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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (17.09.2026)

Sitzungsvorlage

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Stadtplanungsausschuss Wetzendorf Wohnen & Bauen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/035/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 17.09.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil B

für das Gebiet südlich der verlängerten Forchheimer Straße, östlich des Sportgeländes des TSV 1883 Johannis e.V., nördlich des Zeisigweges und westlich der Kleingartenanlage

Zeisigweg / Pretzfelder Straße

Einleitung und Billigung

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Entwurf der Satzung Entwurf der Begründung

Sachverhalt (kurz):

Für das oben genannte Gebiet ist am 12.07.2006 der Bebauungsplan Nr. 4256 Teil B in Kraft getreten. Zur Sicherstellung einer rechtskonformen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung im Plangebiet und der darauf aufbauenden Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Durch die Änderung wird die rechtskonforme Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gemäß der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg ermöglicht.

Im Zuge der Änderung wird auch der Geltungsbereich aufgrund der Überplanung durch den Bebauungsplan Nr. 4641 A „Wetzendorf Parlerstraße“ angepasst, sodass an dieser Stelle keine Überlagerung der Geltungsbereiche mehr besteht.

Darüber hinaus wird die Festsetzung eines im Zuge der Baugenehmigung obsolet gewordenen, zu erhaltenen Baumes und die damit verbundene Baugrenze in WA 3 korrigiert. Zudem werden die nachrichtlichen Übernahmen aktualisiert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.2 der Begründung

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

RA

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 16.06.2026 umfasste Gebiet südlich der verlängerten Forchheimer Straße, östlich des Sportgeländes des TSV 1883 Johannis e.V., nördlich des Zeisigweges und westlich der Kleingartenanlage Zeisigweg / Pretzfelder Straße die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil B durchzuführen ist. Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden.

  2. Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil B auf Grundlage des Plans vom 11.08.2026 und der Begründung vom 11.08.2026.

  3. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil B gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Dies ist im Amtsblatt bekannt zu machen.

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