Haushaltssperre

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Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre, Stand 14.07.2026

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Marcus König Mögeldorf

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

SATZUNG ÜBER DIE VERLÄNGERUNG DER VERÄNDERUNGSSPERRE NR. 90

Vom ........................

Die Stadt Nürnberg erlässt aufgrund der

§§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)

folgende Satzung:

§ 1

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 90, umfassend das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 22.10.2024 (Maßstab 1:1000) durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs begrenzte Gebiet für die Flurstücke mit den Nrn. 184, 184/12 und 184/13, Gemarkung Mögeldorf, westlich der Breitengraser Straße, Satzung der Stadt Nürnberg vom 06.11.2024 Amtsblatt (Seiten 408 und 409), wird um ein Jahr verlängert. Der Plan ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung.

Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 4 der Satzung vom 22.10.2024 spätestens mit Ablauf des 05.11.2027 außer Kraft. Eine etwaige nochmalige Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 2 BauGB bleibt unberührt.

§ 2

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 90 tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

Nürnberg, Stadt Nürnberg

Marcus König Oberbürgermeister

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