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J.4 Beschluss des Stadtrates zum Mittelfristigen Investitionsplan

Haushalt 2022 · Band 1 · Seiten 459–460 · Seiten 459–460 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug Sitzung des Stadtrates (Etat) am 18.11.2021 Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich. Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben. 5. Mittelfristiger Investitionsplan 2022/2025 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2022 - 2025 unter Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2022 (Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen. 2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden Verpflichtungsermächtigungen) 1.1nd im Haushaltsplan 2022 erforderlich sind. 3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2022 - 2025 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können. 4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes eine durch überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu vermeiden. Mehrheitlich beschlossen mehrere Beschlüsse (siehe Anlage) Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt. 1.2021 !!/l!agl Schriftführerin J.4 Beschluss des Stadtrats 456 457

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