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20260930_Rede zur Einbringung des Haushalts 2027 inkl. Folien.pdf
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
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Rede zur Einbringung
des Nürnberger
Stadthaushalts 202 7
Referent für Finanzen und IT
Stadtkämmerer Thorsten Brehm
Foto: Ludwig Olah
Hinweis: Die Haushaltsrede ist ausschließlich in
Kombination mit dem zugehörigen Foliensatz
zu verwenden . Es gilt das gesprochene Wort.
Die Folien finden sich in einem kleinen Format
an den entsprechenden Stellen im Text und
nochmals im Großformat für das Detailstudium
am Ende des Texts der Haushaltrede.
Haushaltsplanentwurf 202 7:
HANDLUNGSFÄHIG BLEIBEN –
HEUTE KONSOLIDIEREN,
MORGEN GESTALTEN
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats,
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,
gestern war ich beim Deutschen Kämmerertag
in Berlin. Und Kämmerertage sind in diesen Zeiten ohnehin ein bisschen wie kommunale
Selbsthilfegruppen: Man erzählt sich gegenseitig von den Problemen zu Hause – und stellt
fest, dass sie fast überall ähnlich kli ngen.
Neu ist allerdings: Inzwischen laden wir schon
Verfassungsexperten dazu ein. Gestern war Peter Müller zu Gast – früher Ministerpräsident des
Saarlandes, später Richter am Bundesverfassungsgericht. Sein Thema: Der verfassungsrechtliche Überforderungsschutz der Kommunen.
Wenn sich mehrere hundert Finanzverantwortliche treffen und darüber diskutieren, ob ihnen
möglicherweise noch das Verfassungsrecht helfen kann, dann sagt das über die Lage der Kommunalfinanzen vermutlich mehr aus als manche
Statistik. Man könnte also sagen : Die kommunale Selbsthilfegruppe braucht inzwischen
schon verfassungsrechtliche Begleitung. Die
Probleme sind wirklich tiefgreifend.
So amüsant das zunächst klingt, so ernst ist der
Hintergrund. Und ein Blick auf die Haushaltsnachrichten der vergangenen Monate zeigt
ziemlich schnell, warum:
HAUSHALTSKRISE IN DER
KOMMUNALEN FAMILIE
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Köln kommt nicht aus dem Defizit und stellt seinen Haushalt unter einen Sparplan. Stuttgart
hat für 2025 ein Rekorddefizit von mehr als 700
Mio. Euro gemeldet. Ingolstadt beschließt einen
Haushalt mit Millionenlücke – und bekommt ihn
nicht genehmigt. Erst vor wenigen Tagen hat
Augsburg eine Haushaltssperre verhängt. Auch
der Landkreis Forchheim steht vor erheblichen
finanziellen Problemen. Das sind nur einige Beispiele. Die Liste ließe sich ohne große Mühe
verlängern.
Und das Entscheidende ist: Wir sprechen hier
nicht nur über traditionell finanzschwache Kommunen. Betroffen sind auch wirtschaftsstarke
Städte, unterschiedliche Regionen und Kommunen mit ganz unterschiedlichen Ausgangslagen.
Trotzdem ähneln sich die Proble me auffallend.
KOMMUNEN AM LIMIT
Der Deutsche Städtetag hat dafür inzwischen
eine sehr klare Überschrift gefunden, die auch
das Motto unserer gemeinsamen Kampagne
wurde: „Kommunen am Limit.“ Das klingt drastisch. Aber es beschreibt eine Entwicklung, die
wir seit Jahren beobachten und die sich inzwischen erheblich beschleunigt hat. Die kommunale Finanzkrise ist kein Nürnberger Sonderfall.
Und sie lässt sich auch nicht mit einer einzelnen
schlechten Steuermeldung, einem einzelnen
großen Projekt oder einer einzelnen politischen
Entscheidung e rklären. Das ist für die Debatte
über unseren Haushalt wichtig.
Denn natürlich müssen wir darüber sprechen,
was wir in Nürnberg selbst verändern können
und verändern müssen. Wir tragen Verantwortung für unseren Haushalt. Aber wir sollten
ebenso genau hinschauen, warum inzwischen
so viele Städte gleichzeitig vor denselb en Problemen stehen.
KOMMUNALE HAUSHALTE
STRUKTURELL ÜBERLASTET
Der Deutsche Städtetag beschreibt den Mechanismus ziemlich präzise.
Zitat:
„Bund und Länder beschließen Gesetze, die für
die Kommunen häufig bedeuten: neue Aufgaben und mehr Leistungen. Und das oft, ohne
dass die dafür notwendigen Mittel dauerhaft
mitwachsen. Das hat zu einer stetigen Überlastung der kommunalen Haushalte geführt, zu einem strukturellen Problem.
Ist der Haushalt bereits angeschlagen, reicht
ein zusätzlicher Schock: eine Konjunkturdelle,
steigende Kosten oder eine Steuerreform mit
Mindereinnahmen. Was zunächst wie die Ursache der Krise aussieht, bringt in Wahrheit nur
das Fass zum Überlaufen.“
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Warum diese Beschreibung für uns in Nürnberg
ebenso zutrifft, wird in meinen Augen deutlich
werden. Meine Analyse aus den Vorjahren hat
sich im Kern nicht verändert – aber die Zahlen
und Eckwerte haben sich weiter verschlechtert.
VIER KERNPROBLEME DES HAUSHALTS
Ich will Ihnen die Kernprobleme noch einmal
nennen und diese im weiteren Verlauf vertiefen:
Erstens bleibt aus dem laufenden Geschäft zu
wenig Geld übrig. Vor allem die Sozialausgaben
steigen stark. Diese notwendigen, vielfach gesetzlich gebundenen Ausgaben wachsen
schneller als unsere verlässlichen Einnahmen.
Der Überschuss aus laufender Verwalt ungstätigkeit reicht deshalb nicht für die ordentliche
Tilgung unserer Kredite.
Zweitens übersteigt unser Investitionsprogramm unsere finanziellen Möglichkeiten. Viele
Vorhaben sind dringend, doch wir können sie
nicht alle im vorgesehenen Umfang und Tempo
finanzieren. Für 2027 bis 2030 umfasst der Mittelfristige Investitionsplan knapp 2,2 Milliarden
Euro, Zuschüsse inklusive. Solange wir kaum eigene Investitionsmittel erwirtschaften, führt jedes zusätzliche Projekt zu weiterem Kreditbedarf oder verlangt die Verschiebung eines anderen Vorhabens.
Drittens sind unsere finanziellen Reserven weitgehend aufgebraucht. Der Puffer, mit dem wir
früher außergewöhnliche Belastungen auffangen konnten, steht nicht mehr ausreichend zur
Verfügung. Kredite können zeitliche Engpässe
überbrücken, aber keine laufend en Ausgaben
dauerhaft finanzieren.
Viertens stehen auch unsere Tochterunternehmen unter erheblichem Druck, besonders das
Klinikum Nürnberg. Seine strukturell unzureichende Finanzierung wirkt unmittelbar auf
den Stadthaushalt.
Diese Probleme verstärken sich gegenseitig.
Wenn der laufende Haushalt keinen ausreichenden Überschuss erzeugt, müssen wir Investitionen stärker über Kredite finanzieren. Zinsen und
Tilgungen engen dann die folgenden Haushalte
ein. Sinkende Liquiditätsrese rven nehmen uns
zusätzlich den Spielraum, schwierige Entwicklungen abzufedern. Auf all diese Punkte werde
ich im weiteren Verlauf noch vertieft eingehen.
Insgesamt reichen einzelne Verschiebungen
und eine weitere kleine Sparrunde nicht mehr
aus. Wir brauchen einen dauerhaft tragfähigen
laufenden Haushalt, ein finanzierbares Investitionsprogramm und klare Prioritäten für die gesamte Stadt. In den kommenden W ochen werden wir ein Konsolidierungspaket beraten müssen, dessen Umfang weit über das hinausgeht,
was wir in den vergangenen Jahren beschlossen
haben. Dazu wird es Mut, Verantwortungsbereitschaft und Überzeugungskraft brauchen.
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UNTERJÄHRIGE
GEWERBESTEUERENTWICKLUNG
Bevor wir auf das Jahr 2027 schauen, möchte
ich den Blick auf das laufende Jahr richten, insbesondere auf die Gewerbesteuer.
Die Grafik auf der nächsten Folie zeigt den Gewerbesteuerverlauf 2024, 2025 und 2026 bis
September. Dieses Jahr begann auf Rekordniveau. Seit dem Sommer haben jedoch zahlreiche Unternehmen ihre Vorauszahlungen gesenkt. Die Kurve flacht ab und liegt im Sept ember rund 77 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert.
Das wirtschaftliche Umfeld ist schwieriger geworden. Der Krieg im Iran hat Energiepreise und
den Inflationsdruck erhöht, die Zinsen sind wieder gestiegen. Hinzu kommen die amerikanische Zollpolitik und die bisher schwache Konjunktur. Das belastet Investiti onen und Erträge.
Die Korrekturen der Vorauszahlungen kommen
aus unterschiedlichen Branchen und Betriebsgrößen.
Die Meldung für den Monat Juli war der entscheidende Einschnitt. Mit ihr wurde klar, dass
wir den Planansatz in 2026 von knapp 745 Mio.
Euro nicht erreichen werden. Gleichzeitig erreichten uns weitere schlechte Nachrichten: zur
Krankenhausfinanzierung, zu den Kostensteigerungen beim Volksbad und zu den Unwetterschäden an der Friedrich -Staedtler -Schule in
Neunhof. Das wa r leider ein Juli der schlechten
Nachrichten.
HAUSHALTSSPERRE
Oberbürgermeister Marcus König und ich haben
deshalb am 29. Juli eine Haushaltssperre angeordnet. Angesichts der erkennbaren Verschlechterung der Haushaltslage waren wir verpflichtet zu handeln: neue finanzielle Verpflichtungen begrenzen, die Liquidität si chern und
verhindern, dass sich die Situation im weiteren
Jahresverlauf zusätzlich verschärft.
Konkret wurden zwei Prozent der Sachaufwandsbudgets gesperrt. Externe Stellenausschreibungen und -besetzungen sind grundsätzlich nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich; für besonders sensible Bereiche
wie Erziehung, Pflege, Schulen, Feuerwehreinsatzdienst und Bürgerservice bestehen Ausnahmen. Neue Projekte und Verträge über 50.000
Euro benötigen die Zustimmung des Finanzreferats.
Auch bei den Investitionen haben wir die
Bremse gezogen. Bei noch nicht begonnenen
Maßnahmen durften zunächst keine neuen Mittel gebunden, Aufträge ausgeschrieben oder
Zuschüsse bewilligt werden. Bereits begonnene
Maßnahmen können weiterlaufen. Dabei ging es
ausdrücklich nicht um eine nachträgliche politische Bewertung einzelner Projekte, sondern zunächst um die Frage, ob ein Vorhaben bereits
begonnen war oder noch gestoppt werden
konnte.
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Seit dem Inkrafttreten der Haushaltssperre hat
sich gezeigt, dass die finanziellen Risiken für
unseren Haushalt noch größer sind als zu diesem Zeitpunkt absehbar. Besonders deutlich
wird das in der Kinder - und Jugendhilfe. Bei den
Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe steigen Fallzahlen und Kosten erheblich.
Im ersten Halbjahr 2026 mussten 35 Prozent
mehr junge Menschen in Obhut genommen werden als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der
Schulbegleitungen ist seit Mitte 2025 um rund
25 Prozent gestieg en und hat sich seit 2020
mehr als verdreifacht.
Der Planansatz für 2026 liegt bei rund 124 Mio.
Euro. Nach der aktuellen Hochrechnung werden
wir ihn um etwa 20 Mio. Euro überschreiten.
Hinter dieser Entwicklung stehen reale und zum
Teil komplexer werdende Problemlagen von
Kindern, Jugendlichen und Familien. Hilfen zur
Erziehung sind keine freiwilligen Leistungen.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt
sind, besteht ein individuell er Anspruch auf geeignete und notwendige Hilfe.
Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht zur
Steuerung. Wir müssen Fallverläufe konsequent
prüfen, ambulante und präventive Angebote
stärken und gemeinsam mit den Trägern darauf
achten, dass Hilfen wirksam und wirtschaftlich
erbracht werden. Die Entwic klung lässt sich
dadurch beeinflussen – aber nicht einfach wegsparen. Die Sozialreferentin hat den Stadtrat zur
Gesamtthematik kürzlich ausführlich informiert.
Für 2027 müssen wir auch den zugehörigen
Haushaltsansatz deutlich korrigieren. Die endgültige Hö he wird bis zu den Etatberatungen
noch ermittelt.
Ein weiteres Risiko betrifft Neu -Wetzendorf.
Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug
gesetzt hat, können städtische Grundstücke
nicht wie vorgesehen vermarktet werden. Erwartete Einnahmen verschieben sich – mit unmittelbaren Folgen für unsere Investitionsplanung
und unsere Liquidität. Bei einzelnen Investitionsprojekten prüfen wir gleichzeitig, ob und wie
sie wirtschaftlicher fortgeführt werden können.
Beim Plärrer wollen wir Ihnen beispielsweise
eine überarbeitete und kostengünstigere Planung vorlegen.
All das zeigt aber auch die Grenze einer Haushaltssperre: Sie ist ein Instrument zur kurzfristigen Sicherung des Haushaltsvollzugs, keine
strukturelle Lösung. Deshalb müssen wir jetzt
zwei Ebenen unterscheiden: Für 2026 müssen
wir die eingetretenen Verände rungen sauber im
Haushalt abbilden. Dafür werde ich Ihnen im
Oktober einen Nachtragshaushalt vorlegen. Für
2027 und die Folgejahre brauchen wir darüber
hinaus die strukturellen Antworten, über die ich
im weiteren Verlauf sprechen werde.
HAUSHALTSPLANENTWURF 2027
Ich komme damit zu den Eckpunkten des Haushaltsplanentwurfs 2027.
Ausgangspunkt waren die Ansätze für 2026 sowie die bisherigen Beschlüsse des Stadtrats.
Diese haben wir an die aktuelle Entwicklung
zum Beispiel bei Steuern, Personal und Investitionen angepasst und zugleich bereits beschlossene Maßnahmen sowie neue rechtl iche
Verpflichtungen berücksichtigt.
Die Budgetverhandlungen mit den Dienststellen
waren entsprechend restriktiv. Zusätzliche Mittel wurden nur in begründeten Ausnahmefällen
aufgenommen.
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Jeder Mehrbedarf musste auf seine Notwendigkeit, seine Dringlichkeit und seine dauerhaften
finanziellen Folgen geprüft werden. Denn schon
die Fortschreibung der bestehenden Aufgaben
belastet den Haushalt erheblich. Für zusätzliche
Vorhaben besteht derzeit praktisch kein finanzieller Spielraum.
ORDENTLICHE ERTRÄGE
Die Zahlen, die ich Ihnen heute vorlege, sind dabei noch nicht in allen Punkten endgültig. Gerade in diesem Jahr hängen wesentliche Positionen von Entwicklungen ab, die wir selbst kaum
beeinflussen können. Dazu gehören insbesondere die Gewerbesteuer, die S chlüsselzuweisungen und die Bezirksumlage. Bis zu den Etatberatungen im November werden wir diese Ansätze noch einmal aktualisieren.
Unabhängig davon ist bereits heute klar: Der
Haushaltsentwurf lässt sich nicht allein durch
kleinere Korrekturen ausgleichen. Wir werden
bestehende Planungen in wesentlichen Punkten verändern müssen. Bevor wir darauf kommen, möchte ich Ihnen zunächst die z entralen
Eckwerte des Entwurfsstands 2027 vorstellen.
Schauen wir zunächst auf die Ertragsseite. Für
2027 rechnen wir nach aktuellem Stand mit ordentlichen Erträgen von insgesamt 2,75 Milliarden Euro. Gegenüber dem Haushaltsansatz
2026 entspricht das einer Veränderung um 16,1
Mio. Euro.
Den größten Beitrag leisten weiterhin die Steuern mit ca. 1,38 Milliarden Euro. Für die Gewerbesteuer setzen wir 690 Mio. Euro an, für den
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
knapp 419 Mio. Euro und für die Grundsteuern
ca. 131 Mio. Euro. Hinzu kommen Zu wendungen
und allgemeine Umlagen in Höhe von knapp
709 Mio. Euro sowie Kostenerstattungen von ca.
366 Mio. Euro.
GEWERBESTEUER
Die schwächere Entwicklung der Gewerbesteuer
belastet nicht nur das laufende Jahr. Sie verändert auch die Ausgangsbasis unserer Finanzplanung. Von dieser niedrigeren Basis aus schreiben wir die Ansätze für die Folgejahre anhand
der Wachstumsannahmen der bu ndesweiten
Steuerschätzung fort. Selbst wenn die Gewerbesteuer wieder wächst, beginnen wir also auf einem niedrigeren Niveau.
Im Oktober erwarten wir die nächste Steuerschätzung vom Bund. Bis zu den Etatberatungen
im November werden wir unsere Ansätze erneut
überprüfen. Die Werte, die ich Ihnen heute für
die kommenden Jahre zeige, bilden deshalb
den derzeitigen Stand des Planentw urfs ab.
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Nürnberg bleibt wirtschaftlich stark. Das Rekordergebnis 2025 und der sehr gute Start
2026 belegen das. Wir erleben aber, wie schnell
eine schwächere Einnahmeentwicklung einen
strukturell angespannten Haushalt zusätzlich
unter Druck setzt.
ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN
Den erwarteten Erträgen stehen im Jahr 2027
ordentliche Aufwendungen von 2,76 Milliarden
Euro gegenüber. Das sind zwar 3,9 Mio. Euro
weniger als im Vorjahr, aber insgesamt trotzdem mehr als unsere erwarteten Erträge.
Der größte Ausgabenblock entfällt mit mehr als
einer Milliarde Euro auf Soziales und Jugendhilfe einschließlich der Bezirksumlage. Für Personal und Versorgung planen wir 888 Mio. Euro
ein, für Sach - und Dienstleistungen 321 Mio.
Euro.
Die Entwicklung dieser Positionen entscheidet
wesentlich darüber, ob wir den Haushalt wieder
dauerhaft ins Gleichgewicht bringen können.
BEZIRKSUMLAGE
Die Bezirksumlage ist seit Jahren eine erhebliche Belastung für den Nürnberger Haushalt. Mit
ihr finanzieren die kreisfreien Städte und Landkreise die Aufgaben des Bezirks Mittelfranken.
Den größten Teil seines Haushalts benötigt der
Bezirk für soziale Lei stungen, insbesondere für
die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und die Hilfe zur Pflege. Auch die Bezirkskliniken gehören zu seinem Verantwortungsbereich. Vor allem die steigenden Sozialausgaben setzen den Bezirk finanziell unter
Druck.
Das zeigt sich am Umlagesatz. Für 2025 stieg
er um 2,37 Prozentpunkte. Für 2026 fiel die Erhöhung mit 0,29 Prozentpunkten auf 26,21 Prozent deutlich geringer aus.
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Möglich wurde das vor allem, weil der Freistaat
die Zuweisungen an die bayerischen Bezirke für
2026 einmalig erhöht hat. Allein der Bezirk Mittelfranken konnte dadurch mit rund 70 Mio.
Euro mehr rechnen als in seinem ersten Haushaltsentwurf vorgesehen.
Für die kommenden Jahre ist offen, ob der Freistaat diese Entlastung fortsetzt und wie sich die
Ausgaben des Bezirks entwickeln. Ohne eine
vergleichbare Unterstützung wächst das Risiko
einer erneuten deutlichen Erhöhung der Bezirksumlage. Eine darüber hina usgehende Erhöhung des Umlagesatzes haben wir im vorliegenden Entwurf noch nicht berücksichtigt, weil dafür bislang eine belastbare Aussage fehlt. Sollte
sie eintreten, würde sie unsere Planung zusätzlich verschlechtern.
AUFWENDUNGEN FÜR SOZIALES
UND JUGENDHILFE
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hinter den Sozialausgaben im Kernhaushalt stehen Menschen, die Unterstützung brauchen:
Kinder, die nicht sicher in ihrer Familie leben
können, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige und Familien in schwierigen Lebenslagen. Wir dürfen über diese Entwick lung deshalb
nicht sprechen, als ginge es allein um eine
Haushaltsposition.
Für Soziales und Jugendhilfe einschließlich der
besprochenen Bezirksumlage veranschlagen
wir 2027 insgesamt 1,04 Milliarden Euro. Das
sind knapp 56 Mio. Euro mehr als im Vorjahr.
Besonders bei den Hilfen zur Erziehung, den Inobhutnahmen, den Schulbegleitungen und der
Eingliederungshilfe entwickeln sich – wie bereits erläutert – Fallzahlen, Entgelte und damit
die Ausgaben sehr dynamisch. Die genaue Fortschreibung einzelner Ansätze i st noch nicht abgeschlossen.
Die gesetzlichen Leistungen müssen erbracht
werden. Unsere Aufgabe ist, Bedarfe früh zu erkennen, Hilfen passend zu gestalten, ihre Wirkung zu prüfen und unnötige Kosten zu vermeiden. Eine Hilfe, die früh greift und wirkt, ist
menschlich richtig und kann s pätere, deutlich
teurere Maßnahmen verhindern.
Wir werden unter Federführung des Sozialreferats die Steuerung verbessern, Fallverläufe prüfen und mit den Trägern über wirksame Strukturen sprechen. Die Dynamik lässt sich dadurch
aber nicht vollständig auffangen. Ein erheblicher Teil der Ausgaben folgt g esetzlichen Ansprüchen, steigenden Fallzahlen und Entgelten,
die die Stadt nicht einseitig festlegen kann.
Wenn Bund und Land Leistungen beschließen
oder ausweiten, müssen sie deren Finanzierung
dauerhaft sichern. Es ist politisch bequem, einen Anspruch auf Bundes - oder Landesebene
zu beschließen und die Rechnung an die Kommunen weiterzureichen. Verantwortlich ist es
nicht. Bleibt diese Finanzierung aus, geraten am
Ende gerade jene freiwilligen Angebote unter
Druck, die vor Ort Prävention, Begegnung und
sozialen Zusammenhalt ermöglichen.
PERSONAL - UND
VERSORGUNGSAUFWENDUNGEN
Für Personal und Versorgung sieht der Haushaltsentwurf 2027 insgesamt 888 Mio. Euro vor.
Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem
Rückgang um 24 Mio. Euro. Lässt man die Rückstellungsbuchungen, die entsprechend den Bilanzierungsvorschriften stets zu hoh en Schwankungen führen können, außer Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2027
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um 21,2 Mio. € oder 3,1 % gegenüber dem Vorjahresplan. In dem Wert schlagen sich insbesondere die Entwicklung von Tarifentgelten und
Besoldung sowie die Versorgungsaufwendungen für unsere pensionierten Beamtinnen und
Beamten nieder.
Hinter diesen Zahlen stehen die Menschen, die
unsere Stadt jeden Tag am Laufen halten: in
Kitas und Schulen, bei Feuerwehr und Rettungsdienst, im Bürgerservice und in der Verwaltung,
in technischen Diensten und in vielen weiteren
Bereichen. Viele unserer B eschäftigten arbeiten
seit Jahren unter hoher Belastung. Dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung.
Gleichzeitig müssen wir feststellen: Die Personalausgaben sind einer der größten und dauerhaft gebundenen Ausgabenblöcke unseres
Haushalts. Ich komme später noch einmal darauf.
ZUSCHÜSSE UND ZUWEISUNGEN
Ein bedeutender Ausgabenblock bleiben die Zuschüsse an soziale, kulturelle und sportliche
Einrichtungen, an Vereine und Initiativen. Viele
dieser Organisationen übernehmen wichtige
Aufgaben für unsere Stadt. Für dieses Engagement, an vielen Stellen ehrenam tlich getragen,
danke ich ihnen ausdrücklich. In dieser Aufstellung sind auch die Zuwendungen an unsere
Tochterunternehmen enthalten.
In den vergangenen Jahren haben wir Zuschüsse vielfach erhöht, um steigende Personalkosten bei den Trägern zumindest teilweise
aufzufangen. Für 2027 konnten wir eine solche
allgemeine Fortschreibung der Personalkosten
nicht zulassen. Ausnahmen waren nur in sehr
wenigen Fällen möglich, in denen bereits vertragliche Verpflichtungen der Stadt bestehen.
Und all das steht unter ausdrücklichem Vorbehalt der Etatberatungen und der Würdigung sowie Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken.
Mir ist bewusst, was diese Entscheidung für die
betroffenen Einrichtungen bedeutet. Auch sie
müssen höhere Tariflöhne, Mieten und Betriebskosten tragen. Bleibt der städtische Zuschuss
unverändert, entsteht dort realer finanzieller
Druck. Wir sollten darübe r ehrlich sprechen. Wir
können in der gegenwärtigen Lage aber keine
zusätzlichen Leistungen versprechen, für die
uns eine dauerhafte Finanzierung fehlt.
Für Zuschüsse sieht der Haushaltsentwurf 2027
insgesamt 384 Mio. Euro vor. Künftig müssen
wir noch genauer prüfen, welche Angebote für
die Stadt besonders wichtig sind, wie Doppelstrukturen vermieden werden können und wo
Bund oder Freistaat stärker in die Verantwortung gehören. Dabei stellen wir nicht den Wert
der geleisteten Arbeit infrage. Wir müssen die
verfügbaren Mittel so einsetzen, dass wichtige
Strukturen auch unter schwierigen Bedingungen
möglichst erhalten bleiben.
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STEIGERUNGSRATEN
GROSSER HAUSHALTSPOSITIONEN
Um das Gesamtproblem noch einmal sichtbar
zu machen, habe ich auf einer Folie die Entwicklung ausgewählter großer Haushaltspositionen
gegenübergestellt und auf das Jahr 2022 indexiert. Das heißt: 2022 ist jeweils der Ausgangswert 100.
Das Ergebnis ist eindeutig: Die Gewerbesteuererträge wachsen deutlich langsamer als wesentliche Aufwandspositionen. Die Ertragsentwicklung kann mit der Dynamik auf der Aufwandsseite nicht Schritt halten – und genau darin liegt ein wesentlicher Teil unseres strukturellen Problems.
PROBLEM I:
DAUERNDE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Der Begriff der dauernden Leistungsfähigkeit
klingt technisch. Tatsächlich beschreibt er die
entscheidende Frage jedes kommunalen Haushalts: Reichen unsere regelmäßigen Einnahmen
aus, um die laufenden Aufgaben zu finanzieren
und zugleich die bestehenden Kr edite ordnungsgemäß zu tilgen?
Nach der aktuellen Planung ist das nicht ansatzweise der Fall. Im Jahr 2027 beträgt der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 24 Mio. Euro. Dem stehen ordentliche Tilgungen von 115,8 Mio. Euro gegenüber.
Daraus ergibt sich eine Lücke von 91,8 Mio.
Euro. Auch in den folgenden Jahren gelingt es
uns bislang nicht, die notwendigen Mittel aus
dem laufenden Haushalt zu erwirtschaften –
ganz im Gegenteil, die Lücke wird deutlich größer.
Die im Frühjahr genannte Konsolidierungsgröße
von 80 Mio. Euro jährlich reicht nach den neuen
Entwicklungen nicht mehr aus. Der Wert steigt
deutlich, die Entwicklung ist dramatisch. Sowohl
die drohende Erhöhung der Bezirksumlage als
auch die Entwicklung be i den Hilfen zur Erziehung sind hier ausdrücklich noch nicht berücksichtigt, weil aktuell nicht bezifferbar. Ich rate
Ihnen aber, gedanklich einen Risikoaufschlag
einzukalkulieren – 30 bis 40 Mio. Euro sind
nicht unrealistisch.
Die Folgen reichen weit über das Jahr 2027 hinaus. Wenn aus dem laufenden Geschäft kein
ausreichender Überschuss verbleibt, fehlt uns
der eigene Beitrag für Investitionen. Schulen,
Brücken und andere Vorhaben müssen dann
noch stärker über Kredite finanzier t werden. Das
erhöht Zinsen und Tilgungen und belastet die
folgenden Haushalte. Aus einer jährlichen Lücke
entsteht eine wachsende strukturelle Belastung.
Deshalb steht die Wiederherstellung unserer
dauernden Leistungsfähigkeit im Zentrum. Wir
müssen laufende Ausgaben begrenzen, Aufgaben und Standards überprüfen und vertretbare
Einnahmepotenziale nutzen. Nur ein dauerhaft
leistungsfähiger Haushalt ist genehm igungsfähig. Und nur mit einem genehmigungsfähigen
Haushalt können wir selbst entscheiden, welche
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Schwerpunkte wir setzen. Haushaltskonsolidierung dient deshalb am Ende der kommunalen
Selbstverwaltung.
PROBLEM II:
ZU HOHES INVESTITIONSNIVEAU
Auch beim Investitionshaushalt müssen wir ehrlich sein. In seiner geplanten Größe übersteigt
er mit den bereits hinterlegten und größtenteils
laufenden Projekten unsere finanziellen Möglichkeiten.
VERSCHULDUNG
Zu unserer Finanzlage gehört auch die Entwicklung der Verschuldung. Nürnberg hat in den vergangenen Jahren erheblich investiert – und einen Teil dieser Investitionen über Kredite finanziert. Das ist grundsätzlich vertretbar, solange
Zins und Tilgung dauerh aft aus eigener Kraft
getragen werden können.
Genau hier stoßen wir inzwischen an Grenzen.
Mit der Genehmigung des Haushalts 2026 hat
die Regierung von Mittelfranken keine neuen
Kreditermächtigungen gewährt. Wir hatten 170
Mio. Euro beantragt. Wir können derzeit nur
noch auf bestehende Ermächtigungen aus
früheren Jahren zurückgreifen. Diese reichen
nach unserer Planung bis 2028.
Deshalb unterstellen wir ab 2029 eine Nettoneuverschuldung von null. Das ist allerdings
noch kein Konsolidierungserfolg. Die Null steht
dort zunächst, weil uns nach heutigem Stand
keine weiteren genehmigten Kreditermächtigungen zur Verfügung stehen.
Das erhöht den Handlungsdruck: Wir müssen
unser Investitionsprogramm stärker an unserer
tatsächlichen Finanzkraft ausrichten und gleichzeitig im laufenden Haushalt wieder genügend
Mittel erwirtschaften, um Zins und Tilgung tragen zu können. Denn nur ein da uerhaft leistungsfähiger Haushalt verschafft uns auch künftig den notwendigen Spielraum, um wichtige Investitionen über Kredite mitzufinanzieren.
PROBLEM III:
FINANZMITTELBESTAND UND LIQUIDITÄT
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Ein weiterer Blick gilt unserem Finanzmittelbestand. Ende 2026 rechnen wir noch mit rund 165
Mio. Euro, Ende 2027 nur noch mit rund 62 Mio.
Euro. Bereits 2028 wäre der Bestand rechnerisch aufgebraucht. Bis 2030 würde sich ohne
Gegenmaßnahmen ein negativer Finanzmittelbestand von rund 672 Mio. Euro ergeben.
PROBLEM IV:
FINANZIELLE SITUATION
DER TOCHTERUNTERNEHMEN
Das vierte Problem liegt außerhalb des Kernhaushalts – wirkt aber zunehmend auf ihn zurück: die finanzielle Situation unserer Tochterunternehmen.
Bei den Städtischen Werken habe ich die Herausforderung bereits im vergangenen Jahr beschrieben. Die Gewinne aus dem Energiegeschäft reichen nicht mehr aus, um die Verluste
im Verkehrsbereich auszugleichen. Damit
wächst mittelbar auch das finanzielle Risik o für
die Stadt. Hier steuern wir in den zuständigen
Aufsichtsräten gegen.
Aus Zeitgründen möchte ich mich heute aber
auf ein anderes, besonders relevantes Thema
konzentrieren: die Krankenhausfinanzierung.
Unser Klinikum steht wirtschaftlich erheblich
unter Druck. Ein wesentlicher Teil davon ist
strukturell bedingt: Die laufende Krankenhausfinanzierung deckt die tatsächlichen Kosten nicht
ausreichend. Hinzu kommen neue Belastungen.
Das GKV -Beitragssatzstabil isierungsgesetz des
Bundes führt nach unserer derzeitigen Planung
ab 2027 zu zusätzlichen Belastungen von mindestens 20 Mio. Euro jährlich.
Gleichzeitig übernimmt das Klinikum zum Jahreswechsel die Hallerwiese und die Cnopfsche
Kinderklinik. Die Integration ist medizinisch und
versorgungspolitisch von großer Bedeutung; wir
werden die Integration mit einem Darlehen unterstützen.
Die Stadt unterstützt ihr Klinikum bereits mit erheblichen Mitteln. Gleichzeitig sind auch die
Möglichkeiten des städtischen Haushalts begrenzt. Wir können strukturelle Defizite der
Krankenhausfinanzierung nicht dauerhaft durch
immer höhere kommunale Zusch üsse ausgleichen. Auf der Folie sehen Sie eine Übersicht,
wie stark die Hilfen in den nächsten Jahren anwachsen werden.
Dabei will ich ausdrücklich festhalten: Unser Klinikum leistet ausgezeichnete Arbeit und steht
wirtschaftlich im bundesweiten Vergleich besser da als viele andere kommunale Krankenhäuser. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern auch das Ergebnis gute r Arbeit und einer
verantwortungsvollen Steuerung durch das Management.
Gerade deshalb müssen wir diesen Weg konsequent fortsetzen. Auch das Klinikum muss seine
Strukturen weiter optimieren und seinen Beitrag
zur wirtschaftlichen Stabilisierung leisten. Aber
eines muss ebenso klar sein: Die Kommune darf
nicht zum Ausfallbürgen einer unzureichenden
Krankenhausfinanzierung werden. Der Bund
muss die Betriebskosten auskömmlich finanzieren und der Freistaat muss seiner Verantwortung für die Investitionsfinanzierung vollständig
nachkommen.
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MITTELFRISTIGER INVESTITIONSPLAN
Schauen wir nun noch genauer auf unser Investitionsprogramm. Der Mittelfristige Investitionsplan für die Jahre 2027 bis 2030 umfasst ein
Volumen von rund 2,21 Milliarden Euro. Davon
muss die Stadt trotz erheblicher Zuschüsse
rund 1,05 Milliarden Euro aus eigenen Mitteln
und Krediten finanzieren.
Allein für unsere Schulen sind in den kommenden vier Jahren rund 498 Mio. Euro vorgesehen.
Hinzu kommen rund 304 Mio. Euro für Kultur,
195 Mio. Euro für Straßen, 191 Mio. Euro für den
öffentlichen Nahverkehr und 189 Mio. Euro für
Brücken.
Hinter diesen Zahlen stehen notwendige und
wichtige Projekte. Das Problem ist nicht, dass
wir zu viel investieren wollen. Das Problem ist –
wie bereits erläutert -, dass die Summe unserer
Investitionsvorhaben inzwischen unsere finanzielle Leistungsfähigkei t übersteigt. Wir können
das bestehende Investitionsprogramm in dieser
Größenordnung nicht dauerhaft aus eigener
Kraft finanzieren.
MIP -WARTESCHLANGE
Dabei stehen zusätzlich noch weitere Projekte
in der Warteschlange. Sie finden sich auf der
sog. gelben und der gelbgrünen Liste; einige davon sehen Sie auf der nächsten Folie. Viele dieser Vorhaben sind sinnvoll. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen be steht jedoch nicht
der notwendige Spielraum, diese zusätzlich in
den MIP aufzunehmen.
Daher müssen wir uns von der Vorstellung verabschieden, dass wir den MIP fortlaufend um
weitere Projekte erweitern können.
Für die Projekte in der Warteschlange ist im Oktober im Ältestenrat und Finanzausschuss im
Rahmen des Bauinvestitionscontrollings zwar
formell ein sogenannter „Project Freeze“ vorgesehen. Die Regel muss hierbei aber künftig lauten: Ein neues Vorhaben kann erst in den Investitionsplan aufgenommen werden, wenn an anderer Stelle eine entsprechende Entlastung geschaffen oder seine Finanzierung zusätzlich gesichert wird.
Wir werden deshalb häufig zwischen mehreren
wichtigen Projekten entscheiden müssen. Maßgeblich sind gesetzliche Notwendigkeit, Sicherheit, baulicher Zustand, Folgekosten, Fördermittel und tatsächliche Umsetzbarkeit.
Wir werden auch realistischer planen müssen.
Ein Investitionsprogramm gewinnt nicht
dadurch an Qualität, dass möglichst viele Projekte und hohe Summen darinstehen. Entscheidend ist, was wir personell, planerisch und finanziell tatsächlich umsetzen können. Ein überladener Plan bindet Mittel, schafft falsche Erwartungen und verdeckt die Prioritäten.
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STADIONPROJEKT
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf
das Stadionprojekt eingehen und die Grundidee
noch einmal erläutern.
In den vergangenen Jahren hat die Stadt Verluste des Eigenbetriebs Frankenstadion ausgeglichen. Ein wesentlicher Grund dafür waren
Ausgaben für den Bauunterhalt. Wir mussten
Geld aufwenden, um das bestehende Stadion
nutzbar und bespielbar zu halten. Funkti onale
Verbesserungen und zusätzliche Ertragsmöglichkeiten sind daraus kaum entstanden.
Deshalb haben wir begonnen, über einen
Vollumbau nachzudenken. Ein zeitgemäßes
Sitzplatz - und Raumkonzept soll die Nutzung
verbessern und neue Einnahmen ermöglichen.
Die Stadt würde dafür einen hohen einmaligen
Zuschuss leisten, statt über viele Jahre imme r
wieder Mittel in den Erhalt einer baulich und
funktional unzureichenden Struktur zu geben.
Diese Grundidee halte ich weiterhin für richtig.
Sie beweist aber noch nicht, dass das umgebaute Stadion anschließend ohne dauerhaften
städtischen Zuschuss betrieben werden kann.
Dafür brauchen wir belastbare Baukosten, Ertragsannahmen und laufende Kosten einschließlich Instandhaltung und Finanzierung.
Ohne eine großzügige Förderung des Freistaats
geht die Rechnung nicht auf.
Hinzu kommt eine zweite Voraussetzung: Auch
den einmaligen Zuschuss muss sich die Stadt
leisten können. Die erforderlichen Mittel müssen vollständig im Haushalt veranschlagt werden, und der Haushalt muss mit diesem Zuschuss genehmigungsfähig sein. Wenn die Zahlung fällig wird, braucht die Stadt außerdem die
notwendige Liquidität. Eine politis che Finanzierungszusage allein stellt noch kein Geld auf
dem Konto bereit.
Erst wenn der spätere Betrieb wirtschaftlich
tragfähig und der städtische Beitrag gesichert
ist, können wir verantwortlich über den Bau entscheiden. Diese Sorgfalt schulden wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ebenso wie
dem Club und allen, die das Stadion nutzen.
KENNZAHLEN UND
HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG
Auf der nächsten Folie sehen Sie die zentralen
Kennzahlen des Haushaltsplanentwurfs. Sie beleuchten unterschiedliche Seiten unserer Finanzlage, führen aber zu einem eindeutigen Ergebnis: In seiner derzeitigen Form ist der Haushalt weder dauerhaft tragfähig noch genehmigungsfähig. Und ich erinnere an die genannten
Risiken, die diese Zahlen noch nicht enthalten.
Wir müssen deshalb gegensteuern – Verwaltung
und Politik gemeinsam. Die Verwaltung wird belastbare Vorschläge vorlegen. Der Stadtrat
muss die notwendigen Entscheidungen treffen.
Zur Wahrheit gehört: Das wird nicht ohne spürbare Einschnitte gelingen.
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Und es wird kein einmaliger Kraftakt, sondern
ein mehrjähriger Prozess sein, sofern sich die
wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht grundlegend verbessern.
Eine einzelne Einsparliste reicht nicht aus. Wir
brauchen ein umfassendes Haushaltskonsolidierungskonzept, das alle wesentlichen Bereiche erfasst, konkrete Maßnahmen benennt und
deren finanzielle Wirkung über mehrere Jahre
nachvollziehbar macht. Die Vorlag e eines solchen Konzepts ist auch eine Vorgabe der letzten
Haushaltsgenehmigung.
HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
damit komme ich zur entscheidenden Frage:
Wie bekommen wir diesen Haushalt wieder auf
einen dauerhaft tragfähigen Kurs? Zunächst
müssen wir uns über die Größenordnung verständigen.
Für 2027 beträgt die Lücke zwischen dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit und unserer ordentlichen Tilgung
rund 92 Mio. Euro. Hinzu kommen erhebliche,
heute noch nicht abschließend bezifferbare Risiken – insbesondere bei Jugendhilfe und Bezirksumlage. 30 bis 40 Mio. Euro habe ich bereits als Größenordnung g enannt.
Unter dieser Annahme läge der konsumtive Verbesserungsbedarf 2027 bei mindestens 122
Mio. Euro. In den Folgejahren würde er weiter
anwachsen und bis 2030 nach heutiger Planung
mehr als 169 Mio. Euro jährlich erreichen.
Dabei spreche ich bewusst von einem Verbesserungsbedarf. Diese Summe kann und wird
nicht allein durch Kürzungen erbracht werden.
Wir brauchen eine Mischung aus geringeren
Ausgaben, effizienteren Strukturen, zusätzlichen Einnahmen und einer besseren Steueru ng.
Zudem müssen wir unser Investitionsprogramm
auf ein finanzierbares Maß zurückführen.
KONSOLIDIERUNGSKONZEPT
Wir werden das Konsolidierungskonzept gemeinsam mit dem Haushalt im November beraten und beschließen. Mit der Regierung von Mittelfranken haben wir abgestimmt, die ursprünglich für Oktober vorgesehene Vorlage mit den
Etatberatungen zusammenzuführen.
Das Konzept orientiert sich an den zehn Prüffeldern des Freistaats: Investitionen, Personalausgaben, kommunale Einrichtungen, disponible
und freiwillige Leistungen, Beteiligungen, kommunales Vermögen, Schuldendienst, Verpflichtungen außerhalb des Kernhaush alts, Einnahmemöglichkeiten sowie Verbesserungen im
Haushaltsvollzug.
Die Botschaft dahinter ist eindeutig: Wir können
keinen Bereich des Haushalts von vornherein
ausnehmen.
Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, überall
den gleichen Prozentsatz zu kürzen. Wir müssen
differenzieren: Was ist gesetzlich gebunden?
Was ist für die Funktionsfähigkeit der Stadt unverzichtbar? Wo können Standards verändert
werden? Wo können Aufgaben anders organisiert werden? Was können wir zeitlich strecken?
Und wo können wir zusätzliche Einnahmen erzielen?
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Unser Grundsatz sollte dabei sein: Begonnenes
und Unabweisbares sichern, neue Wünsche zurückstellen und bestehende Strukturen konsequent überprüfen. Hierzu tagt bereits eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bürgermeisteramts und unter enger Beteiligung der
Referate I und II.
INVESTITIONEN
Ein großer Punkt ist unser Investitionsprogramm. Wir werden den gesamten MIP noch
einmal auf Notwendigkeit, Dringlichkeit, Sicherheit, Standards, Förderbindung, Folgekosten
und tatsächliche Umsetzbarkeit überprüfen.
Für neue Projekte muss künftig ein klarer
Grundsatz gelten: Kein neues Vorhaben ohne
Entlastung an anderer Stelle oder eine zusätzlich gesicherte Finanzierung. Das ist keine Abkehr vom Investieren. Es ist die Voraussetzung
dafür, dass wir notwendige Invest itionen auch
künftig noch finanzieren können.
PERSONAL, AUFGABEN und ORGANISATION
Ein weiterer wesentlicher Hebel liegt bei Personal, Aufgaben und Organisation. Das Rasenmäherprinzip hilft uns dabei nicht weiter. Wenn wir
lediglich Stellen streichen, Aufgaben und Standards aber unverändert lassen, entstehen längere Bearbeitungszeiten, R ückstände und zusätzliche Belastungen für unsere Beschäftigten.
Deshalb muss Aufgabenkritik konkret werden.
Wir müssen Aufgaben reduzieren, Standards
überprüfen, Verfahren vereinfachen und digitalisieren, Doppelstrukturen abbauen und organisatorische Synergien konsequent nutzen.
Das gilt ausdrücklich auch für die jüngst angestoßene Verwaltungsreform. Sie ist kein Selbstzweck. Wenn wir Zuständigkeiten neu ordnen,
Strukturen zusammenführen und Schnittstellen
reduzieren, muss daraus eine leistungsfähigere
und zugleich wirtschaftliche re Verwaltung entstehen. Die Verwaltungsreform muss deshalb
neben fachlichen Verbesserungen auch einen
messbaren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
leisten.
Wo Aufgaben dauerhaft entfallen, gebündelt
oder effizienter erledigt werden können, müssen auch Stelleneinzüge möglich sein. Dabei
werden wir insbesondere natürliche Fluktuation
nutzen, Wiederbesetzungen konsequent prüfen
und befristete Stellen oder Projek tstrukturen
nicht automatisch fortführen.
Dabei gilt weiterhin unser Sozialkodex. Unser
Ziel kann nicht sein, dieselbe Arbeit lediglich
auf weniger Menschen zu verteilen. Wir müssen
Aufgaben und Strukturen so verändern, dass wir
dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen.
KOMMUNALE EINRICHTUNGEN
UND FREIWILLIGE LEISTUNGEN
Auch kommunale Einrichtungen und freiwillige
Leistungen müssen Teil der Konsolidierung
sein. Nicht jede Einrichtung kann und soll kostendeckend arbeiten. Aber wir müssen transparent machen, welchen Zuschuss wir für welchen
Zweck einsetzen, welche Standards notwendig
sind und wo Angebote wirtschaftlicher organisiert werden können.
Das gilt ebenso für freiwillige Leistungen und
Zuschüsse. Manche Angebote werden wir erhalten können. Andere vielleicht nur mit verändertem Standard. Und bei einzelnen Leistungen
werden wir auch die Frage stellen müssen, ob
die Stadt sie künftig noch finan zieren kann.
Das werden schwierige Diskussionen. Deshalb
brauchen wir nachvollziehbare Kriterien und ein
faires Verfahren. Wir müssen dort besonders
sorgfältig abwägen, wo Einschnitte erhebliche
soziale oder gesellschaftliche Folgen hätten.
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BETEILIGUNGEN
Die Konsolidierung betrifft auch unsere Beteiligungen. Bei der VAG sind die Fahrgastzahlen
gestiegen – leider auch die Verluste. Die wachsende Nachfrage ist erfreulich; die Belastungen
kann der Stadthaushalt in dieser Größenordnung aber nicht dauerhaft tra gen.
Wir haben die VAG deshalb gebeten, Einsparvorschläge von rund 10 Mio. Euro vorzulegen.
Der Stadtrat wird darüber entscheiden, welche
Maßnahmen umgesetzt werden. Auch bei anderen Beteiligungen müssen Zuschussbedarfe, Investitionen und wirtschaftliche Strukt uren überprüft werden. Dabei gilt derselbe Grundsatz wie
im Kernhaushalt: Strukturelle Defizite können
nicht dauerhaft durch immer höhere städtische
Zuschüsse aufgefangen werden.
KOMMUNALES VERMÖGEN
Auch unser Vermögen kann einen Beitrag leisten – allerdings nicht zur dauerhaften Finanzierung laufender Defizite.
Baureife Wohnbaugrundstücke schaffen Einnahmepotenziale. Mit unserer städtischen Wohnungsbaugesellschaft haben wir Verkäufe von
rund 10 Mio. Euro in den kommenden Jahren
vereinbart. Die Stadt erzielt Einnahmen, gleichzeitig kommt Wohnungsbau voran. Geeigne te
Flächen sollen auch an private Projektentwickler
gehen.
Darüber hinaus werden wir uns gezielt von Immobilien trennen, die wir für unsere Aufgaben
nicht mehr benötigen und die dauerhaften Unterhaltskosten verursachen. Dazu gehören beispielsweise das Fritz -Hintermayr -Haus am
Wöhrder See und das frühere Verwaltung sgebäude in der Stöpselgasse.
Wir verkaufen dabei nicht wahllos kommunales
Vermögen. Wir trennen uns gezielt von Immobilien ohne strategische Bedeutung und verbinden dies möglichst mit einer sinnvollen neuen
Nutzung. Aber auch hier gilt: Vermögensverkäufe schaffen Liquidität und finanz ieren Investitionen. Sie lösen kein strukturelles Defizit im
laufenden Haushalt.
EINNAHMEN AUS
FORDERUNGSMANAGEMENT
Konsolidierung darf sich nicht allein auf die Ausgabenseite beschränken. Zu verantwortungsvoller Haushaltsführung gehört auch, vorhandene
Einnahmemöglichkeiten konsequent zu nutzen.
Ich werde Ihnen deshalb einen städtischen
Vollstreckungsaußendienst vorschlagen. Teilweise weit zurückreichende Rückstände sollen
Innen - und Außendienst des Kassen - und Steueramts künftig gemeinsam bearbeiten. Vor -OrtTermine können Sachverhalte klären und Vollstreckungsmaßnahmen beschleunigen.
Auf Grundlage der Erfahrungen anderer Städte
erwarten wir daraus zusätzliche Zahlungseingänge von rund 2,8 Mio. Euro jährlich.
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Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Menschen zusätzlich unter Druck zu setzen, die
nachweislich nicht zahlen können. Dort bleiben
Ratenzahlungen, Stundungen und gesetzliche
Schutzvorschriften richtig und notwendig. Konsequenz brauchen wir gegenüber den jenigen,
die zahlen können, ihren Verpflichtungen aber
nicht nachkommen. Das ist auch eine Frage der
Gerechtigkeit gegenüber allen, die ihre Forderungen pünktlich begleichen.
ZWEITWOHNUNGSSTEUER
Wir wollen außerdem den Steuersatz für Zweitwohnungen auf 16 Prozent der Jahresnettokaltmiete erhöhen und damit auf das Niveau Erlangens anheben.
Wer in Nürnberg eine weitere Wohnung unterhält, nutzt auch die Infrastruktur dieser Stadt. Es
ist deshalb vertretbar, diese wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit stärker zur Finanzierung des
Gemeinwesens heranzuziehen. Zugleich schaffen wir einen Anreiz, den tatsächlichen Lebensmittelpunkt auch als Hauptwohnsitz anzumelden. Das stärkt Nürnberg zusätzlich bei den einwohnerbezogenen Einnahmen. Die bestehenden gesetzlichen und sozialen Befreiungen bleiben davon unberührt.
TOURISMUSABGABE
CSU und SPD haben sich in ihrer Kooperationsvereinbarung darauf verständigt, die Einführung
einer Tourismusabgabe zu prüfen, um Übernachtungsgäste an der Finanzierung der touristischen Infrastruktur zu beteiligen.
Wir haben hierzu innerhalb der Verwaltung intensiv konzeptionell gearbeitet. Unser Ergebnis
ist: Mit den heute im Bayerischen Kommunalabgabengesetz vorhandenen Instrumenten wäre
eine solche Finanzierung nur sehr bürokratisch
umzusetzen; eine örtliche Übern achtungssteuer
ist in Bayern ausdrücklich ausgeschlossen.
Wir haben deshalb einen konkreten Vorschlag
erarbeitet, wie das Bayerische Kommunalabgabengesetz geändert werden müsste, um einen
zweckgebundenen Tourismusbeitrag von Gästen zu ermöglichen.
Diesen Vorschlag habe ich beim jüngsten Tourismusdialog der Staatsregierung eingebracht –
nicht nur für Nürnberg, sondern auch als Vertreter des Bayerischen Städtetags, der unsere Auffassung teilt. Jetzt ist der Freistaat gefragt, die
notwendige Rechtsgrun dlage zu schaffen.
WAS KONSOLIDIERUNG BEDEUTET
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir reden damit nicht über eine einzelne Sparmaßnahme und auch nicht über eine kurzfristige
Haushaltsrunde. Wir reden über einen mehrjährigen strukturellen Umbau unseres Haushalts.
Wir müssen Ausgaben begrenzen, Aufgaben
und Strukturen verändern, Investitionen priorisieren, unser Vermögen sinnvoll einsetzen und
zusätzliche Einnahmen erschließen.
Und wir müssen das so tun, dass unsere Stadt
dabei funktionsfähig bleibt und wir nicht heute
vermeintliche Einsparungen beschließen, die
morgen höhere Kosten verursachen. Das wird
Konflikte geben. Es wird Erwartungen enttäuschen. Und es wird Entscheidungen geben, die
niemand gerne trifft.
Aber die Alternative wäre schlechter: immer
neue Haushaltssperren, weiter sinkende Liquidität, steigende finanzielle Abhängigkeit und am
Ende immer weniger eigene politische Gestaltungsmöglichkeiten. Deshalb geht es bei der
Konsolidierung nicht darum, Nürn berg kleinzusparen. Es geht darum, die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt zurückzugewinnen.
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FORDERUNG AN BUND UND FREISTAAT
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir müssen unseren eigenen Haushalt konsolidieren. Aber die kommunale Finanzkrise ist kein
Nürnberger Sonderproblem. Wenn bundesweit
Kommunen vor ähnlichen strukturellen Defiziten stehen, zeigt das: Aufgaben und Finanzierung passen nicht mehr zusammen.
Die neue Veranlassungskonnexität für künftige
Bundesgesetze ist deshalb ein wichtiger Schritt.
Sie löst aber die bestehenden Belastungen
nicht.
Vier Punkte sind aus unserer Sicht entscheidend:
• Erstens: Neue Aufgaben müssen dauerhaft gegenfinanziert werden. Auch bei bestehenden
Sozialleistungen brauchen wir eine fairere Lastenverteilung. Der Grundsatz muss lauten: Wer
bestellt, bezahlt.
• Zweitens: Die Krankenhausfinanzierung muss
tragfähig werden. Der Bund muss die Betriebskosten auskömmlich finanzieren, der Freistaat
seiner Verantwortung für die Investitionen vollständig nachkommen.
• Drittens: Der Freistaat muss die Kommunen
strukturell besser ausstatten – über höhere
Schlüsselzuweisungen und einen Finanzausgleich, der die tatsächliche Ausgabenentwicklung stärker berücksichtigt. Für Nürnberg gehört
dazu auch eine höhere Beteiligung an den Personalkosten unserer kommunalen Schulen.
• Viertens: Die Kommunen brauchen eine verlässlichere Grundfinanzierung und einen größeren Anteil an den gesamtstaatlichen Einnahmen. Einzelne Förderprogramme können das
nicht ersetzen.
Wir erwarten von Bund und Freistaat keine Befreiung von eigener Verantwortung. Aber Aufgaben, Verantwortung und Finanzierung müssen
wieder zusammenpassen.
Sanierungsbedarf verschwindet nicht, wenn
man ihn vertagt. Meist wird er größer und teurer.
Das gilt für Gebäude und Infrastruktur – und genauso für einen Haushalt.
Deshalb müssen wir jetzt handeln: konsequent
konsolidieren, ohne die Leistungsfähigkeit unserer Stadt zu beschädigen. Denn ein dauerhaft
nicht genehmigungsfähiger Haushalt schränkt
unsere Möglichkeit immer weiter ein, selbst Prioritäten zu setzen und Nürnb erg zu gestalten.
Dafür werden in den kommenden Wochen
schwierige Entscheidungen notwendig sein. Es
wird unterschiedliche politische Bewertungen
geben. Aber gemeinsam tragen wir Verantwortung dafür, dass Nürnberg finanziell handlungsfähig bleibt.
Unser Ziel muss beides sein: finanzielle Stabilität zurückzugewinnen und zugleich eine Stadt
zu bleiben, die funktioniert und in ihre Zukunft
investieren kann.
Ich zähle darauf, dass wir dieser Verantwortung
gemeinsam gerecht werden.
20
Vielen Dank.
Nürnberg, 30 . September 202 6
gez. Thorsten Brehm
Referent für Finanzen und IT
Stadtkämmerer der Stadt Nürnberg