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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss (28.03.2006)

Niederschrift öffentlich

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42. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 28.03.2006

- öffentlich -

Vorsitzender: i.V. Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann

Mitglieder: Stadtrat Fett Stadtrat Mägerlein i.V. StR Gruber Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch i.V. StR Dr. Beck Stadtrat Höffkes ab 15.10 Uhr Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadträtin Wojciechowski Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff Sonstige Teilnehmer: BAV Herr Paul BAV/3 Herr Grandeit H Herr Vinzl H Frau Waldmann H/DS Herr Schott T Herr Kluge T Herr Dehmer

Beginn der Sitzung: 15.00 Uhr Ende der Sitzung: 16.34 Uhr Schriftführerin: Wolfinger

Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 42. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 28.03.2006 – und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung ist wie folgt ergänzt:

zu TOP 1: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.03.2006

zu TOP 6: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.03.2006

TOP 1: 01.40

Rekonstruktion Pellerhaus-Innenhof

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 31.10.2005

Antrag der Stadtratsgruppe "Die Freien" vom 13.01.2006

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.03.2006

StR Sendner 01.45 beantragt die Verweisung des Tagesordnungspunktes in die Stadtratssitzung am 10.05.2006.

StR Wolff 02.15 möchte eine kurze Diskussion.

Herr BM 02.50 lässt über den Verweisungsantrag abstimmen.

Verweisungsbeschluss: (Beilage 1.12) - mit 1 Gegenstimme

beschlossen -

TOP 2: 03.00

Baudenkmale der Stadt Nürnberg

hier: Fortschreibung der Denkmalliste (Stand 15.10.2005)

StR Baumann 03.10 erläutert den Sachverhalt.

StR Sendner 07.10 möchte wissen, weshalb nur 5 von 7 Eigentümern für die Neueinträge der Gebäude angeschrieben wurden. Außerdem möchte er abwarten, bis alle Eigentümer schriftlich geantwortet haben und die Antworten einsehen. Mit der Löschung der Eibacher Hauptstraße 58 aus der Denkmalliste ist er nicht einverstanden, da seiner Ansicht nach das Gebäude noch erhaltenswert ist, im Gegensatz zum Gebäude "Schwarzer Adler" in der Eibacher Hauptstraße. Er bittet um Erläuterung.

StR Baumann 09.20 antwortet, dass die Eigentümer, die von Eintragungen betroffen waren angeschrieben wurden, nicht aber die von Löschungen. Bei den 7 Objekten, die in die Denkmalliste eingetragen wurden, handelt es sich nur um 5 Eigentümer.

H. Schott, H 10.30 erläutert, dass für die Eintragung in die Denkmalliste bei der Eibacher Hauptstraße 58 das Landesamt für Denkmalpflege zuständig ist. Eine Begehung wegen eines Abbruchbegehrens ergab, dass in den 60er Jahren schwere Eingriffe vorgenommen wurden, die dazu führten, das Objekt aus dem Denkmalschutz herauszunehmen. Bei dem Gebäude "Schwarzer Adler" sind die Eingriffe nicht so schwerwiegend und das Objekt erfüllt noch die Kriterien lt. dem Landesamt für Denkmalpflege. Im Allgemeinen sind dies alles Einzelfallentscheidungen.

StR Sender 12.30 ist der Meinung, dass in den Innenräumen beim Gebäude "Schwarzer Adler" nicht mehr viel erhaltenswert ist und bittet die Verwaltung gegen die Erhaltung etwas zu unternehmen.

StR Wolff 13.20 möchte wissen, ob die drastischen finanziellen Kürzungen der bayerischen staatlichen Denkmalschutzmittel eine wesentliche Rolle für den Einfluss der Stadt Nürnberg bei den denkmalgeschützten Gebäuden spielt, da der bisherige Einfluss der Stadt auch sehr gering war.

StR Baumann 15.20 antwortet, dass die Kürzungen nur mittelbar eine Rolle spielen.

H. Schott, H 16.00 antwortet zum Gebäude "Schwarzer Adler" dass das Landesamt für Denkmalpflege schon große Zugeständnisse gemacht hat, es aber trotzdem nicht möglich war, das Gebäude aus dem Denkmalschutz herauszunehmen.

Herr BM 16.45

Beschluss: (Beilage 2.6) - einstimmig -

TOP 3: 17.00

Einbau von Lüftungsanlagen bei städtischen Bauvorhaben

hier: Vorläufiges Vorgehen

StR Baumann 17.10 erläutert den Sachverhalt.

StR Sendner 19.50 ist der Meinung, dass die Dämmung der Gebäude übertrieben wurde. Er findet, dass zwischen Energieeinsparung und Lüftung ein Kompromiss gefunden werden muss und bittet um nähere Erläuterung. Ebenso möchte er eine detaillierte Ausführung darüber, wie der in der Vorlage erwähnte Lüftungsnachweis in der Praxis zu erbringen ist.

H. BM 20.40 antwortet, dass eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung günstiger ist, als eine Anlage, die mit einer ausreichenden Fensterlüftung betrieben wird. Eine entsprechende technische Ausrüstung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in öffentlich genutzten Gebäuden wird der vorgeschriebenen Lüftungsmenge nach DIN gerecht. Bei einer Fensterlüftung müsste dem Betreiber ein Lüftungsmanagement aufgetragen werden, um für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.

H. Vinzl, H 22.10 antwortet, dass bei der Dämmung eines Gebäudes nur die Energiesparverordnung eingehalten wird. Diese fordert eine bestimmte Dämmung und eine gewisse Luftdichtigkeit des Gebäudes. Des weiteren erläutert er das richtige Lüftungsverhalten bei verschiedenen Bauweisen.

StR Hamburger 26.15 möchte wissen, weshalb bei den vorgenannten bekannten Raumluftproblemen beim Bau des Raumzellengebäudes Martin-Behaim-Gymnasium nicht schon vorgesorgt wurde. Dann hätte eine Nachrüstung vermieden werden können.

StRin Grützner-Kanis 28.30 möchte wissen, wie lange die Phase des Auslüftens der Schadstoffe bis zum Bezug der Gebäude dauert und wer konkret den Lüftungsnachweis führen sollte.

H. Vinzl, H 29.10 antwortet, dass beim Martin-Behaim-Gymnasium von den Firmen noch einiges nachgebessert wurde und die Lüftungsphase deshalb zu kurz war. Außerdem hat die warme Außentemperatur die Schadstoffausgasung zusätzlich gefördert. Für die Zukunft heißt das, den Zeitplan so konsequent einzuhalten, dass noch 2 – 3 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme ausgelüftet werden kann, so dass die Schulgebäude zum Bezug schadstofffrei sind.

Herr BM 32.25 ergänzt, dass beim Martin-Behaim-Gymnasium die Baustoffe einzeln jeweils die Schadstoffverordnung erfüllt haben, aber in der Summe sich eine Ausgasung ergab, die über den Höchstwerten lag. Weiter führt er aus, dass das Lüftungsmanagement vom Hochbauamt angeordnet wird. Ebenfalls muss dem jeweiligen Nutzer ein Lüftungsmanagement auferlegt werden, damit durch eine ausreichende Lüftung der CO2-Gehalt innerhalb der Grenzwerte bleibt.

Beschluss: (Beilage 3.1) - einstimmig -

TOP 4: 33.50

Melanchthon-Gymnasium, Sulzbacher Straße 32, Schaffung von Räu-

men für die ganztägige Betreuung

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 33.55 erläutert den Sachverhalt.

StR Gradl 35.45 möchte wissen, weshalb der von der Verwaltung ursprünglich höher angesetzte Zuwendungssatz von der Regierung von Mittelfranken so stark reduziert wurde. Außerdem bitter er um eine Erklärung zu dem Eigenmittelanteil in Höhe von ca. 35 %. Seiner Meinung nach werden in den Schulen zu viele Dinge investiert, die nicht förderfähig sind. Dies gilt für das Melanchthon-Gymnasium und auch für den nachfolgenden Tagesordnungspunkt 5, die Wirtschaftsschule B 12 in der Nunnenbeckstraße.

H. Vinzl, H 37.45 antwortet, dass die Reg. v. Mfr. 0,35 m² Fläche pro Schüler angesetzt und daraus den Förderbetrag errechnet hat. Das pädagogische Konzept des Referates IV ergibt aber eine größere Fläche. Daher die große Differenz zwischen der von der Verwaltung angesetzten Zuwendung und der tatsächlichen Zuwendung der Reg. v. Mfr. Um den städtischen Anteil zu reduzieren wurde deshalb beschlossen, dass momentan die Technik des Aufzuges nicht eingebaut wird, die Vorbereitung dazu (Aufzugschacht) muss aber jetzt schon erfolgen, da es Ziel und Pflicht ist, das Schulgebäude behindertengerecht zu erschließen.

Herr BM 40.45

StR Wolff 40.55 bemängelt, dass durch den Nichteinbau des Aufzuges das Gebäude nicht behindertengerecht ist, obwohl die Kosten überschritten werden. Er möchte wissen, wie hoch die eingesparten Kosten für den Aufzug sind.

StR Hamburger 42.10 ist ebenfalls der Meinung, dass keine Schule gebaut werden kann, die behinderte Kinder nicht besuchen können. Es muss mit dem Schulreferat abgestimmt werden, was anstelle des Aufzuges eingespart werden kann. Er beantragt eine gemeinsame Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses und des Schulausschusses oder eine Verweisung in den Stadtrat.

StR Sendner 44.40 ist derselben Meinung wie StR Hamburger und beantragt ebenfalls eine Vertagung in eine gemeinsame Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses und des Schulausschusses oder eine Behandlung im Stadtrat.

StR Fett 45.20 ist der Meinung, dass der Schulausschuss hinsichtlich Raumgröße und Funktionalität nach den Vorschlägen der Verwaltung beschließt und nicht bezüglich der Kosten und Finanzierung.

StRin Grützner-Kanis 46.20 schließt sich den Argumenten an und stellt die Frage, ob eine Diskussion in einer gemeinsamen Sitzung sich nur auf diese Schule beziehen soll oder auf alle Projekte, die noch offen sind.

StR Gradl 47.20 schlägt eine Vertagung in den Stadtrat mit der Auflage vor, die Ausstattung oder das Programm so weit zu reduzieren, um den Aufzug zu finanzieren.

StR Hamburger 48.25 geht davon aus, dass die Regierung v. Mfr. eine Förderung im Sinne eines korrekten Schulablaufes genehmigt und nicht zusätzliche Wünsche des Referates IV. Es müsste für eine Debatte im Stadtrat eine Aufstellung erfolgen, was die Regierung von Mittelfranken fördert und was vom Referat IV zusätzlich verlangt wird und nicht für eine normale Nutzung unbedingt notwendig ist.

H. Vinzl, H 51.50 antwortet, dass momentan kein Bedarf für einen behindertengerechten Ausbau vorhanden ist und deshalb durch IZBB nicht gefördert wird. Sollte später ein Bedarf für eine(n) behinderte(n) Schüler/in angemeldet werden, dann wird die Nachrüstung für den Einbau eines Aufzuges durch IZBB gefördert. Die reine technische Ausführung für einen Aufzug würde ca. 67.000,- EUR kosten. Außerdem erläutert er, dass bei sämtlichen Projekten die Toiletten von der Regierung nicht bezuschusst werden, obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Das ist bei allen Kommunen und Städten so. Es gibt Überlegungen vom Bayerischen Städtetag deshalb gegen die Staatsregierung zu klagen.

StR Hamburger 54.20

H. Vinzl, H 54.55

Herr BM 55.00 ergänzt, dass hier bereits von den Städten und Kommunen Diskussionen geführt werden, die Bezuschussung zu verbessern. Vom Freistaat wurde hier eine Kappungsgrenze festgelegt.

Herr Vinzl, H 55.50 erläutert weiterhin, dass, um den geplanten Anteil an Fördermitteln zu erreichen, die Fläche von 100 m² - entsprichte einem Stockwerk - reduziert werden müsste, d.h. dass das ganze pädagogische Konzept verändert werden müsste. Hier ist das Referat IV gefragt, ob dies machbar ist. Beim nächsten Tagesordnungspunkt 5 – Nunnenbeckschule – zeigt sich, dass ein Teil der Räume im Bestand untergebracht wird. Dafür gibt es keine Zuschüsse von der Regierung, weil alles was bereits im Bestand ist, nicht förderungsfähig ist. Die Oberbürgermeister der Städte stellen Überlegungen an, wie das Problem zu lösen ist.

Herr BM 57.05 erläutert, dass das Rechtsamt von den Problemen unterrichtet wurde und geraten hat, momentan nicht zu klagen.

StR Fett 57.20 beantragt eine gemeinsame Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses und des Schulausschusses für die beiden Tagesordnungspunkte 4 und 5 .

StR Sendner 59.00 ist der Meinung, dass eine Gegenüberstellung der beiden Tagesordnungspunkte 4 und 5 gemacht werden muss und beantragt ebenfalls eine gemeinsame Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses und des Schulausschusses.

StRin Soldner 59.05 ist der Meinung, dass es nicht nachvollziehbar ist, nach welchen Kriterien bei den beiden Schulen in Bezug auf den Fördersatz entschieden wird und ist der Meinung, dass deswegen heute auch kein Beschluss gefasst werden kann.

StR Hamburger 01.00.00 ist nicht damit einverstanden, dass die Toiletten in Schulgebäuden von der Regierung nicht bezuschusst werden.

StR Wolff 01.02.00 möchte wissen, ob durch die Vertagung in eine gemeinsame Sitzung zeitliche Probleme entstehen würden, die Projekte rechtzeitig fertig stellen zu können. Der Einbau des Aufzuges muss seiner Meinung nach mit beschlossen werden.

Herr BM 01.03.05

H. Vinzl, H 01.03.10 antwortet, dass es keine terminlichen Probleme gibt. Er weist ergänzend darauf hin, dass bei keiner der bisherigen IZBB-Maßnahmen die Toiletten gefördert wurden.

Herr BM 01.05.00

Vertagungsbeschluss: (Beilage 4.5) - einstimmig -

TOP 5: 01.05.00

Wirtschaftsschule B 12, Nunnenbeckstraße 40, Schaffung von Räumen

für die ganztägige Betreuung

hier: Direkter Objektplan

Vertagungsbeschluss: (Beilage 5.5) - einstimmig -

TOP 6: 01.05.20

Überprüfung der Tragwerke in öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt

Nürnberg

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.03.2006

StR Gruber 01.05.30 begründet den Antrag seiner Fraktion.

StR Baumann 01.06.45 erläutert den Sachverhalt.

StR Gruber 01.15.50 möchte nähere Einzelheiten zu der Schule in Altenfurt wissen, in der 2 Klassenzimmer wegen Schneelast auf dem Dach gesperrt wurden und über die Schule in der Zugspitzstraße, an der inzwischen Dachsanierungen vorgenommen werden, weil die Decke durchfeuchtet ist. Er bittet darum, diese Fragen in einem der nächsten Bau- und Vergabeausschüsse schriftlich zu beantworten.

StR Sendner 01.19.05 seiner Meinung nach ist das P&R-Parkhaus in Röthenbach aufgrund der in der Vorlage erwähnten starken Schäden nicht mehr sicher. Er stellt den Prüfungsauftrag zu untersuchen, ob es wirklich sinnvoll ist, das Parkhaus zu sanieren oder ob es nicht gleich abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden sollte.

StR Baumann 01.20.50 sagt zu den Fragen von StR Gruber eine schriftliche Beantwortung zu. Zum Parkhaus in Röthenbach antwortet er, dass es mit den eingesetzten Schwerlaststützen als sicher zu bezeichnen ist. Die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung ist vom Tiefbauamt geprüft worden. Es ist Aufgabe des Sachverständigen, die Art der Sanierung vorzuschlagen. Nach der Berichterstattung des Sachverständigen, werden entsprechende Maßnahmen konzipiert.

StR Sendner 01.23.55 möchte wissen, ob bei einer Sanierung des Parkhauses in Röthenbach gleichzeitig geplant ist, die beiden zusätzlichen Parkdecks aufzustocken.

StR Baumann 01.24.25 antwortet, dass erst mal die Sanierung des Parkhauses im jetzigen Zustand im Vordergrund steht. Für den Wunsch der Aufstockung des Parkhauses gibt es entsprechende Grundsatzbeschlüsse. Die Beschlusslage ist die Auftragslage der Untersuchung.

H. Vinzl, H 01.24.50 erläutert nochmals zu den Fragen von StR Gruber, dass die Dächer der beiden o.g. Schulen nicht durch die Schneelast gefährdet waren, sondern durch Regenwasser, das durch die Dächer gesickert ist. Die abgehängten Decken haben sich dann mit Wasser vollgesaugt. Dadurch entststand die Gefahr, dass in den Innenräumen die Deckenplatten herunterfallen. Deshalb wurden die Klassenzimmer gesperrt. Es waren keine statischen Probleme durch Schneelast.

Herr BM 01.29.10

TOP 7: 01.19.15

Instandsetzung und Abdichtung der Brückentafel, Erneuerung der Kap-

pen und Entwässerungsleitungen der Theodor-Heuss-Brücke

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 01.29.25 erläutert den Sachverhalt.

Herr BM 01.30.40

Beschluss: (Beilage 7.2) - einstimmig -

TOP 8: 01.30.50

Änderung von Stadtrecht

hier: Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung

eines Straßenausbaubeitrages (StraßenausbaubeitragsS – ABS)

StR Baumann 01.30.55 erläutert den Sachverhalt.

Herr BM 01 31.05

Gutachten: (Beilage 8.2) - einstimmig -

TOP 9: 01.31.10

Änderung von Stadtrecht

hier: Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung

des Erschließungsbeitrages (ErschließungsbeitragsS – EBS)

Gutachten: (Beilage 9.3) - einstimmig -

Auflage

TOP 10: 01.31.20

Niederschrift über die 41. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

vom 21.02.2006, öffentlicher Teil, ist einstimmig genehmigt.

Nürnberg, 28.03.2006 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther

Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger

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