B Ermächtigungen
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Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug
Sitzung des Stadtrates (Etat) am 18.11,2021
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich.
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
6.5. Wirtschaftspläne 2022 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der
Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist, zur
Aufnahme von Fremddarlehen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen für 2022
veranschlagten Beträge
Beschluss:
1. Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt, in den Organen der Städtischen
Werke Nürnberg GmbH (StWN), der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der
Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ), der NorisArbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (NOA),
der NOA.kommunal GmbH, der Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord
mbH, der NürnbergStift Service GmbH, der Klee-Center GmbH
Existenzgründerzentrum, der wbg lmmohold Verwaltungs-GmbH, der Stadion
Nürnberg Betriebs-GmbH und im selbstständigen Kommunalunternehmen Klinikum
Nürnberg zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für
Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen, bis zur Höhe der in
den Wirtschaftsplänen dieser Gesellschaften für 2022 vorgesehenen Beträge
abzugeben. Das Gleiche gilt für Kreditverpflichtungen, deren kassenmäßige
Verwirklichung in spätere Jahre fällt, sofern diese Kreditbeträge die Ansätze in den
mittelfristigen Finanzplänen dieser Unternehmen nicht übersteigen.
2. Soweit die Stadt Nürnberg an Unternehmen mit 50 % und weniger beteiligt ist,
werden die Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen grundsätzlich
ermächtigt, zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für
Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen abzugeben. Bei
Fremddarlehen im Einzelfall von mehr als 5 Mio. EUR ist bei den unter dieser Ziffer
angesprochenen Fällen vor Zustimmung durch die Vertreter der Stadt die
Genehmigung des Finanzreferats einzuholen.
3. Außerdem werden die Vertreter der Stadt in den Organen von Unternehmen, an
denen die Stadt beteiligt ist, ermächtigt, die zur Feststellung der Jahresabschlüsse
2021 üblichen Erklärungen - einschließlich der Entlastung des Aufsichtsrates, der
Entlastung der Geschäftsführung und der Bestimmung der Abschlussprüfer für das
nächste Wirtschaftsjahr sowie zur Genehmigung der Wirtschaftspläne 2022
abzugeben. Die Wirtschaftspläne der Mehrheitsbeteiligungen werden dem Stadtrat
zur Kenntnisnahme vorgelegt.
4. Die Vertreter der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der noris
inklusion gemeinnützige GmbH und der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN)
werden ermächtigt, die Übernahme des festgestellten Jahresverlustes der
Gesellschaften durch die Stadt Nürnberg im Rahmen der haushaltsrechtlichen
Ermächtigung zu erklären.
Einstimmig beschlossen
B. Ermächtigungen der Vertreter der Stadt Nürnberg
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