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← Haushaltsplan 2022 – Band 1

E.1 Vorbemerkungen

Haushalt 2022 · Band 1 · Seiten 18 · Seiten 18 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

E.1 Vorbemerkungen Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnis￾haushalt, der auf der Grundlage der doppelten Buchfüh￾rung das Ressourcenaufkommen und den Ressourcen￾verzehr über Erträge und Aufwendungen vollständig ab￾bildet, auf die unterjährigen Zahlungsströme ab. Daher sind im Finanzhaushalt nur zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen berücksichtigt (beispielsweise sind Aufwendungen aus Abschreibungen nicht zahlungswirk￾sam und erscheinen deshalb nicht in dem Finanzhaus￾halt). Der Finanzhaushalt zeigt Mittelherkunft und Mittel￾verwendung und den Bestand an Finanzmittel auf. Aus sämtlichen Zahlungsbewegungen ergibt sich die Verän￾derung des Finanzmittelbestandes zum Bilanzstichtag. Der Finanzhaushalt ist mit der betrieblichen Kapitalfluss￾rechnung vergleichbar. Der Finanzhaushalt enthält in den einzelnen Spalten • die Ansätze für das aktuell geplante Haushalts￾jahr (Plan 2022), • die Planansätze des Vorjahres (Plan 2021), • die Ist-(Rechnungs-)Ergebnisse des Vorvorjah￾res (RE - oder Ist - 2020) und • zur Darstellung der mittelfristigen Haushalts￾entwicklung die Planansätze der folgenden drei Haushaltsjahre (Plan 2023, Plan 2024 und Plan 2025). Der Finanzhaushalt ist inhaltlich in die drei Bereiche • laufende Verwaltungstätigkeit, • Investitionstätigkeit und • Finanzierungstätigkeit gegliedert. Ein wichtiger Grundsatz zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit ist, dass der Saldo aus laufender Ver￾waltungstätigkeit mindestens zur Finanzierung der Til￾gungsleistungen und, soweit möglich, zur Finanzierung der Investitionen reichen sollte. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Corona￾Pandemie kann dieser Grundsatz im Jahr 2022 nicht mehr ohne weiteres eingehalten werden. Mit dem für das Jahr 2022 geplanten Überschuss aus der laufenden Ver￾waltungstätigkeit in Höhe von 60,9 Mio. € kann die Stadt Nürnberg die Tilgungen der Investitionskredite (74,4 Mio. €) und der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte (18,1 Mio. €) nicht mehr vollständig finanzieren. Zur Fi￾nanzierung der anstehenden Investitionen wird zusätz￾lich die Aufnahme neuer Kredite notwendig. Das Jahr 2022 wird im Finanzhaushalt der Stadt Nürnberg mit ei￾ner Nettoneuverschuldung (siehe Position „Saldo Finan￾zierungstätigkeit“ im Finanzhaushalt) von 170,4 Mio. € (Vorjahr: 199,8 Mio. €) geplant. Im Jahr 2021 wurde die￾ses Vorgehen mit der Verordnung über kommunalwirt￾schaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pan￾demie von 2020 (VVKommwEV) ermöglicht. Im § 1 die￾ser Verordnung wurde festgelegt, dass in den Haus￾haltsjahren 2020 und 2021 die Haushaltswirtschaft der Gemeinden, Landkreisen und Bezirke ihre dauernde Leistungsfähigkeit nicht jederzeit sicherstellen muss. Für das Jahr 2022 gibt es keine derartige Verordnung. Der Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 307,2 Mio. € fällt gegenüber der Vorjahresplanzahl um 24,7 Mio. € geringer aus. Unter der Position „Tilgung aus kreditähnlichen Vorgän￾gen“ werden unter anderem auch Tilgungen für ÖPP/ÖÖP-Projekte ausgewiesen. Wichtiger Hinweis: Der SAP-Logik folgend, haben Einzahlungen ein negati￾ves, Auszahlungen ein positives Vorzeichen. Daher sind auch Defizite mit Pluszeichen und Überschüsse mit ei￾nem Minuszeichen versehen. 15

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