B Ermächtigungen
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Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug
Sitzung des Stadtrates (Etat) am 20.11.2025
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich.
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
6.4. Wirtschaftspläne 2026 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der
Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist, zur
Aufnahme von Fremddarlehen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen für 2026
veranschlagten Beträge.
Beschluss:
1. Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt, in den Organen der Städtischen Werke
Nürnberg GmbH (StWN), der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der Noris-Arbeit
gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (NOA), der
NOA.kommunal GmbH, der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) der Stadt Nürnberg
mbH, der NürnbergStift Service GmbH, der Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum,
der wbg lmmohold Verwaltungs-GmbH, der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, der
Landesgartenschau Nümberg 2030 GmbH und im selbstständigen
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zustimmende Erklärungen zur Aufnahme
von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen,
bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen dieser Gesellschaften für 2026 vorgesehenen
Beträge abzugeben. Das Gleiche gilt für Kreditverpflichtungen, deren kassenmäßige
Verwirklichung in spätere Jahre fällt, sofern diese Kreditbeträge die Ansätze in den
mittelfristigen Finanzplänen dieser Unternehmen nicht übersteigen.
2. Soweit die Stadt Nürnberg an Unternehmen mit 50 % und weniger beteiligt ist, werden
die Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen grundsätzlich ermächtigt,
zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im
Investitionsplan enthaltene Investitionen abzugeben. Bei Fremddarlehen im Einzelfall
von mehr als 5 Mio. EUR ist bei den unter dieser Ziffer angesprochenen Fällen vor
Zustimmung durch die Vertreter der Stadt die Genehmigung des Finanzreferats
einzuholen.
3. Außerdem werden die Vertreter der Stadt in den Organen von Unternehmen, an denen
die Stadt beteiligt ist, ermächtigt, die zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2025
üblichen Erklärungen - einschließlich der Entlastung des Aufsichtsrates, der Entlastung
der Geschäftsführung und der Bestimmung der Abschlussprüfer für das nächste
Wirtschaftsjahr sowie zur Genehmigung der Wirtschaftspläne 2026 abzugeben. Die
Wirtschaftspläne der Mehrheitsbeteiligungen werden dem Stadtrat zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
4. Die Vertreter der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der noris inklusion
gemeinnützige GmbH, der Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der
Stadt Nürnberg mbH (NOA) und der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN) werden
ermächtigt, die Übernahme des festgestellten Jahresverlustes der Gesellschaften durch
die Stadt Nürnberg im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu erklären.
Einstimmig beschlossen
B. Ermächtigungen der Vertreter der Stadt Nürnberg
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Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt.
Stadt Nürnberg, 21.11.2025
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Oberbi
Marina
Schriftführerin
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