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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss (27.02.2007)

Niederschrift öffentlich

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über die

52. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 27.02.2007

- öffentlich -

Vorsitzender: i.V. Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann

Mitglieder: Stadtrat Fett Stadtrat Mägerlein Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch Stadtrat Höffkes Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadträtin Wojciechowski Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff

Sonstige Teilnehmer: VMN Herr Völkl H Herr Vinzl H Frau Waldmann H Frau Anlauft H Frau Worbs WBG Herr Behmer T Herr Kluge T Herr Dehmer

Beginn der Sitzung: 15.47 Uhr Ende der Sitzung: 16.53 Uhr Schriftführerin: Wolfinger

Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 52. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 27.02. 2007 – und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung ist wie folgt ergänzt:

TOP 4 a: Abbruch des bestehenden Durchlasses und die Herstellung eines neuen

Bauwerkes für den Fischbach unter der Zeppelinstraße hier: Direkter Objektplan

zu TOP 3: Energieeffizientes Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen

hier: Standards und Planungsanweisungen

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.03.2007

TOP 1: 00.55

Tiergarten: Umbau und Sanierung Raubtierhaus

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 01.00 erläutert den Sachverhalt.

StR Wolff 04.15

Herr BM 05.00

Beschluss: (Beilage 1.3) - einstimmig -

TOP 2: 05.10

Adam-Kraft-Realschule, Lutherplatz 4, Neubau einer Ganztagesreal-

schule und Neubau eines Hortes für die Hauptschüler mit Jugendtreff

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 05.20 erläutert den Sachverhalt.

StR Sendner 07.00 hält die Erschließung dieser Maßnahme über die Gudrunstraße aus Sicherheitsgründen für zu gefährlich und schlägt die Erschließung über den Lutherplatz vor.

StR Wolff 07.30 möchte wissen, weshalb die Zuschüsse noch nicht alle genehmigt sind.

StRin Soldner 07.50 bittet um genauere Erläuterung

derungen gibt;

bezüglich einer vorzeitigen Fertigstellung der Schule und des Hortes bis zum Beginn des Schuljahres.

Hort und dem Jugendtreffbau und der eingezeichneten Treppe.

ausschuss angefragt wurde, auf der Fläche zwischen Schule und Kleingartenanlage gleichzeitig in den Umbau mit einzubeziehen.

Herr Vinzl, H 09.40  antwortet zur Frage von StR Sendner, dass die Schule vom Lutherplatz aus erschlossen wird. Nur der Hort und das Jugendhaus werden von der Gudrunstraße aus erschlossen, weil diese wegen des unterschiedlichen Klientels unabhängig sein wollen. Von der Schule aus kann man über den Pausenhof in den Hort gelangen.

 antwortet zu den Fragen von StRin Soldner,

det, da zwei Fluchtwege gebraucht werden.

des Treppenhauses.

möglich ist, die Fertigstellung bis zum Schuljahresbeginn vorzuziehen.

nahme enthalten ist.

 antwortet zur Frage von StR Wolff, dass noch nicht alle Zuwendungsanträge bearbeitet wurden.

Herr BM 14.40

Beschluss: (Beilage 2.7) - einstimmig -

TOP 3: 14.50

Energieeffizientes Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaß-

nahmen

hier: Standards und Planungsanweisungen

StR Baumann 15.00 erläutert den Sachverhalt.

StR Wolff 19.45 begründet seinen Antrag.

StR Gradl 26.05

Herr BM 26.30

StR Baumann 26.35 antwortet,

 zu Pkt. 3 "Zuständigkeiten – Abs. 2: - ist auf den niedrigsten Energieverbrauch und die niedrigste Umweltbelastung hinzuwirken." des Antrages Bündnis 90/Die Grünen, dass in Ziffer 7 der Sachverhaltsdarstellung die Standards der gültigen EnEV um 30 – 40 % unterschritten werden und damit die Energieeinsparungen konkretisiert werden.

 zu Pkt. 4 "Verfahrensregelungen – Für die Eigenbetriebe wird H/T-KEM im gleichen Umfang tätig" des Antrages Bündnis 90/Die Grünen, dass bei einer auferlegten Energieeinsparverordnung der Eigenbetriebe, die Eigenbetriebssatzungen geändert werden müssten. Dies wäre Sache des Gesamtstadtrates der Eigenbetriebsausschüsse. Außerdem kann das KEM eine solche dauerhafte, über die Anforderung hinausgehende Betreuung aus Personalgründen nicht regelmäßig leisten.

 zu Pkt. 4 "Verfahrensregelungen – Abs. 5 – Satzteil „...sofern nicht andere wesentliche Gesichtspunkte entgegenstehen.“ Teil des Satzes zu streichen" des Antrages Bündnis 90/Die Grünen, dass eine gewisse Flexibilität erhalten bleiben muss, ohne das Misstrauen zu haben, dass die Vorschläge und Empfehlungen grundsätzlich umgangen werden.

 zu Pkt. 7.3 "Wirtschaftlichkeit und Mehrkosten – Der 1. Absatz ist zu streichen" des Antrages Bündnis90/Die Grünen, dass dies ein Haushaltsgrundsatz ist. Der Grundsatz ist Teil der Gemeindeordnung und ebenfalls Teil der Satzungen der Eigenbetriebe. Dieser Absatz könnte zwar in der Vorlage gestrichen werden, ändert aber nichts an der Tatsache, dass bei jeder Entscheidung des Planungsprozesses die Wirtschaftlichkeit mit betrachtet werden muss.

Herr BM 32.00 ergänzt zu den Ausführungen von StR Baumann, dass die niedrigste Umweltbelastung nach dem Stand der Technik zwar erreichbar ist, aber gleichzeitig die teuerste und nicht die wirtschaftlichste Lösung wäre. Die Definition der Wirtschaftlichkeit ist sehr wichtig.

StR Gradl 34.35 bedankt sich für die Vorlage und stimmt dem Antrag von der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen nicht zu.

Er bittet, wenn sich zu den beiden gestellten SPD-Anträgen "Sanierungsstrategie für den Gebäudebestand der Stadt Nürnberg" und "Ganzheitliches Energiekonzept für den Konzern Stadt Nürnberg"

Bezugspunkte oder Verknüpfungen ergeben sollten, dass diese mit berücksichtigt werden.

StR Hamburger 36.00 bittet um enge Zusammenarbeit zwischen dem Baureferat und dem Umweltreferat zum Antrag der SPD v. November 2006 "Ganzheitliches Energiekonzept für den Konzern Stadt Nürnberg".

StR Sendner 37.25 stimmt dem Antrag von StR Wolff in Pkt. 3 "Zuständigkeiten" und Pkt. 4 "Verfahrensregelungen – Übertragung der Energieeinsparung auf die Eigenbetriebe" zu. Den Pkt. 4 "Verfahrensregelungen – Abs. 5 und Pkt 7.3 "Wirtschaftlichkeit und Mehrkosten" lehnt er ab.

StR Wolff 38.45 möchte wissen, ob es ein möglicher Lösungsweg wäre, die Umweltstandards für die Eigenbetriebe festzuschreiben, oder dass die Umweltanalytik von SUN als Dienstleister für die Dienststellen der Stadt tätig wird.

StR Hamburger 42.10 ist der Meinung, dass der niedrigste Standard finanziell nicht leistbar ist. Außerdem ist das KEM nicht in der Lage, die gesamte Stadtverwaltung zu betreuen. Dazu müsste ein Antrag auf Erhöhung der Personalkapazität um 50 % gestellt werden.

StR Sendner 47.25 ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass das KEM seiner Meinung nach die nötigen Kompetenzen hat, die Eigenbetriebe zu betreuen.

StR Gradl 49.05 ist der Meinung, dass eine selbständige Tätigkeit des KEM für die Eigenbetriebe nicht durch den Bau- und Vergabeausschuss beschlossen werden kann. Außerdem ist er der Auffassung, dass die geforderten Änderungsanträge der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen nicht machbar sind und die Vorbildfunktion der Stadt bei der Energieeinsparung gefährden könnten.

StR Wolff 50.00 antwortet zu Pkt. 4 "Verfahrensregelungen – Für die Eigenbetriebe wird H/T- KEM im gleichen Umfang tätig", dass dieser Änderungsantrag nur eine empfehlende Wirkung haben kann.

Herr BM 51.50

StR Baumann 52.10 antwortet, dass die ursprüngliche Formulierung einen Zwangsbezug für die Eigenbetriebe bedeuten würde. Das KEM kann aber seinerseits Verhandlungen mit den Eigenbetrieben aufnehmen, wenn es die notwendigen Kapazitäten hat.

Der Bau- und Vergabeausschuss kann hier die Ziele definieren, aber nicht über die Ausführung dieser Ziele durch KEM entscheiden. Eine Zwangsverpflichtung ist kommunalrechtlich und eigentumsrechtlich nicht machbar.

Herr BM 53.55 lässt über die einzelnen Punkte des Antrages der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen:

Änderung der Sachverhaltsdarstellung von Pkt. 3: "Zuständigkeiten" – Abs. 2 – ist auf den niedrigsten Energieverbrauch und die niedrigste Umweltbelastung hinzuwirken -

- mehrheitlich abgelehnt -

Änderung der Sachverhaltsdarstellung von Pkt 4: "Verfahrensregelungen " – Für die Eigenbetriebe wird H/T-KEM im gleichen Umfang tätig -

- als Empfehlung einstimmig -

Änderung der Sachverhaltsdarstellung von Pkt 4: "Verfahrensregelungen" – 5. Absatz:, ... sofern nicht andere wesentliche Gesichtspunkte entgegenstehen. - zu streichen -

- mehrheitlich abgelehnt –

Änderung der Sachverhaltsdarstellung von Pkt 7.3: "Wirtschaftlichkeit und Mehrkosten" – Der 1. Abs. ist zu streichen -

- mehrheitlich abgelehnt -

Herr BM 55.15

Beschluss: (Beilage 3.5) - einstimmig -

TOP 4: 55.30

Fortschreibung der Denkmalliste:

Eintragung der Parkwohnanlage Nürnberg-West als Ensemble und der

Carl-von-Ossietzky-Schule als Baudenkmal gem. Schreiben BLfD vom

16.01.2007

hier: Vollzug des Denkmalschutzgesetzes

StR Baumann 55.55 erläutert den Sachverhalt und korrigiert den Beschlussvorschlag wie folgt: Das Wort "Einvernehmen" ist durch das Wort "Benehmen" zu ersetzen.

Herr BM 61.55

StRin Zadek 62.20 möchte wissen, weshalb das Ladenzentrum abgerissen wurde, wenn dieser ganze Komplex unter Denkmalschutz steht und wer den Abriss zu verantworten hat.

StR Baumann 63.00 antwortet, dass bei einer Begehung im Jahr 2006 das Landesamt für Denkmalpflege die Denkmaleigenschaft der gesamten Siedlung als Ensemble festgestellt hat. Der Laden war wirtschaftlich in keiner Weise zu halten. Der Abriss des Ladens war vor der Begehung 2006 mit dem Landesamt für Denkmalschutz genehmigt. Da es sich hier um einen Ensemblebereich handelt, ist es durchaus möglich, ein Gebäude abzureißen.

Herr BM 64.20

Beschluss: (Beilage 4.5) - einstimmig -

TOP 4a: 64.30

Abbruch des bestehenden Durchlasses und die Herstellung eines neu-

en Bauwerkes für den Fischbach unter der Zeppelinstraße

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 64.45 erläutert den Sachverhalt.

Herr BM 66.15

Beschluss: (Beilage 4a.1) - einstimmig -

Auflagen

TOP 5: 66.20

Niederschrift über die 51. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

vom 23.01.2007, öffentlicher Teil, ist einstimmig genehmigt.

Nürnberg, 27.02. 2007 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther

Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger

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