F.4.1 Anlagevermögen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.4.1 Anlagevermögen
Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische
Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit
in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben
auf.
Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in
den Jahren 2021 und 2022 wird stark von den bilanziellen Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den
dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen zu
erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt im
Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt werden können.
Investitionen in den Jahren 2022 - 2025
Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen
Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich
mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten
das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen
und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendungen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt
etc.).
Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zugehörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1,
Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen
dort wird verwiesen.
Im MIP-Zeitraum 2022 bis 2025 wurden insbesondere
folgenden Maßnahmen fortgeschrieben (die in den
Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich
nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum):
• Anteilsrückkauf wbg-Anteile (200 Mio. €)
• Brücken Hafenstraße über SWT und MDK
(85,9 Mio. €)
• Neubau Bertolt-Brecht-Schule ÖÖP (71,7 Mio. €)
• Brücke FSW über MDK und SWT (56,1 Mio. €)
• Ausbau Frankenschnellweg (44,3 Mio. €)
• IT-Strategie an Schulen (40,3 Mio. €)
• Masterplan Freiraum (22,8 Mio. €)
• Maiacher Str.: Neubau Schulen, Hort/Kombi
(19,1 Mio. €)
• Automati. Betriebssystem Linien 2/3 (13,6 Mio. €)
• Dokuzentrum: Abschließender Ausbau (12 Mio. €)
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• Untere Talgasse 8: Umbau zu KJH, KiHo
(8,4 Mio.€)
• Erneuerung Stellwerk Eberhardshof (7,6 Mio. €)
• Neubau Hort Wanderer Straße (6,1 Mio. €)
• Planung Stadtumlandbahn (5,2 Mio. €)
Darüber hinaus wurden weitere wichtige Projekte in den
MIP aufgenommen (die in den Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im
MIP-Zeitraum), wie beispielsweise:
• Erasmusstr.: Neubau GS, Hort, Turnhalle
(48,7 Mio. €)
• Neubau FOS/BOS B13 Breslauer Straße (41 Mio. €)
• Neubau GS Fürreuthweg (30 Mio. €)
• Uhlandstr.: Neubau 4-zügige GS (23,4 Mio. €)
• Fischbacher Hauptstr.: GS, Turnhalle, Hort Neubau
(15,2 Mio. €)
• U1 Erneuerung Betriebshof Langwasser
(13,2 Mio. €)
• Hardwaretausch ILS (11 Mio. €)
• Ersatzneubau Martin-Behaim-Gymnasium ÖÖP
(10,6 Mio. €)
• Neubau P+R Parkhaus Röthenbach (10,3 Mio. €)
• Neubau Hort Fürreuthweg (10 Mio. €)
• Erasmusstr.: Neubau KiGa und SVE (9 Mio. €)
• Schulerweiterung Neues Gymnasium ÖÖP
(5,2 Mio. €)
• Ausbau Gebersdorfer Straße zwischen Rangau-u.
Felsenstraße (5 Mio. €)
• Neubau Gym./Realschule Breslauer Str. (4,6 Mio. €)
• Neubau Grünanlage Züricher Park (4,8 Mio. €)
• Pilotystr.: Instandsetzung und Teilumbau
(4,5 Mio. €)
• Umzug Rechenzentrum (4 Mio. €)
• Baumwipfelpfad im Tiergarten (4 Mio. €)
• Neubau Geh- u. Radwegebrücke Nordring
(3,9 Mio. €)
• Sanierung Scheurlstraße (3,2 Mio. €)
• Sanierung Luitpoldstraße (2,8 Mio. €)
• Radschnellweg Nbg.-Erlangen 1. BA (2,7 Mio. €)
• Rückbau Brücke Güntersbühler Straße (2,5 Mio. €)
• Bildungsstandort Tiefes Feld ÖPP (2,5 Mio. €)
• Sanierung nördl. Marientorzwinger (2,5 Mio. €)
• Grünanlage Helmut-Herold-Platz (2,4 Mio. €)
Schwerpunkte werden in Zukunft nach wie vor auch die
anstehenden Großprojekte im Kulturbereich (Sanierung
Opernhaus, Sanierung Meistersingerhalle) sowie weitere Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und Betreuung“ sein. Zudem wird die Erneuerung von Brücken, die
Sanierung und Herstellung von Grünanlagen sowie die
Maßnahmen zur Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses
an Bedeutung gewinnen.
In den Grafiken auf den folgenden Seiten werden zum
einen die Bruttoinvestitionen und zum anderen der städtische Finanzierungsanteil nach Investitionsschwerpunkten für den Zeitraum 2022 bis 2025 dargestellt.
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Investitionsschwerpunkte 2022 bis 2025: Bruttoinvestitionen (MIP)
Im Zeitraum 2021 bis 2025 wird mit Bruttoinvestitionen
(dargestellt werden ausschließlich die investiven Bestandteile) in Höhe von 2,09 Mrd. € gerechnet. Dieser
Betrag verteilt sich im Einzelnen auf die folgenden
Investitionsschwerpunkte:
Investitionsschwerpunkte 2022 bis 2025: Städtische Mittel (MIP)
Im Zeitraum 2022 bis 2025 werden für die
Bruttoinvestitionen in Höhe von 1,42 Mrd. € städtische
Mittel (nur investiv) zur Finanzierung eingeplant. Die
städtischen Mittel verteilen sich im Einzelnen auf die
folgenden Investitionsschwerpunkte:
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In der nachfolgenden Grafik werden die Inhalte der
beiden vorstehenden Grafiken nochmals in einer
Gesamtschau dargestellt:
Investitionsschwerpunkte 2022 bis 2025 (nur investive Bestandteile)
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Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine
im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es
ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen.
Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 1)
Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 €
2023 2024 2025
2020 34.936
2021 20.661 1.687
2022 505.969 530.245 258.031
Summe 561.566 531.932 258.031
Nachrichtlich:
In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene
Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite)
297.000 316.000 255.000
Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssatzung:
2023 505.969.000 €
2024 530.245.000 €
2025 258.031.000 €
insgesamt 1.294.245.000 €
1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushaltsvollzug 2022 wird sichergestellt, dass die hier ausgewiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstätten, der Kapitalerhöhung NürnbergMesse, den Anteilsrückkauf der wbg-Anteile, die Sanierungen der Hafenbrücken und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur
bis zur Hälfte freigegeben werden können.
Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die
nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben
wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der
Beschlussfassung durch den Stadtrat.
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