Beschlussvorlage Stpl/031/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 17.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Veränderungssperre Nr. 90 "Ostendstraße Süd"
für die Flurstücke mit den Nrn. 184, 184/12 und 184/13 je Gemarkung Mögeldorf, westlich
der Breitengraser Straße
Verlängerung der Satzung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre, Stand 14.07.2026
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtplanungsausschuss hat am 18.07.2002 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4499 „Ostendstraße Süd“ für ein Gebiet zwischen Ostendstraße, Bahnlinie Nürnberg-Schwandorf und den Flurnummern 187, 186, 186/1 und 181 je Gemarkung Mögeldorf beschlossen. Die Planungsziele wurden zwischenzeitlich konkretisiert und am 17.10.2024 vom Stadtplanungsausschuss beschlossen. Zur Sicherung der mit der Planung verfolgten Ziele wurde am 17.10.2024 die Veränderungssperre Nr. 90 „Ostendstraße Süd“ beschlossen, die am 06.11.2024 in Kraft getreten ist.
Aufgrund umweltrelevanter Untersuchungen konnte der Bebauungsplan bislang noch nicht fertiggestellt werden. Zur Sicherung der Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 4499 „Ostendstraße Süd“ ist daher die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 90 „Ostendstraße Süd“ um ein Jahr erforderlich. Die Satzung über die Verlängerung wird anschließend ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity Relevanz wird im Bebauungsplanverfahren dargelegt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt die erstmalige Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 90 „Ostendstraße Süd“ für die Flurstücke mit den Nrn. 184, 184/12 und 184/13 je Gemarkung Mögeldorf, westlich der Breitengraserstraße, wie es sich aus dem beiliegenden Satzungsentwurf ergibt.
Der Beschluss ist im Amtsblatt bekannt zu machen.