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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (17.09.2026)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 17.09.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Wohnen & Bauen Stadtplanungsausschuss

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 4445 „Tiefes Feld“ für ein Gebiet zwischen der Rothenburger Straße,

Ringbahn, Wallensteinstraße und der Südwesttangente

Einstellung des Verfahrens

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation

Mit Beschluss vom 29.04.1999 wurde der Bebauungsplan Nr. 4445 „Tiefes Feld“ eingeleitet. Auf Grundlage des Rahmenplans wurde am 23.04.2015 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Über die Ergebnisse wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 10.12.2015 berichtet.

Mit Beschluss vom 22.09.2022 wurde bereits der Bebauungsplan Nr. 4445 A „Tiefes Feld Nordwest“ als Satzung beschlossen. Mit Beschluss vom 29.04.2026 wurde der Bebauungsplan Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ ebenfalls als Satzung beschlossen. Es verbleiben somit im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4445 noch Restflächen.

Abbildung 1

Abbildung 1: Restflächen des Bebauungsplans Nr. 4445 „Tiefes Feld“ in Rot; Stadtplanungsamt Nürnberg; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung

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Diese Restflächen umfassen die Bereiche der planfestzustellenden Neuen Rothenburger Straße (Am Tiefen Feld), die Geltungsbereiche der eingeleiteteten Bebauungspläne Nr. 4611 und Nr. 4672 „Tor zum Tiefen Feld“ sowie Teilflächen der Planfeststellung des Ausbaus der Güterzugstrecke (PFA13), Bahnstrecke 5950, mit den zwei weiteren Gleisen der Bahnstrecke 5955 der DB. Die Restfläche zwischen Alter Wallensteinstraße und Wallensteinstraße wird in der Nutzung und Erschließung nicht verändert.

Für diese Flächen sind die städtebaulichen Ziele des Rahmenplans nicht mehr im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 4445 umsetzbar. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4445 „Tiefes Feld“ soll daher eingestellt werden.

Nach Einstellung des Verfahrens beurteilen sich Vorhaben in diesen Bereichen auch weiterhin nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. § 35 BauGB.

Kosten

Durch die Einstellung des Verfahrens zu den noch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4445 verbleibenden Flächen entstehen der Stadt keine Kosten.

Zeitliche Umsetzung

Die Einstellung des Bebauungsplans Nr. 4445 „Tiefes Feld“ soll beschlossen werden. Im Anschluss wird dies ortsüblich bekannt gemacht.

Fazit

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4445 „Tiefes Feld“ soll eingestellt werden, da die im Rahmenplan dargestellten städtebaulichen Ziele nicht mehr umsetzbar sind. Dies trägt zur Übersichtlichkeit der Darstellungen des Geoportals für die Öffentlichkeit bei und reduziert Nachfragen bei der Verwaltung.

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