gute r Arbeit und einer verantwortungsvollen Steuerung durch das Ma￾nagement. Gerade deshalb müssen wir diesen Weg konse￾quent fortsetzen. Auch das Klinikum muss seine Strukturen weiter optimieren und seinen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung leisten. Aber eines muss ebenso klar sein: Die Kommune darf nicht zum Ausfallbürgen einer unzureichenden Krankenhausfinanzierung werden. Der Bund muss die Betriebskosten auskömmlich finanzie￾ren und der Freistaat muss seiner Verantwor￾tung für die Investitionsfinanzierung vollständig nachkommen. 13 MITTELFRISTIGER INVESTITIONSPLAN Schauen wir nun noch genauer auf unser Inves￾titionsprogramm. Der Mittelfristige Investitions￾plan für die Jahre 2027 bis 2030 umfasst ein Volumen von rund 2,21 Milliarden Euro. Davon muss die Stadt trotz erheblicher Zuschüsse rund 1,05 Milliarden Euro aus eigenen Mitteln und Krediten finanzieren. Allein für unsere Schulen sind in den kommen￾den vier Jahren rund 498 Mio. Euro vorgesehen. Hinzu kommen rund 304 Mio. Euro für Kultur, 195 Mio. Euro für Straßen, 191 Mio. Euro für den öffentlichen Nahverkehr und 189 Mio. Euro für Brücken. Hinter diesen Zahlen stehen notwendige und wichtige Projekte. Das Problem ist nicht, dass wir zu viel investieren wollen. Das Problem ist – wie bereits erläutert -, dass die Summe unserer Investitionsvorhaben inzwischen unsere finanzi￾elle Leistungsfähigkei t übersteigt. Wir können das bestehende Investitionsprogramm in dieser Größenordnung nicht dauerhaft aus eigener Kraft finanzieren. MIP -WARTESCHLANGE Dabei stehen zusätzlich noch weitere Projekte in der Warteschlange. Sie finden sich auf der sog. gelben und der gelbgrünen Liste; einige da￾von sehen Sie auf der nächsten Folie. Viele die￾ser Vorhaben sind sinnvoll. Unter den derzeiti￾gen Rahmenbedingungen be steht jedoch nicht der notwendige Spielraum, diese zusätzlich in den MIP aufzunehmen. Daher müssen wir uns von der Vorstellung ver￾abschieden, dass wir den MIP fortlaufend um weitere Projekte erweitern können. Für die Projekte in der Warteschlange ist im Ok￾tober im Ältestenrat und Finanzausschuss im Rahmen des Bauinvestitionscontrollings zwar formell ein sogenannter „Project Freeze“ vorge￾sehen. Die Regel muss hierbei aber künftig lau￾ten: Ein neues Vorhaben kann erst in den Inves￾titionsplan aufgenommen werden, wenn an an￾derer Stelle eine entsprechende Entlastung ge￾schaffen oder seine Finanzierung zusätzlich ge￾sichert wird. Wir werden deshalb häufig zwischen mehreren wichtigen Projekten entscheiden müssen. Maß￾geblich sind gesetzliche Notwendigkeit, Sicher￾heit, baulicher Zustand, Folgekosten, Fördermit￾tel und tatsächliche Umsetzbarkeit. Wir werden auch realistischer planen müssen. Ein Investitionsprogramm gewinnt nicht dadurch an Qualität, dass möglichst viele Pro￾jekte und hohe Summen darinstehen. Entschei￾dend ist, was wir personell, planerisch und fi￾nanziell tatsächlich umsetzen können. Ein über￾ladener Plan bindet Mittel, schafft falsche Er￾wartungen und verdeckt die Prioritäten. 14 STADIONPROJEKT In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das Stadionprojekt eingehen und die Grundidee noch einmal erläutern. In den vergangenen Jahren hat die Stadt Ver￾luste des Eigenbetriebs Frankenstadion ausge￾glichen. Ein wesentlicher Grund dafür waren Ausgaben für den Bauunterhalt. Wir mussten Geld aufwenden, um das bestehende Stadion nutzbar und bespielbar zu halten. Funkti onale Verbesserungen und zusätzliche Ertragsmög￾lichkeiten sind daraus kaum entstanden. Deshalb haben wir begonnen, über einen Vollumbau nachzudenken. Ein zeitgemäßes Sitzplatz - und Raumkonzept soll die Nutzung verbessern und neue Einnahmen ermöglichen. Die Stadt würde dafür einen hohen einmaligen Zuschuss leisten, statt über viele Jahre imme r wieder Mittel in den Erhalt einer baulich und funktional unzureichenden Struktur zu geben. Diese Grundidee halte ich weiterhin für richtig. Sie beweist aber noch nicht, dass das umge￾baute Stadion anschließend ohne dauerhaften städtischen Zuschuss betrieben werden kann. Dafür brauchen wir belastbare Baukosten, Er￾tragsannahmen und laufende Kosten ein￾schließlich Instandhaltung und Finanzierung. Ohne eine großzügige Förderung des Freistaats geht die Rechnung nicht auf. Hinzu kommt eine zweite Voraussetzung: Auch den einmaligen Zuschuss muss sich die Stadt leisten können. Die erforderlichen Mittel müs￾sen vollständig im Haushalt veranschlagt wer￾den, und der Haushalt muss mit diesem Zu￾schuss genehmigungsfähig sein. Wenn die Zah￾lung fällig wird, braucht die Stadt außerdem die notwendige Liquidität. Eine politis che Finanzie￾rungszusage allein stellt noch kein Geld auf dem Konto bereit. Erst wenn der spätere Betrieb wirtschaftlich tragfähig und der städtische Beitrag gesichert ist, können wir verantwortlich über den Bau ent￾scheiden. Diese Sorgfalt schulden wir den Steu￾erzahlerinnen und Steuerzahlern ebenso wie dem Club und allen, die das Stadion nutzen. KENNZAHLEN UND HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG Auf der nächsten Folie sehen Sie die zentralen Kennzahlen des Haushaltsplanentwurfs. Sie be￾leuchten unterschiedliche Seiten unserer Fi￾nanzlage, führen aber zu einem eindeutigen Er￾gebnis: In seiner derzeitigen Form ist der Haus￾halt weder dauerhaft tragfähig noch genehmi￾gungsfähig. Und ich erinnere an die genannten Risiken, die diese Zahlen noch nicht enthalten. Wir müssen deshalb gegensteuern – Verwaltung und Politik gemeinsam. Die Verwaltung wird be￾lastbare Vorschläge vorlegen. Der Stadtrat muss die notwendigen Entscheidungen treffen. Zur Wahrheit gehört: Das wird nicht ohne spür￾bare Einschnitte gelingen. 15 Und es wird kein einmaliger Kraftakt, sondern ein mehrjähriger Prozess sein, sofern sich die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbe￾dingungen nicht grundlegend verbessern. Eine einzelne Einsparliste reicht nicht aus. Wir brauchen ein umfassendes Haushaltskonsoli￾dierungskonzept, das alle wesentlichen Berei￾che erfasst, konkrete Maßnahmen benennt und deren finanzielle Wirkung über mehrere Jahre nachvollziehbar macht. Die Vorlag e eines sol￾chen Konzepts ist auch eine Vorgabe der letzten Haushaltsgenehmigung. HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit komme ich zur entscheidenden Frage: Wie bekommen wir diesen Haushalt wieder auf einen dauerhaft tragfähigen Kurs? Zunächst müssen wir uns über die Größenordnung ver￾ständigen. Für 2027 beträgt die Lücke zwischen dem Zah￾lungsmittelüberschuss aus laufender Verwal￾tungstätigkeit und unserer ordentlichen Tilgung rund 92 Mio. Euro. Hinzu kommen erhebliche, heute noch nicht abschließend bezifferbare Ri￾siken – insbesondere bei Jugendhilfe und Be￾zirksumlage. 30 bis 40 Mio. Euro habe ich be￾reits als Größenordnung g enannt. Unter dieser Annahme läge der konsumtive Ver￾besserungsbedarf 2027 bei mindestens 122 Mio. Euro. In den Folgejahren würde er weiter anwachsen und bis 2030 nach heutiger Planung mehr als 169 Mio. Euro jährlich erreichen. Dabei spreche ich bewusst von einem Verbes￾serungsbedarf. Diese Summe kann und wird nicht allein durch Kürzungen erbracht werden. Wir brauchen eine Mischung aus geringeren Ausgaben, effizienteren Strukturen, zusätzli￾chen Einnahmen und einer besseren Steueru ng. Zudem müssen wir unser Investitionsprogramm auf ein finanzierbares Maß zurückführen. KONSOLIDIERUNGSKONZEPT Wir werden das Konsolidierungskonzept ge￾meinsam mit dem Haushalt im November bera￾ten und beschließen. Mit der Regierung von Mit￾telfranken haben wir abgestimmt, die ursprüng￾lich für Oktober vorgesehene Vorlage mit den Etatberatungen zusammenzuführen. Das Konzept orientiert sich an den zehn Prüffel￾dern des Freistaats: Investitionen, Personalaus￾gaben, kommunale Einrichtungen, disponible und freiwillige Leistungen, Beteiligungen, kom￾munales Vermögen, Schuldendienst, Verpflich￾tungen außerhalb des Kernhaush alts, Einnah￾memöglichkeiten sowie Verbesserungen im Haushaltsvollzug. Die Botschaft dahinter ist eindeutig: Wir können keinen Bereich des Haushalts von vornherein ausnehmen. Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, überall den gleichen Prozentsatz zu kürzen. Wir müssen differenzieren: Was ist gesetzlich gebunden? Was ist für die Funktionsfähigkeit der Stadt un￾verzichtbar? Wo können Standards verändert werden? Wo können Aufgaben anders organi￾siert werden? Was können wir zeitlich strecken? Und wo können wir zusätzliche Einnahmen er￾zielen? 16 Unser Grundsatz sollte dabei sein: Begonnenes und Unabweisbares sichern, neue Wünsche zu￾rückstellen und bestehende Strukturen konse￾quent überprüfen. Hierzu tagt bereits eine Ar￾beitsgruppe unter Federführung des Bürger￾meisteramts und unter enger Beteiligung der Referate I und II. INVESTITIONEN Ein großer Punkt ist unser Investitionspro￾gramm. Wir werden den gesamten MIP noch einmal auf Notwendigkeit, Dringlichkeit, Sicher￾heit, Standards, Förderbindung, Folgekosten und tatsächliche Umsetzbarkeit überprüfen. Für neue Projekte muss künftig ein klarer Grundsatz gelten: Kein neues Vorhaben ohne Entlastung an anderer Stelle oder eine zusätz￾lich gesicherte Finanzierung. Das ist keine Ab￾kehr vom Investieren. Es ist die Voraussetzung dafür, dass wir notwendige Invest itionen auch künftig noch finanzieren können. PERSONAL, AUFGABEN und ORGANISATION Ein weiterer wesentlicher Hebel liegt bei Perso￾nal, Aufgaben und Organisation. Das Rasenmä￾herprinzip hilft uns dabei nicht weiter. Wenn wir lediglich Stellen streichen, Aufgaben und Stan￾dards aber unverändert lassen, entstehen län￾gere Bearbeitungszeiten, R ückstände und zu￾sätzliche Belastungen für unsere Beschäftigten. Deshalb muss Aufgabenkritik konkret werden. Wir müssen Aufgaben reduzieren, Standards überprüfen, Verfahren vereinfachen und digita￾lisieren, Doppelstrukturen abbauen und organi￾satorische Synergien konsequent nutzen. Das gilt ausdrücklich auch für die jüngst ange￾stoßene Verwaltungsreform. Sie ist kein Selbst￾zweck. Wenn wir Zuständigkeiten neu ordnen, Strukturen zusammenführen und Schnittstellen reduzieren, muss daraus eine leistungsfähigere und zugleich wirtschaftliche re Verwaltung ent￾stehen. Die Verwaltungsreform muss deshalb neben fachlichen Verbesserungen auch einen messbaren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Wo Aufgaben dauerhaft entfallen, gebündelt oder effizienter erledigt werden können, müs￾sen auch Stelleneinzüge möglich sein. Dabei werden wir insbesondere natürliche Fluktuation nutzen, Wiederbesetzungen konsequent prüfen und befristete Stellen oder Projek tstrukturen nicht automatisch fortführen. Dabei gilt weiterhin unser Sozialkodex. Unser Ziel kann nicht sein, dieselbe Arbeit lediglich auf weniger Menschen zu verteilen. Wir müssen Aufgaben und Strukturen so verändern, dass wir dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen. KOMMUNALE EINRICHTUNGEN UND FREIWILLIGE LEISTUNGEN Auch kommunale Einrichtungen und freiwillige Leistungen müssen Teil der Konsolidierung sein. Nicht jede Einrichtung kann und soll kos￾tendeckend arbeiten. Aber wir müssen transpa￾rent machen, welchen Zuschuss wir für welchen Zweck einsetzen, welche Standards notwendig sind und wo Angebote wirtschaftlicher organi￾siert werden können. Das gilt ebenso für freiwillige Leistungen und Zuschüsse. Manche Angebote werden wir erhal￾ten können. Andere vielleicht nur mit veränder￾tem Standard. Und bei einzelnen Leistungen werden wir auch die Frage stellen müssen, ob die Stadt sie künftig noch finan zieren kann. Das werden schwierige Diskussionen. Deshalb brauchen wir nachvollziehbare Kriterien und ein faires Verfahren. Wir müssen dort besonders sorgfältig abwägen, wo Einschnitte erhebliche soziale oder gesellschaftliche Folgen hätten. 17 BETEILIGUNGEN Die Konsolidierung betrifft auch unsere Beteili￾gungen. Bei der VAG sind die Fahrgastzahlen gestiegen – leider auch die Verluste. Die wach￾sende Nachfrage ist erfreulich; die Belastungen kann der Stadthaushalt in dieser Größenord￾nung aber nicht dauerhaft tra gen. Wir haben die VAG deshalb gebeten, Einspar￾vorschläge von rund 10 Mio. Euro vorzulegen. Der Stadtrat wird darüber entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Auch bei ande￾ren Beteiligungen müssen Zuschussbedarfe, In￾vestitionen und wirtschaftliche Strukt uren über￾prüft werden. Dabei gilt derselbe Grundsatz wie im Kernhaushalt: Strukturelle Defizite können nicht dauerhaft durch immer höhere städtische Zuschüsse aufgefangen werden. KOMMUNALES VERMÖGEN Auch unser Vermögen kann einen Beitrag leis￾ten – allerdings nicht zur dauerhaften Finanzie￾rung laufender Defizite. Baureife Wohnbaugrundstücke schaffen Ein￾nahmepotenziale. Mit unserer städtischen Woh￾nungsbaugesellschaft haben wir Verkäufe von rund 10 Mio. Euro in den kommenden Jahren vereinbart. Die Stadt erzielt Einnahmen, gleich￾zeitig kommt Wohnungsbau voran. Geeigne te Flächen sollen auch an private Projektentwickler gehen. Darüber hinaus werden wir uns gezielt von Im￾mobilien trennen, die wir für unsere Aufgaben nicht mehr benötigen und die dauerhaften Un￾terhaltskosten verursachen. Dazu gehören bei￾spielsweise das Fritz -Hintermayr -Haus am Wöhrder See und das frühere Verwaltung sge￾bäude in der Stöpselgasse. Wir verkaufen dabei nicht wahllos kommunales Vermögen. Wir trennen uns gezielt von Immobi￾lien ohne strategische Bedeutung und verbin￾den dies möglichst mit einer sinnvollen neuen Nutzung. Aber auch hier gilt: Vermögensver￾käufe schaffen Liquidität und finanz ieren Inves￾titionen. Sie lösen kein strukturelles Defizit im laufenden Haushalt. EINNAHMEN AUS FORDERUNGSMANAGEMENT Konsolidierung darf sich nicht allein auf die Aus￾gabenseite beschränken. Zu verantwortungsvol￾ler Haushaltsführung gehört auch, vorhandene Einnahmemöglichkeiten konsequent zu nutzen. Ich werde Ihnen deshalb einen städtischen Vollstreckungsaußendienst vorschlagen. Teil￾weise weit zurückreichende Rückstände sollen Innen - und Außendienst des Kassen - und Steu￾eramts künftig gemeinsam bearbeiten. Vor -Ort￾Termine können Sachverhalte klären und Voll￾streckungsmaßnahmen beschleunigen. Auf Grundlage der Erfahrungen anderer Städte erwarten wir daraus zusätzliche Zahlungsein￾gänge von rund 2,8 Mio. Euro jährlich. 18 Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Men￾schen zusätzlich unter Druck zu setzen, die nachweislich nicht zahlen können. Dort bleiben Ratenzahlungen, Stundungen und gesetzliche Schutzvorschriften richtig und notwendig. Kon￾sequenz brauchen wir gegenüber den jenigen, die zahlen können, ihren Verpflichtungen aber nicht nachkommen. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber allen, die ihre Forde￾rungen pünktlich begleichen. ZWEITWOHNUNGSSTEUER Wir wollen außerdem den Steuersatz für Zweit￾wohnungen auf 16 Prozent der Jahresnettokalt￾miete erhöhen und damit auf das Niveau Erlan￾gens anheben. Wer in Nürnberg eine weitere Wohnung unter￾hält, nutzt auch die Infrastruktur dieser Stadt. Es ist deshalb vertretbar, diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranzuziehen. Zugleich schaf￾fen wir einen Anreiz, den tatsächlichen Lebens￾mittelpunkt auch als Hauptwohnsitz anzumel￾den. Das stärkt Nürnberg zusätzlich bei den ein￾wohnerbezogenen Einnahmen. Die bestehen￾den gesetzlichen und sozialen Befreiungen blei￾ben davon unberührt. TOURISMUSABGABE CSU und SPD haben sich in ihrer Kooperations￾vereinbarung darauf verständigt, die Einführung einer Tourismusabgabe zu prüfen, um Über￾nachtungsgäste an der Finanzierung der touris￾tischen Infrastruktur zu beteiligen. Wir haben hierzu innerhalb der Verwaltung in￾tensiv konzeptionell gearbeitet. Unser Ergebnis ist: Mit den heute im Bayerischen Kommunalab￾gabengesetz vorhandenen Instrumenten wäre eine solche Finanzierung nur sehr bürokratisch umzusetzen; eine örtliche Übern achtungssteuer ist in Bayern ausdrücklich ausgeschlossen. Wir haben deshalb einen konkreten Vorschlag erarbeitet, wie das Bayerische Kommunalabga￾bengesetz geändert werden müsste, um einen zweckgebundenen Tourismusbeitrag von Gäs￾ten zu ermöglichen. Diesen Vorschlag habe ich beim jüngsten Tou￾rismusdialog der Staatsregierung eingebracht – nicht nur für Nürnberg, sondern auch als Vertre￾ter des Bayerischen Städtetags, der unsere Auf￾fassung teilt. Jetzt ist der Freistaat gefragt, die notwendige Rechtsgrun dlage zu schaffen. WAS KONSOLIDIERUNG BEDEUTET Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden damit nicht über eine einzelne Spar￾maßnahme und auch nicht über eine kurzfristige Haushaltsrunde. Wir reden über einen mehrjäh￾rigen strukturellen Umbau unseres Haushalts. Wir müssen Ausgaben begrenzen, Aufgaben und Strukturen verändern, Investitionen priori￾sieren, unser Vermögen sinnvoll einsetzen und zusätzliche Einnahmen erschließen. Und wir müssen das so tun, dass unsere Stadt dabei funktionsfähig bleibt und wir nicht heute vermeintliche Einsparungen beschließen, die morgen höhere Kosten verursachen. Das wird Konflikte geben. Es wird Erwartungen enttäu￾schen. Und es wird Entscheidungen geben, die niemand gerne trifft. Aber die Alternative wäre schlechter: immer neue Haushaltssperren, weiter sinkende Liqui￾dität, steigende finanzielle Abhängigkeit und am Ende immer weniger eigene politische Gestal￾tungsmöglichkeiten. Deshalb geht es bei der Konsolidierung nicht darum, Nürn berg kleinzu￾sparen. Es geht darum, die finanzielle Hand￾lungsfähigkeit unserer Stadt zurückzugewinnen. 19 FORDERUNG AN BUND UND FREISTAAT Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen unseren eigenen Haushalt konsoli￾dieren. Aber die kommunale Finanzkrise ist kein Nürnberger Sonderproblem. Wenn bundesweit Kommunen vor ähnlichen strukturellen Defizi￾ten stehen, zeigt das: Aufgaben und Finanzie￾rung passen nicht mehr zusammen. Die neue Veranlassungskonnexität für künftige Bundesgesetze ist deshalb ein wichtiger Schritt. Sie löst aber die bestehenden Belastungen nicht. Vier Punkte sind aus unserer Sicht entschei￾dend: • Erstens: Neue Aufgaben müssen dauerhaft ge￾genfinanziert werden. Auch bei bestehenden Sozialleistungen brauchen wir eine fairere Las￾tenverteilung. Der Grundsatz muss lauten: Wer bestellt, bezahlt. • Zweitens: Die Krankenhausfinanzierung muss tragfähig werden. Der Bund muss die Betriebs￾kosten auskömmlich finanzieren, der Freistaat seiner Verantwortung für die Investitionen voll￾ständig nachkommen. • Drittens: Der Freistaat muss die Kommunen strukturell besser ausstatten – über höhere Schlüsselzuweisungen und einen Finanzaus￾gleich, der die tatsächliche Ausgabenentwick￾lung stärker berücksichtigt. Für Nürnberg gehört dazu auch eine höhere Beteiligung an den Per￾sonalkosten unserer kommunalen Schulen. • Viertens: Die Kommunen brauchen eine ver￾lässlichere Grundfinanzierung und einen größe￾ren Anteil an den gesamtstaatlichen Einnah￾men. Einzelne Förderprogramme können das nicht ersetzen. Wir erwarten von Bund und Freistaat keine Be￾freiung von eigener Verantwortung. Aber Aufga￾ben, Verantwortung und Finanzierung müssen wieder zusammenpassen. Sanierungsbedarf verschwindet nicht, wenn man ihn vertagt. Meist wird er größer und teurer. Das gilt für Gebäude und Infrastruktur – und ge￾nauso für einen Haushalt. Deshalb müssen wir jetzt handeln: konsequent konsolidieren, ohne die Leistungsfähigkeit un￾serer Stadt zu beschädigen. Denn ein dauerhaft nicht genehmigungsfähiger Haushalt schränkt unsere Möglichkeit immer weiter ein, selbst Pri￾oritäten zu setzen und Nürnb erg zu gestalten. Dafür werden in den kommenden Wochen schwierige Entscheidungen notwendig sein. Es wird unterschiedliche politische Bewertungen geben. Aber gemeinsam tragen wir Verantwor￾tung dafür, dass Nürnberg finanziell handlungs￾fähig bleibt. Unser Ziel muss beides sein: finanzielle Stabili￾tät zurückzugewinnen und zugleich eine Stadt zu bleiben, die funktioniert und in ihre Zukunft investieren kann. Ich zähle darauf, dass wir dieser Verantwortung gemeinsam gerecht werden. 20 Vielen Dank. Nürnberg, 30 . September 202 6 gez. Thorsten Brehm Referent für Finanzen und IT Stadtkämmerer der Stadt Nürnberg

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