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Stk_017_2022_1_Nachtragshaushaltssatzung_2022

Haushalt 2022 · Seiten 1–2 · Seiten 1–2 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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1. N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2022 Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl S. 374), erlässt die Stadt Nürnberg folgende Nachtragshaushaltssatzung: § 1 (1) Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden erhöht um Euro vermindert um Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber bisher Euro auf nunmehr Euro verändert 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge 258.650 2.162.210.243 2.162.468.893 der Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.171.740.509 2.171.740.509 und der Saldo (Jahresergebnis) -9.530.266 -9.271.616 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 258.650 2.090.781.597 2.091.040.247 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 2.029.921.432 2.029.921.432 und einem Saldo von 60.860.165 61.118.815 b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 138.014.000 138.014.000 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 258.650 445.236.600 445.495.250 und einem Saldo von -307.222.600 -307.481.250 c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 263.000.000 263.000.000 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 92.518.700 92.518.700 und einem Saldo von 170.481.300 170.481.300 d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -75.881.135 -75.881.135 (2) bis (7) unverändert § 2 (1) bis (7) unverändert § 3 (1) bis (7) unverändert § 4 unverändert § 5 (1) bis (7) unverändert § 6 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

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