E.1 Vorbemerkungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
E.1 Vorbemerkungen Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnishaushalt, der auf der Grundlage der doppelten Buchführung das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverzehr über Erträge und Aufwendungen vollständig abbildet, auf die unterjährigen Zahlungsströme ab. Daher
sind im Finanzhaushalt nur zahlungswirksame Erträge
und Aufwendungen berücksichtigt (beispielsweise sind
Aufwendungen aus Abschreibungen nicht zahlungswirksam und erscheinen deshalb nicht in dem Finanzhaushalt). Der Finanzhaushalt zeigt Mittelherkunft und Mittelverwendung und den Bestand an Finanzmittel auf. Aus
sämtlichen Zahlungsbewegungen ergibt sich die Veränderung des Finanzmittelbestandes zum Bilanzstichtag.
Der Finanzhaushalt ist mit der betrieblichen Kapitalflussrechnung vergleichbar.
Der Finanzhaushalt enthält in den einzelnen Spalten
• die Ansätze für das aktuell geplante Haushaltsjahr (Plan 2022),
• die Planansätze des Vorjahres (Plan 2021),
• die Ist-(Rechnungs-)Ergebnisse des Vorvorjahres (RE - oder Ist - 2020) und
• zur Darstellung der mittelfristigen Haushaltsentwicklung die Planansätze der folgenden drei
Haushaltsjahre (Plan 2023, Plan 2024 und Plan
2025).
Der Finanzhaushalt ist inhaltlich in die drei Bereiche
• laufende Verwaltungstätigkeit,
• Investitionstätigkeit und
• Finanzierungstätigkeit
gegliedert.
Ein wichtiger Grundsatz zur Beurteilung der dauernden
Leistungsfähigkeit ist, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens zur Finanzierung der Tilgungsleistungen und, soweit möglich, zur Finanzierung
der Investitionen reichen sollte.
Aufgrund der finanziellen Auswirkungen der CoronaPandemie kann dieser Grundsatz im Jahr 2022 nicht
mehr ohne weiteres eingehalten werden. Mit dem für das
Jahr 2022 geplanten Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 60,9 Mio. € kann die Stadt
Nürnberg die Tilgungen der Investitionskredite
(74,4 Mio. €) und der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte
(18,1 Mio. €) nicht mehr vollständig finanzieren. Zur Finanzierung der anstehenden Investitionen wird zusätzlich die Aufnahme neuer Kredite notwendig. Das Jahr
2022 wird im Finanzhaushalt der Stadt Nürnberg mit einer Nettoneuverschuldung (siehe Position „Saldo Finanzierungstätigkeit“ im Finanzhaushalt) von 170,4 Mio. €
(Vorjahr: 199,8 Mio. €) geplant. Im Jahr 2021 wurde dieses Vorgehen mit der Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie von 2020 (VVKommwEV) ermöglicht. Im § 1 dieser Verordnung wurde festgelegt, dass in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 die Haushaltswirtschaft der
Gemeinden, Landkreisen und Bezirke ihre dauernde
Leistungsfähigkeit nicht jederzeit sicherstellen muss. Für
das Jahr 2022 gibt es keine derartige Verordnung.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von
307,2 Mio. € fällt gegenüber der Vorjahresplanzahl um
24,7 Mio. € geringer aus.
Unter der Position „Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen“ werden unter anderem auch Tilgungen für
ÖPP/ÖÖP-Projekte ausgewiesen.
Wichtiger Hinweis:
Der SAP-Logik folgend, haben Einzahlungen ein negatives, Auszahlungen ein positives Vorzeichen. Daher sind
auch Defizite mit Pluszeichen und Überschüsse mit einem Minuszeichen versehen.
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