Niederschrift
über die
7. Sitzung des Werkausschusses für den
Stadtentwässerungsbetrieb
vom 21. Januar 2003
- öffentlich -
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- Anwesenheitsliste -
Vorsitzender: i.V. Bürgermeister Förther
erster Werkleiter: berufsm. Stadtrat Webersinn
Mitglieder: Stadtrat Fett “ Brehm “ Höffkes “ Pfadenhauer “ Scholz (entschuldigt) “ Sendner “ Gradl “ Hamburger “ Nitsch “ Wolff Stadträtin Grützner-Kanis “ Soldner “ Zadek
Sonstige Teilnehmer: StEB Herr Dr. Abendt StEB Herr Appel StEB Herr Krämer StEB Herr Pommer
Beginn der Sitzung: 15.53 Uhr Ende der Sitzung: 16.27 Uhr Schriftführerin: Payne
3a.1 Ausbau der Abwasserreinigung Nürnberg, Klärwerk 1 Modernisierung der Schlammfaulung
- Umbau der elektrischen Anlagen, Teil 1
Austausch der Niederspannungsschaltanlage und Messtechnik
- Umbau der prozessleittechnischen Anlagen
Objektplan ________________________________________________________________
Herr Dr. Abendt erläutert anhand der Vorlage und bittet um Zustimmung.
StR Wolff möchte wissen, ob die Mittel hierfür im Finanzplan 2002 – 2006 enthalten und ob für den Teil 2 (Mittelspannungsschaltanlagen und Niederspannungshauptverteilung) Finanzplanungen vorgenommen wurden.
StR Hamburger möchte wissen, wer diese Kosten ermittelt hat.
Herr Dr. Abendt erklärt, dass hierfür die Finanzmittel zur Verfügung stehen. Für den Teil 2 sind noch keine Mittel berücksichtigt, da man noch nicht abschätzen kann, wann diese erforderlich sein werden. Ferner gibt er an, dass hierzu eine Vorplanung mit dem Ing.-Büro Guthardt in Zusammenarbeit mit dem Ing.-Büro Miller gemacht wurde.
StR Hamburger ist darüber verwundert, dass die Kosten durch ein Ing.-Büro ermittelt wurden und möchte wissen, wie hoch die Auftragssumme war. Ferner kritisiert er, warum der Werkausschuss nicht befragt wurde, wer diesen Auftrag bekommen soll. Außerdem möchte er wissen, wer diese Beauftragung durchgeführt hat.
StR Sendner schließt sich im Namen seiner Fraktion den Ausführungen von Herrn StR Hamburger an und kann nicht nachvollziehen, warum das spezielle Ing.-Büro hier wieder mit dabei ist.
Herr Appel weist darauf hin, dass die Beauftragung in Höhe von 223.000 EUR des Ing.-Büros dem WerkA am 19.02.2002 vorlag. Das Ing.-Büro GPA hat in dieser Sache die Federführung. Das Ing.-Büro GPA hat als Subunternehmer das Ing.-Büro Miller beauftragt. Überlicherweise werden die Ingenieurverträge nur mit einer phasenweisen Beauftragung herausgegeben, d.h. das Ing.-Büro GPA hat diesen Objektplan entsprechend der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg erstellt. Es liegt hier nur der Objektplan als solches zur Beschlussfassung vor. Dies ist noch keine Vergabe von weiteren Leistungen, sondern lediglich die Projektgenehmigung.
Herr BM teilt mit, dass es in den Vergabebedingungen der Stadt Nürnberg eine Grenze für Vergaben an Subunternehmerleistungen gibt und möchte wissen, ob diese Grenze in dieser Vergabe berücksichtigt worden ist.
StR Hamburger beschwert sich über die Vorgehensweise. Er ist der Meinung, dass man die Firma hätte darauf hinweisen können, dass spezielle Ing.-Büro als Subunternehmer nicht zu beauftragen.
Herr Dr. Abendt weist nochmals darauf hin, dass die Beauftragung dem Werkausschuss am 19.02.2002 vorlag. Die sogenannten Unstimmigkeiten mit diesem speziellen Ing.-Büro traten erst im Dezember 2002 auf, also fast ein ganzes Jahr später.
StRin Zadek möchte eine Übersicht über dieses spezielle Ing.-Büro und deren Maßnahmen bei StEB.
Herr Appel schlägt vor, dass ein entsprechender Bericht, mit Darstellung der derzeitigen Projekte und mit den dazugehörigen Ing.-Büros, im nächsten Werkausschuss vorgelegt wird.
StR Wolff sieht kein Problem hier heute zuzustimmen.
StRin Zadek gibt an, dass der Werkausschuss sich einig war, keine Aufträge mehr an dieses spezielle Ing.-Büro zu vergeben.
Herr Appel teilt mit, dass im Klärwerksbereich, in der Abwasserreinigung, bewusst auf eigenes großes Ingenieurpotential verzichtet wird. Da hier nur Bauleiter tätig sind, müssen solche Leistungen an Ing.-Büros vergeben werden. Er betont, dass man bisher mit den Leistungen des oftmals beauftragten Ing.-Büros zufrieden war. Was in der Vergangenheit passiert ist, hält auch er für ärgerlich. Ferner fügt er noch hinzu, das StEB entsprechend der Richtlinien verpflichtet ist, bei Ingenieuraufträgen dieser Größenordnung die Genehmigung des Werkausschusses einzuholen und dass dies auch für die Planungsleistungen des vorliegenden Objektplanes angehalten wurde.
Herr BM stellt fest, dass der Auftragnehmer für diese Leistungen das Ing.-Büro GPA ist. Er gibt zu bedenken, dass es von Vorteil ist, wenn das im Klärwerk Nürnberg sehr erfahrene Ing.-Büro Miller dem Ing.-Büro GPA bei seinen Leistungen unterstützt. Er lässt sodann abstimmen. Einstimmig beschlossen, entsprechend Vorschlag der Verwaltung. Siehe beiliegenden Abdruck des Beschlusses.
Auflage
- Niederschrift über die 6. Sitzung des Werkausschusses vom 17. Dezember 2002 (öffentlicher Teil) __________________________________________________________________
Vorstehend genannte Niederschrift ist heute ohne Erinnerung aufgelegen.
Nürnberg, 21.01.2003 Der Vorsitzende: gez. i.V. Förther
erster Werkleiter: Schriftführerin: gez. Webersinn gez. Payne