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← Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (19.12.2005)

Niederschrift öffentlich

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Niederschrift

über die

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19. Dezember 2005

im Großen Sitzungssaal, Rathaus Fünferplatz 2, 2. Stock

- öffentlich -

Vorsitzender: Herr StR Seel

Anwesende Mitglieder: Herr StR Brehm

Frau StRin Rauch

Frau StRin Grützner-Kanis

Herr StR Ziegler

Sonstige Teilnehmer: Herr Stadtkämmerer Köhler

Herr Palme, Rpr

Schriftführerin: Frau Lang

Beginn: 9:04 Uhr

Ende: 9:36 Uhr

Herr StR Seel eröffnet die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und begrüßt die Teilnehmer. Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht eingeladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.

1. Prüfung und Empfehlung der Feststellung/Entlastung

 Jahresrechnungen der Stadt und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Stiftun-

gen

 Jahresabschluss des Sondervermögens Klinikum  Jahresabschluss des Regiebetriebes "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Herpersdorf"

 Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe

"Stadtentwässerungsbetrieb"

"Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg"

"NürnbergStift"

"Franken-Stadion Nürnberg"

für das Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2004

Herr Palme: 00:00:30

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

der Ihnen vorliegende „Sachverständigenbericht 2005“ des Rechnungsprüfungsamtes dient der Beurteilung der städtischen Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2004.

Gleichzeitig gibt er einen Überblick über die Prüfungstätigkeit des Rpr im abgelaufenen Jahr. Abschlusstag des Berichtes ist der 16.11.2005.

Wie alle Jahre möchte ich mich an dieser Stelle auf einige Schwerpunkte beschränken und im übrigen auf den umfangreichen Bericht verweisen.

Zur Jahresrechnung 2004 der Stadt Nürnberg

 Nach den Etatberatungen für 2006 – dem zweiten Haushalt nach kaufmännischen Grundsätzen – ein ganz kurzer Rückblick auf 2004:

Zehn Haushaltsjahre in Folge mit teilweise erschreckenden Defiziten: 2004 fast 43 Mio. €.

nanzlage – aufgrund massiv erhöhter Ausgaben für Sozialhilfe und Jugendhilfe bei gleichzeitig erfreulich gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen

kenden Verkauf von WBG-Anteilen, Rücklagenentnahmen und gestiegener Zuweisungen für Investitionen.

 Die Verschuldung allein im Kernhaushalt der Stadt hat sich von 910 Mio. € auf besorgniserregende 936 Mio. € erhöht. Nach der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung soll sie sich im Jahre 2009 gar auf 1,2 Mrd. € belaufen.

 Wie fast alle Kommunen in Deutschland befindet sich auch die Stadt Nürnberg weiterhin in einer sehr angespannten Finanzlage und wartet immer noch auf eine wirkungsvolle Gemeindefinanzreform zur Erreichung einer stabilen Haushaltslage.

 Dabei ist aber auch die Stadt Nürnberg selbst zwingend gefordert, im Sinne einer Generationengerechtigkeit Einnahmen und Ausgaben künftig ins Gleichgewicht zu bringen und wann immer möglich, die erdrückende Last der Schulden zu mindern.

Zu den Einzelfällen aus dem Verwaltungsbereich

Zwei Beispiele aus der Verwaltungsprüfung sollen aufzeigen, dass bei allem Vorrang der Prüfung der Wirtschaftlichkeit die der Recht- und Ordnungsmäßigkeit nicht vernachlässigt werden darf:

 Die beim Ordnungsamt fälschlicherweise eingestellte Gebührenerhebung für die Prüfung von Führerscheinanträgen verursachte in der Zeit von Oktober 2000 bis April 2005 einen Ausfall von ca. 175.000 €, der als Eigenschaden bei der Kassenversicherung geltend gemacht wurde. Eine Regulierung steht z.Zt. leider noch aus; sie ist im Frühjahr 2006 zu erwarten. Das Ergebnis werden wir im nächsten Sachverständigenbericht mitteilen.

Eine zukünftige Einnahmeverbesserung von jährlich ca. 40.000 € ist durch die Prüfung jedoch gesichert worden.

 Die bei der Musikschule im Verhältnis zu den geprüften Verwaltungsvorgängen doch ausgesprochen zahlreichen Feststellungen im Bereich Haushalts- und Kassenführung können nicht – wie von dort dargelegt – mit reduzierten Arbeitszeiten bzw. schulisch bedingten Abwesenheiten von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern erklärt werden. Von solchen Einschränkungen sind auch andere städtische Einrichtungen betroffen, die solche Engpässe durch aufsichtliche und organisatorische Maßnahmen entsprechend auffangen.

Nachdem die künftige ordnungsgemäße Haushaltsführung zugesichert wurde, bleibt es einer ggf. zeitnahen erneuten Untersuchung vorbehalten, dies zu kontrollieren.

Im Bereich der Prüfungen mit dem Schwerpunkt Wirtschaftlichkeit sollen die Prüfungen beim Bildungszentrum und bei der Bestattungsanstalt angesprochen werden.

Zur Verbesserung des betriebswirtschaftlichen Gesamtergebnisses von BZ kam Rpr auf Basis verschiedener Untersuchungen u.a. zum Ergebnis, dass bei den in der Prüfung festgestellten Kursen mit sinkenden bzw. bereits ungünstigen Kostendeckungsgraden Gebührenerhöhungen oder Angebotsanpassungen erforderlich sind, interkommunale Vergleiche Potenziale zur generellen Erhöhung der Kursgebühren aufzeigen und ebenfalls interkommunale Kennzahlen zudem Handlungsbedarf auf der Ausgabenseite erkennen lassen. BZ sagte zu, die vielfältigen Anregungen aus der Prüfung in das angesichts einer hohen Plafondüberschreitung (Ende 2004 immerhin rd. 1 Mio. €) notwendige Konsolidierungskonzept aufzunehmen, das nunmehr von OrgA in Abstimmung mit BZ erarbeitet wird und Anfang nächsten Jahres dem Personal- und Organisationsausschuss vorgelegt werden soll.

Angesichts Ende 2004 aufgelaufener Verluste von rd. 6,5 Mio. € bei der sich über Gebühren zu finanzierenden Bestattungsanstalt und einer Ende 2003 zwar erfolgten, aber jetzt deutlich erkennbar zu gering ausgefallenen Erhöhung der Bestattungs- und Friedhofsgebühren haben wir in unserer Prüfung Anfang diesen Jahres die relevante Ursachen für die Entwicklung der Fehlbeträge analysiert und auf erforderliche Gegenmaßnahmen bei der Einnahmen- und Ausgabenseite hingewiesen. Im Rahmen der Prüfung ist von Rpr nochmals verdeutlicht worden (wie schon im Vorfeld der Gebührenerhöhung 2003), dass die Bestattungs- und Friedhofsgebühren im Durchschnitt zum Teil wesentlich niedriger liegen als in anderen Städten. Die neue BstA-

Leitung hat in der Beantwortung unseres Prüfungsberichts das erforderliche Sanierungskonzept in seinen Grundzügen dargestellt. Neben den notwendigen Gebührenerhöhungen (die der Stadtrat letzte Woche beschlossen hat) ist darin ein weiterer Schwerpunkt die von Rpr geforderte Ausgabenüberprüfung und –senkung. Die Vorgehensweise bei der für eine dauerhafte Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Bestattungsanstalt mittlerweile von OrgA ebenfalls in Angriff genommenen Organisationsuntersuchung ist dem Personal- und Organisationsausschuss am 13. Dezember vorgestellt worden.

Rpr wird die weitere finanzielle Entwicklung beim Bildungszentrum und der Bestattungsanstalt gezielt verfolgen.

Dass die Umsetzung von Hartz IV auch Änderungen und Anpassungsschwierigkeiten bei der Bearbeitung der bei der Stadt verbliebenen Sozialhilfe und bei einzelnen Leistungsgewährungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit sich bringen, zeigten die Prüfungen und ihre Ergebnisse innerhalb der Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt und innerhalb der Kostenübernahmen der Gebühren von Kindertagesstätten im Falle von unterstützungsbedürftigen Eltern beim Jugendamt. Zur Prüfung im Bereich Hartz IV selbst: Nach dem Muster einer kürzlich in Köln abgeschlossenen bundesweiten Pilotprüfung bei der dortigen ARGE plant Rpr im nächsten Jahr eine ähnlich gelagerte Prüfung in der Nürnberger ARGE. Wie in Köln soll die Prüfung in Nürnberg durch Rpr gemeinsam mit der Innenrevision der Agentur für Arbeit durchgeführt werden.

Zur Prüfung der Informations- und Kommunikationstechnik

Neben der umfangreichen Untersuchung der Datenübernahme aus Vorverfahren (Fachanwendungen) in das Produktivsystem des Neuen Rechnungswesen Nürnberg stand auch in diesem Berichtsjahr die projektbegleitende Prüfung und Beratung im Vordergrund.

Besonders ist wiederum auf das gesamtstädtische Projekt „IT-Konsolidierung“ hinzuweisen. Hier war das Rechnungsprüfungsamt auch in Phase 2 – vom November 2004 bis November 2005 – vertreten und in den Querschnittsprojekten „IT-Sicherheit“ und „IT-Beschaffung“ federführend.

Mit den nunmehr im Projekt erarbeiteten Ergebnissen, die ja auch im POA am 13.12.2005 bestätigt wurden, sind für die Stadt Nürnberg die geplanten nachhaltigen Einsparungen erzielbar. Erste Maßnahmen – wie die kostengünstigere Beschaffung von Arbeitsplatzcomputern und die Serverkonsolidierung – konnten bereits während der Projektlaufzeit auf den Weg gebracht werden.

Mit der begonnenen Umsetzungsplanung werden die weiteren Schritte für die verantwortlichen Linienfunktionen in der Stadtverwaltung vorgegeben.

Zu den Jahresrechnungen 2004 der rechtsfähigen Stiftungen

Nur zwei kurze Anmerkungen:

 Der erfreuliche Trend der Vorjahre zu verstärktem Bürgerengagement hält an – in 2004 wurden zwei neue rechtsfähige Stiftungen errichtet.

 Bei den durch das Rechnungsprüfungsamt durchgeführten Prüfungen mussten – wie auch bei der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband – keine Feststellungen getroffen werden. Ausnahme: Die im IuK-Bereich aufgezeigten Sicherheitsmängel im Zuschuss- und Stipendienprogramm der Stiftungsverwaltung - sie werden durch die Einführung eines Nachfolgeverfahrens zum 01.01.2006 behoben.

Zur Technischen Rechnungsprüfung

Aufgrund der massiven Kritik des Rechnungsprüfungsausschusses Ende 2003 über die immer wiederkehrenden, grundsätzlichen Feststellungen bei den Baudienststellen wurde die Behebung der Ursachen in den betroffenen Dienststellen seit 2004 angegangen. Auf die Berichte zu den beiden Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2004, in denen die Entwicklungen bei den beanstandeten Themenbereichen und die zugesagten Maßnahmen ausführlich dargestellt wurden, darf verwiesen werden.

Der vorliegende Sachverständigenbericht 2005 gibt Einblick in das Prüfungsjahr 2004. Naturgemäß konnten die vorstehend angesprochenen Verbesserungen erst eingeschränkt zum Tragen kommen. Dargestellt werden ausschließlich besondere Prüfungsfeststellungen, die zumeist mit größeren finanziellen Auswirkungen verbunden waren. Die Risikoorientierung der örtlichen Technischen Prüfung besteht – im Gegensatz zur überörtlichen Finanzkontrolle, die sich ausschließlich auf die technische Prüfung abgerechneter Bauausgaben konzentriert – auf dem Vermeiden überhöhter Ausgaben bereits im Vorfeld der Baumaßnahmen.

Diese Ausrichtung der Prüfung fand 2005 im Bericht der überörtlichen Bauprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband Bestätigung. Der Bericht wurde in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 20.09.2005 behandelt. Das Urteil über die stichprobenweise Prüfung von Bauausgaben abgerechneter Projekte im Zeitraum von drei Jahren ergab insgesamt ein positives Bild zur Abwicklung der Baumaßnahmen durch die Stadt Nürnberg. Dies wurde ausdrücklich auch mit auf die zeitnahe Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes und dessen Mobile Prüfungen zurückgeführt. Umso bedauerlicher ist es, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine der beiden Stellen bereits mit einem Teil-kw-Vermerk versehen werden musste.

2004 waren Vorgänge städtischer Maßnahmen im Gesamtvolumen von rund 166,6 Mio. € gegenüber 122,2 Mio. € im Vorjahr - zu prüfen. In Auftragsprüfung für die Flughafen Nürnberg GmbH wurden Vergaben und Bauabrechnungen in Höhe von knapp 13,9 Mio. € vor Genehmigung bzw. Auszahlung begutachtet.

Finanzielle Prüfungserfolge konnten in Höhe von insgesamt 2,55 Mio. € erreicht werden. Dies bedeutet gegenüber dem letzten Jahr eine nochmalige Steigerung um ca. ½ Mio. €. Damit hat allein schon die Technische Rechnungsprüfung wiederum den gesamten Zuschussbedarf des Rpr abgedeckt.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Höhe von Minderungen oder Einsparungen allein nicht den Erfolg der Prüfungstätigkeit ausmacht. Vielmehr leisten verfahrensverbessernde Anstöße aus Prüfungsfeststellungen nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, sondern schließen auch dauerhaft Schwachstellen, bei denen in der Vergangenheit finanzielle Erfolge mit der Prüfung zu erzielen waren.

Zu den Auftrags- und Sonderprüfungen

Im Prüfungszeitraum haben wir bei fünf verschiedenen Institutionen Prüfungen durchgeführt. Die hierbei geprüften Jahresrechnungen bzw. Jahresabschlüsse zeigten eine jeweils vorschriftsgemäße Rechnungslegung. Die darüber hinaus durchgeführte technische Auftragsprüfung bei der Flughafen Nürnberg GmbH wurde bereits erwähnt.

Zum Klinikum

Die wie im Vorjahr beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Jahresabschlüsse 2004 des Klinikums uneingeschränkt bestätigt. Dies schließt das Sondervermögen Klinikum ein, welches die von der Stadt an das Klinikum verpachteten Grundstücke und Gebäude des Nord- und Südklinikums beinhaltet.

Bei der Umsetzung unserer satzungsgemäßen Prüfungsrechte wurde wieder sichergestellt, dass keine Doppel- bzw. Mehrfachprüfungen stattfinden. Die Ergebnisse unserer Schwerpunktprüfungen im Klinikum sind im Sachverständigenbericht ab der Seite 102 wiedergegeben, vorangestellt ist dem wie gewohnt unsere Kurzanalyse der Jahresabschlüsse 2004 des Klinikums.

Das Klinikum hat trotz der restriktiven Finanzierung durch die Krankenkassen und des zunehmend intensiver werdenden Wettbewerbs auf dem Gesundheitsmarkt im Wirtschaftsjahr 2004 erneut ein gutes Ergebnis erzielt und konnte dabei sogar die Risikovorsorge, d. h. die Rückstellungen, nochmals kräftig ausbauen. Aufgrund der sog. Konvergenzphase, bei der die entsprechenden Teil-Budgets vor allem der großen Krankenhäuser im Zusammenhang mit der Umstellung auf die DRG-Fallpauschalen in den nächsten Jahren schrittweise, aber insgesamt spürbar abgeschmolzen werden sollen, wird im bis 2009 reichenden Finanzplan des Klinikums allerdings von zunehmend ansteigenden Bilanzverlusten ausgegangen. Die vom Klinikum bei gleichbleibend hoher Versorgungsqualität noch als realisierbar eingeplanten Konsolidierungen reichen insoweit nicht aus, um die anteiligen Erlösrückgänge zu kompensieren. Zu Recht wird daher vom Klinikum in Übereinstimmung mit den anderen deutschen Großkrankenhäusern eine leistungsgerechte finanzielle Nachbesserung der bisherigen gesetzlichen Vorgaben für die Häuser der Maximalversorgung gefordert.

Zurück zum Sondervermögen Klinikum: Feststellung und Entlastung zu diesem Jahresabschluss obliegen dem Stadtrat. Im Gutachtensvorschlag, der dem Rechnungsprüfungsausschuss heute vorliegt, wird beides zum Jahresabschluss 2004 empfohlen.

Zu den Eigenbetrieben

Aufgrund einer kommunalrechtlichen Sonderregelung wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebes NürnbergStift von Rpr geprüft. Dabei konnte NüSt wiederum die vorschriftsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses 2004 bestätigt werden. Der seit 1999 bestehende Eigenbetrieb kam mit einem leichten Überschuss erstmals aus dem Verlustbereich. Im Finanzplan des Eigenbetriebes wird auch für die nächsten Jahre von keinem Verlust mehr ausgegangen.

Bei den Eigenbetrieben Stadtentwässerungsbetrieb, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb sowie Franken-Stadion Nürnberg ist nach Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht vom beauftragten Wirtschaftsprüfer jeweils der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden. Sowohl beim Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb als auch beim Franken-Stadion hat der Abschlussprüfer aufgrund der defizitären Ergebnisse 2004 und aufgelaufener Verlustvorträge jedoch eine Verbesserung der Ertragslage gefordert. Bei ASN greifen bereits die Konsolidierungsmaßnahmen aus Gebührenerhöhung und Kostensenkungen, für 2005 wird von einem Überschuss von 2,3 Mio. € ausgegangen. Auch in den kommenden Jahren sind entsprechende Gewinne zur Abdeckung der Verlustvorträge geplant. Beim Franken-Stadion erwartet die Werkleitung durch die Verpachtung an die Betreibergesellschaft, erfolgt zur Mitte dieses Jahres, eine Verbesserung der Ertragslage, die naturgemäß von der zukünftigen Ligazugehörigkeit des 1. FCN stark abhängig ist.

Der zum Jahresanfang 2004 neu gegründete Eigenbetrieb NürnbergBad konnte zwar mittlerweile eine überprüfte Eröffnungsbilanz zur anschließenden Begutachtung im Werkausschuss und Beschlussfassung im Stadtrat vorlegen, doch steht der Jahresabschluss für 2004 noch aus. Nach Rücksprache mit dem Eigenbetrieb und dem beauftragten Abschlussprüfer BKPV

kann die Prüfung im Februar 2006 beginnen. Nach Vorliegen des Testats für den Jahresabschluss 2004 muss die Begutachtung durch den Werkausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss nachgeholt werden.

Bezogen auf das teilweise nach dem Eigenbetriebsrecht geführte Sondervermögen „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Herpersdorf“ ist von dem zuständigen Regiebetrieb bei Stpl diesmal der Jahresabschluss 2004 fristgerecht vorgelegt worden, nachdem es bei den Vorjahresabschlüssen noch Verzögerungen gab. Der mit einem positiven Ergebnis versehene Jahresabschluss 2004 ist vom beauftragten Abschlussprüfer uneingeschränkt bestätigt worden.

Neben den jährlich von Rpr durchzuführenden Kassenprüfungen in den Eigenbetrieben und beim Regiebetrieb „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Herpersdorf“ hat Rpr insbesondere im technischen und Vergabebereich, und zwar vor allem bei StEB und im Franken-Stadion, geprüft sowie eine Querschnittsprüfung bei ASN, StEB und NüSt zu den Verwaltungskosten durchgeführt.

Die erforderliche Begutachtung der vorliegenden Jahresabschlüsse 2004 durch den jeweiligen Werkausschuss bzw. durch den Stadtplanungsausschuss ist erfolgt, so dass dem Rechnungsprüfungsausschuss in den vorliegenden Gutachten empfohlen wird, die Feststellung und Entlastung zu begutachten.

Nun noch ein Wort ...

Zur Umstellung des städtischen Rechnungswesens auf die kaufmännische Buchführung

Mit dem vorliegenden Sachverständigenbericht wird die letzte kamerale Jahresrechnung der Stadt Nürnberg behandelt.

Zur Ausgangslage und zur Frage, wie sich das Rechnungsprüfungsamt auf die neuen Anforderungen und Herausforderungen eingestellt hat, darf ich auf Ziff. 0.6 des Sachverständigenberichtes verweisen. Dort ist auch ausgeführt, dass Rpr in der gegenwärtigen Umbruchphase bei der Prüfung der Doppik zunächst noch auf externe Unterstützung angewiesen ist, so wie auch das Projekt Neues Rechnungswesen externe Beratung in Anspruch genommen hat.

Dies gilt aktuell für die von der Stadt mit Stichtag 01.01.2005 zu erstellende Eröffnungsbilanz.

Aufgrund der Größenordnung und Komplexität sowie der besonderen Bedeutung der Eröffnungsbilanz auch als Ausgangsbasis für die zukünftigen Jahresabschlüsse der Stadt hat das Finanzreferat auf Vorschlag von Rpr beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband die Prüfung der Eröffnungsbilanz als vorgezogene überörtliche Prüfung beantragt. In die seit mehreren Wochen laufende Prüfung ist Rpr personell eingebunden. Nach Abschluss der Prüfung wird die Eröffnungsbilanz vom Rechnungsprüfungsausschuss und Stadtrat festzustellen sein.

Nachdem die korrekte Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2005 noch komplexer und schwieriger sein wird als dies schon bei der Eröffnungsbilanz der Fall ist, könnte aus Sicht von Rpr bei der Prüfung dieses ersten Jahresabschlusses eine Vorgehensweise wie bei der Eröffnungsbilanz in Frage kommen.

Entsprechendes gilt im übrigen für die von der Stadt Nürnberg verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.

Zurück zum Berichtsjahr 2004 ...

Zusammenfassende Empfehlung

Auf der Grundlage der durchgeführten – natürlich nur schwerpunktmäßig und stichprobenweise möglichen – Prüfungen schlägt das Rechnungsprüfungsamt unbeschadet der im Sachverständigenbericht enthaltenen Feststellungen und Bemerkungen vor, dem Stadtrat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der vorliegenden Jahresrechnungen bzw. Jahresabschlüsse für 2004 und die uneingeschränkte Entlastung zu empfehlen.

Ich danke Ihnen.“

StR Brehm: 00:20:54

Er bedankt sich herzlich für den Sachverständigenbericht und die umfassende Berichterstattung. Zu den großen Themen Sozialhilfe und Hartz IV führt er aus, dass diese die städtische Finanzlage noch auf längere Sicht wesentlich beeinflussen werden. Das Vorhaben von Rpr, in der ARGE eine Prüfung (in Zusammenarbeit mit der Revision der Bundes-Agentur für Arbeit) durchzuführen, wird deshalb unterstützt.

Zu den Einzelfeststellungen merkt er an, dass die in den letzten Jahren im Baubereich mitgeschleppten Probleme angegangen sind.

Die Ergebnisse der Rpr-Prüfung beim BZ zeigen das Erfordernis auf, dass Kurse mit ungenügender Kostendeckung gerade im Hinblick auf den Konsolidierungszwang sehr kritisch zu untersuchen sind. Auch die parallele Prüfung von Rpr in den dezentralen Begegnungsstätten verdeutlicht notwendige Angebotsreduzierungen.

Bei der Musikschule wird eine nochmalige Prüfung für erforderlich erachtet; u.U. müssen Konsequenzen gezogen werden.

StRin Grützner-Kanis: 00:25:27

Sie bedankt sich ebenfalls herzlich bei Rpr und seinen Mitarbeitern/innen für den umfassenden Bericht.

Zur weiteren Unterstützung des Rpr bittet sie auch weiterhin um jährlich zwei Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses.

Begrüßt wird die Absicht von Rpr, im Anschluss an die Prüfung beim BZ die weitere finanzielle Entwicklung in dieser plafonierten Einrichtung zu verfolgen. Erfolgreich eingewirkt hat Rpr ebenso mit den Prüfungen in der Bestattungsanstalt, die neue BstA-Leitung nimmt die Prüfungsanregungen positiv auf.

Die geplante Prüfung in der ARGE wird gleichfalls gutgeheißen.

Im nächsten Jahr sollten die Aufgabenänderungen bei der Kfz-Zulassung und ein eventuelles Greifen des Konnexitätsprinzips geprüft werden.

Stadtkämmerer Köhler: 00:29:04

Er weist darauf hin, dass hinsichtlich der Investitionsplanung in der letzten Referentensitzung von der Verwaltungsspitze am Beispiel Südstadtforum festgelegt worden sei, dass künftig nur noch Bauvorhaben in den MIP aufgenommen werden, bei denen mit realistischen Kostenannahmen gerechnet werden kann. Er bittet Rpr, nur grünes Licht bei BIB und MIP zu geben,

wenn realistische Planungsdaten vorliegen. Rpr möge „auf der Bremse stehen“, wenn die notwendigen Zahlen noch nicht im erforderlichen Umfang ermittelt sind.

Gutachten: (Beilage 1.2) – einstimmig beschlossen –

(Beilage 1.3) – einstimmig beschlossen –

(Beilage 1.4) – einstimmig beschlossen –

(Beilage 1.5) – einstimmig beschlossen –

(Beilage 1.6) – einstimmig beschlossen –

(Beilage 1.7) – einstimmig beschlossen –

2. Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom

04.07.2005, öffentlicher Teil

Beschluss: (Auflage) – einstimmig beschlossen –

Herr StR Seel schließt die Sitzung um 09:36 Uhr.

Der Vorsitzende: Die Schriftführerin:

gez. Seel gez. Lang

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