Beschlussvorlage Stpl/038/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 17.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4677 "Sandäcker Quartier"
für ein Gebiet nördlich und östlich der Gebersdorfer Straße, südlich der Rothenburger
Straße und westlich der Diebacher Straße
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung zum Rahmenplan des Bebauungsplans Nr. 4677
Sachverhalt (kurz):
Ziel des Bebauungsplans Nr. 4677 „Sandäcker Quartier“ ist die Entwicklung eines neuen, urbanen Stadtquartiers auf dem ehemals brachliegenden Areal zwischen Rothenburger Straße, Diebacher Straße und Gebersdorfer Straße.
Die Umsetzung erfolgt durch die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH, mit der die Verwaltung aktuell die Pläne für das Quartier entwickelt. Dabei wurde der Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs (Vorstellung der Ergebnisse im AfS am 17.02.2022) zu einem Rahmenplan für das Quartier weiterentwickelt. Auf dieser Grundlage soll nun die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten für Gutachten werden im laufenden Verfahren ermittelt und in den Haushalt eingestellt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wird im weiteren Verfahren in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans zum Bebauungsplan Nr. 4677 „Sandäcker Quartier“ vom 28.08.2026 und Begründung vom 28.08.2026 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglichkeit. Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen. Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV).
Der Beschluss ist im Amtsblatt bekannt zu machen.