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Stk_017_2022_1_Nachtragshaushaltssatzung_2022
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
1. N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom
22. Juli 2022 (GVBl S. 374), erlässt die Stadt Nürnberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden
erhöht
um Euro
vermindert
um Euro
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans
einschl. der Nachträge
gegenüber
bisher Euro
auf nunmehr
Euro verändert
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge 258.650 2.162.210.243 2.162.468.893
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.171.740.509 2.171.740.509
und der Saldo (Jahresergebnis) -9.530.266 -9.271.616
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 258.650 2.090.781.597 2.091.040.247
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 2.029.921.432 2.029.921.432
und einem Saldo von 60.860.165 61.118.815
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 138.014.000 138.014.000
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 258.650 445.236.600 445.495.250
und einem Saldo von -307.222.600 -307.481.250
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 263.000.000 263.000.000
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 92.518.700 92.518.700
und einem Saldo von 170.481.300 170.481.300
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -75.881.135 -75.881.135
(2) bis (7) unverändert
§ 2
(1) bis (7) unverändert
§ 3
(1) bis (7) unverändert
§ 4
unverändert
§ 5
(1) bis (7) unverändert
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.