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A Wirtschaftliche Betätigung

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A. Wirtschaftliche Betätigung der Stadt Nürnberg 1. Kommunalrechtliche Anforderungen Die Stadt Nürnberg erfüllt ihre vielfältigen Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt nicht nur durch seine klassischen Dienststellen der Stadtverwaltung. Ei￾nen nicht unerheblichen Teil der Aufgaben hat die Stadt Nürnberg auf Unternehmen übertragen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Wesentliche wirtschaftliche Leistungen, die der Bürger zur Sicherung seiner Existenz benötigt, werden seit je￾her den Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaf￾ten zugeordnet. Danach gehört zum Wesensgehalt der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbst￾verwaltung (Art. 28 Grundgesetz) die Befugnis, sich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern öffentlicher Ver￾waltung übertragen sind, ohne besonderen Kompetenz￾titel anzunehmen („Universalität“ des gemeindlichen Wirkungskreises). Dennoch ist die Stadt Nürnberg bei ihrer Entscheidung hinsichtlich einer Beteiligung nicht frei. Art. 87 der Baye￾rischen Gemeindeordnung (GO) setzt für eine Unterneh￾mensgründung oder Beteiligung durch die Stadt Nürn￾berg voraus, dass die Stadt ein Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung nur errichtet, übernimmt o￾der wesentlich erweitert, wenn • der öffentliche Zweck das Unternehmen erfor￾dert, insbesondere die Gemeinde mit ihm ge￾setzliche Verpflichtungen oder ihre Aufgaben gem. Art. 83 Abs.1 der Bayerischen Verfassung und Art. 57 GO erfüllen will, • das Unternehmen nach Art und Umfang in ei￾nem angemessenen Verhältnis zur Leistungs￾fähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtli￾chen Bedarf steht und • die dem Unternehmen zu übertragenden Auf￾gaben für die Wahrnehmung außerhalb der all￾gemeinen Verwaltung geeignet sind sowie • bei einem Tätigwerden außerhalb der kommu￾nalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen er￾füllt wird oder erfüllt werden kann. Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO bezeichnet das sich be￾reits aus dem Grundgesetz ergebende Gemeinwohler￾fordernis kommunaler Wirtschaftstätigkeit als „öffentli￾chen Zweck“. Der öffentliche Zweck wird so zur Voraus￾setzung kommunaler Wirtschaftstätigkeit. Der öffentliche Zweck, den eine Gemeinde mit dem betreffenden Unter￾nehmen verfolgt, ist damit die maßgebliche Beschrän￾kung der wirtschaftlichen Betätigung. Dem Begriff des Gemeinwohls bzw. des öffentlichen Zwecks allein lässt sich dabei zunächst nur entnehmen, dass die wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde in ir￾gendeiner Weise von Nutzen für die Gemeinschaft der Einwohner sein muss. Die alleinige Absicht, für den Kommunalhaushalt Einnahmen zu erzielen, wäre dem￾nach nicht ausreichend für ein kommunales Beteili￾gungsunternehmen. Rein erwerbswirtschaftliche Unter￾nehmen sind den Gemeinden untersagt (BVerfGE 61, 28, 107 – Beschl. vom 8. 7. 1982). Vom öffentlichen Zweck umfasst sind jedenfalls die um￾fangreichen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die die Stadt Nürnberg mit Hilfe ihrer Beteiligungsunter￾nehmen für die Nürnberger Bürger erbringt. Beispielhaft wäre hier die VAG zu nennen, die für die Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Leistungen des öffentlichen Per￾sonennahverkehrs erbringt, oder das Kommunalunter￾nehmen Klinikum Nürnberg, das die bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit einem leistungsfähigen Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe im Sinne des Bayerischen Krankenhausgesetzes sicherstellt. Al￾len Beteiligungsgesellschaften der Stadt Nürnberg ist gemein, dass sie die Stadtverwaltung mit ihrer Vielzahl an Leistungen in den wesentlichen Aufgabenbereichen wie Versorgung, Entsorgung und Verkehr oder etwa bei Sportveranstaltungen entlasten. 2. Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg Neben den Beteiligungsunternehmen im engeren Sinne, also rechtlich selbstständigen Gesellschaften des priva￾ten oder öffentlichen Rechts, bedient sich die Stadt Nürnberg zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch ihrer insge￾samt sechs Eigenbetriebe. Der Eigenbetrieb ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform, auf der Grundlage der Gemeinde￾ordnung des Freistaats Bayern. Er hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern stellt ein ausgegliedertes Sondervermögen dar und ist organisatorisch und finanz￾wirtschaftlich aus der jeweiligen Gemeindeverwaltung ausgegliedert. Nach außen werden die rechtlichen Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der jeweili￾gen Gemeinde zugerechnet. Für den Eigenbetrieb ist eine Werkleitung und ein Werk￾ausschuss zu bestellen. Der Werkleitung obliegt die lau￾fende Betriebsführung, die Vertretung des Betriebes und die Vollziehung von Beschlüssen des Werkausschus￾ses, dem bestimmte Zuständigkeiten zugeordnet wer￾den. Die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg erfüllen Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Stadtentwässerung, Pflege und Unterhalt des öffentlichen Verkehrsraumes, Bäder, Seniorenwohnen und Stadion. Im Einzelnen sind dies: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Der Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ist für die Abfall￾wirtschaft zuständig. Zu den Aufgaben zählen Samm￾lung und Transport von Haus- und Biomüll sowie Garten￾und Problemabfällen, außerdem der Betrieb einer Müll￾verbrennungsanlage und einer Reststoffdeponie. Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) Unter dem Dach des Eigenbetriebes Servicebetrieb Öf￾fentlicher Raum (SÖR) sind seit 2009 Dienstleistungen der Stadt Nürnberg, die den öffentlichen Raum, also Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen betreffen, ge￾bündelt. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Der im Jahr 2006 gegründete Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, ist zuständig für Abwasserwirtschaft und Be￾trieb des Labors für Umweltanalytik. NürnbergBad Der 2003 gegründete Eigenbetrieb NürnbergBad ist Dienstleister in Sachen Freizeit-, Vereins- und Schul￾schwimmen im Stadtgebiet. NürnbergBad unterhält vier Hallen- und drei Freibäder. NürnbergStift Seit 1999 existiert der Eigenbetrieb NürnbergStift. In sei￾nen fünf städtischen Senioren-Wohnanlagen und Pfle￾geheimen wird jährlich rund 1 500 Menschen ein senio￾rengerechtes Zuhause mit einer Vielfalt an Dienstleistun￾gen geboten. Frankenstadion Nürnberg Der Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg verpachtet das städtische Stadion an die Stadion Nürnberg Be￾triebs-GmbH, an der die Stadt wiederum mit 25,1 Pro￾zent beteiligt ist.

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