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Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen

Haushalt 2022 · Band 1 · Seiten 450–452 · Seiten 450–452 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen: 03 Baupauschale (allgemeiner Hochbau) 1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall jeweils unter 500 T€) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen, werden im Er￾gebnishaushalt veranschlagt. 2) Eine Reduzierung des Jahresprogrammes 2022 wegen ausgabebegrenzender Maßnahmen machte eine Pri￾orisierung der Maßnahmen der Hochbau-Baupauschale 2022 erforderlich. Liste der Einzelmaßnahmen im Anschluss an die Erläuterungen der Pauschalen. 3) Kostenschätzung 4) keine 04 Pauschale für bewegliches und immaterielles Vermögen Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem und immateriellem Vermögen. Als Vermögen aktivierungsfähiger Aufwand liegt dann vor, wenn der ab 01.01.2019 neu beschaffte Vermö￾gensgegenstand 1. selbstständig nutzbar ist und 2. dessen Einzelanschaffungswert (AHK) 800 € netto übersteigt. Die Buchung erfolgt mittels Investitionsauftrag auf die Sachkonten 69923000 (Aufwendungen für bewegliches Vermögen) bzw. 69920000 (Aufwendungen für immaterielles Vermögen). Sofern die Anschaffungskosten die Wertgrenze von 800 € netto unterschreiten, handelt es sich grundsätzlich um konsumtiv zu buchenden Aufwand. Die Buchung ist aufwandswirksam auf das Sachkonto 62142000 „Auf￾wendungen für Gebrauchsgegenstände“ im K1-Budget vorzunehmen. Diese Pauschale umfasst die ehemaligen Ansätze der Pauschalen 71 „Weißgeräte“ und 78 „Weißgeräte Schulen“. 2) Reduzierung des Ansatzes in 2022 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) nicht relevant 4) keine 447 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 05 Pauschale für bewegliches Vermögen und immaterielles Vermögen (externe Kostendecker) Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen und immateriellem Vermögen für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt und Landwirtschaftsbehörde). 2) Reduzierung des Ansatzes in 2022 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) nicht relevant 4) keine 06 Pauschale für Investitionszuschüsse 1) Investitionszuschüsse für die Förderung von nicht-städtischen Baudenkmälern. 2) Reduzierung des Ansatzes in 2022 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) nicht relevant 4) keine 448 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 07 Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei dieser Pauschale veranschlagt. 1) Mittel, um Planungen (bis einschließlich Planungsphase 5) für bislang nicht im MIP finanzierte Maßnahmen und künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen durchführen zu können. Die Mittel für 2022 in Höhe von 48.031 T€ teilen sich wie folgt auf: Hochbauamt 4.745 T€ Ref. I/II 30.250 T€ WBG-K 1.848 T€ Ref. VI 9.123 T€ SÖR 2.065 T€ Für die Maßnahme „Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld“ sind im Ansatz des Hochbauamtes in den Jahren 2022-2023 folgende Mittel enthalten: 2022: 500 T€/ 2023: 500 T€. Für die Maßnahme „Kongresshalle Rundbau Kultur (Gesamtkonzept und Ateliers)“ sind in den Jahren 2022- 2024 insg. 750 T€ vorgesehen. 2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs. 3) nicht relevant 4) Zuwendungen nach FAG 86 Kommunalinvestitionsprogramm Schule – KIP-S (P) 1) Der Bund hat das im Jahr 2015 aufgelegte Kommunalinvestitionsprogramm ausgeweitet um Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern zu fördern. Die Bewerbung erfolgte für folgende Maßnahmen: - Pirckheimer Gymnasium (Gibitzenhofstr. 151): Dachsanierung - Dürer-Gymnasium (Sielstr. 17): Sanierung Fachunterrichtsraum Chemie - Hans-Sachs-Gymnasium (Löbleinstr. 10): Sanierung Fachunterrichtsraum Chemie - Hintere Insel Schütt GS und MS (Hintere Insel Schütt 5): Sanierung Dach, Fassade, Fenster + Interim - Schweinauer Straße MS (Schweinauer Str. 20): Dachsanierung bzw. Sanierung, inkl. Fenster Auf die Stadt Nürnberg entfällt eine Fördersumme von 9,290 Mio. €. 2) Verschiebung der noch benötigten Mittel aufgrund von bestehenden Haushaltsresten 3) Jeweils Kostenberechnungen 4) Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG 449

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