C.1.1 Wirtschaftsplan 2026
ASN ASN in allen Haushaltsjahren
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschaftsplan 2026
Inhalt
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2026
1. Allgemeines
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2029
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2025 bis 2029
4. Kassen- und Investitionskredite
Anlagen
Anlage 1: Erfolgsplan 2026
Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2029
Anlage 3: Finanzplan 2026
Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029
Anlage 5: Vermögensplan 2026
Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2025 bis 2029
Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2025 bis 2029
Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2026
Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2026
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1. Allgemeines
Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung.
Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 440 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw.
Anforderungen in folgende Bereiche:
1.1 Abfallwirtschaft
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft).
Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der
Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf
den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfallrechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicherheit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen
und der privaten Entsorgungswirtschaft.
Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wertstofftonne“.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
- Sammeln
- Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme
- Befördern
- Behandeln
- Lagern
- Behandeln von Abfällen
- Ablagern von Abfällen zur Beseitigung
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt.
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Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und
Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete
Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung.
Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
(Abfallberatung) durch.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt
Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis
entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus
- dem Landkreis Nürnberger Land,
- der Stadt Fürth,
- aus dem Landkreis Fürth und
- der Stadt Schwabach
zur Behandlung in der MVA-Nürnberg bzw. zur Beseitigung auf der Deponie.
Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und
dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Die Aufgaben im Einzelnen sind:
Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr
(Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 87.000
graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 19.360.000 Litern, für die Biomüllabfuhr
sind ca. 48.500 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.890.000 Litern aufgestellt. Die
Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog.
Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom
jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.
Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbehälter mit der Erledigung von durchschnittlich 8.400 Aufträgen pro Jahr.
Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für
26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtouren.
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Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 11.400 Sperrmüllabholaufträgen pro
Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).
Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3
bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben.
Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus
Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.
Betrieb von 4 offenen und 3 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur
Annahme von ca. 20.500 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer
stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.
Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll
mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.
Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts muss der bislang im Anwesen „Am Pferdemarkt“ befindliche Wertstoffhof (derzeit auf einem Interimsstandort in der Egenhauser
Straße) auf eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße umziehen. Das Planungsund Genehmigungsverfahren konnte inzwischen abgeschlossen werden. Aktuell findet
die Baustelleneinrichtung statt, die Rohbauarbeiten können voraussichtlich im ersten
Quartal 2026 beginnen. Der neu konzipierte Wertstoffhof orientiert sich ebenfalls an der
demografischen Entwicklung der Gesellschaft und sieht bereits Erweiterungspotenziale
für zusätzliche Aufgabenstellungen, die sich aus dem Nachhaltigkeitsgedanken (Forcierung der Wiederverwendung – Aufbereitung) ergeben (z.B. Einrichtung eines „RepairCafes“) vor. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan der Vorjahre vorgesehen und im vorliegenden Vermögensplan durch weitere Ansätze erhöht.
Die Mittel stehen bis zum Abschluss der Baumaßnahme zur Verfügung.
Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sammelsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelbe LVP-Behälter, Altglascontainer);
operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von
den Systembetreibern beauftragt sind.
Erfassung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) und Zuführung zur Verwertung (Vermarktung); die Leistungen werden durch Dritte erbracht.
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Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die
Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt
oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.
Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses
für den Kauf eines Komposters.
Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.
Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen.
Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb.
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1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde
2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils
ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem,
optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen
Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B.
Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden.
Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE
abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute,
bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen,
Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden.
Im Jahr 2026 werden voraussichtlich ca. 213.500 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca.
122.100 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 15.900 t Gewerbeabfälle und ca. 75.500 t Hausmüll
aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber
hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenommen.
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung
festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen
ein privatrechtliches Entgelt.
Die CO2-Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetzes
(BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten
ist, wird seit 2024 auf die „thermische Behandlung von Siedlungsabfällen“ angewendet.
Aktuell gilt gemäß § 10 BEHG ein Festpreis i.H.v. 55 € je Tonne CO2, in 2026 greift ein
Preiskorridor zwischen 55 und 65 € je Tonne CO2. Im Anschluss sollen die zu erwerbenden
Zertifikate im Freien Handel erworben werden. Das dann erzielbare Preisniveau kann
schwer antizipiert werden, weshalb die diesbezüglichen Aufwendungen nur vorsichtig geschätzt werden konnten.
Inwieweit die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel den -vom Gesetz intendierten- ökologischen Lenkungseffekt haben wird, bleibt jedoch fraglich.
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1.3 Deponien
Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung,
eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6
Jahren vorzuhalten.
Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die
Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) regeln die Rahmenbedingungen für die
Deponierung von Abfällen. Darüber hinaus werden die bisher in technischen Regelwerken
(TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien
durch Verordnung verbindlich festgeschrieben.
Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder
Ausfall der Müllverbrennungsanlage (MVA), der Hausmüll nicht mehr auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd „notdeponiert“ (dort also endgültig beseitigt), sondern nur noch zwischengelagert werden darf und nach Wiederinbetriebnahme der MVA der thermischen Behandlung zugeführt werden muss.
Die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, ist für die Deponieabschnitte F – M zeitlich unbefristet erteilt.
Nach insbesondere wirtschaftlichen Kriterien war noch festzulegen, mit welchem zeitlichen
Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben
werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene
Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land sowie die
weiteren Zweckvereinbarungspartner (Landkreis Fürth, Städte Fürth und Schwabach) zu
entsorgen, von Bedeutung. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität
von 1,5 Mio. m³, deren endgültige Verfüllung bis voraussichtlich Ende 2022, aus nachstehenden Gründen, geplant war.
Mit den, bis 2010 sehr geringen Ablagerungsmengen war seinerzeit eine Verfüllung des
Restvolumens bis zum Jahr 2040 zu erwarten. Betriebsnotwendige technische Einrichtungen der Deponie haben mit 2022/2023 bereits ihr technisches Nutzungsende erreicht, sind
also abgewirtschaftet und müssen aktuell mit erhöhtem Instandhaltungsaufwand funktionsfähig gehalten werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni
2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022
zu beenden und bis dahin dort auch die entschrottete und aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle)
zu verwenden.
Zwischenzeitlich hat sich der Zustrom an faserhaltigen Abfällen (u.a. KMF und asbesthaltige
Abfälle sowie asbesthaltige Baustoffe) aufgrund hochsubventionierter Gebäude-Sanierungsmaßnahmen vervielfacht und macht mittlerweile etwa 90% des gesamten Zustroms
zur Deponie Nürnberg-Süd zur dortigen Beseitigung aus.
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Gerade aber die faserhaltigen Abfälle bedürfen wegen ihrer geringen Dichte einer aufwändigen Verpackung und immenser Massen an Einbau- und Abdeckmaterial (i.W. aufbereitete
MV-Schlacke), so dass die Verfüllung des Restvolumens, zufällig auch entsprechend der in
2011 diskutierten Verfüllszenarien, bereits tatsächlich Ende 2022 zu erwarten wäre. Um
dieser sehr raschen Verfüllgeschwindigkeit entgegen zu treten und insbesondere noch für
einen zumindest kurzen Zeitraum Deponiekapazitäten für schüttbare Abfälle zu gewinnen,
gilt aktuell eine Annahme-Mengenbegrenzungsregelung für faserhaltige Abfälle, um der beschriebenen Entwicklung entgegenzusteuern. Da die Stadt Nürnberg aber unverändert in
der Entsorgungsverpflichtung bleibt, wurde nach regional verfügbaren Absteuerungsmöglichkeiten für faserhaltige Abfälle gesucht. Zweckvereinbarungsgemäß steht der Landkreis
Nürnberger Land in der Verpflichtung, bei Schließung der Deponie Nürnberg-Süd, eine
Nachfolgelösung zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit bereit zu stellen. Hierzu
kann sich der Landkreis auch der Dienste Dritter bedienen (also Bereitstellung externer Deponiekapazitäten). Insoweit ist der Landkreis Nürnberger Land schon jetzt in die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse zur Absteuerung deponierbarer Abfälle als mitzeichnende Vertragspartei eingebunden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die
Restverfüllung der Deponie Nürnberg-Süd noch bis Ende 2026 „hinausgezögert“ werden
kann, um dem Landkreis Nürnberger Land die Aufnahme des Betriebs der eigenen Deponie
zu ermöglichen; die Betriebsaufnahme wird seitens ASN – wie auf Verwaltungsebene abgestimmt – durch einen Know-how-Transfer und Erfahrungsaustausch unterstützt.
Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem
30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung
und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit
entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen besteht eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,27 Mio. EURO.
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2029
2.1 Umsatzerlöse
Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Deponiegebühr.
Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als
Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr.
Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und
Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung
und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage
gedeckt.
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Die Abfallgebühr wurde ab 2024 im Rahmen einer Neukalkulation deutlich erhöht und bleibt
bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2027 unverändert.
Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“
nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit
der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthalten.
Die Verbrennungsgebühr wurde ab 2023 im Rahmen einer Neukalkulation geringfügig erhöht. Der aktuelle Kalkulationszeitraum läuft noch bis zum Jahr 2026. Insbesondere die
CO2-Besteuerung wird sich gebührenerhöhend auf die Verbrennungsgebühr auswirken, andererseits sind zu erwartende kalkulatorische Überschüsse gebührensenkend zu berücksichtigen. Eine verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich.
Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet.
Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenommen, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungsund Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen.
Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein
zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert.
Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gutachten bestätigt und werden jährlich aktualisiert.
Mit der Restverfüllung und Schließung der Deponie Nürnberg-Süd „endet“ auch der Gebührenhaushalt „Deponie“. Die weiterhin, während der Schließungs- und Nachsorgephase anfallenden Kosten werden aus der Rückstellung gedeckt.
2.2 Sonstige betriebliche Erlöse
In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Schadensersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur
für Arbeit enthalten.
2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen
Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen
Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der
PPK sowie auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbrennungsanlage.
Die ab 2024 zu berücksichtigende CO2-Besteuerung für den Brennstoff „Abfall“ ist ebenfalls im Materialaufwand eingeplant (siehe auch Nr. 1.2).
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2.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten
und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage
für die Zusatzversorgungskasse.
2.5 Abschreibungen
Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie
der Investitionsplan.
Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendungen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden,
sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen.
2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzusetzenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt
Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen
städtischer Dienststellen wieder.
2.7 Zinsen
Im Zinsaufwand in Höhe von 1,62 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 0,8
Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz
mit 0,82 Mio. EUR enthalten.
Es sind Zinserträge im Umfang von 1,98 Mio. EUR zu erwarten.
2.8 Handelsrechtliches Ergebnis
Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2026 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 9,02
Mio. EUR ab.
Zum 01.01.2025 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 52,90 Mio. EUR.
Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2025 und der erwartete Verlust in 2025 in
Höhe von ca. 8,10 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust 2026 verrechnet werden und als
Gewinnvortrag in Höhe von ca. 35,78 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden.
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3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2025 bis 2029
Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde.
Für 2026 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 12,33 Mio. EUR.
Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 32,35
Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschreibungen.
Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2025 wird in der Finanzrechnung
über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt.
Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.
4. Kassen- und Investitionskredite
Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN beträgt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2026 15,74 Mio. EUR.
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Anlage 1
IST Plan Plan
2024 2025 2026
TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse
1.1. Gebühren veranlagt 60.622 61.491 61.781
1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 23.483 30.036 30.657
1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0
SUMME Umsatzerlöse 84.105 91.527 92.438
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0
3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 9.137 33 50
5. Materialaufwand und bezogene Leistungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und bezogene Waren 17.036 19.478 19.448
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 35.246 34.571 37.448
SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 52.282 54.049 56.896
6. Personalaufwand und Sozialabgaben
a) Löhne u. Gehälter 21.494 23.702 23.118
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 8.035 7.998 8.511
- davon für Altersversorgung 3.482 3.211 3.729
SUMME Personalaufwand 29.529 31.700 31.629
7. Abschreibungen 5.254 7.113 6.602
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.246 6.611 6.701
9. Zinsen und ähnliche Erträge 2.561 1.581 1.976
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.126 1.726 1.617
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.366 ‐8.058 ‐8.981
12. außerordentlicher Aufwand 00 0
13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0
14. Sonstige Steuern 42 42 42
15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 1.324 ‐8.100 ‐9.023
Zuführung 9.605 112 279
Inanspruchnahme 25 13 13
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
Erfolgsplan 2026
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Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2024 2025 2026 2027 2028 2029
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 1) 84.105 91.527 92.438 101.611 102.194 102.799
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 000000
3. Aktivierte Eigenleistungen 000000
4. Sonstige betriebliche Erträge 9.137 33 50 51 52 53
5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 52.282 54.049 56.896 63.790 65.618 67.346
6. Personalaufwand und Sozialabgaben 29.529 31.700 31.629 31.737 32.508 33.300
7. Abschreibungen 5.254 7.113 6.602 5.020 5.437 6.899
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.246 6.611 6.701 6.476 6.584 6.689
9. Zinsen und ähnliche Erträge 2.561 1.581 1.976 1.897 1.767 1.858
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.126 1.726 1.617 1.426 1.225 1.146
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.366 ‐8.058 ‐8.981 ‐4.890 ‐7.359 ‐10.670
außerordentlicher Aufwand 000000
außerordentliches Ergebnis 000000
12. Sonstige Steuern 42 42 42 40 40 40
13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 1.324 ‐8.100 ‐9.023 ‐4.930 ‐7.399 ‐10.710
14. Gewinn- / Verlustvortrag 51.580 52.904 44.804 35.781 30.851 23.452
15. Vortrag auf neue Rechnung 52.904 44.804 35.781 30.851 23.452 12.742
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
Zuführung 9.605 112 279 0 0 0
Inanspruchnahme 25 13 13 4.485 4.544 4.611
Erfolgsplanvorschau
Anlage 2
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Anlage 3
Finanzplan 2026
Mittelherkunft T-EUR
Periodenergebnis Gewinn
Abschreibungen / RBW Abgänge 6.602
Erhöhung der Rückstellungen1) 2.330
Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0
Minderung liquider Mittel 21.061
Mittelzufluss gesamt 29.993
Mittelverwendung T-EUR
Periodenergebnis Verlust 9.023
Investitionen
Abfallwirtschaft 11.135
Müllverbrennung 1.061
Deponie 30
Verwaltung 100
Minderung der Rückstellungen1) 6.039
Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.605
Erhöhung liquide Mittel
Mittelverwendung gesamt 29.993
Erhöhung 279
Minderung 13
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
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Anlage 4
Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2025 2026 2027 2028 2029
Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Gewinn
Abschreibungen / RBW Abgänge 7.113 6.602 5.020 5.437 6.899
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.229 2.330 1.892 1.810 1.692
Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0
Minderung der liquiden Mittel 9.908 21.061 21.065 14.643 15.177
Mittelzufluss gesamt 18.250 29.993 27.977 21.890 23.768
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2025 2026 2027 2028 2029
Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Verlust 8.100 9.023 4.930 7.399 10.710
Investitionen
Abfallwirtschaft 6.070 11.135 9.399 5.154 4.992
Müllverbrennung 1.213 1.061 61 61 61
Deponie 30 30 0 0 0
Verwaltung 100 100 100 100 100
Minderung der Rückstellungen 1) 236 6.039 10.774 6.351 4.963
Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.501 2.605 2.713 2.825 2.942
Erhöhung liquide Mittel
Mittelverwendung gesamt 18.250 29.993 27.977 21.890 23.768
Erhöhung 112 279 0 0 0
Minderung 13 13 4.485 4.544 4.611
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
20
Anlage 5
Vermögensplan 2026
EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 2.100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 4.200.000,00
Fahrzeuge 4.380.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 424.809,00
11.134.809,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 1.000.000,00
Maschinen 10.000,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00
1.061.000,00
Deponie
Fachspezifische Software 0,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 20.000,00
Maschinen 5.000,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00
30.000,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00
100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 12.325.809,00
21
Mittelfristiger Vermögensplan
2025 2026 2027 2028 2029
EUR EUR EUR EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 600.000,00 2.100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 1.200.000,00 4.200.000,00 2.700.000,00 700.000,00 0,00
Fahrzeuge 3.920.000,00 4.380.000,00 6.140.000,00 3.610.000,00 4.425.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 320.356,00 424.809,00 429.485,00 714.393,00 436.972,00
6.070.356,00 11.134.809,00 9.399.485,00 5.154.393,00 4.991.972,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 1.150.000,00 1.000.000,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00
1.213.000,00 1.061.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00
Deponie
Fachspezifische Software 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00
30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 (1
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00
100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 7.413.356,00 12.325.809,00 9.560.485,00 5.315.393,00 5.152.972,00
Anlage 6
(1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2026.
22
Anlage 7 Seite 1
2025 2026 2027 2028 2029
23456
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
2024 30
2025 30
2026 30 30 30
Grundstücke und Gebäude
2024 600
2025 2.100
2026 100 100 100
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)
2024 1.200
2025 4.200
2026 2.700 700 0
Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge)
2024 3.920
2025 4.380
2026 6.140 3.610 4.425
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2024 320
2025 425
2026 429 714 437
Deponie
Fachspezifische Software
2024 0
2025 0
2026 000
Grundstücke und Gebäude
2024 0
2025 0
2026 000
Betriebsanlagen
2024 20
2025 20
2026 000
Maschinen
2024 5
2025 5
2026 000
Fahrzeuge
2024 0
2025 0
2026 000
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2024 5
2025 5
2026 000
6.100 11.165 9.399 5.154 4.992
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben
1
Zwischensumme
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
des Jahres:
23
Anlage 7 Seite 2
2025 2026 2027 2028 2029
23456
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
2024 3
2025 3
2026 333
Grundstücke und Gebäude
2024 0
2025 0
2026 000
Betriebsanlagen
2024 1.150
2025 1.000
2026 000
Maschinen
2024 10
2025 10
2026 10 10 10
Fahrzeuge
2024 0
2025 0
2026 000
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2024 50
2025 48
2026 48 48 48
Verwaltung
Fachspezifische Software
2024 35
2025 35
2026 35 35 35
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2024 65
2025 65
2026 65 65 65
7.413 12.326 9.560 5.315 5.153
1
Gesamtsumme
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
Vermögensplan des Jahres:
24
Anlage 8 Seite 1
EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00
Sonstiges 10.000,00
30.000,00
Grundstücke und Gebäude
Betriebsgebäude 2.000.000,00
Gartenabfallsammelstellen 50.000,00
Sonstiges 50.000,00
2.100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)
PV-Anlage Unterstellhallen 2.000.000,00
Bau WSH Uffenheimer Straße 1.200.000,00
Aufbau Ladeinfrastruktur E-Fahrzeuge 1.000.000,00
4.200.000,00
Fahrzeuge
Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 3.530.000,00
Abrollkipper/Absetzkipper 840.000,00
Sonstiges 10.000,00
4.380.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Büroeinrichtung 15.000,00
Datenendgeräte 20.000,00
Schnellwerkstatt 20.000,00
Geräte für Wertstoffhöfe 10.000,00
Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 250.000,00
Abroll-Absetzmulden 17.533,00
Müllpreßbehälter 75.976,00
Sonstiges 16.300,00
424.809,00
Summe Abfallwirtschaft 11.134.809,00
25
Anlage 8 Seite 2
EUR
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
Fachspezifische Software 3.000,00
3.000,00
Betriebsanlagen
PV-Anlage Dach-/Seitenflächen 1.000.000,00
1.000.000,00
Maschinen
div. Maschinen und Geräte 10.000,00
10.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte/server 3.000,00
Sonstiges 45.000,00
48.000,00
Summe Müllverbrennungsanlage 1.061.000,00
26
Anlage 8 Seite 3
EUR
Deponie
Betriebsanlagen
Sonstiges 20.000,00
20.000,00
Maschinen
Maschinen und Geräte 5.000,00
5.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sonstiges 5.000,00
5.000,00
Summe Deponie 30.000,00
27
Anlage 8 Seite 4
EUR
Verwaltung
Fachspezifische Software
Erweiterung Standardsoftware 25.000,00
Netz- bzw. PC-Software 10.000,00
35.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte 20.000,00
Hardware für IT-Abt. 5.000,00
Hardware für Anwender 10.000,00
Einrichtung 25.000,00
Sonstiges 5.000,00
65.000,00
Summe Verwaltung 100.000,00
28
Anlage 9
Seite 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN
Stellenplan Beamte
Laufbahngruppen
Besoldungsgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
2026 2025 30.06.2025
Qualifik.ebene 4 NV 0 0 0
B 2 1 1 1
A 15 1 0 0
A 14 1 1 1
A 13/14 H 0 1 0
Qualifik.ebene 3 A 13 G 1 1 1
(Gehob. Dienst) A 12 4 2 3
A 11 3 4 1
A 10 0 0 1
A 9/10 G 1 1 1
Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0
(Mittlerer Dienst) A 8 2 2 2
A 7 2 1 1
A 6 0 0 2
A 5 0 0 0
Summe 16 14 14
Stellenplan Beschäftigte
Entgeltgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
VG alt neu 2026 2025 30.06.2025
I E15Ü 0 0 0
I a E15 1 1 1
I b E14 2 2 1
II H + II G E13 2 2 2
III / II E12 5 4 2
IVa / III E11 4 4 3
IV a E10 3 3 3
E9c 15 14 12
E9b 12 12 13
E9aV 0 0 6
E9a 38 38 14
E8V 0 0 1
Vc + Vc / Vb +
LGr. 7 / 8 a E8 30 30 43
LGr. 6 / 7 a E7 2 2 2
VIb / Vc + Vib +
LGr. 5 / 6 a E6 103 102 92
E5V 0 0 1
VII / VIb + V II +
LGr. 4 / 5 a E5 17 17 16
E4V 0 0 39
LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 208 208 143
VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 8 8 11
LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 1
IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 2 4 1
E1 0 0 0
Auszubildende 0 0 0
Summe 452 451 407
Anmerkungen: einschließlich 6 Mitarbeiter in der Freizeitphase der Altersteilzeit
29
Anlage 9
Seite 2
Stellenübersicht gesamt
Zahl der Stellen tatsächlicher
Personalbestand
2026 2025 30.06.2025
Gesamt Davon
Vollzeit Teilzeit
Beamtinnen /
Beamte 16 14 14 10 4
Beschäftigte 452 451 407 393 14
Summe 468 465 421 403 19
Anmerkungen: einschließlich insgesamt 6 Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
30
ASN in anderen Jahren
- 2025: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2024: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2023: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2022: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2021: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2020: C 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2019: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2017: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2016: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2015: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2014: Abfallwirschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)