C.7.1 Wirtschaftsplan 2022
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2021 - 2025
1. Einführung
Um die Versorgungszahlungen angesichts der demographischen Veränderungen und des
Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sicherzustellen, bildete die Stadt Nürnberg seit 1999 gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit
Art. 13 Abs. 4 BayVersRücklG eine zweckgebundene Sonderrücklage als Sondervermögen.
Diese Sonderrücklage soll dazu beitragen, die zu leistenden Versorgungsauszahlungen an
aktuelle und zukünftige Versorgungsempfänger und -empfängerinnen zu sichern. Zuführungen in das Sondervermögen wurden durch die Stadt bis einschließlich 2017 geleistet
(Art 17 Abs. 1 BayVersRücklG).
Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband ist,
ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gemäß Art. 19 Satz 1 BayVersRücklG einen
Wirtschaftsplan beziehungsweise gemäß Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG einen Entnahmeplan erstellen.
Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wurde im „Bayerischen Pensionsfonds“ bei der
Depotbank BNP Paribas angelegt. Fondinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband,
die Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg
und Würzburg.
Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ der Stadt Nürnberg hatte zum Stichtag
30.09.2021 einen Depotwert in Höhe von 51.320.594,88 EUR, was 2.141.928 Anteilen entspricht. Ursprünglich war geplant, bereits ab dem Jahr 2021 mit der Auflösung zu beginnen.
Aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen (hohe Liquidität, Vermeidung von Negativzinsen, …) wurde jedoch davon abgesehen. Ab dem Haushaltsjahr 2022 soll nun mit der
zweckentsprechenden Auflösung gemäß Art. 18 BayVersRücklG des Sondervermögens begonnen werden.
2. Ergebnishaushalt
Durch den aktuellen Kurswert des „Bayerischen Pensionsfonds“ (Stand zum 30.09.2021:
23,96 EUR (Vorjahr: 22,27 EUR)) ergibt sich im Vergleich zu den Anschaffungskosten der
Fondsanteile ein buchhalterischer Gewinn aus der Veräußerung von Finanzanlagen. Die Anschaffungskosten des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ betrugen insgesamt
34.957.630,26 EUR beziehungsweise 16,32 EUR pro Fondsanteil, was nach dem Stand vom
30.09.2021 einen Gesamtgewinn in Höhe von 15,9 Mio. EUR für die Stadt beziehungsweise
0,465 Mio. EUR für die weiteren Einzahler (alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater) bedeuten würde (Gewinn pro Anteil 7,64 EUR). Dieser Gewinn wird mit dem Verkauf der Fondsanteile realisiert und führt zu einem Überschuss im Ergebnishaushalt (allerdings verteilt auf den vorgeschriebenen Entnahmezeitraum, siehe
Punkt 3). Dieser Überschuss wird jeweils in den Ergebnishaushalten der Einzahler zur Versorgungsrücklage verbucht. Bei der Stadt Nürnberg wird im mittelfristigen Planungszeitraum
bis 2025 ein jährlicher Gewinn zwischen ca. 1,1 Mio. EUR und 0,6 Mio. EUR erwartet (siehe
laufende Nr. 8 im Ergebnishaushalt).
3. Finanzhaushalt
Die Einzahlungen aus der Veräußerung der Versorgungsrücklage (siehe laufende Nr. 1 im
Finanzhaushalt) sind gemäß Art. 18 BayVersRücklG zur Entlastung von den Versorgungszahlungen für Beamte/innen der Einzahler zu verwenden (siehe laufende Nr. 2 im Finanzhaushalt). Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage müssen über einen Mindestzeitraum von 15 Jahren erfolgen.
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Der Versorgungsrücklage werden somit ab 2022 jährlich über den Mindestentnahmezeitraum
(da heißt bis einschließlich 2036) Gelder entnommen und an die Einzahler (Stadt Nürnberg,
alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater) entsprechend dem Verhältnis der eingezahlten Beträge aufgeteilt.
Die Höhe der jährlichen Entnahmen orientiert sich dabei an der Personal- und Altersstruktur
der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg. Anhand dieser demografischen Daten
wurden die voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritte pro Jahr (bis 2036) ins Verhältnis zu
den voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritten der Jahre 2022 bis 2036 (insgesamt) gestellt.
Die ermittelten Verhältniswerte pro Jahr wurden dann auf die vorhandenen Anteile am „Bayerischen Versorgungsfonds“ (insgesamt 2.141.928 Stück) angewendet.
Damit ergibt sich folgender Entnahmeplan bis 2036:
Haushaltsjahr Verkauf Anteile (Stück)
2022 153.758
2023 123.860
2024 117.454
2025 83.285
2026 121.725
2027 132.402
2028 100.370
2029 104.641
2030 158.029
2031 160.164
2032 175.113
2033 222.093
2034 198.603
2035 213.552
2036 76.879
insgesamt 2.141.928
Die Versorgungsrücklage wird sich im Mittelfristzeitraum bis 2025 nach derzeitigem Kurswert
der Fondsanteile auf circa 39,9 Mio. EUR verringern. Ab 2030 steigt die Anzahl der zu verkaufenden Anteile sprunghaft an, weil aufgrund der Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten der Stadt eine „Welle“ an Pensionierungen erwartet wird (Stichwort „Babyboomer“).
Die oben dargestellten Verkaufserlöse sind allerdings wegen den Unsicherheiten am Kapitalmarkt und den üblichen Kursschwankungen nur Richtgrößen. Der Entnahmeplan ist daher
jährlich fortzuschreiben und an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen.
Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage sollen grundsätzlich jeweils hälftig zu Beginn
des II. und IV. Quartals des jeweiligen Jahres erfolgen, um den Schwankungen des Kapitalmarktes zu begegnen. Auch eine Verschiebung der Entnahmezeitpunkte im jeweiligen Jahr
ist möglich, diese Verschiebung ist gegebenenfalls im Ältestenrat und Finanzausschuss festzustellen und zu beschließen.
Beim „Bayerischen Pensionsfonds“ handelt es sich im Übrigen um einen thesaurierenden
Fonds. Die erwirtschafteten Erträge des Fonds werden daher nicht ausgeschüttet, sondern
für eine Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert). Außerdem werden alle
Entgelte direkt aus dem Fondsvermögen beglichen. Die Rendite kommt in der Wertsteigerung des Fondsvermögens zum Ausdruck.
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insgesamt 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 bis 7 ……. - - - - - - -
8 + Sonstige ordentliche Erträge -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000
9 bis 10 …… - - - - - - -
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000
11 bis 16 …… - - - - - - -
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) - - - - - - -
S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000
17 bis 18 …… - - - - - - -
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) - - - - - - -
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000
19 bis 20 …… - - - - - - -
S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) - - - - - - -
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000
insgesamt 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Mittelherkunft - - - - - - -
Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen -51.320.000 - -3.635.000 -2.965.000 -2.815.000 -1.995.000 -39.910.000
davon für:
a) Stadt Nürnberg -49.863.000 - -3.530.000 -2.880.000 -2.735.000 -1.940.000 -38.778.000
b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum
und Stiftung Staatstheater -1.457.000 - -105.000 -85.000 -80.000 -55.000 -1.132.000
- - - - - - -
2 Mittelverwendung - - - - - - -
Auszahlungen für Versorgung Beamte/innen 51.320.000 - 3.635.000 2.965.000 2.815.000 1.995.000 39.910.000
davon für:
a) Stadt Nürnberg 49.868.000 - 3.530.000 2.885.000 2.735.000 1.940.000 38.778.000
b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum
und Stiftung Staatstheater 1.452.000 - 105.000 80.000 80.000 55.000 1.132.000
Ergebnis- und Finanzhaushalt des Sondervermögens "Versorgungsrücklage" im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2025
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
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