E.1 Vorbemerkungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
E.1 Vorbemerkungen Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnishaushalt, der auf der Grundlage der doppelten Buchführung das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverzehr über Erträge und Aufwendungen vollständig abbildet, auf die unterjährigen Zahlungsströme ab. Daher
sind im Finanzhaushalt nur zahlungswirksame Erträge
und Aufwendungen berücksichtigt (beispielsweise sind
Aufwendungen aus Abschreibungen nicht zahlungswirksam und erscheinen deshalb nicht in dem Finanzhaushalt). Der Finanzhaushalt zeigt Mittelherkunft und Mittelverwendung und den Bestand an Finanzmittel auf. Aus
sämtlichen Zahlungsbewegungen ergibt sich die Veränderung des Finanzmittelbestandes zum Bilanzstichtag.
Der Finanzhaushalt ist mit der betrieblichen Kapitalflussrechnung vergleichbar.
Der Finanzhaushalt enthält in den einzelnen Spalten
• die Ansätze für das aktuell geplante Haushaltsjahr
(Plan 2026),
• die Planansätze des Vorjahres (Plan 2025),
• die Ist-(Rechnungs-)Ergebnisse des Vorvorjahres
(RE - oder Ist - 2024) und
• zur Darstellung der mittelfristigen Haushaltsentwicklung die Planansätze der folgenden drei Haushaltsjahre (Plan 2027, Plan 2028 und Plan 2029).
Der Finanzhaushalt ist inhaltlich in die drei Bereiche
• laufende Verwaltungstätigkeit,
• Investitionstätigkeit und
• Finanzierungstätigkeit
gegliedert.
Ein wichtiger Grundsatz zur Beurteilung der dauernden
Leistungsfähigkeit ist, dass ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens zur Finanzierung der Tilgungsleistungen und, soweit möglich, zur Finanzierung der Investitionen reichen sollte.
Mit dem im Haushaltsplan geplanten Überschuss aus
der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von
89,2,0 Mio. € kann die Stadt Nürnberg die Tilgungen der
Investitionskredite (80,0 Mio. €) und der kreditähnlichen
Rechtsgeschäfte (22,1 Mio. €) noch nicht vollständig finanzieren. Gegenüber dem Entwurf konnte eine wesentliche Verbesserung herbeigeführt werden. Es besteht
aber immer noch eine Unterdeckung in Höhe von
12,9 Mio. €.
Zur Finanzierung der anstehenden Investitionen wird
deshalb zusätzlich die Aufnahme neuer Kredite notwendig. Das Jahr 2026 wird im Kernhaushalt mit einer Nettoneuverschuldung (= Saldo aus Finanzierungstätigkeit)
von 67,9 Mio. € (Vorjahr: 99,8 Mio. €) geplant, die weiterhin der sehr hohen Investitionstätigkeit geschuldet ist.
Aufgrund erheblicher Konsolidierungsanstrengungen
fällt der Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von
192,0 Mio. € gegenüber den Vorjahresplanzahlen
(293,9 Mio. €) um 101,9 Mio. € niedriger aus.
Unter der Position „Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen“ werden unter anderem auch Tilgungen für
ÖPP/ÖÖP-Projekte ausgewiesen.
Es wird mit einem Anfangsbestand an Finanzmitteln für
den Haushaltsplan 2026 in Höhe von 200 Mio. € (Vorjahr
275 Mio. €) gerechnet.
Wichtiger Hinweis:
Der SAP-Logik folgend, haben Einzahlungen ein negatives, Auszahlungen ein positives Vorzeichen. Daher sind
auch Defizite mit Pluszeichen und Überschüsse mit einem Minuszeichen versehen.
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