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über die
8. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 21.01. 2003
- öffentlich -
- Anwesenheitsliste -
Vorsitzender: i.V. Herr Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann
Mitglieder: Stadtrat Fett Stadtrat Dr. Helmbrecht Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch i.V. StR Höffkes Stadtrat Scholz entschuldigt Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadtrat Nitsch Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff
Sonstige Teilnehmer: BAV Herr Paul T Herr Kluge T Herr Dehmer
Beginn der Sitzung: 16.30 Uhr Ende der Sitzung: 16.48 Uhr
Schriftführerin: Wolfinger
Herr Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 8. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 21.01.2003 - und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
- Beginn 16.30 Uhr -
TOP 1: 00.55
Straßenbaumaßnahme "Tafelfeldstraße zwischen Tunnelstraße und
Wiesenstraße und Tunnelstraße zwischen Tafelfeldstraße und Jahn-
straße"
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 01.04 erläutert den Sachverhalt und bittet um Beschluss.
StR Wolff 02.05 verweist auf die Bauabsichten der WBG an der Ecke Tafelfeld-/Tunnelstraße und fragt, ob auf dem gegenüberliegenden Grundstück mit teilweise realisierter Wohnbebauung in absehbarer Zeit mit einer weiteren Bebauung zu rechnen ist. Außerdem möchte er wissen, welche der im Bürgergespräch vorgebrachten Anregungen abgelehnt werden mussten und welche Bestandteil des Ausbaus der Tafelfeldstraße sind.
StR Baumann 03.56 antwortet, dass ihm das Bauvorhaben der WBG bekannt ist. Bauabsichten auf der gegenüberliegenden Seite kann er zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigen.
H. Kluge, T 04.50 berichtet, dass bei dem Bürgergespräch weniger Bäume und mehr Parkplätze gefordert wurden. Die Fußgängerinsel in der Wiesenstraße wurde eingefügt und der Bordstein angepasst.
StR Dr. Helmbrecht 05.23 fügt hinzu, dass ein vernünftiger Kompromiss gefunden werden muss, zwischen der Anzahl der Parkplätze und der Anzahl der Bäume, um die Attraktivität für den Einzelhandel zu steigern. Er verweist auf die Sanierung der Karl- Bröger-Straße, bei der ein Kompromiss nicht optimal gelungen ist.
StRin Soldner 07.31 ist der Meinung, dass die auch nach dem Umbau der Karl-Bröger-Straße vorhandenen Verkehrs- und Parkprobleme vor allem mit den auswärtigen Verkehrsteilnehmern zusammenhängen, die dort einen Parkplatz in der Nähe der Innenstadt suchen.
StR Wolff 08.35 ist der Auffassung, dass der gesamte Parkplatzbedarf nicht abgedeckt werden kann und dass dieser Kompromiss vernünftig ist und der Straße zu einer Aufwertung verhilft.
StR Baumann 10.05
StR Sendner 10.25 möchte wissen, wie viele Parkplätze durch die 26 geplanten Bäume weniger gebaut werden können, wie groß die Baumscheiben sind und ob es wirklich so viele Bäume sein müssen.
StR Baumann 11.35 stellt unter Hinweis auf den vorliegenden Plan fest, dass die Fläche für einen Baum der eines Parkplatzes mit einer Breite von 2,50 m entspricht. Im Gegensatz zur Karl-Bröger-Straße wurde hier Straßenraum durch den Wegfall des vorherigen Straßenbahngleises zurückgewonnen und gleichermaßen zwischen Bäumen und Parkplätzen aufgeteilt.
Herr BM 12.26
Beschluss: (Beilage 1.5) - einstimmig -
TOP 2: 12.35
Neubau von Lichtsignalanlagen
StR Baumann 12.41 erläutert den Sachverhalt.
StRin Grützner-Kanis 15.35 bittet um eine Aufstellung aller der in der Warteschlange befindlichen Signalanlagen.
StR Baumann 15.58 sagt dies zu.
StR Nitsch 16.04 bittet darum, dass man bei der Einrichtung der Signalanlagen auch den Belangen der Seh- und Hörgeschädigten Rechnung trägt.
Herr BM 16.34
Beschluss: - entfällt, da Bericht -
TOP 3: 16.37
Umlegungsanordnung gemäß § 46 (1) Baugesetzbuch für den Gel-
tungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4482;
Gebiet westlich des Main-Donau-Kanals und nördlich der Gaulnhofer
Straße
StR Baumann 16.45 erläutert die Vorlage und bittet um Beschluss.
StR Wolff 17.15 weist darauf hin, dass dies ein nicht rechtsverbindlicher Bebauungsplan ist und möchte wissen, warum jetzt schon eine Anordnung beschlossen werden soll.
StR Baumann 17.42 erläutert, dass dies ein Wohngebiet ist und dass das Baugesetzbuch die gleichzeitige Einleitung der Umlegung zulässt. Der Bebauungsplan muss erst rechtsverbindlich sein, bevor der Umlegungsbeschluss rechtsverbindlich wird. Das Gesetz lässt eine Parallele zu, deswegen ist eine rechtzeitige Einleitung sinnvoll.
Herr BM 18.35
Beschluss: (Beilage 3.2) - einstimmig -
I a. Auflagen
TOP 4: 18.45
Niederschrift über die 7. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses
vom 17.12.2002, Teil I ist einstimmig genehmigt.
Nürnberg, 21. Januar 2003 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther
Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger