HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2023 – Band 1

F.4.2 Verbindlichkeiten und Schulden

Haushalt 2023 · Band 1 · Seiten 33 · Seiten 33 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Inves￾titionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späte￾ren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Verpflichtungsermächtigungen im Haushalts￾plan des Jahres 1) Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 € 2024 2025 2026 2021 75.785 2022 96.209 85.122 2023 454.432 528.936 307.216 Summe 626.426 614.058 307.216 Nachrichtlich: In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite) 300.000 305.000 230.000 Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssat￾zung: 2024 454.432.000 € 2025 528.936.000 € 2026 307.216.000 € insgesamt 1.290.584.000 € 1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushalts￾vollzug 2023 wird sichergestellt, dass die hier ausge￾wiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Ver￾pflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahn￾ansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstät￾ten, der Kapitalerhöhung NürnbergMesse, den Anteils￾rückkauf der wbg-Anteile, die Sanierungen der Hafen￾brücken und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben werden können. Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. 29

Download ↓