Beschlussvorlage Stpl/026/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 17.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Änderung des Bebauungsplans Nr. 3761
für das Gebiet südlich des Plärrers zwischen Rothenburger Straße und Gostenhofer
Hauptstraße
Erlass
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung Begründung
Sachverhalt (kurz):
Der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 3761 befindet sich unmittelbar südlich des Verkehrsknotenpunkts Plärrer und setzt ein Kerngebiet gem. § 7 Baunutzungsverordnung fest. Nach einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass Teile des Plangebiets nicht mehr den Kriterien eines Kerngebiets entsprechen und Regelungsbedarf bezüglich der Steuerung von Spielhallen und Wettbüros besteht.
Durch die Änderung des Bebauungsplans soll eine Sicherung und städtebaulich geordnete Weiterentwicklung der bestehenden Baustruktur angestrebt werden. Dafür wird die Art der Nutzung angepasst und das Nutzungsspektrum von Vergnügungsstätten eingeschränkt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen keine Stellungnahmen ein. Die Änderung des Bebauungsplans soll als Satzung beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Vgl. Kapitel I.4.3. der Begründung zur Änderung des Bebauungsplans.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3761 vom 24.03.2026 unter Hinweis auf die Begründung vom 07.07.2026 als Satzung.
Dies ist im Amtsblatt bekannt zu machen.