F.3 Rückblick auf das Jahr 2021 und aktueller Stand 2022
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.3 Rückblick auf das Jahr 2021 und aktueller Stand 2022
Rückblick auf das Jahr 2021
Hinweis: Der SAP-Logik folgend, haben Erträge ein negatives, Aufwendungen ein positives Vorzeichen. Daher sind auch Defizite mit Pluszeichen und Überschüsse mit
einem Minuszeichen versehen.
Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2021 wurde gemäß Art. 102 GO im Anschluss
an die Aufstellung dem Stadtrat in der Sitzung am
20.07.2022 zur Kenntnis vorgelegt.
Zusammengefasst lässt sich das Jahresergebnis 2021
wie folgt beschreiben:
Während das Jahr 2020 mit einem Fehlbetrag in Höhe
von 12,9 Mio. € abgeschlossen hat, konnte das Jahr
2021 unerwartet mit einem Überschuss in Höhe von
18 Mio. € abgeschlossen werden, Ursprünglich wurde
aufgrund der sehr hohen Risiken (Corona-Pandemie, …)
das Jahr 2021 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
48,8 Mio. € geplant.
Ergebnisrechnung im Rückblick Ist Plan Ist Δ Ist
(in T€) 2021 2021 2020 2021 zu 2020
1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.104.331 -983.990 -948.758 -155.574
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -606.753 -536.379 -603.119 -3.633
3 + Sonstige Transfererträge -7.767 -6.167 -6.994 -773
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -72.147 -83.362 -71.777 -370
5 + Auflösung von Sonderposten -53.973 -48.348 -55.861 1.889
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -36.136 -42.061 -34.264 -1.871
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -313.984 -278.016 -308.581 -5.403
8 + Sonstige ordentliche Erträge -79.495 -43.847 -83.206 3.711
9 + Aktivierte Eigenleistungen -6.936 -7.228 -7.445 508
10 +/- Bestandsveränderungen -101 0 -93 -9
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.281.624 -2.029.398 -2.120.098 -161.525
11 - Personalaufwendungen 590.766 601.890 574.787 15.979
12 - Versorgungsaufwendungen 94.435 95.129 116.629 -22.193
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 272.907 275.918 283.400 -10.493
14 - Planmäßige Abschreibungen 208.499 106.302 106.502 101.996
15 - Transferaufwendungen 890.695 870.314 815.406 75.289
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 232.178 113.902 212.083 20.095
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.289.480 2.063.454 2.108.808 180.673
S3 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(=Saldo S1 und S2) 7.857 34.056 -11.291 19.147
17 + Finanzerträge -24.518 -14.830 -9.148 -15.370
18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 28.500 32.460 32.647 -4.147
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 3.982 17.631 23.499 -19.517
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) 11.838 51.687 12.208 -370
19 + Außerordentliche Erträge -38.576 -3.267 -624 -37.952
20 - Außerordentliche Aufwendungen 8.723 361 1.275 7.448
S6 = Außerordentliches Ergebnis
(=Saldo Zeilen 19 und 20) -29.853 -2.906 651 -30.504
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -18.014 48.781 12.860 -30.874
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In 2021 sind die ordentlichen Erträge gegenüber dem
Vorjahr um 7,6 % oder 161,5 Mio. € gestiegen. Die ordentlichen Aufwendungen weisen eine Steigerung von
180,7 Mio. € (entsprechend 8,6 %) auf. Es ergibt sich
dadurch ein rechnerischer Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwendungen) in Höhe
von 99,7 %. Da diese Kennzahl unter 100 % liegt, konnten die ordentlichen Aufwendungen nicht vollständig
durch ordentliche Erträge gedeckt werden. Eine Besonderheit liegt in 2021 jedoch darin, dass die außerplanmäßigen Abschreibungen von Gebäuden der kameralen
Vermögensrechnung unter den ordentlichen Aufwendungen geführt sind, die korrespondierenden Erträge
aus Auflösungen von Sonderposten jedoch unter den
außerordentlichen Erträgen. Bereinigt um diese Abschreibungen läge der Werte bei 104,1%. Im Vorjahr lag
diese Kennzahl bei 100,5 %.
Die folgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick zu den
wesentlichen Einflussfaktoren auf das Jahresergebnis
2021:
Die höchsten Planabweichungen ergaben sich damit bei
der Gewerbesteuer (104,2 Mio. € über Plan), dem Einkommensteueranteil (10,6 Mio. € über Plan) sowie bei
den Zuweisungen und Zuschüssen (70,4 Mio. € über
Plan). Bei letzterer Position bestehen die Abweichungen
vor allem bei den Zuweisungen vom Land (29,9 Mio. €
Erstattungen für Corona-Testzentren), bei den Zuweisungen vom Land (Lehr-/Kinderbetreuungspersonal)
(9,8 Mio. € über dem Plan wegen verspäteter Schlusszahlungen für 2020) und bei den Schlüsselzuweisungen
(6,3 Mio. €). Die Sozialtransferaufwendungen lagen
28,9 Mio. € unter dem Plan, insbesondere bei der Familien- und Jugendhilfe). Die Zinserträge aus der Verzinsung Gewerbesteuer hingegen erreichten 10 Mio. € über
Plan. Bei den Personalaufwendungen lagen sowohl die
Bezüge und Vergütungen unter dem Plan (7,2 Mio. €),
als auch die Zuführungen zu Pensions-/Beihilferückstellungen (9,3 Mio. €). Aufgrund der mangelnden Planbarkeit bestimmter Sachverhalte, insbesondere beim Abgang von Anlagevermögen und der Bildung von Rückstellungen, ergaben sich hohe Ist-Planabweichungen bei
den sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen.
Nach einem Rückgang bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer in 2020 wurde in 2021 der positive Trend der
letzten Jahre fortgesetzt. Diese stiegen um 131,2 Mio. €.
Dasselbe gilt für die Erträge aus dem Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer, die seit 2010 kontinuierlich angestiegen waren und nach einem Rückgang von 2020 zu
2019 (-16,0 Mio. €) wieder anstiegen (+ 23,9 Mio. € von
2021 zu 2020).
(in Mio. €) Ist Plan Ist Δ Ist
2021 2021 2020 2021 zu 2020
Gewerbesteuer -552 -448 -421 -131
Zuweisungen für Ausgleich Gewerbesteuer-Mindereinnahmen 0 0 -62 62
Einkommensteueranteil -332 -321 -308 -24
Schlüsselzuweisungen -234 -228 -250 16
Zuweisungen Land Sozialtransfer -88 -86 -72 -16
Zuweisungen vom Land (Lehr-/Kinderbetreuungspersonal.) -102 -92 -81 -21
Bezüge und Vergütungen 454 461 439 15
Pensions-/Beihilferückstellungen (Saldo Zuführung/Auflösung) 137 147 165 -28
Zuschuss an soziale/ähnliche Einrichtungen - Art 1 158 156 152 6
Laufende Leistungen für Unterkunft/Heizung (KdU, § 22 I SGB II) 107 114 103 4
Verlustausgleiche an städtische Töchter (inklusive Zuführung zu
Rückstellungen, abzüglich Neutralisationen) 14 11 17 -3
Bezirksumlage 213 213 203 10
Gewerbesteuerumlage 41 34 31 10
Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen 99 0 77 22
Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233 a AO -22 -12 -4 -18
Finanzergebnis 4 18 24 -20
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Die Erträge aus Schlüsselzuweisungen können starken
Schwankungen unterliegen, stiegen aber in den letzten
Jahren kontinuierlich an. In 2021 erfolgte im Vergleich
zum Vorjahr ein Rückgang von 15,2 Mio. €.
Die Bezirksumlage stieg in 2021 weiter auf 213,0 Mio. €.
Hier geht der Trend seit Jahren spürbar nach oben.
Aktueller Stand 2022
Über den aktuellen Stand des Haushaltsjahres
wurde/wird im Jahr 2022 im Ältestenrat und Finanzausschuss in zwei unterjährigen Finanzberichterstattungen
(am 20.07.2022 und 26.10.2022) berichtet. In der Berichterstattung am 20.07.2021 wurden zur Ertragslage
die folgenden Aussagen getroffen:
Die wichtigsten Ertrags- und Aufwandsposten haben
sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:
Bei der Gewerbesteuer, der wichtigsten Steuerertragsquelle für die Stadt, ist das derzeitige Anordnungssoll mit
Stand 30.06.2022 dargestellt. Ein wichtiger Vergleich ist
der mit dem Vorjahr. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liegt das aktuelle Anordnungssoll unerwartet um
14,04 Mio. € über dem Vorjahreswert.
Für die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und
Umsatzsteuer wurden die Zahlen aus den ersten beiden
Quartalen 2022 hochgerechnet und sind deshalb noch
mit Ungenauigkeiten behaftet. Nach dieser Hochrechnung würde der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber dem Planansatz 2022 um rund
21,16 Mio. € und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer etwa um 1,43 Mio. € besser ausfallen. Die Hochrechnung zur Einkommenssteuerbeteiligung ist jedoch
aktuell noch mit Vorsicht zu betrachten: zieht man die
Hochrechnung gemäß der Maisteuerschätzung inklusive
noch zu erwartender Steuerminderungen in Betracht,
würde die Prognose um fast 30 Mio. € geringer ausfallen. Das tatsächliche Rechnungsergebnis 2022 wird voraussichtlich dann bei einem Wert zwischen diesen beiden Prognosewerten liegen.
Bei den Schlüsselzuweisungen vom Land kommt es für
2022 gegenüber dem Planwert zu keiner Abweichung,
gegenüber dem Istansatz von 2021 jedoch zu Mehrerträgen in Höhe von 11,63 Mio. €. Zu beachten ist hierbei,
dass der Planansatz 2022 im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch die Regierung nachträglich per Stadtratsbeschluss vom 23.02.2022 auf den Wert des Zuweisungsbescheids erhöht wurde (Beschluss über eine Änderung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022).
Insgesamt gesehen entwickeln sich die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Erträge im Berichtszeitraum
verglichen mit dem anteiligen Planwert (+ 1,52 Mio. €)
und Vorjahreswert (+ 14,08 Mio. €) aufgrund des geänderten Umgangs mit der Corona-Pandemie wieder deutlich stabiler.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Personalund Versorgungsaufwendungen im Berichtszeitraum Januar bis Juni um 9,44 Mio. € (+ 3,7 %) gestiegen. Der
Saldo setzt sich zusammen aus einer Steigerung der
Personalaufwendungen für noch aktiv tätiges Personal
von 9,37 Mio. € (+ 3,7 %) und einem Anstieg bei den
Versorgungsaufwendungen für Versorgungsempfänger
um 0,07 Mio. € (+ 4,0 %). Die Gesamtveränderung der
Personalaufwendungen für aktiv tätiges Personal in
Höhe von 9,37 Mio. € lässt sich in eine Mengen-
(+ 7,29 Mio. €) und Preisabweichung (+ 2,08 Mio. €) aufteilen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat im Berichtszeitraum die Anzahl der Personalkapazitäten, ausgedrückt in Vollkräften (VK), um 240,84 VK zugenommen. Neben der mengenmäßigen Veränderung der Anzahl der Beschäftigten wirken sich insbesondere Tarifsteigerungen auf die Höhe der Personal- und Versorgungsaufwendungen aus. Letztmalig wurden im Jahr
2020 die Tabellenentgelte der Beschäftigten nach dem
TVöD erhöht.
Die Transferaufwendungen liegen im Berichtszeitraum
mit 440,62 Mio. € um 6,29 Mio. € über dem Vorjahresvergleichswert.
Fazit:
Nach dem jetzigen Kenntnisstand können zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage die folgenden Aussagen
getroffen werden:
Die Vermögens- und Finanzlage stellt sich trotz der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie und den Auswirkungen des Ukrainekrieges immer noch relativ geordnet
dar. Aufgrund von positiven unerwarteten Sondereffekten bei der Gewerbesteuer ist der große Einbruch bei
den Finanzen erst einmal ausgeblieben beziehungsweise nach hinten verschoben.
Die Finanzsituation und Schuldentragfähigkeit kann aktuell als uneingeschränkt gesichert angesehen werden.
Die Stadt Nürnberg verfügt über eine hinreichend hohe
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Ergebnisrücklage sowie Liquiditätsbestände und unausgeschöpfte Kreditermächtigungen.
Die aktuelle gute Finanzsituation darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass derzeit aufgrund des Ukraine Krieges, den daraus resultierenden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen (Rezession, …) und den Herausforderungen der Zukunft (Klimawandel, Mobilität, …)
erhebliche Risiken für den städtischen Haushalt bestehen.
Aktuelle Berechnungen in der mittelfristigen Planung bis
zum Jahr 2026 bestätigen das bereits im Haushalt 2022
dargestellte Problem, dass mittelfristig die dauernde
Leistungsfähigkeit der Stadt Nürnberg in Gefahr ist und
eine Überschuldung droht. Den Haushalt 2022 hat deshalb die die Regierung von Mittelfranken nur unter erheblichen Auflagen genehmigt. Aus diesem Grunde
muss die Stadt Nürnberg bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 alle Anstrengungen unternehmen, um
einen genehmigungsfähigen Haushalt für die kommenden Jahre zu erreichen.
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