H.2.2 Budgetierung mit Zielen und Kennzahlen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
demzufolge nur bei einem kleinen Teil der Dienststellen/Organisationseinheiten (vor allem im Kultur- und Sozialbereich) von Bedeutung sein.
Bestimmte Transferaufwendungen wie Gewerbesteuerumlagen, Bezirksumlagen und Verlustausgleiche wurden dem Budget K5 zugeordnet.
Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen
Beim Teilbudget K4 wird der Saldo aus den Erträgen und
Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.
Im Teilbudget K4 werden sowohl die Erträge als auch die
Aufwendungen aus Verwaltungskostenerstattungen
(VKE) und internen Leistungsverrechnungen (ILV) dargestellt.
Die Steuerung der Leistungen, die über die ILV und VKE
verrechnet werden, erfolgt vorerst primär bei den leistungserbringenden Einheiten. Budgetabweichungen haben erst einmal keine haushaltsrechtlichen Konsequenzen und verbleiben als Plan-Ist-Abweichungen auf dem
Produkt. Bei den leistungsempfangenden Einheiten werden die ILV und VKE Gegenstand des Berichtswesens
und der Controllinggespräche um Abweichungen aufzuzeigen und zu untersuchen. Mittelfristig wird angestrebt,
das Teilbudget K4 in die Steuerung durch die Leistungsempfänger mit einzubeziehen.
Teilbudget K5 - Sonstiges
Beim Teilbudget K5 werden die Sachkonten einzeln ermächtigt (siehe auch Band 1, Gliederungspunkt I.2.3).
Im Teilbudget K5 sind alle sonstigen Sachkonten, die
keinem anderen Teilbudget zugerechnet werden können, beziehungsweise direkt dem Gesamthaushalt (Allgemeine Finanzwirtschaft) zugeordnet werden sollen,
enthalten. Es handelt sich hierbei unter anderem um folgende Posten:
• Personalaufwendungen für ehemalige, nicht
mehr aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
• Gewerbesteuerumlage, Bezirksumlage und
Verlustausgleiche.
• Konsumtive Bestandteile von Investitionsmaßnahmen, zum Beispiel Gebäudeunterhalt und
Betriebsmittel.
• Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung
der Sonderposten.
Eine Steuerungswirkung über die Produkte ist mit diesem Teilbudget nicht direkt verbunden. Das Teilbudget
dient insbesondere zur Information und dem vollständigen Ausweis aller sonstigen Produktaufwendungen und
-erträge. Aufgrund der zum Teil starken Plan-IstSchwankungen werden die Über- und Unterschreitungen lediglich zentral überwacht und in den jeweiligen
Controllinggesprächen mit den Produktverantwortlichen
abgestimmt.
Teilbudget I1 - Investitionen für bewegliches
Vermögen (inklusive GWGs)
Beim Teilbudget I1 wird die Summe der Einzahlungen
und Auszahlungen ermächtigt.
Das Teilbudget I1 umfasst derzeit nur die Auszahlungen
für bewegliches Vermögen.
Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen
Die Ermächtigung der Investitionsmaßnahmen erfolgt
grundsätzlich über das Investitionsprogramm, den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP), im Haushalt (siehe
Band 1, Gliederungspunkt J.3.2).
Das Teilbudget I2 umfasst alle Einzahlungen und Auszahlungen für im MIP einzeln veranschlagte Maßnahmen.
Die konsumtiven Bestandteile von Investitionsmaßnahmen werden im Teilbudget K5 abgebildet.
H.2.2 Budgetierung mit Zielen und Kennzahlen
Die in den Produktdatenblättern (siehe Band 2) aufgeführten Ziele und Kennzahlen stellen den Leistungszweck dar, für welche der Stadtrat das Budget in Form
von Finanzmitteln zur Verfügung stellt.
Die über den Haushaltsplan vereinbarten Ziele und
Kennzahlen dürfen unterjährig von der Verwaltung nicht
selbständig geändert werden. Die Verwaltung darf
ebenso wenig Ziele und Kennzahlen aus dem Haushalt
herausnehmen oder neue hinzufügen. Sobald Ziele nicht
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