Haushaltssperre

← Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (16.12.2002)

Niederschrift öffentlich

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Niederschrift

über die

1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16. Dezember 2002

im Großen Sitzungssaal, Rathaus Fünferplatz 2, 2. Stock

- Öffentlich -

Vorsitzender: Herr StR Seel

Anwesende: Herr StR Brehm

Frau StRin Rauch

Frau StRin Grützner-Kanis Herr StR Hamburger Herr StR Dr. Papagrigoriou

Herr berufsm. StR Köhler Herr Palme Herr Schwarz

Schriftführerin: Frau Lang

Beginn: 9:00 Uhr

Ende: 09:35 Uhr

I. Öffentlich

00:00:00 Herr StR Seel eröffnet die 1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und begrüßt die Teilnehmer. Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht eingeladen. Der Ausschuß ist beschlussfähig.

TOP 1 Prüfung und Empfehlung der Feststellung

 der Jahresrechnungen der Stadt und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Stiftungen,  des Jahresabschlusses des Sondervermögens Klinikum,  der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe

„Stadtentwässerungsbetrieb“

„Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg“

„NürnbergStift“

für das Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2001

00:00:25 Herr Palme

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen liegt der „Sachverständigenbericht 2002“ des Rechnungsprüfungsamtes vor. Er gibt einen Überblick über die Prüfungstätigkeit des Rpr im abgelaufenen Jahr und hat die Beurteilung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2001 zum Inhalt. Abschlußtag des Berichtes ist der 19.11.2002.

Angesichts der umfassenden schriftlichen Darlegungen möchte ich mich auch in diesem Jahr so kurz wie möglich fassen und im einzelnen auf den Bericht verweisen. Daß in dem diesjährigem Bericht zwar überwiegend mit DM, zum Teil jedoch bereits mit Euro gearbeitet wird, war nicht zu vermeiden.

Zur Jahresrechnung 2001 der Stadt Nürnberg

Nach den Etatberatungen für 2003 – mit nahezu null Gestaltungsspielräumen – ein stichpunktartiger Rückblick auf das Haushaltsjahr 2001:

 Es schloss zum siebten Mal in Folge mit einem Defizit ab, das auf gewaltige 138 Mio. DM gestiegen ist – verursacht ausschließlich durch dramatische Einbrüche bei der Gewerbesteuer.  Die Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt wurde auch nicht ansatzweise erfüllt.  Bei der freien Spanne zur Investitionsfinanzierung entstand im Vergleich zum Jahr 2000 ein deutlich gestiegener Negativbetrag.  Die Tilgung endfälliger Darlehen aus Rückflüssen von Trägerdarlehen ließ den Schuldenstand auf 1,69 Mrd. DM sinken. Gemäß Finanzplan soll die Verschuldung der Stadt – im Kameralbereich – bis 2006 auf 1,58 Mrd. DM zurückgeführt werden. Dies ist nicht zu realisieren; mit

einer Verschuldung von über 2,1 Mrd. DM muss gerechnet werden.  Die Stadt Nürnberg steht wie viele andere Kommunen bundesweit am Rande des finanziellen Ruins, in ihrer schwersten Finanznot der Nachkriegszeit. Eine Lösung der Haushaltskrise ist nur durch gemeinsames Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden möglich. Es bleibt zu hoffen, dass die Forderungen in der Resolution zu den Gemeindefinanzen, die der Nürnberger Stadtrat am 20.November beschlossen hat, auch weitgehend umgesetzt werden. Unabhängig davon muß die Stadt Nürnberg jedoch über das bei den letzten Haushaltsberatungen beschlossene Sparpaket hinaus weitere eigene Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternehmen.

Zu den Einzelfällen aus dem Verwaltungsbereich

Einen Prüfungsschwerpunkt nahm wieder der Einzelplan 4, die Soziale Sicherung, ein.

Die Prüfungsergebnisse, betreffend verschiedene Leistungsbereiche beim Sozialamt und beim Jugendamt, sind ab S. 38 des Sachverständigenberichts dargestellt.

Alarmierend ist bei der Sozialhilfe, dass die Zahl der Hilfeempfänger im laufenden Jahr in Nürnberg – wie in anderen Großstädten auch – nach vier Jahren rückläufiger Fallzahlen erstmals wieder angestiegen ist. Ende 1997 hatten wir noch 30.547 Hilfeempfänger, Ende 2001 dann 26.969 und Ende September 2002 27.819.

Beim Jugendamt nahmen die Ausgaben im Jahr 2001 gegenüber dem Vorjahr weiter zu, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung (hier von 75,5 auf 83,8 Mio. DM, d.h. um ca. 11 %).

Die Rpr-Prüfung des Hilfeplanverfahrens in der Jugendhilfe ergab, dass innerhalb der geprüften Einzelfälle in Teilbereichen Einsparungen möglich gewesen wären. Aus den Stichprobenprüfungen, die sehr zeitaufwändig sind und deshalb nur eine begrenzte Fallzahl umfassen können, lassen sich auch systembezogene Prüfungsanregungen ableiten. Wir gehen davon aus, dass die Prüfungen in diesem Bereich zu einem höheren Kostenbewußtsein beitragen werden.

Verweisen möchte ich noch auf die Schwerpunktprüfung im Gesundheitsamt. Die dabei von Rpr gemachten Vorschläge hinsichtlich weiterer Konsolidierungen bei Gh sind in das vom Stadtrat beschlossene Sparpaket eingeflossen.

Zur Prüfung der Informations- und Kommunikationstechnik

Bei der IuK-Prüfung stand – wie in den Vorjahren – die Projektgruppenarbeit im Vordergrund; insbesondere für das Neue Rechnungswesen und für das Personalmanagementsystem ist dabei ein weiter gestiegener Zeitaufwand festzustellen.

Bei der Fa. Curiavant Internet GmbH erfolgten im Berichtszeitraum 20 Vergabeprüfungen mit einer Vergabesumme von ca. 2,5 Mio. €.

Eine kurze Rückschau auf eine abgeschlossene Prüfung im IuK-Bereich – die

Prüfung des Windows NT Netzwerkes beim Einwohneramt – wegen dreier Aspekte:

  1. Bei der Prüfung wurden Module und Raster eingesetzt, die bei der Untersuchung des Netzwerkes des Bauverwaltungs- und Vergabeamtes in den Jahren 1999/2000 von Rpr entwickelt wurden.

Daraus resultierten eine gestraffte Prüfungsvorbereitung und eine standardisierte –durchführung mit entsprechender Schonung der Ressourcen.

  1. Die Auswertungen hinsichtlich der Netzwerkkonfiguration und der Benutzereinstellungen erfolgten mittels einer vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zur Verfügung gestellten Software; diese enge Kooperation von überörtlicher und örtlicher Prüfung in laufenden Fällen ist unseres Wissens so oft nicht, hat Spaß gemacht und demonstriert unser – ich möchte sagen – freundschaftliches Verhältnis zu den Kollegen vom Prüfungsverband.

  2. Die Prüfung hat in einer selten konstruktiven Atmosphäre stattgefunden; die Umsetzung aller Anregungen durch EP noch während des Prüfungszeitraumes schuf bei dem an und für sich schon weitgehend optimierten Netzwerk die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen und sicheren Dienstbetrieb.

Zur Technischen Rechnungsprüfung

Im Haushaltsjahr 2001 wurden städtische Maßnahmen im Bereich Objektpläne/Vergaben/Schwerpunktprüfungen im Gesamtvolumen von rund 545 Mio. DM überprüft. Ergänzend wurden durch die begleitende Prüfung Maßnahmen in Höhe von insgesamt 77 Mio. DM abgedeckt. Als Auftragsprüfung für die Flughafen Nürnberg GmbH wurden Vergaben und Bauabrechnungen in Höhe von 45,8 Mio. DM bearbeitet.

Finanzielle Verbesserungen konnten insgesamt in Höhe von 1,05 Mio. DM erreicht werden. Anzumerken bleibt an dieser Stelle ganz allgemein für Rpr, dass die Höhe der Einsparungen allein nicht den Erfolg der Prüfungstätigkeit darstellt bzw. messbar machen kann. Stichwort: Präventivwirkung.

Auch 2001 wurde in steigendem Maß von den Dienststellen um Beratung vorab bzw. um Teilnahme an der Entscheidungsfindung gebeten. Rpr ist grundsätzlich immer bereit beratend mitzuwirken, die aktive Sachbearbeitung verbleibt dabei jedoch ausschließlich im Verantwortungsbereich der Dienststellen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Prüfungstätigkeit im engeren Sinne und Beratung als Instrument zur Vermeidung von Prüfungsfeststellungen muss sichergestellt bleiben.

Die Entwicklung der Bauinvestitionsbesprechung (BIB) wird seit 1997 kontinuierlich im Sachverständigenbericht dargestellt. Die Resonanz auf den Statusbericht der BIB-Projektgruppe, der im Herbst dieses Jahres im POA und im Bau- und Vergabeausschuss vorgelegt wurde, war durchweg positiv. Für die Zukunft zeichnen sich zwei entscheidende Verbesserungen ab: Eine mögliche Standardisierung der projektbegleitenden Funktion wird 2003 in Angriff genommen, die Aufnahme der Tiefbaumaßnahmen soll ab 2004 erfolgen.

In diesem Berichtsjahr wurden zum ersten Mal Schwachstellen, die seit Jahren Gegenstand von Prüfungsfeststellungen waren, grundsätzlich erfasst. Insbeson-

dere hinsichtlich folgender Punkte wurden Entwicklungen, Sachstände und Lösungsansätze aufgezeigt:

  1. Zum Informationsfluss, d.h. zu Berichtswesen, Controlling sowie Vorlage der Bauabrechnungen,

  2. zur Weitergabe von Prüfungsvermerken an Externe,

  3. zur Abwicklung von Nachträgen bei Baumaßnahmen, und schließlich

  4. zur Abwicklung freiberuflicher Leistungen, d.h. zu Auftragsvergabe, Vertragsgestaltung, Einfordern beauftragter Leistungen, städtischer Projektbegleitung und Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen freiberuflich Tätiger.

Im einzelnen wird hierzu auf S. 54 ff. des Sachverständigenberichts verwiesen. Die Fülle der im übrigen dargestellten Einzelfälle soll die grundsätzlichen Aussagen belegen und illustrieren. Insoweit bilden die Ausführungen zur technischen Prüfung in diesem Jahr einen Schwerpunkt.

An dieser Stelle sei auch festgestellt, was generell gilt: Prüfung wird von Rpr nicht als Selbstzweck verstanden. Fehler sollen erkannt, bewertet und vermieden, Vorgaben und Arbeitsabläufe anhand von Feststellungen und Empfehlungen optimiert werden können.

Zu den Auftrags- und Sonderprüfungen

Im Prüfungszeitraum haben wir auf diesem Gebiet in neun verschiedenen Institutionen Prüfungen durchgeführt.

Zwei Prüfungsbereiche sollen im Einzelnen erwähnt werden:

Im Rahmen der uns nach dem Gesellschaftsvertrag obliegenden Prüfung des Jahresabschlusses 2001 der Nürnberger Gobelinmanufaktur mußte Rpr im Prüfungsergebnis leider festhalten, dass aufgrund der anhaltenden Verluste und der schlechten Auftragslage das Unternehmen nicht fortgeführt werden kann. Der Stadtrat hat der Schließung der GmbH nach vorausgegangenen entsprechenden Beschlüssen des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung zugestimmt.

Innerhalb der Auftragsprüfungen hat das Rechnungsprüfungsamt nach Zustimmung des Herrn Oberbürgermeisters erstmals die Haushaltsführung beim Haus der Heimat in Nürnberg geprüft. Im Vorfeld hatten sich die beteiligten Verwaltungen der Zuschussgeber (Freistaat Bayern, Bezirk Mittelfranken und Stadt Nürnberg) wegen der Ortsnähe auf Rpr als Prüfungsorgan verständigt. Wegen der anzuwendenden spezifischen staatlichen Zuwendungsregelungen hat sich Rpr mit dem Haus des Deutschen Ostens in München abgestimmt, das hier beim Freistaat Bayern verwaltungsmäßig zuständig ist.

Zu den Jahresrechnungen 2001 der rechtsfähigen Stiftungen

In aller Kürze:

 Durch die Errichtung von zwei generösen Stiftungen – der „Heinz und Inge Tschech Stiftung“ bei den rechtsfähigen und der „Johann und Liselotte Lohner Stiftung“ bei den nichtrechtsfähigen – ist die Zahl der Stiftungen auf insgesamt

24 gestiegen.  Prüfungsfeststellungen waren nicht zu treffen.

Zum Klinikum

Die wie im Vorjahr beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Jahresabschlüsse 2001 des Klinikums uneingeschränkt bestätigt. Insoweit auch den Jahresabschluss für das Sondervermögen Klinikum, welches die an das Klinikum verpachteten städtischen Grundstücke und Gebäude des Nordklinikums und des Südklinikums beinhaltet.

Bei der Umsetzung unserer satzungsgemäßen Prüfungsrechte wurde wieder sichergestellt, dass keine Doppel- und Mehrfachprüfungen stattfinden.

Die Prüfungsschwerpunkte von Rpr im Klinikum, einschließlich der Prüfung in seiner Service GmbH, sind im Sachverständigenbericht auf S. 108 ff. wiedergegeben, vorangestellt ist dem wie gewohnt unsere Kurzanalyse der Klinikums- Jahresabschlüsse 2001.

Das Gesamtergebnis macht erfreulicherweise erneut keinen Verlustausgleich durch die Stadt erforderlich. U.a. die Nullrunde für 2003 und anhaltende gesetzgeberische Maßnahmen zur Kostendeckelung im Gesundheitswesen sowie die Probleme im Zusammenhang mit dem neuen Abrechnungssystem der diagnosebezogenen Fallpauschalen lassen allerdings die Anforderungen im Klinikum nochmals beträchtlich ansteigen.

Die Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögens Klinikum obliegt dem Stadtrat. In dem Gutachtensvorschlag, der dem Rechnungsprüfungsausschuß heute vorliegt, wird die Feststellung des Jahresabschlusses für 2001 empfohlen.

Zu den Eigenbetrieben

Zunächst zum Stadtentwässerungsbetrieb

Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss 2001 von StEB mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresüberschuss von rd. 20,5 Mio. € (bzw. 40,2 Mio. DM) wird maßgeblich von dem in 2001 realisierten außerordentlichen Ertrag aus dem 2. US-Leasing geprägt. Dieser außerordentliche Ertrag wird – wie beim 1. US-Leasing - den Allgemeinen Rücklagen zugeführt. Aufgrund der den Stadtentwässerungsbetrieb dominierenden Investitionen lag unser Prüfungsschwerpunkt im technischen bzw. Vergabebereich.

Der Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb hat 2001 mit einem Jahresüberschuss von rd. 16,4 Mio. DM abgeschlossen, der wiederum zur Tilgung der früheren, kameralen Verlustvorträge herangezogen wird. Damit verbleibt noch ein Verlustvortrag von knapp 14 Mio. DM. Der mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, weist aber auf das durch den Verlustvortrag resultierende negative Eigenkapital hin.

Unter Einschluss von ASN und StEB haben wir eine Querschnittsprüfung im

Bereich Bestell- und Lagerwesen durchgeführt.

NürnbergStift

Aufgrund kommunalrechtlicher Änderungen der Prüfungsvorschriften bei Pflegeeinrichtungen hat Rpr wie bereits im Vorjahr nun den Jahresabschluss 2001von NüSt geprüft. Im Prüfungsbericht haben wir auf die notwendige weitere Verbesserung beim Jahresergebnis hingewiesen (vom Träger ist der Jahresverlust 2001 in Höhe von 833 T€ bzw. rd. 1,6 Mio. DM zu decken), ansonsten führte die Prüfung zu keinen Feststellungen.

Die erforderliche Begutachtung der Jahresabschlüsse 2001 der drei Eigenbetriebe durch den jeweils zuständigen Werkausschuss ist erfolgt.

Zur Korruptionsprävention

Im letzten Sachverständigenbericht wurde ausführlich über die aktuellen Maßnahmen der Stadt Nürnberg im Bereich der vorbeugenden Korruptionsbekämpfung berichtet und die besondere, durch das vom POA im Dezember 2000 gebilligte Maßnahmenpaket erweiterte Rolle des Rpr dargestellt. Im Vordergrund stand dabei die zu Beginn des Jahres 2001 erfolgte Einrichtung einer Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention bei Rpr. Mit ihr steht den städtischen Dienststellen und Beschäftigten, aber auch der Öffentlichkeit eine Vertrauensperson als Ansprechpartner und Hilfe zur Verfügung.

Die rege Inanspruchnahme der neuen Einrichtung hat sich auch im zweiten Jahr ihres Bestehens fortgesetzt. Die Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei, Zentraler Anlaufstelle und einschlägigen städtischen Diensstellen wurde weiter intensiviert. Dieser Prozeß soll auch im Rahmen einer zwischenzeitlich eingesetzten ständigen Arbeitsgruppe zwischen Stadt und Polizei, an der Rpr beteiligt ist, fortgesetzt werden.

Ungeachtet dieser zentralen Aktivitäten ist Korruptionsprävention eine breit gefächerte Daueraufgabe. Nur so können Fälle, wie leider auch bei der Stadt Nürnberg – wenn auch vergleichsweise, ich betone vergleichsweise, in Grenzen – aufgetreten, verhindert werden.

An dieser Stelle – anknüpfend an meine Anmerkungen im vergangenen Jahr – ein Wort zur...

Rechnungsprüfung nach Umstellung der Kameralistik auf das kaufmännische

Rechnungswesen

Wie in anderen Städten läuft auch in Nürnberg die Umstellung auf ein doppisches Rechnungswesen. Rpr war von Anfang an in diesen Prozess eingebunden.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf das Positionspapier der Leiterinnen und Leiter der großen deutschen Städte im Deutschen Städtetag lenken, das dem Sachverständigenbericht als Anlage 7.11 beigefügt ist. Es beschreibt die Funktion und Rolle der kommunalen Rechnungsprüfung und begründet die Notwendigkeit einer unveränderten Zuständigkeit der Rechnungsprüfungsämter für die Prüfung der Jahresabschlüsse – auch bei einem kaufmännischen Rechnungswesen. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung der Belange des

kommunalen Prüfungswesens.

Zusammenfassung

Auf der Grundlage der durchgeführten – natürlich nur schwerpunktmäßig und stichprobenweise möglichen – Prüfungen schlägt das Rechnungsprüfungsamt unbeschadet der im Sachverständigenbericht enthaltenen Feststellungen und Bemerkungen vor, dem Stadtrat die Feststellung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse für 2001 gemäß Art. 102 GO zu empfehlen.

Ich danke Ihnen.“

00:17:48 Herr StR Hamburger sichert zum Anliegen des Rpr, dass auch künftig die Prüfungen bei der Kommune verbleiben sollen, vollste Unterstützung durch die SPD- Stadtratsfraktion zu.

Er zeigt sich erleichtert darüber, dass das festgestellte Defizit von 138 Mio. DM nicht auf Missstände innerhalb der Stadtverwaltung, sondern auf äußere Missstände zurückzuführen ist. Obwohl der Stadtrat keinen Einfluss auf Bund und Land hat, ist er bemüht, alles in seiner Macht liegende zu tun, dieses Defizit so niedrig wie möglich zu halten.

Bei der Erweiterung der Pinguin- und Seelöwen-, Biber- und Otteranlage im Tiergarten wurden von Rpr (jedoch schon ausbezahlte) Minderungen von 36.452 DM festgestellt. Über die Rückzahlung konnte mit dem Unternehmer keine Einigung erzielt werden. Er steht auf dem Standpunkt, dass die Stadt hier Konsequenzen zu ziehen, das Geld evtl. einzuklagen hat. Bei der künftigen Vergabe von Aufträgen wird seine Fraktion diesen Unternehmer sonst nicht mehr berücksichtigen.

Die Maßnahme „Willy-Brandt-Platz“ wurde weder zum geplanten Zeitpunkt noch zu den festgelegten Kosten fertiggestellt. Rpr behält sich deshalb eine diesbezügliche Prüfung vor. Vom Ergebnis der Prüfung bittet er, unterrichtet zu werden.

Im Grossen und Ganzen bescheinigt er der Stadtverwaltung – auch im Finanzwesen – eine ordentliche Führung.

00:24:10 Herr StR Brehm sieht Einsparungspotential im Sozial- und Jugendhilfebereich.

Im Gesundheitsbereich erhalten Sozialhilfeempfänger ähnliche Behandlung und Leistungen wie Privatpatienten. Sie sind somit besser gestellt als normale Angestellte. Er möchte geprüft wissen, ob man rechtlich gesehen bei der Stadt Nürnberg eine Ersatzkasse einrichten könnte, um auf diese Weise die Gesundheitskosten stark zu reduzieren. Ein schriftlicher Prüfungsauftrag wird noch formuliert werden.

Bei Umzügen von Sozialhilfeempfängern wird die Renovierung der Wohnung meist von Fachfirmen vorgenommen. Manche dieser Arbeiten könnten seiner Meinung nach von den Umziehenden selbst vorgenommen werden. Die rechtliche Seite wäre zu überprüfen.

Bei der Beschaffung von Computerzubehör im Jugendhilfebereich zu oftmals überhöhten Preisen mahnt er zu Preisvergleichen und größerem Kostenbewusstsein.

Für die geschlossene Unterbringung männlicher Kinder und Jugendlicher aufgrund richterlicher Anordnung gibt es in Süddeutschland nur eine Einrichtung. Diese hat für einen 53 Tage lang entwichenen und somit abwesenden Jugendlichen 10.047,03 € berechnet. Überprüft werden sollte, ob diese Forderung in voller Höhe berechtigt war.

Er begrüßt die Umstellung auf die doppelte Buchführung. Seitens seiner Fraktion sichert er weiterhin vollste Unterstützung, auch für die Beibehaltung der Prüfungszuständigkeit von Rpr zu.

Im Laufe des Jahres 2003 wird seine Fraktion einige Prüfungsaufträge an das Rechnungsprüfungsamt richten, um weitere Maßnahmen zu verbessern.

00:32:26 Herr Palme dankt den beiden Fraktionen für die zugesagte Unterstützung hinsichtlich der Zuständigkeit für die Jahresabschlussprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Den angesprochenen Punkten werde nachgegangen und zu gegebener Zeit berichtet.

Gutachten: (Beilage 1.2) - einstimmig beschlossen -

Gutachten: (Beilage 1.3) - einstimmig beschlossen -

Gutachten: (Beilage 1.4) - einstimmig beschlossen -

Gutachten: (Beilage 1.5) - einstimmig beschlossen -

Ia. Auflage

TOP 2 Niederschrift über die 8. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom

20.12 2001 (öffentlicher Teil)

Beschluss: (Beilage 2.0) - einstimmig beschlossen -

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 9:35 Uhr.

Der Vorsitzende: Die Schriftführerin:

gez. Seel gez. Lang

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