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über die
46. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 18.07.2006
- öffentlich -
- Anwesenheitsliste -
Vorsitzender: i.V. Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann
Mitglieder: Stadtrat Fett Stadtrat Mägerlein Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch Stadtrat Höffkes Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadträtin Wojciechowski Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff
Sonstige Teilnehmer: Stadtratsgruppe Die Freien StR Ulrich BAV Herr Paul BAV Herr Völkl H Herr Vinzl H Frau Waldmann SchB Frau Horneber J Herr Schwarz T Herr Kluge T Herr Dehmer
Beginn der Sitzung: 15.47 Uhr Ende der Sitzung: 17.17 Uhr
Schriftführerin: Wolfinger
Herr Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 46. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 18.07.2006 - und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
- Beginn 15.47 Uhr -
Die Tagesordnung ist wie folgt ergänzt:
TOP 9: Dreifachturnhalle Röthenbach-Ost
hier: Dringliche Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.07.2006
zu TOP 3: Tischvorlage
Antrag der Stadtratsgruppe Die Freien vom 13.07.2006
Hochbau-Baupauschale 2006
hier: 1. Sachstandsbericht
StR Baumann 00.55 erläutert den Sachverhalt.
StR Sendner 01.45 möchte aus dem Geschäftsbereich OBM/SRD zu Nr. 006.1 den aktuellen Sachstand wissen, da nach seinen Informationen die Bereitschaft des Vereines nicht sehr hoch ist, die Turnhalle Boxdorfer Hauptstr. 37 a zu übernehmen. Zu Punkt 006.2 BAS, Hans-Traut-Str. möchte er ebenfalls den aktuellen Sachstand wissen, da es einen Antrag des Herrn StR Bloß gibt, wonach die Kfz-Zulassungsstelle anderweitig untergebracht werden soll.
H. Vinzl, H 03.00 antwortet zu Nr. 006.1, dass die Verhandlungsgespräche noch nicht abgeschlossen sind, aber die Vereine bereit zu sein scheinen, die Halle zu übernehmen und Stück für Stück zu sanieren. Der angegebene Betrag von 250.000 EUR würde in die Verhandlungsmasse mit eingehen.
Zu Pkt. 006.2 antwortet er, dass hier momentan eine Kostenzusammenstellung der verschiedenen Varianten stattfindet und diese dem BAS übermittelt werden. Das BAS muss dann dazu noch Stellung nehmen.
StR Sendner 04.35 möchte zur Turnhalle in der Boxdorfer Hauptstraße wissen, in welcher Form der Betrag von 250.000 EUR berücksichtigt wird.; z.B. ob die Turnhalle vorher von der Stadt saniert wird oder ob dieser Betrag vom Kaufpreis abgezogen wird.
H. Vinzl, H 04.50 antwortet, dass eine Sanierung durch die Stadt nicht erfolgt. Der Betrag wird als Zuschuss mit einfließen oder der Kaufpreis entsprechend gemindert.
Herr BM 05.25
Beschluss: - keiner, da Bericht -
Südstadtforum „Bildung und Kultur“
Pillenreuther Straße 147/149
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 05.40 erläutert den Sachverhalt.
StR Wolff 08.25 möchte wissen, ob die entfallenen Flächen (24 Stellplätze, 3 Schulungsräume des Bildungszentrums à 100 m², Lagerräume, Hausmeisterzimmer, Technikzentrale) aufgrund der reduzierten Gesamtinvestitionssumme evtl. zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich gebaut werden können oder ob die Maßnahme, so wie sie hier vorliegt, endgültig ist.
StRin Soldner 09.20 möchte wissen, ob es Details zur evtl. Nutzung des in der Nähe liegenden Parkhauses Frankencampus gibt. Des weiteren bittet sie um nähere Erläuterung der Konstruktion und Technik, insbesondere über die Kühlung der Räume im Sommer durch Verschattung der Fenster über Nachtlüftung und über eine Wärmetauscherfläche unter der Bodenplatte.
StR Baumann 10.50 antwortet zu den Fragen von StR Wolff, dass das Raumprogramm insgesamt abgespeckt werden musste. Auf die Tiefgarage musste vollkommen verzichtet werden. Über eine Möglichkeit zur Beteiligung oder evtl. Anmietung muss sich der Nutzer Gedanken machen. Zur Frage von StRin Soldner antwortet er, dass grundsätzlich auf der Basis der Niedrigenergieverordnung und hier sogar des Passivstandortes neue Wege eingeschlagen werden.
H. Vinzl, H 12.30 erläutert anhand der aushängenden Pläne Details über die endgültige Raumplanung und die technische Ausstattung wie Fenster, Beheizung, Belüftung und Wärmedämmung auf der Basis eines Standard-Passivhauses.
Herr BM 16.40 ergänzt, dass das Gebäude so ausgestattet wird, dass die kühleren Nachttemperaturen in das Gebäude eingeleitet werden, die aber nur eine gewisse Zeit gehalten werden können. Bei sehr hohen Außentemperaturen kann eine
ständige Kühlung des Gebäudes nicht aufrecht erhalten werden, da es sich eben um Alternativenergie handelt. Ein Passivhaus, das mit möglichst wenig Energie betrieben werden soll, zu klimatisieren, würde sich ökologisch widersprechen.
StRin Soldner 17.30
Herr BM 17.50
Dr. Eckart, BZ 18.05
Herr BM 19.15
Beschluss: (Beilage 2.6) - einstimmig -
Staatstheater Nürnberg, Generalsanierung 5. BA;
Schauspielhaus und Kammerspiele
hier: Direkter Objektplan
StR Ulrich 19.45 begründet seinen Antrag.
StR Baumann 21.20 erläutert den Sachverhalt und lehnt den Antrag aus verwaltungstechnischen Gründen ab.
StRin Zadek 25.10 möchte wissen, ob der im Antrag der Stadtratsgruppe genannte Betrag von 19.000 EUR realistisch ist.
StR Baumann 25.30 antwortet, dass dieser Betrag eine nicht widerlegte Zahl ist, die in den Raum gestellt wurde und nicht von der Projektgruppe Theater Stadt Nürnberg stammt.
StR Sendner 25.50 möchte die Höhe der Unterhaltskosten der beiden Varianten wissen.
StR Baumann 26.10 antwortet, dass die Fachleute die Unterhaltskosten der Variante "innen geneigte Glasfassade" größer einschätzen.
StR Gradl 26.30 schließt sich der Meinung der Verwaltung, u.a. wegen der Kosten und der Sicherheit der Bauausführung, an.
StR Wolff 26.55 erläutert, dass nach einer heutigen Beschlussfassung zunächst die Investition ausgeschrieben wird. Es besteht dann immer noch die Möglichkeit einiger Veränderungen, sobald ein/e Anbieter/in den Zuschlag erhält. Er ist strikt dagegen, jetzt schon gravierende Änderungen festzulegen. Durch die Umbauten 1950, 1956 und 1974 kann bei dem Gebäude keine architektonisch so hochwertige Qualität wie gewünscht erreicht werden. Des weiteren müsste dafür wesentlich mehr Energie aufgewendet werden. Um eine Gefährdung des Projektes auszuschließen, sollte dem Verwaltungsvorschlag entsprochen werden.
StR Baumann 30.30 ergänzt, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante ebenfalls architektonisch wertvoll ist und auch durch den Baukunstbeirat entsprechend gewürdigt wurde.
Herr BM 31.25
Beschluss: (Beilage 3.2) - einstimmig -
Tafelhalle: Generalsanierung und Erweiterung
hier: Nachtragsobjektplan
StR Baumann 31.40 erläutert den Sachverhalt.
Herr BM 33.10
Beschluss: (Beilage 4.1) - einstimmig –
Kindertagesstätte Imbuschstraße 70/72
Generalsanierung einschl. Schadstoffentsorgung und Dachsanierung -
IZBB
hier: Nachtragsobjektplan
StR Baumann 33.30 erläutert den Sachverhalt.
Herr BM 37.00 möchte wissen, ob der Diebstahl der Steuer- und Regelungseinheiten der Heizungsanlage vor oder nach der Abnahme der Heizungsanlage war.
H. Vinzl, H 37.15 antwortet, dass dies der Bestand der Heizungsanlage und somit im Eigentum der Stadt war.
StRin Soldner 37.40 möchte wissen, ob nicht bei bestimmten älteren Gebäuden damit gerechnet werden muss, dass während eines Umbaus plötzlich Asbestzementplatten auftauchen und die Kosten für deren Entfernung und Entsorgung schon vorher mit einkalkuliert werden können.
H. Vinzl, H 38.10 antwortet, dass die Stadt Nürnberg schon sehr viele Erfahrungen mit Schadstoffen hat. Es gibt ein Kataster, in dem aufgeführt ist, wo mit welchen Schadstoffen gerechnet werden kann. Allerdings gibt es auch viele unberechenbare Faktoren, wie z.B. bei nicht fachgerechter Ausführung der Arbeiten.
Herr BM 39.40
StRin Grützner-Kanis 39.50 möchte wissen, ob solche Probleme, wie hier mit dem Aufzug, in Zukunft vermieden werden können oder ob dies jedes Mal eine Fall-zu-Fall- Entscheidung sein wird. Außerdem möchte sie wissen, weshalb zuerst die Unterbringung des Hausmeisters in der Einrichtung nicht vorgesehen war.
StR Baumann 40.50 antwortet, dass im Grundsatz in der Bayerischen Bauordnung bei öffentlich zugänglichen Gebäuden mit Publikumsverkehr die Pflicht der Kommunen geregelt ist, einen Aufzug einzubauen, wenn die Räume von behinderten Menschen nicht auf anderem Weg erreicht werden können. Seitens der Bauordnungsbehörde wird im Einzelfall nochmals genau überprüft, ob ein Aufzug wirklich notwendig ist. Er räumt ein, dass solche Dinge früher abgeklärt werden müssen. Zur Hausmeisterwohnung erläutert er, dass dies eine Änderung der Strategie während der Planung war, die teuer wird.
Herr BM 43.15
H. Schwarz, J 43.20 antwortet zur Frage der Hausmeisterwohnung, dass dies eine Verkettung unglücklicher Umstände war. Der damals amtierende Hausmeister ist ausgeschieden und es wurde versehentlich daraus geschlossen, dass kein Hausmeister mehr benötig wird. Dies war aber nie der Fall.
StR Hamburger 44.30
Herr BM 44.35
Beschluss: (Beilage 5.2) - einstimmig –
Straßenbaumaßnahme „Wallensteinstraße zwischen Konstanzen- und
Rothenburger Straße“
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 44.50 verweist auf die Vorlage.
Herr BM 45.30
Beschluss: (Beilage 6.3) - einstimmig –
Straßenbaumaßnahme „Humboldtstraße zwischen Singerstraße und
Voltastraße (BA 4)“
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 45.45 erläutert den Sachverhalt.
StR Wolff 46.50 möchte wissen, ob die kleine Fläche Ecke Seuffertstraße/Humboldtstraße eine Grünfläche werden soll, da seinen Beobachtungen nach dort gelbe Müllsäcke gelagert werden.
StR Baumann 47.35 sagt eine Beantwortung an die Fraktionen zu.
Herr BM 48.00
Beschluss: (Beilage 7.3) - einstimmig –
Straßenbaumaßnahme „Rothenburger Straße zwischen Regelsbacher
und Züricher Straße“
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 48.20 erläutert den Sachverhalt.
Herr BM 49.00
Beschluss: (Beilage 8.4) - einstimmig –
Dreifachturnhalle Röthenbach-Ost
hier: Dringliche Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.07.2006
StR Sendner 49.15 begründet seinen Antrag.
StR Baumann 56.25 erläutert die Gründe, weshalb bis jetzt noch kein Baubeginn erfolgt ist.
StR Sendner 62.15 möchte wissen, warum der Förderantrag erst im Oktober 05 gestellt wird, wenn im Juli 05 schon bekannt war, dass Eile geboten ist. Außerdem ist er der Meinung, dass der am 20.12.2005 im Bau- und Vergabeausschuss vorgelegte zeitliche Bauablaufplan nicht abgesprochen war und bis heute nichts geschehen ist. Des weiteren bemängelt er, dass der Bauund Vergabeausschuss zwischenzeitlich über den Stand der Dinge nicht unterrichtet wurde und möchte wissen, wo nun eigentlich noch das Problem liegt.
StR Wolff 65.30 kann die Erklärungen und Argumente des Baureferenten nachvollziehen und ist ebenfalls der Meinung, dass mit der Maßnahme vor dem Winter nicht mehr begonnen werden sollte.
StR Sendner 68.30 bemängelt nochmals, dass keinerlei Bauaktivitäten im Zeitraum von Dezember 2005, als die Maßnahme beschlossen wurde, bis 18. Juli 2006 stattfanden.
StR Gradl 70.00 kann die Argumentationen des Baureferenten nachvollziehen.
StR Baumann 70.20 erläutert nochmals, dass im Ergebnis etwas ganz anderes geplant wurde, als ursprünglich beabsichtigt war und deshalb die Kosten davongelaufen sind. Außerdem kam noch die haushaltlose Zeit bis 25. April 2006 (Genehmigung der Haushaltssatzung) hinzu, womit niemand gerechnet hat; d.h. bis zu diesem Zeitpunkt durfte überhaupt nicht ausgeschrieben werden. Davon war der gesamte Investitionsbereich betroffen. Sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, kann ausgeschrieben und der Auftrag erteilt werden. Dies wird voraussichtlich Mitte August 2006 der Fall sein. Das Baureferat sowie die Stadtkämmerei wussten nicht, wie so ein Projekt in der haushaltlosen Zeit unterjährig in den Haushalt eingebracht werden kann.
Herr BM 74.00
Beschluss: - keiner, da Bericht -
Jahresbericht 2005 des Tiefbauamtes
H. Kluge, T 74.20 stellt kurz den Bericht vor.
StRin Grützner-Kanis 75.00 möchte zu S. 53 des Berichtes wissen, welchen Grund es für die Diskrepanz der vielen gemeldeten, auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellten stillgelegten oder betriebsunfähigen Fahrzeuge und der im Gegensatz dazu sehr niedrigen Zahl der sichergestellten Fahrzeuge auf Verwahrplätzen gibt. Außerdem bittet sie zu den Fällen der sofortigen Fahrzeugentsorgung um Auskunft, ob bei Nichtermittlung des Fahrzeughalters die Kosten der Stadt Nürnberg zur Last fallen und wie hoch diese sind.
H. Kluge, T 75.50 sagt eine schriftliche Antwort an die Mitglieder des Bau- und Vergabeausschusses zu.
StR Gradl 76.35 bedankt sich für den Bericht.
StR Wolff 77.00 schließt sich StR Gradl an.
Herr BM 77.10
Beschluss: - keiner, da Bericht -
Anwendung der VOB durch die Kommunen:
Vergabe von Aufträgen im Kommunalen Bereich
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.05.2006
H. Völkl, BAV 77.35 verweist auf die Sachverhaltsdarstellung.
StR Gradl 77.50 ist der Meinung, dass die Antwort, bezüglich der Wertungspauschale, akzeptabel ist. Falls die Verwaltung tatsächlich, wie angekündigt, die Kriterien Ausführungsfrist und Dauer, schnelle Erreichbarkeit und organisatorische Leistungsfähigkeit pauschal berücksichtigen würde, wäre dies im Sinne der heimischen Firmen durchaus zu begrüßen. Nicht ganz korrekt findet er allerdings, die Ausführungen der Verwaltung zu den in der Praxis viel wichtigeren Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen. Denn entgegen der von der Verwaltung geäußerten Ansicht ist das Überschreiten der halben Wertgrenze bereits jetzt jederzeit möglich und erzeugt so gut wie keinen zusätzlichen Aufwand. Richtig ist, dass bei Über-
schreiten der halben Wertgrenzen eine formlose Markterhebung stattfinden muss. Hierfür ist aber nur erforderlich, dass die zur beschränkten Ausschreibung vorgesehenen Maßnahmen überregional veröffentlicht werden, damit potentielle Bieter davon erfahren und ihr Interesse an einer Teilnahme bekunden können. Diese Veröffentlichung kann sowohl in einer Zeitung, wie den Nürnberger Nachrichten, als auch auf einer überregionalen bekannten Internetseite, z.B. beim Deutschen Städtetag, oder auf sonstige Weise erfolgen. Das macht wirklich nicht viel Aufwand. Wenn auf dieser Veröffentlichung hin Firmen ihr Interesse an einer Teilnahme bekunden, so bedeutet dies nicht, dass diese dann auch tatsächlich zur Angebotsabgabe eingeladen werden müssen. Hier ist die Verwaltung weitgehend frei. Sie soll lediglich mindestens 3 und höchsten 8 Firmen zur Teilnahme einladen, wobei mindestens eine der eingeladenen Firmen nicht aus Nürnberg kommen soll. Dies können aber auch andere Firmen sein als diejenigen, die auf die Markterkundung hin ihr Interesse bekundet haben. Mit anderen Worten: Der von der Verwaltung befürchtete Aufwand für eine Eignungsprüfung entsteht nur dann, wenn sie neue Interessenten, die nicht in der Auftragsdatei von BAV gelistet sind, tatsächlich zur Angebotsabgabe auffordert. Dies muss sie aber nicht tun. Sie kann jederzeit auf bekannte Firmen zurück greifen. Eine Eignungsprüfung fällt nur dann an, wenn unbekannte Firmen zur Auftragsvergabe aufgefordert werden. Das war aber auch bisher schon der Fall und hat nichts mit Erhöhung der Wertgrenzen zu tun.
Er bittet daher die Verwaltung, dass die neuen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen in voller Höhe und nicht nur zur Hälfte, wie die Verwaltung offenbar beabsichtigt, ausgeschöpft werden.
H. Völkl, BAV 80.45 antwortet, dass die Veröffentlichungen in der NN und in der NZ, wie von der Reg. v. Mfr. vorgeschrieben, überregional erfolgen. Im Zuge des Wettbewerbs entsteht dadurch schon ein gewisser Aufwand. Nach der Veröffentlichung muss den Bietern 1 Woche Zeit gegeben werden, dass sie sich bewerben können. Dann muss abgewartet werden, ob die Firmen kommen, damit sie bewertet werden können und danach kann die Dienststelle sagen, wen sie sonst noch haben möchte von den 3 – 8 eingeladenen Firmen. Erst dann läuft das normale Verfahren an. Somit ist natürlich der Aufwand größer. Abschließend weist er darauf hin, dass die Wertgrenzen angewendet werden.
StR Hamburger 83.20 erläutert, dass es zwischen den Vorlagen des Ministeriums und der Verwaltung Diskrepanzen gibt. Nach den Ausführungen des Ministeriums gibt es für diesen Ausschuss und für die Verwaltung die Möglichkeit, Dinge zu machen, die die Stadträte seit Jahren verlangen; z.B. „Schnelle Erreichbarkeit kann in geeigneten Fällen durch die Vorgabe oder Abfrage von Reaktionsfristen einbezogen werden“. Natürlich steht auf der anderen Seite „Ortsansässigkeit und Einzug von Steuern am Ort ist nicht zu berücksichtigen“. Er bezweifelt, dass bei bestimmten Aufträgen, die in der Region oder am Ort vergeben werden, die Reaktionszeit genauso lang ist, wie bei jemand, der den gleichen Auftrag außerhalb der Region bekommt.
Er hat nicht den Eindruck, dass diese Werteinschätzung bisher berücksichtigt wurde.
Herr BM 86.45 antwortet, dass man in dem bewussten Fall keinen Einfluss hätte nehmen können, weil die Wertgrenzen um ein mehrfaches überschritten waren.
StR Hamburger 87.10
Herr BM 87.15
StR Hamburger 87.20 bezieht seine Ausführungen nicht auf einen bestimmten Einzelfall.
Herr BM 87.35 ist der Meinung, dass es auch noch andere Werteinschätzungen gibt, die wichtig sind.
Beschluss: - keiner, da Bericht -
Auflage
Niederschrift über die 45. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses
vom 20.06.2006, öffentlicher Teil, ist einstimmig genehmigt.
Nürnberg, 18. Juli 2006 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther
Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger