Haushaltssperre

← Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss (23.05.2006)

Niederschrift öffentlich

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44. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 23.05.2006

- öffentlich -

Vorsitzender: i.V. Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann

Mitglieder: Stadtrat Fett i.V. StR Pabst Stadtrat Mägerlein Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch ab 15.04 Uhr Stadtrat Höffkes Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadträtin Wojciechowski Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff

Sonstige Teilnehmer: Stadtrat Bloß OrgA Herr Meister zu TOP 1 ZD Herr Sembritzki zu TOP 1 H Herr Vinzl H Frau Waldmann T Herr Kluge T Herr Dehmer

Beginn der Sitzung: 15.00 Uhr Ende der Sitzung: 15.34 Uhr Schriftführerin: Wolfinger

Herr Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 44. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 23.05.2006 – und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 1: 00.25

Zentrale Datenverarbeitung Stöpselgasse 4

Sanierung des zentralen Rechnerraumes

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 00.30 erläutert den Sachverhalt.

Herr BM 03.05

Beschluss: (Beilage 1.2) - einstimmig -

TOP 2: 03.20

Verteilung der Zuschüsse 2006 Teil 1 für nichtstädtische Baudenkmäler

Kurzerläuterung der Maßnahmen

StR Baumann 03.25 erläutert den Sachverhalt.

Herr BM 04.25

Beschluss: - keiner, da Bericht -

TOP 3: 04.35

U-Bahn Nürnberg, U 1 und U 2

Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen

Buchstabe A) bis J)

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 04.45 erläutert den Sachverhalt.

StR Wolff 05.55 möchte wissen, ob die 516.500 EUR Folgekosten aus dem städtischen Haushalt zu tragen sind oder ob sie über Abschreibungen oder Gewinn- und Verlustrechnung in der Bilanz der VAG ihren Niederschlag finden werden.

StR Baumann 06.25 ist der Meinung, dass es überwiegend kapitalisierte Kosten sind und aus dem städtischen Haushalt getragen werden.

H. Kluge, T 06.40 antwortet, dass die 516.500 EUR genau 10 % der Investitionssumme sind. Das ist ein Berechnungssatz, der für den laufenden Baubetrieb weiterhin gebraucht wird. In welcher Form er in das neue SAP-System einbezogen wird, ist nicht bekannt. Seiner Meinung nach wäre diese Berechnung erneuerungsbedürftig.

StR Baumann 07.20 bietet den Fraktionen eine schriftliche Beantwortung in Abstimmung mit der Stadtkämmerei an.

Herr BM 07.30

Beschluss: (Beilage 3.2) - einstimmig -

TOP 4: 07.40

Lärmschutz an der Bundesautobahn A6 im Bereich Katzwang

hier: Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 15.11.2005

StR Baumann 07.50 erläutert den Sachverhalt und ergänzt, dass es für Kornburg nach neueren Recherchen in der Planfeststellung und der geänderten Lärmschutzwallanordnung nur noch bei 18, statt bei 78 Gebäuden eine Grenzwertüberschreitung von max. 2,3 dB gibt. Es sind also wesentliche Verbesserungen für Kornburg erreicht worden. Vom Herrn Staatsminister wurde noch mal eine Verbesserung des offenporigen Belages angeboten. Der Kornburger Bürgerverein möchte sich auf diesen Sachstand nicht einlassen, weil er weiterhin eine Verlängerung des Walles nach Westen und Osten fordert. Außerdem hat der Bürgerverein gebeten, in der heutigen Sitzung noch zu erwähnen, dass die Autobahndirektion Nordbayern nach ihren Untersuchungen eine Verlängerung der Lärmschutzwand nach Westen abgelehnt hat, da die effektive Verbesserung eines weit entfernten Immissionspunktes gerade mal 0,8 dB ausmacht und deshalb nicht wirtschaftlich ist. Dagegen ist eine Verlängerung nach Osten wirtschaftlich und würde eine Verbesserung des Lärmschutzes um 3.0 dB ergeben. Diese Verlängerung hätte Mehrkosten von rd. 150.000 EUR sowie zusätzliche Aufwendungen für die Verlagerung und Bepflanzung von Ausgleichsflächen in unbekannter Höhe zur Folge, die momentan nicht finanzierbar sind. Deshalb kann von der Stadt Nürnberg keine Zusage gemacht werden.

StR Pfadenhauer 17.50 ist der Meinung, dass beim Ausbau der A6 die Gelegenheit besteht, den bestmöglichen Schutz für die Kornburger und Katzwanger Bürger zu erreichen.

Nach diesem Ausbau ist es unwahrscheinlich, dass noch eine Verbesserung des Lärmschutzes erreicht wird. Der Aushub aus dem Ausbau der BAB A6 könnte als Aufschüttung für den Lärmschutz dienen und sollte in die Überlegungen mit einbezogen werden.

StRin Grützner-Kanis 19.50 möchte wissen, ob das Angebot der offenporigen Straßenbeläge aufgenommen wird. Sie bittet um Überprüfung der Finanzierbarkeit des westlichen Lärmschutzwalles. Bei einer Bebauung im Osten bittet sie ebenfalls um Überprüfung des maximalen Lärmschutzes für die Bürger.

StR Baumann 22.05 antwortet, dass der Minister den doppelt offenporigen Belag zugesagt hat. Es muss aber noch geklärt werden, ob dieser in die Berechnungen der Lärmbelastungswerte schon einbezogen ist. Er sagt einen Bericht darüber zu. Den Verhandlungsauftrag für den maximalen Lärmschutz nimmt er zur Kenntnis.

Herr BM 23.15

Beschluss: - keiner, da Bericht -

TOP 5: 23.35

Lichtbelästigungen am Quelleturm

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.03.2006

Anwesen Wandererstr. 89

Anbringung von 4 Leuchtkästen als Spanntuchtransparente

Az.: W1-2005-447

StR Baumann 23.50 erläutert den Sachverhalt.

StR Gradl 25.50 möchte wissen, ob die Verwaltung das neue Quelle-Emblem verhindern hätte können, wenn ihr bekannt gewesen wäre, dass der Turm unter Denkmalschutz steht.

StR Baumann 26.10 verneint die Frage.

StRin Grützner-Kanis 26.15 bittet Überlegungen anzustellen ob bei zukünftigen Projekten die Anfangshelligkeit, die um ca. 30 % höher liegt, nicht von vornherein gedämpft werden kann, um Anwohner nicht zu stören.

StR Baumann 27.05 antwortet, dass es an qualifizierten Grundlagen bei Lux-Messzahlen fehlt. Das Problem bei der Genehmigung für den Quelleturm war nicht vorauszusehen und deshalb konnte erst im Nachhinein reagiert werden.

StR Hamburger 28.00 möchte wissen, ob sich nach den in der Vorlage genannten 12 Wochen die Helligkeit tatsächlich um ein Drittel reduziert hat.

StR Baumann 29.00 antwortet, dass sich die Bauverwaltung erst über den jetzigen Sachstand erkundigen muss.

StR Hamburger 29.25 antwortet, dass es möglich sein muss mittels Lichtmesser festzustellen, ob sich die Helligkeit um ein Drittel reduziert hat.

StR Baumann 31.15 antwortet, dass die Helligkeit messbar ist, bezweifelt aber, dass es Grenzwerte gibt. Er sagt eine Überprüfung zu, ob sich die Helligkeit nach Ablauf der 12 Wochen bereits reduziert hat.

Herr BM 31.55

Beschluss: - keiner, da Bericht -

Auflagen

TOP 6: 32.00

Niederschrift über die 43. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

vom 25.04.2006, öffentlicher Teil, ist einstimmig genehmigt.

Nürnberg, 23.05.2006 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther

Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger

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