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F.4.1 Anlagevermögen

Haushalt 2022 · Band 1 · Seiten 29–33 · Seiten 29–33 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.4.1 Anlagevermögen Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben auf. Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in den Jahren 2021 und 2022 wird stark von den bilanziel￾len Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen zu erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt im Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt wer￾den können. Investitionen in den Jahren 2022 - 2025 Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendun￾gen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauer￾haft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zuge￾hörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1, Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen dort wird verwiesen. Im MIP-Zeitraum 2022 bis 2025 wurden insbesondere folgenden Maßnahmen fortgeschrieben (die in den Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum): • Anteilsrückkauf wbg-Anteile (200 Mio. €) • Brücken Hafenstraße über SWT und MDK (85,9 Mio. €) • Neubau Bertolt-Brecht-Schule ÖÖP (71,7 Mio. €) • Brücke FSW über MDK und SWT (56,1 Mio. €) • Ausbau Frankenschnellweg (44,3 Mio. €) • IT-Strategie an Schulen (40,3 Mio. €) • Masterplan Freiraum (22,8 Mio. €) • Maiacher Str.: Neubau Schulen, Hort/Kombi (19,1 Mio. €) • Automati. Betriebssystem Linien 2/3 (13,6 Mio. €) • Dokuzentrum: Abschließender Ausbau (12 Mio. €) 26 • Untere Talgasse 8: Umbau zu KJH, KiHo (8,4 Mio.€) • Erneuerung Stellwerk Eberhardshof (7,6 Mio. €) • Neubau Hort Wanderer Straße (6,1 Mio. €) • Planung Stadtumlandbahn (5,2 Mio. €) Darüber hinaus wurden weitere wichtige Projekte in den MIP aufgenommen (die in den Klammerzusätzen darge￾stellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum), wie beispielsweise: • Erasmusstr.: Neubau GS, Hort, Turnhalle (48,7 Mio. €) • Neubau FOS/BOS B13 Breslauer Straße (41 Mio. €) • Neubau GS Fürreuthweg (30 Mio. €) • Uhlandstr.: Neubau 4-zügige GS (23,4 Mio. €) • Fischbacher Hauptstr.: GS, Turnhalle, Hort Neubau (15,2 Mio. €) • U1 Erneuerung Betriebshof Langwasser (13,2 Mio. €) • Hardwaretausch ILS (11 Mio. €) • Ersatzneubau Martin-Behaim-Gymnasium ÖÖP (10,6 Mio. €) • Neubau P+R Parkhaus Röthenbach (10,3 Mio. €) • Neubau Hort Fürreuthweg (10 Mio. €) • Erasmusstr.: Neubau KiGa und SVE (9 Mio. €) • Schulerweiterung Neues Gymnasium ÖÖP (5,2 Mio. €) • Ausbau Gebersdorfer Straße zwischen Rangau-u. Felsenstraße (5 Mio. €) • Neubau Gym./Realschule Breslauer Str. (4,6 Mio. €) • Neubau Grünanlage Züricher Park (4,8 Mio. €) • Pilotystr.: Instandsetzung und Teilumbau (4,5 Mio. €) • Umzug Rechenzentrum (4 Mio. €) • Baumwipfelpfad im Tiergarten (4 Mio. €) • Neubau Geh- u. Radwegebrücke Nordring (3,9 Mio. €) • Sanierung Scheurlstraße (3,2 Mio. €) • Sanierung Luitpoldstraße (2,8 Mio. €) • Radschnellweg Nbg.-Erlangen 1. BA (2,7 Mio. €) • Rückbau Brücke Güntersbühler Straße (2,5 Mio. €) • Bildungsstandort Tiefes Feld ÖPP (2,5 Mio. €) • Sanierung nördl. Marientorzwinger (2,5 Mio. €) • Grünanlage Helmut-Herold-Platz (2,4 Mio. €) Schwerpunkte werden in Zukunft nach wie vor auch die anstehenden Großprojekte im Kulturbereich (Sanierung Opernhaus, Sanierung Meistersingerhalle) sowie wei￾tere Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und Betreu￾ung“ sein. Zudem wird die Erneuerung von Brücken, die Sanierung und Herstellung von Grünanlagen sowie die Maßnahmen zur Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses an Bedeutung gewinnen. In den Grafiken auf den folgenden Seiten werden zum einen die Bruttoinvestitionen und zum anderen der städ￾tische Finanzierungsanteil nach Investitionsschwer￾punkten für den Zeitraum 2022 bis 2025 dargestellt. 27 Investitionsschwerpunkte 2022 bis 2025: Bruttoinvestitionen (MIP) Im Zeitraum 2021 bis 2025 wird mit Bruttoinvestitionen (dargestellt werden ausschließlich die investiven Be￾standteile) in Höhe von 2,09 Mrd. € gerechnet. Dieser Betrag verteilt sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: Investitionsschwerpunkte 2022 bis 2025: Städtische Mittel (MIP) Im Zeitraum 2022 bis 2025 werden für die Bruttoinvestitionen in Höhe von 1,42 Mrd. € städtische Mittel (nur investiv) zur Finanzierung eingeplant. Die städtischen Mittel verteilen sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: 28 In der nachfolgenden Grafik werden die Inhalte der beiden vorstehenden Grafiken nochmals in einer Gesamtschau dargestellt: Investitionsschwerpunkte 2022 bis 2025 (nur investive Bestandteile) 29 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Inves￾titionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späte￾ren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Verpflichtungsermächtigungen im Haushalts￾plan des Jahres 1) Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 € 2023 2024 2025 2020 34.936 2021 20.661 1.687 2022 505.969 530.245 258.031 Summe 561.566 531.932 258.031 Nachrichtlich: In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite) 297.000 316.000 255.000 Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssat￾zung: 2023 505.969.000 € 2024 530.245.000 € 2025 258.031.000 € insgesamt 1.294.245.000 € 1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushalts￾vollzug 2022 wird sichergestellt, dass die hier ausge￾wiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Ver￾pflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahn￾ansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstät￾ten, der Kapitalerhöhung NürnbergMesse, den Anteils￾rückkauf der wbg-Anteile, die Sanierungen der Hafen￾brücken und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben werden können. Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. 30

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