Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen:
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Baupauschale (allgemeiner Hochbau)
1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall
jeweils unter 500 T€) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen, werden im Ergebnishaushalt veranschlagt.
2) Eine Reduzierung des Jahresprogrammes 2022 wegen ausgabebegrenzender Maßnahmen machte eine Priorisierung der Maßnahmen der Hochbau-Baupauschale 2022 erforderlich. Liste der Einzelmaßnahmen im
Anschluss an die Erläuterungen der Pauschalen.
3) Kostenschätzung
4) keine
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Pauschale für bewegliches und immaterielles Vermögen
Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem und immateriellem Vermögen.
Als Vermögen aktivierungsfähiger Aufwand liegt dann vor, wenn der ab 01.01.2019 neu beschaffte Vermögensgegenstand
1. selbstständig nutzbar ist und
2. dessen Einzelanschaffungswert (AHK) 800 € netto übersteigt.
Die Buchung erfolgt mittels Investitionsauftrag auf die Sachkonten 69923000 (Aufwendungen für bewegliches
Vermögen) bzw. 69920000 (Aufwendungen für immaterielles Vermögen).
Sofern die Anschaffungskosten die Wertgrenze von 800 € netto unterschreiten, handelt es sich grundsätzlich
um konsumtiv zu buchenden Aufwand. Die Buchung ist aufwandswirksam auf das Sachkonto 62142000 „Aufwendungen für Gebrauchsgegenstände“ im K1-Budget vorzunehmen.
Diese Pauschale umfasst die ehemaligen Ansätze der Pauschalen 71 „Weißgeräte“ und 78 „Weißgeräte
Schulen“.
2) Reduzierung des Ansatzes in 2022 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) nicht relevant
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Pauschale für bewegliches Vermögen und immaterielles Vermögen
(externe Kostendecker)
Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen und immateriellem Vermögen für die beiden noch im
MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt und Landwirtschaftsbehörde).
2) Reduzierung des Ansatzes in 2022 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) nicht relevant
4) keine
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Pauschale für Investitionszuschüsse
1) Investitionszuschüsse für die Förderung von nicht-städtischen Baudenkmälern.
2) Reduzierung des Ansatzes in 2022 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) nicht relevant
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen
Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei
dieser Pauschale veranschlagt.
1) Mittel, um Planungen (bis einschließlich Planungsphase 5) für bislang nicht im MIP finanzierte Maßnahmen
und künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen durchführen zu können.
Die Mittel für 2022 in Höhe von 48.031 T€ teilen sich wie folgt auf:
Hochbauamt 4.745 T€
Ref. I/II 30.250 T€
WBG-K 1.848 T€
Ref. VI 9.123 T€
SÖR 2.065 T€
Für die Maßnahme „Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld“ sind im Ansatz des Hochbauamtes in den Jahren
2022-2023 folgende Mittel enthalten: 2022: 500 T€/ 2023: 500 T€.
Für die Maßnahme „Kongresshalle Rundbau Kultur (Gesamtkonzept und Ateliers)“ sind in den Jahren 2022-
2024 insg. 750 T€ vorgesehen.
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs.
3) nicht relevant
4) Zuwendungen nach FAG
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Kommunalinvestitionsprogramm Schule – KIP-S (P)
1) Der Bund hat das im Jahr 2015 aufgelegte Kommunalinvestitionsprogramm ausgeweitet um Maßnahmen zur
Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern zu fördern.
Die Bewerbung erfolgte für folgende Maßnahmen:
- Pirckheimer Gymnasium (Gibitzenhofstr. 151): Dachsanierung
- Dürer-Gymnasium (Sielstr. 17): Sanierung Fachunterrichtsraum Chemie
- Hans-Sachs-Gymnasium (Löbleinstr. 10): Sanierung Fachunterrichtsraum Chemie
- Hintere Insel Schütt GS und MS (Hintere Insel Schütt 5): Sanierung Dach, Fassade, Fenster + Interim
- Schweinauer Straße MS (Schweinauer Str. 20): Dachsanierung bzw. Sanierung, inkl. Fenster
Auf die Stadt Nürnberg entfällt eine Fördersumme von 9,290 Mio. €.
2) Verschiebung der noch benötigten Mittel aufgrund von bestehenden Haushaltsresten
3) Jeweils Kostenberechnungen
4) Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG
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