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F.5.1 Steuererträge

Haushalt 2023 · Band 1 · Seiten 44–47 · Seiten 44–47 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.5 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2023 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): Das Ergebnis des Haushaltsplans 2023 steht wie im Jahr 2021 und 2022 weiterhin unter dem Einfluss der Auswir￾kungen der Corona-Pandemie. Zudem machen es die Ukraine-Krise und die hohe Inflation schwer, ein ausge￾glichenes Ergebnis zu erreichen. Im ordentlichen Ergeb￾nis wird deshalb einen Fehlbetrag in Höhe von 20,4 Mio. € ausgewiesen. Wegen außerordentlicher Er￾träge (periodenfremde Erstattungsleistungen für das städtische Impfzentrum) schließt das geplante Jahreser￾gebnis 2023 jedoch mit einem Überschuss in Höhe von 23,57 Mio. € ab. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 137,5 Mio. € oder 6,4 %. Die ordentli￾chen Aufwendungen nehmen dagegen um 147,4 Mio. € oder 6,9 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungs￾tätigkeit errechnet sich ein Überschuss in Höhe von 0,5 Mio. €. Das Finanzergebnis liegt etwas über dem Ni￾veau der Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von circa 21,0 Mio. €. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einfüh￾rung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Ordentliche Erträge -2.290.593 -2.153.098 -2.281.620 + Ordentliche Aufwendungen 2.290.055 2.142.703 2.289.478 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -538 -10.395 7.858 + Finanzergebnis 20.977 19.647 3.982 = ordentliches Ergebnis 20.439 9.252 11.840 40 Über den Zeitraum 2005 bis 2023 hinweg lagen - mit Ausnahme der Jahre 2010, 2014 und 2021 - die ordentli￾chen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Einhergehend mit der Corona-Pandemie knickte die Ertragskurve ab dem Jahr 2020 ein. Dieser Effekt ist auch weiterhin im Haus￾haltsjahr 2023 deutlich sichtbar. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflö￾sung des Sondervermögens jedoch ordentliche und au￾ßerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 41 F.5.1 Steuererträge Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom November 2022 und der aktuellen Entwicklung der Steu￾ern in Nürnberg. Das Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Euro￾zone und Deutschland, die maßgeblich durch die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krise und der sehr ho￾hen Inflation geprägt ist. Die Steuererträge nehmen gegenüber der Vorjahrespla￾nung um 6,2 % oder 66,1 Mio. € zu. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 558 Mio. € oder ei￾nem Anteil von 49,4 % an den Steuererträgen mit Ab￾stand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2023 wurde aufgrund der Steuerschätzung und den ak￾tuellen Entwicklungen gegenüber dem Vorjahresplan￾wert um 43 Mio. € angehoben. Der Gewerbesteueran￾satz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit be￾sonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Ent￾wicklung behaftet. Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde auf der Grundlage der Steuerschätzung mit 358,2 Mio. € angesetzt. Dieser steigt gegenüber der Vorjahrespla￾nung um 18,2 Mio. € oder 5,3 %. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 Mio. € auf 84,4 Mio. €. Der Grundsteuer B Hebesatz wurde zuletzt im Jahr 2018 von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht. Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergeb￾nisse angepasst. Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deut￾liche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um 96,1 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu führen. Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Grundsteuer A -290 -290 -291 Grundsteuer B -124.870 -122.900 -122.704 Gewerbesteuer -558.000 -515.000 -552.215 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -358.159 -340.000 -331.560 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -84.400 -81.500 -94.452 Hundesteuer -2.000 -2.000 -2.068 Zweitwohnungssteuer -900 -800 -1.041 insgesamt -1.128.619 -1.062.490 -1.104.331 42 43

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