F.5.1 Steuererträge
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
Das Ergebnis des Haushaltsplans 2023 steht wie im Jahr
2021 und 2022 weiterhin unter dem Einfluss der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zudem machen es die
Ukraine-Krise und die hohe Inflation schwer, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. Im ordentlichen Ergebnis wird deshalb einen Fehlbetrag in Höhe von
20,4 Mio. € ausgewiesen. Wegen außerordentlicher Erträge (periodenfremde Erstattungsleistungen für das
städtische Impfzentrum) schließt das geplante Jahresergebnis 2023 jedoch mit einem Überschuss in Höhe von
23,57 Mio. € ab.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 137,5 Mio. € oder 6,4 %. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 147,4 Mio. €
oder 6,9 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich ein Überschuss in Höhe von
0,5 Mio. €. Das Finanzergebnis liegt etwas über dem Niveau der Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in
Höhe von circa 21,0 Mio. €.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einführung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Ordentliche Erträge -2.290.593 -2.153.098 -2.281.620
+ Ordentliche Aufwendungen 2.290.055 2.142.703 2.289.478
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -538 -10.395 7.858
+ Finanzergebnis 20.977 19.647 3.982
= ordentliches Ergebnis 20.439 9.252 11.840
40
Über den Zeitraum 2005 bis 2023 hinweg lagen - mit
Ausnahme der Jahre 2010, 2014 und 2021 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit
der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Einhergehend mit
der Corona-Pandemie knickte die Ertragskurve ab dem
Jahr 2020 ein. Dieser Effekt ist auch weiterhin im Haushaltsjahr 2023 deutlich sichtbar.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen
rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in
dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser
Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen
Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
41
F.5.1 Steuererträge
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
November 2022 und der aktuellen Entwicklung der Steuern in Nürnberg. Das Risiko bei allen Steuerertragsarten
ist und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland, die maßgeblich durch die
Corona-Pandemie, der Ukraine-Krise und der sehr hohen Inflation geprägt ist.
Die Steuererträge nehmen gegenüber der Vorjahresplanung um 6,2 % oder 66,1 Mio. € zu.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 558 Mio. € oder einem Anteil von 49,4 % an den Steuererträgen mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für
2023 wurde aufgrund der Steuerschätzung und den aktuellen Entwicklungen gegenüber dem Vorjahresplanwert um 43 Mio. € angehoben. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung behaftet.
Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde
auf der Grundlage der Steuerschätzung mit 358,2 Mio. €
angesetzt. Dieser steigt gegenüber der Vorjahresplanung um 18,2 Mio. € oder 5,3 %.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2023
im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 Mio. € auf 84,4 Mio. €.
Der Grundsteuer B Hebesatz wurde zuletzt im Jahr 2018
von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht.
Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse angepasst.
Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt
um 96,1 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten
Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat,
ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten
gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu
führen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Grundsteuer A -290 -290 -291
Grundsteuer B -124.870 -122.900 -122.704
Gewerbesteuer -558.000 -515.000 -552.215
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -358.159 -340.000 -331.560
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -84.400 -81.500 -94.452
Hundesteuer -2.000 -2.000 -2.068
Zweitwohnungssteuer -900 -800 -1.041
insgesamt -1.128.619 -1.062.490 -1.104.331
42
43