J.4 Beschluss des Stadtrates zum Mittelfristigen Investitionsplan
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug
Sitzung des Stadtrates (Etat) am 18.11.2021
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich.
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
5. Mittelfristiger Investitionsplan 2022/2025
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2022 - 2025 unter Berücksichtigung
der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2022
(Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen.
2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die Änderungen bei den
Verpflichtungsermächtigungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß
vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden
Verpflichtungsermächtigungen) 1.1nd im Haushaltsplan 2022 erforderlich sind.
3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2022 - 2025 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so
vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können.
4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes
eine durch überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu vermeiden.
Mehrheitlich beschlossen
mehrere Beschlüsse
(siehe Anlage)
Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt.
1.2021
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Schriftführerin
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