Geschäftsbereich Referat I/II
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat I/II:
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Einführung neuer DV-Verfahren und Projekte
1) Bedingt durch die digitale Transformation gewinnt die IT in der Stadtverwaltung immer mehr an Bedeutung.
Aus den Strategieprojekten werden sich neue, bislang ungeplante Digitalisierungsmaßnahmen/DV-Verfahren
ergeben, die von IT umzusetzen und aus dieser MIP-Pauschale zu finanzieren sind.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, wegen Innovationsprojekte von DiP mit Dritten. Reduzierung des investiven Ansatzes im Jahr 2022 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenschätzung
4) keine
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WLAN 2020 / IUK-Maßnahmen
1) Aufbau der städtischen WLAN-Infrastruktur; um eine WLAN-Vernetzung der städtischen Verwaltungsgebäude
sicherzustellen, ist es dringend notwendig, eine flächendeckende WLAN-Infrastruktur aufzubauen.
Um den zukünftigen Anforderungen der Datenübertragung für mobile Endgeräte (z.B. Smartphones, TabletPCs und mobile VoIP-Telefone) gerecht zu werden, wird sowohl in neu gebauten Gebäuden als auch bei der
Ertüchtigung von Bestandsgebäuden ein flächendeckendes WLAN benötigt.
Hierzu sind Investitionen in die passive Infrastruktur (Anschaffung und Installation von LAN-Ports) als auch in
die aktive WLAN-Infrastruktur (USV, Schranküberwachung, Switche, WLAN-Komponenten) erforderlich.
Um die gestiegenen Sicherheitsanforderungen schnell umsetzen zu können, sollten Infrastruktur und Betrieb
in städtischer Hand liegen.
2) Reduzierung der Gesamtkosten, aufgrund längerer Vorlaufzeiten bei der Planung und Installation der passiven Infrastruktur in den Jahren 2021 und 2022. Reduzierung des Ansatzes im Jahr 2022 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. In der Pauschale werden
künftig die IT-Maßnahmen veranschlagt, die vorher in der IUK-Pauschale (Hochbaubau-Pauschale) veranschlagt waren.
3) Kostenschätzung
4) keine
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