HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2024 – Band 3

C.7.1 Wirtschaftsplan 2024

Haushalt 2024 · Band 3 · Seiten 252–254 · Seiten 252–254 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2024 - 2027 1. Einführung Um die Versorgungszahlungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sicherzu￾stellen, bildete die Stadt Nürnberg seit 1999 gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 4 BayVersRücklG eine zweckgebundene Sonderrücklage als Sondervermögen. Diese Sonderrücklage soll dazu beitragen, die zu leistenden Versorgungsauszahlungen an aktuelle und zukünftige Versorgungsempfänger und -empfängerinnen zu sichern. Zuführun￾gen in das Sondervermögen wurden durch die Stadt bis einschließlich 2017 geleistet (Art 17 Abs. 1 BayVersRücklG). Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband ist, ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gemäß Art. 19 Satz 1 BayVersRücklG einen Wirtschaftsplan beziehungsweise gemäß Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG einen Entnahme￾plan erstellen. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wurde im „Bayerischen Pensionsfonds“ bei der Depotbank BNP Paribas angelegt. Fondinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband, die Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ der Stadt Nürnberg hatte zum Stichtag 30.09.2023 einen Depotwert in Höhe von 45.130.422,96 EUR, was 2.141.928 Anteilen ent￾spricht. Ursprünglich war geplant, bereits ab dem Jahr 2021 mit der Auflösung zu beginnen. Aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen (hohe Liquidität, Vermeidung von Negativ￾zinsen etc.) wurde jedoch davon abgesehen. Ab dem Haushaltsjahr 2024 soll nun mit der zweckentsprechenden Auflösung gemäß Art. 18 BayVersRücklG des Sondervermögens be￾gonnen werden. 2. Ergebnishaushalt Durch den aktuellen Kurswert des „Bayerischen Pensionsfonds“ (Stand zum 30.09.2023: 21,07 EUR (Vorjahr: 20,58 EUR)) ergibt sich im Vergleich zu den Anschaffungskosten der Fondsanteile ein buchhalterischer Gewinn aus der Veräußerung von Finanzanlagen. Die An￾schaffungskosten des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ betrugen insgesamt 34.957.630,26 EUR beziehungsweise 16,32 EUR pro Fondsanteil, was nach dem Stand vom 30.09.2023 einen Gesamtgewinn in Höhe von 9,885 Mio. EUR für die Stadt beziehungswei￾se 0,29 Mio. EUR für die weiteren Einzahler (alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Kli￾nikum und Stiftung Staatstheater) bedeuten würde (Gewinn pro Anteil 4,75 EUR). Dieser Gewinn wird mit dem Verkauf der Fondsanteile realisiert und führt zu einem Überschuss im Ergebnishaushalt (allerdings verteilt auf den vorgeschriebenen Entnahmezeitraum, siehe Punkt 3). Dieser Überschuss wird jeweils in den Ergebnishaushalten der Einzahler zur Ver￾sorgungsrücklage verbucht. Bei der Stadt Nürnberg wird im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2027 ein jährlicher Gewinn zwischen ca. 0,39 Mio. EUR und 0,61 Mio. EUR erwartet (siehe laufende Nr. 8 im Ergebnishaushalt). 3. Finanzhaushalt Die Einzahlungen aus der Veräußerung der Versorgungsrücklage (siehe laufende Nr. 1 im Finanzhaushalt) sind gemäß Art. 18 BayVersRücklG zur Entlastung von den Versorgungs￾zahlungen für Beamte/innen der Einzahler zu verwenden (siehe laufende Nr. 2 im Finanz￾haushalt). Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage müssen über einen Mindestzeit￾raum von 15 Jahren erfolgen. 249 Der Versorgungsrücklage werden somit ab 2024 jährlich über den Mindestentnahmezeitraum (das heißt bis einschließlich 2038) Gelder entnommen und an die Einzahler (Stadt Nürnberg, alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater) entspre￾chend dem Verhältnis der eingezahlten Beträge aufgeteilt. Die Höhe der jährlichen Entnahmen orientiert sich dabei an der Personal- und Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg. Anhand dieser demografischen Daten wurden die voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritte pro Jahr (bis 2038) ins Verhältnis zu den voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritten der Jahre 2024 bis 2038 (insgesamt) gestellt. Die ermittelten Verhältniswerte pro Jahr wurden dann auf die vorhandenen Anteile am „Bay￾erischen Versorgungsfonds“ (insgesamt 2.141.928 Stück) angewendet. Damit ergibt sich folgender Entnahmeplan bis 2038: Haushaltsjahr Verkauf Anteile (Stück) 2024 117.454 2025 83.285 2026 121.725 2027 132.402 2028 100.370 2029 104.641 2030 158.029 2031 160.164 2032 175.113 2033 222.093 2034 198.603 2035 213.552 2036 76.879 2037 153.758 2038 123.860 insgesamt 2.141.928 Die Versorgungsrücklage wird sich im Mittelfristzeitraum bis 2027 nach derzeitigem Kurswert der Fondsanteile auf circa 35,5 Mio. EUR verringern. Ab 2030 steigt die Anzahl der zu ver￾kaufenden Anteile sprunghaft an, weil aufgrund der Altersstruktur der Beamtinnen und Be￾amten der Stadt eine „Welle“ an Pensionierungen erwartet wird (Stichwort „Babyboomer“). Die im Entnahmeplan dargestellten Verkaufserlöse sind allerdings wegen den Unsicherhei￾ten am Kapitalmarkt und den üblichen Kursschwankungen nur Richtgrößen. Der Entnahme￾plan ist daher jährlich fortzuschreiben und an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzu￾passen. Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage sollen grundsätzlich jeweils hälftig zu Beginn des II. und IV. Quartals des jeweiligen Jahres erfolgen, um den Schwankungen des Kapital￾marktes zu begegnen. Auch eine Verschiebung oder Aussetzung der Entnahmezeitpunkte im jeweiligen Jahr ist möglich. Beim „Bayerischen Pensionsfonds“ handelt es sich im Übrigen um einen thesaurierenden Fonds. Die erwirtschafteten Erträge des Fonds werden daher nicht ausgeschüttet, sondern für eine Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert). Außerdem werden alle Entgelte direkt aus dem Fondsvermögen beglichen. Die Rendite kommt in der Wertsteige￾rung des Fondsvermögens zum Ausdruck. 250 insgesamt 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff. EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 bis 7 ……. - - - - - - - 8 + Sonstige ordentliche Erträge -9.885.000 - -542.000 -385.000 -560.000 -612.000 -7.786.000 9 bis 10 …… - - - - - - - S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -9.885.000 - -542.000 -385.000 -560.000 -612.000 -7.786.000 11 bis 16 …… - - - - - - - S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) - - - - - - - S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) -9.885.000 - -542.000 -385.000 -560.000 -612.000 -7.786.000 17 bis 18 …… - - - - - - - S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) - - - - - - - S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -9.885.000 - -542.000 -385.000 -560.000 -612.000 -7.786.000 19 bis 20 …… - - - - - - - S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) - - - - - - - S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -9.885.000 - -542.000 -385.000 -560.000 -612.000 -7.786.000 insgesamt 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff. EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Mittelherkunft - - - - - - - Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen -45.130.000 - -2.475.000 -1.755.000 -2.564.000 -2.789.000 -35.547.000 davon für: a) Stadt Nürnberg -43.848.000 - -2.405.000 -1.705.000 -2.490.000 -2.710.000 -34.538.000 b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater -1.282.000 - -70.000 -50.000 -74.000 -79.000 -1.009.000 - - - - - - - 2 Mittelverwendung - - - - - - - Auszahlungen für Versorgung Beamte/innen 45.130.000 - 2.475.000 1.755.000 2.564.000 2.789.000 35.547.000 davon für: a) Stadt Nürnberg 43.848.000 - 2.405.000 1.705.000 2.490.000 2.710.000 34.538.000 b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater 1.282.000 - 70.000 50.000 74.000 79.000 1.009.000 Ergebnis- und Finanzhaushalt des Sondervermögens "Versorgungsrücklage" im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2027 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt 251

Download ↓