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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss (25.02.2003)

Niederschrift öffentlich

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Bau- und Vergabeausschuss Sabine Sendner

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

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über die

9. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 25.02.2003

- öffentlich -

Vorsitzender: i.V. Herr Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann

Mitglieder: Stadtrat Fett Stadtrat Dr. Helmbrecht Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch Stadtrat Scholz Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl i.V. StRin Schwarz Stadträtin Grützner-Kanis i.V. StR Würffel Stadtrat Hamburger Stadtrat Nitsch Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff

Sonstige Teilnehmer: BAV Herr Paul BAV Herr Völkl H Herr Vinzl Vm Herr Wilmerstadt GBA Herr Kuhlmann T Herr Kluge T Herr Dehmer Beginn der Sitzung: 15.00 Uhr Ende der Sitzung: 15.44 Uhr

Schriftführerin: Wolfinger

Herr Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 9. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses –25.02.2003 - und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 1: 00.30

Hochschule für Musik, Veilhofstraße

Umnutzung von Räumlichkeiten im Sebastianspital zur Hochschule für

Musik (HfM)

hier: Nachtragsobjektplan

StR Baumann 00.40 erläutert den Sachverhalt.

StRin Zadek 04.05 möchte wissen, ob das Architekturbüro Erfahrungen in der Ausstattung von Musikeinrichtungen hat, da einige Positionen im Nachtrag enthalten sind, die für eine Musikschule normal sind (z.B. Tonstudio, Raumakustik).

StR Sendner 04.50 hält die Nachtragskosten für zu hoch und äußert seinen Unmut darüber, dass solche Nachtragskosten (überwiegend "zusätzliche Anforderungen der Nutzer") fast in jedem Bauausschuss vorkommen.

StR Wolff 06.27 bemerkt, dass der Referent jetzt für die Folgen der Planungen verantwortlich ist, die noch vor seiner Amtszeit lagen. Er ist der Meinung, dass der Stadtrat solchen Nachtragsobjektplänen nicht mehr zustimmen soll.

StR Hamburger 09.20 schlägt vor, dass zusätzliche Nutzerwünsche in Verbindung mit anfallenden Mehrkosten vorher durch den Bau- und Vergabeausschuss zu prüfen und zu genehmigen sind. Dazu bittet er die Verwaltung um entspechende Verfahrensvorschläge.

StR Scholz 14.05 bemängelt, dass die Positionen Baureinigung und Beschilderung im eigentlichen Objektplan gar nicht aufgeführt waren. Seiner Meinung nach ist die Planung mangelhaft durchgeführt worden.

StR Hamburger 15.50 fragt nach der Konsequenz der Aussage von StR Scholz.

StR Scholz 15.58 antwortet, dass er den Vorwurf erhebt, dass in Teilbereichen nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen wurde.

StR Baumann 16.24 gibt zu, dass die Kosten unvollständig waren und im technischen Bereich die Kosten erheblich gestiegen sind. Die Anregung, die Nutzerwünsche im Bauund Vergabeausschuss zu behandeln, ist prinzipiell möglich, erfordert aber eine Änderung der städtischen Richtlinien. Es gab 3 wesentliche Faktoren, die es unrealistisch gemacht haben, die Kosten von Anfang an zu deckeln: 1. der nicht vorhandene Vorbereitungszeitraum 2. die Orientierung am Bestand (ein Umbauen im Bestand) 3. die Nutzerwünsche. Es war unrealistisch zum Zeitpunkt der damaligen Entscheidungen die endgültige Summe als Endbestand anzunehmen.

BM Förther 18.36 möchte wissen, ab wann eine Verpflichtung besteht, dass über absehbare Kostenerhöhungen im Bau- und Vergabeausschuss berichtet werden muss oder eine Entscheidung für eine weitere Vorgehensweise beantragt werden muss. Sollte es eine solche Regel in den Vergaberichtlinien nicht geben, sollte die Verwaltung beauftragt werden, ein solches Instrumentarium vorzustellen und beschließen zu lassen, dass in Zukunft solche Kostenerhöhungen vorher zur Kenntnis genommen werden können.

StR Baumann 19.27 antwortet, dass nach den Baurichtlinien die Verpflichtung, bei Überschreitung bestimmter Wertgrenzen den Bau- und Vergabeausschuss zu unterrichten, bereits besteht. Dies ist hier offensichtlich nicht geschehen, weil in bestimmten Bauabschnitten schneller gebaut wurde, als dies genehmigt werden konnte.

H. Vinzl, H 19.56 gibt zu, dass die Bauverwaltung den Ausschuss frühzeitiger hätte informieren müssen. Die Hochschule für Musik konnte die Organisation ihres Betriebes nicht rechtzeitig planen, weil die geplanten Raumbelegungen aufgrund verschiedener Unterrichtsabläufe nicht so durchgeführt werden konnten. Die Lüftung musste im letzten Winter ergänzt werden, weil es künftig mehr Personal gibt, als geplant war. Außerdem werden noch andere Veranstaltungen angeboten, welche zu mehr Leuten und dadurch zu mehr Luftfeuchtigkeit in den Räumen führten.

Zu den weiteren Fragen nimmt er wie folgt Stellung: Das Architekturbüro hat noch keine Erfahrungen im Ausbau von Musikhochschulen, ist aber ein sehr erfahrenes Unternehmen im Altbaubestand.

Die Kosten wurden anfangs nur sehr grob geschätzt, ohne das Programm und die Nutzung genau zu kennen. Es war noch nicht abzusehen, dass ein Tonstudio gebraucht wurde. Der Architekt kann nur nach dem Raum- und Nutzungsprogramm planen. Das nachträglich geforderte Tonstudio kann später in die neue Musikhochschule eingebaut und weiter verwendet werden und ist somit keine verlorene Investition. Das Tonstudio war eine Forderung der Nutzer, welche aus Einsparungsgründen zuerst wegfallen und später aus Betriebsgründen wieder erhoben werden musste. Bei dieser Maßnahme wurde ursprünglich nur das absolute Minimum geplant. Für die Erstellung des Objektplanes und für die Ausschreibung hatte die Verwaltung nur sehr wenig Zeit und es gab sogar Kollisionen mit Vergabeterminen.

StR Hamburger 23.30 glaubt nicht, dass das Tonstudio bzw. die Geräte später mitgenommen werden, weil sie bis dahin veraltet sind. Er ist der Meinung, dass die Nutzer nicht bestimmen dürfen, was die Stadt bezahlen muss.

Herr BM 27.55 sieht die Problematik darin, wie die Verwaltung bei einer durch enge Terminstellungen forcierten Bauausführung ihrer Informationspflicht rechtzeitig nachkommen kann.

StR Wolff 28.24 denkt, dass es bei diesem Projekt genügend Zeit gegeben hat, den Stadtrat über die Kostensteigerungen zu informieren. Er bleibt bei seinem Vorschlag, dem Nachtragsobjektplan nicht zuzustimmen, da seiner Meinung nach die Verwaltung ihrer Informationsverpflichtung nicht nachgekommen ist.

StR Dr. Helmbrecht 31.15 ergänzt dazu, dass die 17%ige Bauflächenerweiterung schon im Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 22.05.01 enthalten war und hier nicht als Erweiterung der Kosten angeführt werden kann, da sie in den 2,7 Mio. EUR bereits enthalten sind.

StR Baumann 32.19

StR Dr. Helmbrecht 32.50

StR Baumann 33.30

Herr BM 33.45 erläutert, dass die Problematik nicht darin besteht, die Kosten zu prüfen, sondern dass die Information des Stadtrates nicht richtig funktioniert und dies in Zukunft vermieden werden soll.

StR Würffel 34.30 bemerkt, dass die einfachste Möglichkeit darin besteht, in Zukunft keine Provisorien mehr zu bauen.

Herr BM 35.52

StR Sendner 36.07 erklärt, dass dies kein Einzelfall ist, sondern solche Nachtragsobjektpläne zur Dauereinrichtung werden.

StRin Zadek 36.38 bemängelt ebenfalls die regelmäßigen Nachtragsobjektpläne. Es müsste generell ein anderer Weg gefunden werden.

StR Baumann 37.50 schlägt vor, dass die Verwaltung Vorschläge vorlegen soll, wie solche Kostensteigerungen und auch Verstöße kommunalrechtlicher Art in Zukunft vermieden werden können.

Herr BM 38.44 lässt über den TOP 1 abstimmen.

Beschluss: (Beilage 1.7) - mit 1 Gegenstimme

beschlossen –

Er gibt folgenden Auftrag an die Verwaltung zu Protokoll:

"Die Verwaltung legt Vorschläge vor, wie solche Kostensteigerungen und Verfahrensverstöße zukünftig zu vermeiden sind."

StR Baumann

StR Hamburger

Herr BM

TOP 2: 40.27

Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen

und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch

(GutachterausschussV)

hier: Berufung/Abberufung von Gutachtern des Gutachterausschusses

für Grundstückswerte gemäß § 3/5 GutachterausschussV

H. Wilmerstadt, Vm 40.36 erläutert den Sachverhalt und bittet um Zustimmung.

Herr BM 41.50

Beschluss: (Beilage 2.2) - einstimmig –

I a. Auflagen

TOP 3: 42.00

Niederschrift über die 8. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

vom 21.01.2003, Teil I ist einstimmig genehmigt.

Nürnberg, 25.02.2003 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther

Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger

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