F.4.2 Verbindlichkeiten und Schulden
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine
im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es
ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen.
Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 1)
Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 €
2024 2025 2026
2021 75.785
2022 96.209 85.122
2023 454.432 528.936 307.216
Summe 626.426 614.058 307.216
Nachrichtlich:
In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene
Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite)
300.000 305.000 230.000
Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssatzung:
2024 454.432.000 €
2025 528.936.000 €
2026 307.216.000 €
insgesamt 1.290.584.000 €
1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushaltsvollzug 2023 wird sichergestellt, dass die hier ausgewiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstätten, der Kapitalerhöhung NürnbergMesse, den Anteilsrückkauf der wbg-Anteile, die Sanierungen der Hafenbrücken und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur
bis zur Hälfte freigegeben werden können.
Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die
nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben
wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der
Beschlussfassung durch den Stadtrat.
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