Beschlussvorlage PA/056/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 22.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff: Freistellung von Mitgliedern der neu gewählten Personalvertretung für die Amtsperiode
vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 und der neu gewählten Gesamtjugend- und
Auszubildendenvertretung (GJAV) für die Amtsperiode vom 01.08.2026 bis 31.01.2031
Anlagen: POA_Freistellungen_GPR, PR u. GJAV_2026
Sachverhalt (kurz):
Die Wahl der Personalvertretungen fand am 30.06.2026 statt. Für die neu gewählten Personalräte ist entsprechend Art. 46 Abs. 3 und 4 BayPVG über die Freistellungsanträge für die Amtszeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 bzw. bei der GJAV vom 01.08.2026 bis 31.01.2029 zu entscheiden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/056/2026
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/056/2026
Beschlussvorschlag:
- Gemäß Art. 46 Abs. 4 und Art. 46 Abs. 3 BayPVG werden auf Antrag der örtlichen Personalräte für die Amtsperiode vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 folgende Freistellungskontingente genehmigt:
1.1 PR OBM 0,70 VK Freistelllungen 1.2 PR OBM-Kultur 2,10 VK Freistellungen 1.3 PR 2. BM 0,40 VK Freistellungen 1.4 PR 3. BM 1,95 VK Freistellungen 1.5 PR Ref. I 2,40 VK Freistellungen 1.6 PR Ref. II 1,40 VK Freistellungen 1.7 PR Ref. III 1,00 VK Freistellungen 1.8 PR Ref. IV 1,15 VK Freistellungen 1.9 PR Ref. V 5,40 VK Freistellungen 1.10 PR Ref. VII 0,50 VK Freistellungen 1.11 PR FW 1,90 VK Freistellungen 1.12 PR Frh 0,70 VK Freistellungen 1.13 PR Tg 0,40 VK Freistellungen
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Für den GPR wird für die Amtsperiode vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 ein Kontingent von 4,62 Freistellungen genehmigt.
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In Abstimmung zwischen der Verwaltung und dem Gesamtpersonalrat können Freistellungskontingente zwischen Personalratsbereichen neu aufgeteilt werden
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Für die GJAV wird für die Amtsperiode vom 01.08.2026 bis 31.01.2029 ein Kontingent von 1,8 Freistellungen genehmigt.
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Im Rahmen der genehmigten Kontingente sind im Stellenplan rückwirkend ab 01.08.2026 die erforderlichen Stellen mit dem Stellenvermerk „F 07/31“ bzw. für die GJAV „F 01/29“ auszuweisen (Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 GO); die Änderungen des Freistellungskontingents sind zeitgerecht anzupassen. Die jeweils von den Personalräten/-innen beschlossenen Mitglieder sind freizustellen.
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Für den Stufen-PR SchA werden 32 Entlastungsstunden für Lehrkräfte und für den Stufen- PR SchB 35 Entlastungsstunden für Lehrkräfte sowie 0,256 VK Freistellung für eine Verwaltungskraft genehmigt.