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Wirtschaftliche Betätigung der Stadt Nürnberg

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A. Wirtschaftliche Betätigung der Stadt Nürnberg 1. Kommunalrechtliche Anforderungen Die Stadt Nürnberg erfüllt ihre vielfältigen Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt nicht nur durch seine klassischen Dienststellen der Stadtverwaltung. Einen nicht unerheblichen Teil der Aufgaben hat die Stadt Nürnberg auf Unternehmen übertragen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Wesentliche wirtschaftliche Leistungen, die der Bürger zur Sicherung seiner Existenz benötigt, werden seit je￾her den Aufgaben der kommunalen Gebietskörper￾schaften zugeordnet. Danach gehört zum Wesensge￾halt der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Grundgesetz) die Befugnis, sich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern öffentli￾cher Verwaltung übertragen sind, ohne besonderen Kompetenztitel anzunehmen („Universalität“ des ge￾meindlichen Wirkungskreises). Dennoch ist die Stadt Nürnberg bei ihrer Entscheidung hinsichtlich einer Beteiligung nicht frei. Art. 87 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) setzt für eine Un￾ternehmensgründung oder Beteiligung durch die Stadt Nürnberg voraus, dass die Stadt ein Unternehmen au￾ßerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung nur errichtet, übernimmt oder wesentlich erweitert, wenn  der öffentliche Zweck das Unternehmen erfor￾dert, insbesondere die Gemeinde mit ihm ge￾setzliche Verpflichtungen oder ihre Aufgaben gem. Art. 83 Abs.1 der Bayerischen Verfas￾sung und Art. 57 GO erfüllen will,  das Unternehmen nach Art und Umfang in ei￾nem angemessenen Verhältnis zur Leistungs￾fähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtli￾chen Bedarf steht und  die dem Unternehmen zu übertragenden Auf￾gaben für die Wahrnehmung außerhalb der allgemeinen Verwaltung geeignet sind sowie  bei einem Tätigwerden außerhalb der kommu￾nalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht eben￾so gut und wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO bezeichnet das sich be￾reits aus dem Grundgesetz ergebende Gemeinwohler￾fordernis kommunaler Wirtschaftstätigkeit als „öffentli￾chen Zweck“. Der öffentliche Zweck wird so zur Voraus￾setzung kommunaler Wirtschaftstätigkeit. Der öffentli￾che Zweck, den eine Gemeinde mit dem betreffenden Unternehmen verfolgt, ist damit die maßgebliche Be￾schränkung der wirtschaftlichen Betätigung. Dem Begriff des Gemeinwohls bzw. des öffentlichen Zwecks allein lässt sich dabei zunächst nur entnehmen, dass die wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde in ir￾gendeiner Weise von Nutzen für die Gemeinschaft der Einwohnerinnen und Einwohner sein muss. Die alleini￾ge Absicht, für den Kommunalhaushalt Einnahmen zu erzielen, wäre demnach nicht ausreichend für ein kom￾munales Beteiligungsunternehmen. Rein erwerbswirt￾schaftliche Unternehmen sind den Gemeinden unter￾sagt (BVerfGE 61, 28, 107 – Beschl. vom 8. 7. 1982). Vom öffentlichen Zweck umfasst sind jedenfalls die um￾fangreichen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsor￾ge, die die Stadt Nürnberg mit Hilfe ihrer Beteiligungs￾unternehmen für die Nürnberger Bürgerinnen und Bür￾ger erbringt. Beispielhaft wäre hier die VAG zu nennen, die für die Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Leistun￾gen des öffentlichen Personennahverkehrs erbringt, oder das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg, das die bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit einem leistungsfähigen Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe im Sinne des Bayerischen Kranken￾hausgesetzes sicherstellt. Allen Beteiligungsgesell￾schaften der Stadt Nürnberg ist gemein, dass sie die Stadtverwaltung mit ihrer Vielzahl an Leistungen in den wesentlichen Aufgabenbereichen wie Versorgung, Ent￾sorgung und Verkehr oder etwa bei Sportveranstaltun￾gen entlasten. 2. Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg Neben den Beteiligungsunternehmen im engeren Sin￾ne, also rechtlich selbstständigen Gesellschaften des privaten oder öffentlichen Rechts, bedient sich die Stadt Nürnberg zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch ihrer insge￾samt sechs Eigenbetriebe. Der Eigenbetrieb ist eine besondere öffentlich-rechtli￾che Unternehmensform, auf der Grundlage der Ge- meindeordnung des Freistaats Bayern. Er hat keine ei￾gene Rechtspersönlichkeit, sondern stellt ein ausgeglie￾dertes Sondervermögen dar und ist organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Gemeindever￾waltung ausgegliedert. Nach außen werden die rechtli￾chen Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der je￾weiligen Gemeinde zugerechnet. Für den Eigenbetrieb ist eine Werkleitung und ein Werkausschuss zu bestellen. Der Werkleitung obliegt die laufende Betriebsführung, die Vertretung des Betrie￾bes und die Vollziehung von Beschlüssen des Werkausschusses, dem bestimmte Zuständigkeiten zu￾geordnet werden. Die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg erfüllen Aufga￾ben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Stadtentwässe￾rung, Pflege und Unterhalt des öffentlichen Verkehrs￾raumes, Bäder, Seniorenwohnen und Stadion. Im Einzelnen sind dies: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Der Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ist für die Abfall￾wirtschaft zuständig. Zu den Aufgaben zählen Samm￾lung und Transport von Haus- und Biomüll sowie Gar￾ten- und Problemabfällen, außerdem der Betrieb einer Müllverbrennungsanlage und einer Reststoffdeponie. Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) Unter dem Dach des Eigenbetriebes Servicebetrieb Öf￾fentlicher Raum sind seit 2009 Dienstleistungen der Stadt Nürnberg, die den öffentlichen Raum, also Stra￾ßen, Wege, Plätze und Grünanlagen betreffen, gebün￾delt. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Der im Jahr 2006 gegründete Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ist zuständig für Abwasserwirtschaft und Be￾trieb des Labors für Umweltanalytik. NürnbergBad (NüBad) Der 2003 gegründete Eigenbetrieb NürnbergBad ist Dienstleister in Sachen Freizeit-, Vereins- und Schul￾schwimmen im Stadtgebiet. NürnbergBad unterhält vier Hallen- und drei Freibäder. NürnbergStift (NüSt) Seit 1999 existiert der Eigenbetrieb NürnbergStift. In seinen fünf städtischen Senioren-Wohnanlagen und Pflegeheimen wird jährlich rund 1 500 Menschen ein seniorengerechtes Zuhause mit einer Vielfalt an Dienst￾leistungen geboten. Frankenstadion Nürnberg (FSN) Der Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg verpachtet das städtische Stadion an die Stadion Nürnberg Be￾triebs-GmbH, die zu 100 % der Stadt Nürnberg gehört.

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