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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss (25.04.2006)

Niederschrift öffentlich

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über die

43. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 25.04.2006

- öffentlich -

Vorsitzender: i.V. Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann

Mitglieder: Stadtrat Fett Stadtrat Mägerlein Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch Stadtrat Höffkes Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadträtin Wojciechowski Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff

Sonstige Teilnehmer: BAV Herr Völkl H Herr Vinzl T Herr Kluge T Herr Hirschmann T Herr Dehmer

Beginn der Sitzung: 15.21 Uhr Ende der Sitzung: 16.18 Uhr

Schriftführerin: Wolfinger

Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 43. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 25.04. 2006 - und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 1: 00.20

Meistersingerhalle - Brandschutzsanierung

hier: Direkter Objektplan für den 2. Bauabschnitt

StR Baumann 00.25 erläutert den Sachverhalt.

StR Wolff 04.20 möchte wissen, ob die Beträge für die Maßnahmen für 2007 mit 4.000.000 EUR und für 2008 mit 1.850.000 EUR bereits im gültigen MIP enthalten sind und die kalkulatorischen Kosten in der Wirtschaftlichkeitsdarstellung von 651.200 EUR jährlich in den Haushalt eingestellt sind.

H. Vinzl, H 06.10 antwortet, dass die Kosten für die Maßnahme im MIP veranschlagt und aufgenommen sind. Der Wert von 10 % in der Wirtschaftlichkeitsberechung ist ein rein theoretischer Wert. Nach der kaufmännischen Buchführung müssen Abschreibungen mit aufgenommen werden.

Herr BM 07.30

Beschluss: (Beilage 1.3) - einstimmig -

TOP 2: 07.40

Neubau Kopfbau Künstlerhaus

hier: 3. Nachtragsobjektplan

Vertagungsbeschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom

31.01.2006

StR Baumann 07.55 erläutert den Sachverhalt.

StR Wolff 10.45

Herr BM 11.15

Beschluss: (Beilage 2.3) - einstimmig -

TOP 3: 11.30

Straßebaumaßnahme "Äußere Bayreuther Straße zwischen Senefelder-

straße und Schoppershofstraße"

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 11.40 erläutert den Sachverhalt.

StRin Grützner-Kanis 13.50 möchte wissen, ob die alten Lichtsignalanlagen (LSA) neu aufgerüstet und wiederverwendet oder ob neue LSA installiert werden. Vielleicht könnten dann die alten Anlagen in Fischbach Verwendung finden.

StR Baumann 14.30 antwortet, dass die Technik vollkommen erneuert wird und es nicht vorstellbar ist, aus den alten Anlagen eine reine Fußgängerampel zu machen, da es steuerungstechnische Probleme gibt.

Herr Kluge, T 15.10 erläutert, dass das Kernproblem bei Lichtsignalanlagen das Steuergerät ist. Dies ist veraltet und nicht für eine Anwendung als Fußgängerampel einsetzbar.

StR Hamburger 15.30 bemängelt, dass es von der Hintermayrstr. bis zum Leipziger Platz insgesamt 5 Ampelanlagen gibt, die nicht miteinander koordiniert sind und deswegen im Berufsverkehr ein Verkehrschaos entsteht. Außerdem möchte er wissen, ob in dem heute zu beschließenden direkten Objektplan die momentan laufenden Kanalbauarbeiten enthalten sind.

StR Baumann 18.00 antwortet, dass es stadteinwärts an der Äußeren Bayreuther Straße keine grüne Welle gibt. Es gibt dafür eine plausible Erklärung; der B4-Ring hat ein Verkehrsaufkommen von 38.000 Fahrzeugen und die Querungsbeziehungen gerade in der Spitzenzeit sind natürlich genauso stark, wenn nicht sogar stärker, als die Radialbeziehungen in den Stadtteil hinein. Deshalb ist die Steuerung der Ampeln nicht so gut wie gewünscht.

H. Kluge, T 18.55 antwortet, dass zuerst die Kanäle durch SUN erneuert werden müssen, bevor der Straßenbau beginnt. Das Entwässerungsnetz, für das das Tiefbauamt zuständig ist, wird natürlich im Zuge des Straßenbaus mit erneuert. Die Verlegung des Hauptsammlers ist nicht Teil dieses Objektsplanes.

StR Hamburger 19.35 ist der Meinung, dass sowohl bei den Ampelschaltungen als auch beim Kanalbau eine bessere Koordination vorgenommen werden muss.

StRin Zadek 22.25 ergänzt, dass sich durch die momentane Umleitung das Verkehrschaos verschärft.

StR Mägerlein 22.50 ist der Meinung, dass die Lichtsignalanlagen so geschaltet werden müssen, dass es eine zügige Grünphase der Fußgängerampeln und der Ausfahrtsampel aus dem Mercado-Center gibt.

StR Baumann 23.40 sagt eine Überprüfung der Ampelschaltungen zu. Der Kanalbau und der Straßenbau sind technisch aufeinander abgestimmt.

Herr BM 25.30 lässt unter dem Vorbehalt, dass die Koordination der Ampelschaltungen noch einmal überprüft wird, über den direkten Objektplan abstimmen.

Beschluss: (Beilage 3.4) - einstimmig –

TOP 4: 25.55

Straßenlaternen mit Dimmerfunktion

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.01.2006

StR Sendner 26.00

StR Baumann 26.05

Herr BM 26.20 Der Bericht hat zur Kenntnis gedient.

TOP 5: 26.30

Sanierung der Fleischbrücke

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.02.2006

StR Baumann 26.35 verweist auf den Bericht.

StR Sendner 26.50 legt Unterlagen und Bildmaterial vor, die seiner Meinung nach nicht mit den Ausführungen und dem Sachverhalt des Berichtes übereinstimmen.

Er bemängelt,

ob ein nachträgliches Angebot des Auftragnehmers, anstatt der Trä- gerbohlwand einen Sandsackverbau auszuführen, überhaupt zulässig ist. Außerdem wird im Bericht nicht dargestellt, ob der daraufhin erfolgte Sandsackverbau erheblich billiger war.

dass nicht der ausgeschriebene Handlauf mit Balken angebracht wurde, sondern nur Bretter bzw. teilweise überhaupt nichts. Seiner Meinung nach

muss sich sowohl die Firma als auch die Verwaltung an die Ausschreibung halten.

dass ein Nachtrag für den Sandsackverbau bisher nicht vorgelegt wurde. -

dass die Informationstafeln nicht in der ausgeschriebenen Größe ange- bracht worden sind.

dass während der Bauarbeiten der Bagger auf der Brücke gestanden ha- ben muss, weil auf seinem Bildmaterial Kratzspuren des Baggers auf der Brücke zu sehen sind. Laut Ausschreibung war Handarbeit angeordnet, um die Brücke nicht zu beschädigen. Die Firma hat sich dadurch erhebliche Kosten gespart.

dass das Verschließen der Leitungsgräben nicht mit Sandstein erfolgte, weil Teile der Leitungen einbetoniert waren. Seine Bilder zeigen freigelegte Rohre, die man durchaus mit Sandstein hätte verfüllen können.

Herr Kluge, T 30.55 antwortet, dass der Vorteil der Sandsacklösung bei ca. 8.000 € liegt. Die Firma hat daraufhin einen Nachtrag eingereicht, der zur Zeit noch geprüft wird. Es ist ein ganz normales Verfahren, dass die Firma während des Baubetriebes einen Sondervorschlag einreicht, der dann von der Verwaltung technisch geprüft wird. Daraufhin folgt eine Nachtragsvereinbarung.

Der Einsatz des Baggers ist nicht verboten gewesen. In der Ausschreibung war festgelegt, dass er nur bis zum Beginn des Scheitels der Brücke vorrücken darf. Er kann dann mit seinem Greifer in das Vorfeld der Brücke hinauflangen. Einmal kam es zu einem Verstoß. Der Bauleiter hat dies mit der Firma geregelt, dass dies nicht mehr vorkommt.

Bei der Öffnung der Brücke hat sich herausgestellt, dass die Qualität des Sandsteins sehr schlecht war. Daraufhin wurde gemeinsam mit dem Gutachter der Landesgewerbeanstalt und dem Denkmalschutz die Entscheidung getroffen, nicht mit Sandstein zu verfüllen, sondern die Gräben mit Folie auszulegen und mit Leichtbeton zu schließen. Diese einvernehmliche und sachgerechte Lösung konnte erst aufgrund der örtlichen Situation getroffen werden.

StR Baumann 34.40 fasst zusammen, dass die Sanierung einer Brücke kein Neubau ist und sich deswegen Änderungen und Nachträge, die ein technisch wirtschaftlich sinnvolleres Vorgehen erfordern, ergeben. Ein anderer Auftragnehmer hätte genau die gleichen Chancen gehabt.

StR Sendner 35.30 bemerkt, dass der Bagger eine maximale Reichweite von 7 m hat. Die Spannweite des Brückenbogens liegt bei 27 m, also die Hälfte davon 13,5 m. Der Bagger kann also nicht bis auf die Brückenmitte hinauf langen. Das Bildmaterial beweist jedoch, dass auf der Brückenmitte Kratzspuren des Baggers sind.

Er weist nochmals auf den fehlenden bzw. nur mit Brettern angebrachten Handlauf hin. Außerdem steht im Bericht nicht als Begründung, dass die Qualität des vorhandenen Sandsteins schlecht war, sondern dass Teile der vorhandenen Leitungen einbetoniert waren. Auf dem Bildmaterial ist eindeutig zu sehen, dass die Leitungen freigelegt sind. Es wurde somit nicht nach der Ausschreibung verfahren.

Herr BM 38.10 möchte wissen, ob das nicht zulässige Befahren des Baggers auf der Brücke eine erweiterte Garantieleistung erforderlich macht, da dies eine statisch unzulässige Beanspruchung ist und später zu Rissen oder Schäden auf der Brücke führen kann.

H. Kluge, T 39.50 bemerkt, dass nach seiner Erinnerung die Brücke immer ordentlich abgesichert war.

H. Völkl, BAV 40.35 erläutert zu dem scheinbaren Widerspruch zwischen der Ausschreibung und der tatsächlichen Ausführung folgendes: Die VOB/A behandelt den Zeitraum bis zur Vergabe und die VOB/B behandelt die Vertragsabwicklung selbst. In der VOB/A ist klar geregelt, dass jeder Bieter gleichbehandelt werden muss und nur die Preise und die ausgeschriebenen Leistungen berücksichtigt werden. In dem Augenblick, in dem eine Firma den Zuschlag erhält und der Ausschuss die Maßnahme beschlossen hat, greift die VOB/B. In der VOB/B ist klar geregelt, dass Änderungen des Bauentwurfs, anzuordnen durch den Auftraggeber, zulässig sind. Vorschläge darf der Auftragnehmer machen, aber dem Auftraggeber bleibt jederzeit das Recht vorbehalten, seine ausgeschriebenen Leistungen nach technischer und wirtschaftlicher Überprüfung, zu ändern. Es geht – nach Abschluss des Wettbewerbs - hierbei nur um die Vertrags- und Leistungserfüllung, die eben anders als ausgeschrieben, erbracht wird. Der Auftragnehmer muss die neue Leistung erfüllen, es steht ihm nur das Recht zu, einen neuen Preis zu vereinbaren.

StR Hamburger 43.20 ist der Meinung, dass es nicht in Ordnung ist, dass die Verwaltung entgegen der Ausschreibung und dem Beschluss im Ausschuss entscheidet, dass statt Sandstein nun doch mit Beton verfüllt wird. Vom Ausschuss wurde diese Alternative nicht beschlossen. Die Verwaltung sowie die Firma haben sich an den Beschluss und die Ausschreibung zu halten. Genauso verhält es sich mit dem Handlauf. Hier geht es um das Prinzip. Er möchte wissen wie hoch die Preisunterschiede sind zwischen dem Verfüllen mit Sandstein und dem Beton und wer diese Änderung beschließt.

Herr BM 46.12 antwortet, dass die Verwaltung dies beschließt.

StR Hamburger 46.14 ist der Meinung, dass der Ausschuss dies beschließen müsste, weil auch die Garantie übernommen werden muss. Er möchte wissen, ob es eine Absicherung dafür gibt, wenn im Nachhinein Schäden auftreten sollten, weil der Bagger gegen die Vorschrift verstoßen hat und auf die Brücke gefahren ist. Außerdem möchte er wissen,

 zwischen den erfolgten Baggerarbeiten und den vorgesehenen Handarbeiten auf der Brücke  zwischen der erfolgten Betonfüllung und der vorgesehenen Sandsteinfüllung

diese Nachträge sind.

StR Baumann 48.05 antwortet, dass diese Fragen nur nachträglich schriftlich beantwortet werden können. Zusammenfassend erläutert er: Es ist richtig, dass ein Beschluss aufgrund der Ausschreibung gefasst wird. Wenn bei einem Neubau einer Brücke Änderungen erfolgen sollen, gibt es eine Nachtragsdiskussion. Bei einer Sanierung kann man die Konsequenzen nur erahnen und in der Ausschreibung nur annähernd erfassen. Der Auftraggeber hat nach der VOB Teil B das Recht, bei Problemen zu reagieren und evtl. eine andere Leistung, als ausgeschrieben, vom Auftragnehmer zu verlangen. Diese Möglichkeit hätte jede andere Firma auch gehabt und es ist hier keine Chancengleichheit verletzt worden. Die Befürchtung, die hier laut wird, dass ein anderer vielleicht günstiger gewesen wäre, ist also nicht gegeben. Änderungsvorschläge können sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber gemacht werden. Es darf aber allein der Auftraggeber solche Vorschläge genehmigen. Das sind in der Regel die Nachträge, die über den Tisch des Baureferenten laufen. Den Ausschuss erreichen nur Nachträge, die nach den Vergaberichtlinien in Größenordnungen über 250.000,- € liegen. Aufgabe der Verwaltung ist dafür zu sorgen, dass die Baustelle ordnungsgemäß abläuft und diese eng genug überwacht wird. Hier wurde ordnungsgemäß vorgegangen. Bei den vorgelegten Fotos steht Aussage gegen Aussage und es müsste Klage erhoben werden. Dazu müsste der Bestand genau erhoben und fotografiert werden. Da der Ausschuss kein Gerichtsgremium ist, wäre er damit überfordert. Außerdem darf die Verantwortung des Bauleiters nicht soweit redelegiert werden, dass er wie am Beispiel "Handlauf", dies erst im Ausschuss genehmigen lassen muss. Dies würde zu einer vorübergehenden Stilllegung der Baustelle führen. Die Baustelle vor Ort muss in der Verantwortung des Bauleiters bleiben.

StR Sendner 53.00 meint, dass die Bilder eine andere Sachlage beweisen.

StR Baumann 53.05 ist der Meinung, dass eine Firma, die unterlegen ist, jederzeit das Recht hat, den offiziellen Weg vor die Vergabekammer und vor Gericht zu gehen. Er findet es unfair, mit solchen "Beweismethoden" zu arbeiten und eine Fraktion zu instrumentieren.

StR Höffkes 54.00 erwartet eine schriftliche Beantwortung der gestellten Fragen.

StR Baumann 54.05 sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

StR Höffkes 54.08 . StR Baumann 54.30 ist der Meinung, dass hier ein Vorwurf der nicht kontrollierten Baustelle herauszuhören ist und möchte, dass der Antrag deutlich formuliert wird.

StR Höffkes 54.50 antwortet, dass die Formulierung dem Antragsteller überlassen bleibt.

StR Wolff 55.00 ist der Meinung, dass dieser Ausschuss kein Bauüberwachungsausschuss ist. Der damals unterlegene Bieter soll hieb- und stichfeste Beweise vorlegen, wenn er glaubt, dass juristisch etwas nicht in Ordnung ist. Außerdem werden im Bau- und Vergabeausschuss keine Details über Bauabläufe, wie z.B. Größe des Handlaufs o.ä. beschlossen. Die Stadträte sind die Aufsichtsräte der Stadt und keine Bauleiter.

Herr BM 56.25 hält es für problematisch, wenn sich der Ausschuss in das Baustellengeschäft einmischen würde. Es wäre auch unmöglich, jede Lösungsmöglichkeit zu diskutieren.

Auflagen

TOP 6: 56.50

Niederschrift über die 42. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

vom 28.03.2006, öffentlicher Teil, ist einstimmig genehmigt.

Nürnberg, 25. April 2006 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther

Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger

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