Haushaltsplan
der Stadt Nürnberg
Inhalt
Budgetierung
Band 1 Gesamthaushalt H.
Vorbemerkungen
H.1 116
Budgetmodell
H.2
Produktbudgets
H.2.1 116
Budgetierung mit Zielen
H.2.2 118
und Kennzahlen
Budgetverantwortung
H.3 119
Deckungsregeln
H.4 119
Sachliche
H.4.1 120
Deckungsfähigkeiten
Hierarchische
H.4.2 122
Deckungsfähigkeiten
Zweckbindungen
H.4.3 124
Deckungsringe
H.4.4 124
Übertragung von
H.5 124
Haushaltsmitteln
Vom einheitlichen Budget-
H.6 125
modell abweichende
Sonderfälle
Externe Kostendecker
H.6.1 126
Ehemals plafonierte
H.6.2 126
Dienststellen
Sonstige von der
H.6.3 126
Budgetierung ausge-
nomme Produkte
Anhang
K. 365 Ansprechpartner:
Zuordnungstabelle
K.2 399
Stadtkämmerei
Sachkonto zu Teilbudget
Tel.: +49 (0) 911 / 2 31-25 48
Steuerungsebene sollen die Refera- Budgetierung te/Geschäftsbereiche vor allem eine Finanzverantwor- H. tung für die vereinbarten Produktbudgets ihrer Dienststellen übernehmen, und, falls notwendig steuernd eingreifen. Erst wenn auf dieser Steuerungsebene
H.1 Vorbemerkungen keine Lösungen erreicht werden können, greift die
Gesamtstadt steuernd ein. Das Thema Budgetierung hat bei der Stadt Nürnberg In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der KommHVeine lange Tradition, die sich bis in die 90er Jahre zu- Doppik (siehe Muster zu § 4 Abs. 4 KommHV-Doppik), rück verfolgen lässt. in dem für die Darstellung der internen Leistungsbezie- Mit der Einführung des Produkthaushaltes zum hungen auch die Begriffe Erträge und Aufwendungen 01.01.2014, in dem Produkte und eine outputorientierte benutzt werden, werden im Budgetierungshandbuch Steuerung eine wichtige Rolle spielen werden, wird das durchgängig die Begriffe Erträge und Aufwendungen Budgetmodell an die neuen Erfordernisse angepasst. verwendet. Der eingeschlagene Weg der dezentralen Ressourcenverantwortung soll dabei nicht verlassen werden. Da die Stadt Nürnberg mit der Umstellung auf die neue
H.2 Budgetmodell
Budgetlogik zum Teil Neuland betritt, sollen die Jahre 2014 und 2015 dazu genutzt werden, Erfahrungen zu Im Produkthaushalt sind Produkte mit den zugehörigen sammeln, und das Modell den Erfordernissen anzupas- Finanzdaten, Zielen und Kennzahlen das zentrale sen. Steuerungselement. Aus diesem Grunde werden die Budgets bei der Stadt Nürnberg - unter Beachtung des Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermäch- § 4 KommHV-Doppik - unterhalb der Teilhaushalte tigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in (= Geschäftsbereiche/Referate) auf der Produktebene welchem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßfestgelegt und durch den jeweiligen Produktverantwortnahmen eigenverantwortlich einleiten, steuern und lichen verantwortet. überwachen muss.
Die den Dienststellen/Organisationseinheiten zugeordneten Produkte sollen ergebnisorientiert mit Leistungs-
H.2.1 Produktbudgets
und Finanzvorgaben gesteuert werden. Die Leistungsvorgaben werden dabei über Ziele und Kennzahlen Zur besseren Informationsgewinnung (Transparenz) abgebildet. Die Finanzvorgaben erfolgen grundsätzlich und zur Trennung unterschiedlicher steuerungsrelevanin Form von Budgets. Mit dem neuen Budgetmodell ter Bestandteile wird ein Produkt in mehreren Teilbudwird den Produktverantwortlichen im Vergleich zum gets zerlegt: bisherigen Modell mehr Steuerungskompetenz und verantwortung übertragen. Das vom Produktverantwortlichen zu verantwortende Budgetvolumen wurde erweitert.
Funktional gesehen erfolgt die Steuerung zukünftig auf den vier Ebenen: Produkte, Dienststellen/Organisationseinheiten, Referate/Geschäftsbereiche und Gesamtstadt („Vier-Ebenen-Steuerung“). Mit dieser hierarchischen Trennung soll die dezentrale Ressourcenverantwortung gefördert werden. Aus Produktsicht heraus werden in der Regel Abteilungen für die Leistungserstellung und -steuerung verantwortlich sein. Leistungen werden zu Produkten (= Budgetebe- Die Teilbudgets K1 bis K5 umfassen den konsumtiven ne) zusammengefasst, die von den Dienststellen zu Bereich mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträsteuern und verantworten sind. Auf der nächsten
gen. Die Teilbudgets I1 und I2 bilden die Einzahlungen Gegenüber der bislang gültigen Definition der „Aktivund Auszahlungen für Investitionen ab. personalkosten“ sollen künftig hierunter auch Dienstaufwendungen (zum Beispiel Bezüge und Entgelte, Eine detaillierte Auflistung der Zuordnung der einzelnen Zulagen, Sonderzahlungen und Jubiläumszuwendun- Sachkonten zu den jeweiligen Teilbudgets ist im Band 1 gen) fallen. Insbesondere werden auch die sogenannin der Anlage K2 im Anhang abgedruckt. ten Personalnebenkosten wie Beiträge zu Versorgungskassen und Sozialversicherungen (Kranken-, Im Band 2 werden in den Produktdatenblättern die Renten-, Arbeitslosenversicherung), Beihilfe und Unter- Finanzdaten analog der Teilbudgetlogik abgebildet. Die stützungsleistungen sowie im Rahmen der Rückstel- Ermächtigung durch den Stadtrat erfolgt jeweils gelungsbildung periodengerecht zu berücksichtigende trennt nach den einzelnen Teilbudgets. Die innerhalb Aufwendungen (zum Beispiel für Beihilfe, Urlaub und und zwischen Produkten möglichen Deckungsfähigkei- Pensionen) in das Budget integriert. Aufwendungen für ten werden im Gliederungspunkt H.4 ausführlich erläunicht mehr aktive Beschäftigte (Versorgungsempfänger) tert. werden in das Teilbudget K5 mit einbezogen. In den folgenden Ausführungen werden die Ermächti- Das Personalbudget beinhaltet neben den Personalgungen und die Inhalte der einzelnen Teilbudgets im aufwendungen ebenso die Erträge für Erstattungen und Detail beschrieben. Zuwendungen (zum Beispiel Lehrpersonalzuschüsse und die Kind bezogene Förderung nach BayKiBiG), die mehrheitlich für Personal geleistet werden.
Teilbudget K1 - Sachmittel
Die Personalaufwendungen werden im Rahmen der Beim Teilbudget K1 wird der Saldo aus den Erträgen Haushaltsplanung und Budgetaufstellung auf der Basis und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. von Durchschnittskosten (= Bewertungskomponente) und dem Stellenplan (= Mengenkomponente) ermittelt. Das Teilbudget K1 umfasst alle konsumtiven Sachaufwendungen und -erträge, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Produkterstellung stehen und nicht K2, K3 und K5 zugeordnet werden. In K1 werden die Teilbudget K3 -Sozialtransferleistungen und bisherigen budgetwirksamen und ein großer Teil der Zuwendungen bisherigen nicht-budgetwirksamen, aber deckungs- Beim Teilbudget K3 wird grundsätzlich der Saldo aus pflichtigen Sachkonten zusammengefasst. Zudem den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert werden die bisher zu den Personalaufwendungen geermächtigt. Eine Einzelermächtigung erfolgt für die zählten Aufwendungen für Aus-/Fortbildung und die Zuwendungen (Zuschüsse und Zuweisungen), die im Aufwendungen für Dozenten und Honorarkräfte dem Band 1, Gliederungspunkt I.2.2 in der Liste der Zu- Sachmittelbudget zugeordnet. schüsse und Zuweisungen dargestellt sind. Die Steuerung des Teilbudgets K1 liegt voll im Verantwortungsbereich der Produktverantwortlichen. Das Teilbudget K3 weist alle Aufwendungen und Erträge für Sozialtransferleistungen und Zuwendungen (= Zuweisungen und Zuschüsse) aus. Das Teilbudget K3 wird demzufolge nur bei einem kleinen Teil der Dienst-
Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive)
stellen/Organisationseinheiten (vor allem im Kultur- und Sozialbereich) von Bedeutung sein. Beim Teilbudget K2 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Bestimmte Transferaufwendungen wie Gewerbesteuerumlagen, Bezirksumlagen und Verlustausgleiche wur- Das Teilbudget K2 berücksichtigt die Personalaufwenden dem Budget K5 zugeordnet. dungen und -zuwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Stellenplan geführt werden. Das sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte, die nicht Versorgungsempfänger sind.
Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen Controlling-Gesprächen mit den Produktverantwortlichen abgestimmt. Beim Teilbudget K4 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.
Im Teilbudget K4 werden sowohl die Erträge als auch Teilbudget I1 - Investitionen für bewegliches die Aufwendungen aus Verwaltungskostenerstattungen Vermögen (VKE) und internen Leistungsverrechnungen (ILV) Beim Teilbudget I1 wird die Summe der Auszahlungen dargestellt. ermächtigt. Die Steuerung der Leistungen, die über die ILV und Das Teilbudget I1 umfasst die Auszahlungen für be- VKE verrechnet werden, erfolgt vorerst primär bei den wegliches Vermögen (inklusive der geringwertigen leistungserbringenden Einheiten. Budgetabweichungen Wirtschaftsgüter). haben erst einmal keine haushaltsrechtlichen Konsequenzen und verbleiben als Plan-Ist-Abweichungen auf dem Produkt. Bei den leistungsempfangenden Einheiten werden die ILV und VKE Gegenstand des Be- Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen richtswesens und der Controlling-Gespräche um Ab- Die Ermächtigung der Investitionsmaßnahmen erfolgt weichungen aufzuzeigen und zu untersuchen. Mittelfrisgrundsätzlich über das Investitionsprogramm, den tig wird angestrebt, das Teilbudget K4 in die Steuerung Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) im Haushalt (siehe durch die Leistungsempfänger mit einzubeziehen. Band 1, Gliederungspunkt J.3.2).
Das Teilbudget I2 umfasst alle Einzahlungen und Aus-
Teilbudget K5 - Sonstiges zahlungen für im MIP einzeln veranschlagte Maßnah-
men. Beim Teilbudget K5 werden die Sachkonten einzeln ermächtigt (siehe Band 1, Gliederungspunkt I.2.3). Die konsumtiven Bestandteile von Investitionsmaßnahmen werden im Teilbudget K5 abgebildet. Im Teilbudget K5 sind alle sonstigen Sachkonten, die keinem anderen Teilbudget zugerechnet werden können, beziehungsweise direkt dem Gesamthaushalt (Allgemeine Finanzwirtschaft) zugeordnet werden sol- H.2.2 Budgetierung mit Zielen und Kennlen, enthalten. Es handelt sich hierbei unter anderem zahlen um folgende Posten: Die in den Produktdatenblättern (siehe Band 2) aufge-
- Personalaufwendungen für ehemalige, nicht
führten Ziele und Kennzahlen stellen den Leistungsmehr aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. zweck dar, für welche der Stadtrat das Budget in Form
- Gewerbesteuerumlage, Bezirksumlage und von Finanzmitteln zur Verfügung stellt.
Verlustausgleiche. Die über den Haushaltsplan vereinbarten Ziele und
- Konsumtive Bestandteile von Investitionsmaß-
Kennzahlen dürfen von der Verwaltung nicht selbstännahmen, zum Beispiel Gebäudeunterhalt und dig geändert werden. Die Verwaltung darf ebenso we- Betriebsmittel. nig Ziele und Kennzahlen aus dem Haushalt heraus-
- Abschreibungen und Erträge aus der Auflö-
nehmen oder neue hinzufügen. Sobald Ziele nicht mehr sung der Sonderposten. erreicht werden können, muss der Stadtrat informiert Eine Steuerungswirkung über die Produkte ist mit dieund mit diesem über die Anpassung der Ziele und/oder sem Teilbudget nicht direkt verbunden. Das Teilbudget der finanziellen Mittel entschieden werden. dient insbesondere zur Information und dem vollständigen Ausweis aller sonstigen Produktaufwendungen und Wenn die im Budgetmodell definierten Deckungsfähig- -erträge. Aufgrund der zum Teil starken Plan-Ist- keiten zwischen Produkten in Anspruch genommen Schwankungen werden die Über- und Unterschreitun- werden, muss die Zielerreichung der Produkte weiterhin gen lediglich zentral überwacht und in den jeweiligen gewährleistet sein. Kann die Zielerreichung eines Produktes nicht mehr gewährleisten werden, kann nur in
Abstimmung mit dem Stadtrat und einer Anpassung der Des Weiteren werden die geplanten Investitionsmaß- Ziele eine Deckungsfähigkeit hergestellt werden. nahmen im Teilbudget I2 entsprechend der Vorgaben von den jeweils Verantwortlichen umgesetzt. Für die erstmalige Steuerung über Ziele und Kennzahlen in den Produkthaushalten 2014-2016 sollen im In den durch den Stadtrat im Rahmen des Haushalts- Sinne einer Erprobungsphase die Ziele und Kennzah- beschlusses ermächtigten Bewirtschaftungsrahmen je len besonders gehandhabt werden. Die Haushalte Teilbudget kann der jeweilige Budgetverantwortliche 2014-2016 sollen dazu genutzt werden, um die im den Haushalt unter Beachtung der beschlossenen Haushalt dargestellten Ziele und Kennzahlen zu evalu- Verwendungsauflagen eigenständig bewirtschaften. ieren. Es sollen dabei Plan/Ist-Abweichungen stehen gelassen werden, um in der jährlichen Kennzahlenplanung sukzessive besser zu werden. Zu den Abwei-
H.4 Deckungsregeln
chungen gibt es in den ersten Jahren zudem keine regelhaften politische Rechtfertigung. Nur wesentliche Bei der Festlegung der Deckungsregeln wird eine Un- Zielabweichungen sollten im Stadtrat diskutiert und terscheidung in eine sachliche und eine hierarchische abgestimmt werden. Deckungsfähigkeit vorgenommen. Mit dem Begriff „sachliche Deckungsfähigkeit“ werden inhaltliche Ausgleichsregelungen innerhalb eines Teilbudgets oder
H.3 Budgetverantwortung zwischen einzelnen Teilbudgets beschrieben. Bei der
hierarchischen Deckungsfähigkeit werden Ausgleichs- Auf der Produktebene liegt die Budgetverantwortung regelungen zwischen Produkten im Rahmen der Vierbei der/dem Produktverantwortlichen. Diese wird grund- Ebenen Steuerung (Produkt, Dienstelle, Geschäftsbesätzlich von der Dienststellenleitung beziehungsweise reich/Referat und Gesamtstadt) betrachtet. Die sachlider Leitung der Organisationseinheit wahrgenommen. chen Deckungsfähigkeiten müssen bei der hierarchi- Die Dienststellen/Organisationseinheiten führen ihre schen Deckungsfähigkeit ebenfalls beachtet werden. Budgets in freier und alleiniger Verantwortung aus. Um einen flexiblen Mitteleinsatz zu gewährleisten, sind Aufgabe der Budgetverantwortlichen ist es, die verein- je Produkt die Ansätze der in einem Teilbudget veranbarten Leistungsziele zu erreichen und die dazugehöri- schlagten Aufwendungen und Erträge gegenseitig gen Finanzvorgaben unter Beachtung der Budgetregeln deckungsfähig, soweit in diesem Konzept nicht anders (Deckungsfähigkeit, Zweckbindung von Einzelansätzen, bestimmt ist. Ausnahmen der gegenseitigen Deckungsetc.) für das Produkt einzuhalten. fähigkeit bestehen unter anderem im Teilbudget K5, in dem die Sachkonten einzelnen ermächtigt werden, Eine wichtige Aufgabe der Dienststellen beziehungssowie bei einzuhaltenden Zweckbindungen von Zuweise Organisationseinheiten ist es, sowohl positive als wendungen. auch negative Abweichungen rechtzeitig zu erkennen, diese zu kommunizieren und zu steuern. Die produktübergreifende Deckung (hierarchische Deckungsfähigkeit) wird entscheidend durch den Grund- Das Produktbudget teilt sich in die sieben Teilbudgets satz eingeschränkt, dass die Budgets an die Ziele der auf, die von den Produktverantwortlichen in unterjeweiligen Produkte gebunden sind und aus diesem schiedlicher Weise direkt steuer- bzw. beeinflussbar Grunde nicht ohne Weiteres eine regelhafte Deckungssind. Die Teilbudgets K1 und K2 sowie I1 sind vom fähigkeit zwischen Produkten zulässig ist. Deckungs- Produktverantwortlichen voll zu steuern und von daher ringe über mehrere Produkte hinweg sind daher im auch in vollem Umfang von ihm zu vertreten. Die Teil- Budgetmodell grundsätzlich nicht vorgesehen, da diese budgets K3, K4 und K5 sind nur zum Teil vom Produktder Output-Orientierung einer produktbezogenen Steuverantwortlichen steuer- bzw. beeinflussbar. Unabhänerung über Ziele und Kennzahlen entgegenlaufen würgig davon werden diese Teilbudgets auch im Rahmen den. Ausnahmen waren unter anderem für das Amt für der Controllingprozesse thematisiert. Die Entwicklun- Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt (J) und gen in den Teilbudgets K3, K4 und K5 sind Gegenstand das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration der Controllinggespräche. Sozialamt Nürnberg (SHA) notwendig, für die produkt-
übergreifende Deckungsringe zu den Teilbudgets K3 Teilbudget K1 - Sachmittel gebildet worden sind. Alle zahlungswirksamen Aufwands- und Ertragsarten Als ein weiterer Grundsatz für die Deckungsregelungen innerhalb des Teilbudgets K1 Sachbudget sind grundgilt die Trennung von zahlungswirksamen und nicht- sätzlich gegenseitig deckungsfähig. zahlungswirksame Erträgen und Aufwendungen. Ge- Zweckgebundene Ansätze im Teilbudget K1 sind durch mäß § 20 Abs. 2 KommHV-Doppik dürfen zahlungsundie Dienststelle/Organisationseinheit einzuhalten. wirksame Aufwendungen nicht zugunsten von zahlungswirksamen Aufwendungen für deckungsfähig Auch Sachkonten mit größeren Ansätzen (zum Beispiel erklärt werden. Dies betrifft beispielsweise Abschrei- Erträge aus Verwaltungsgebühren) sind generell in die bungen und Auflösungen von Sonderposten, die dem gegenseitige Deckungsfähigkeit mit einbezogen. Aller- Teilbudget K5 zugeordnet sind. dings sind im Rahmen der unterjährigen Controlling- Gespräche individuelle Vereinbarungen zu treffen, wie mit stark vom Planansatz abweichenden Aufwendun- H.4.1 Sachliche Deckungsfähigkeiten gen und Erträgen umgegangen wird. Zu anderen Teilbudgets bestehen folgende Deckungs- Die sachliche Deckungsfähigkeit umfasst inhaltliche fähigkeiten: Ausgleichsregelungen innerhalb eines Teilbudgets und zwischen Teilbudgets. Die sachlichen Deckungsregeln
- Deckungsfähigkeit von K2 (Sender) nach K1 (Emp-
sind zudem auch bei der hierarchischen Deckung (zum fänger): Beispiel beim Ausgleich zwischen Teilbudgets zweier Durch Stellenfreihaltung in K2 kann Sachbudget in unterschiedlicher Produkte) anzuwenden. K1 geschaffen werden.
- Deckungsfähigkeit von K1 (Sender) nach K2 (Emp-
In der nachfolgenden Ansicht werden die möglichen fänger): Varianten der sachlichen Deckungsfähigkeit tabella- Freie Mittel aus dem Teilbudget K1 können für den risch anhand von Sender-Empfänger-Beziehungen folgenden Fall zur Deckung in K2 herangezogen dargestellt und anschließend im Detail erläutert. werden: Bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern kann die Dienststelle/Organisationseinheit eigenverantwortlich durch Anordnung von Mehrarbeit Stunden befristet aufstocken. Hierfür gelten insbesondere die folgenden Regelungen:
- Die Stunden können bis maximal zur Vollbeschäf-
tigung aufgestockt werden. Die Zweckbindungen von Zuwendungen sind allerdings
- Die Befristung gilt grundsätzlich maximal für 6 durch die Dienststellen/Organisationseinheiten einzu-
Monate. halten.
- Die Summe der Mehrarbeitsvergütungen soll zu-
nächst probeweise auf 1 % Zu anderen Teilbudgets bestehen keine Deckungsfäder Personalaufwendungen in K2 festgelegt werhigkeiten. den.
- Über das Berichtswesen werden die entspre-
chenden Steuerungsinformationen zur Verfügung gestellt.
Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen
- Die bei der Stadt Nürnberg geltenden arbeits-
rechtlichen Regelungen finden Anwendung. Alle Aufwands- und Ertragsarten aus internen Leis-
- Deckungsfähigkeit von K1 (Sender) nach I1 (Emp- tungsverrechnungen (ILV) und Verwaltungskosten-
fänger): erstattungen (VKE) innerhalb des Teilbudget K4 sind Bewegliches Vermögen in I1 kann durch konsumti- grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. ve Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge aus K1 gedeckt werden. Der umgekehrte Fall (Deckungs- Alle Aufwands- und Ertragsarten in K4 sind nicht zahfähigkeit von I1 nach K1) ist nach § 20 Abs. 4 lungswirksam. Zu anderen Teilbudgets bestehen des- KommHV-Doppik ausgeschlossen. halb gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 KommHV-Doppik keine Deckungsfähigkeiten. Einsparungen im ILV-Budget dürfen wegen § 20 Abs.1 Satz 2 KommHV-Doppik
Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive)
(keine Deckungsfähigkeit von zahlungsunwirksamen mit zahlungswirksamen Aufwendungen) nicht zu Mehr- Alle Aufwands- und Ertragsarten innerhalb des Teilauszahlungen führen und dürfen daher nicht zur Debudgets K2 sind gegenseitig deckungsfähig. Beispielsckung von Mehraufwendungen im Bereich der anderen weise können die durch eine nicht besetzte Stelle ein- Teilbudgets verwendet werden. gesparten Mittel innerhalb von K2 dazu verwendet werden, bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Anordnung von Mehrarbeit Stunden befristet aufzustocken oder überplanmäßig begutachte- Teilbudget K5 - Sonstiges te Stellen damit zu finanzieren. Innerhalb des Teilbudgets K5 bestehen keine gegensei- Zu anderen Teilbudgets bestehen folgende Deckungs- tigen Deckungsfähigkeiten zwischen Aufwendungen fähigkeiten: und Erträgen. Die Haushaltsermächtigung und -bewirtschaftung erfolgen auf der Ebene von einzelnen
- Deckungsfähigkeit von K1 (Sender) nach K2 (Emp-
Sachkonten. fänger): Siehe Erläuterungen zu Teilbudget K1. Auch in Bezug auf die Deckungsfähigkeit zwischen den
- Deckungsfähigkeit von K2 (Sender) nach K1 (Emp- Teilbudgets ist das Teilbudget K5 als isoliert von den
fänger): anderen Teilbudgets zu beurteilen. Es bestehen grund- Siehe Erläuterungen zu Teilbudget K1. sätzlich keine Deckungsfähigkeiten des Teilbudgets K5
- Deckungsfähigkeit von K2 (Sender) nach I1 (Emp- zu den anderen Teilbudgets.
fänger): Durch Stellenfreihaltung in K2 kann Bewegliches Vermögen in I1 finanziert werden.
Teilbudget I1 - Investitionen für bewegliches
Vermögen
Innerhalb des Teilbudgets I1 besteht grundsätzlich eine
Teilbudget K3 - Sozialtransferleistungen und
gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen Auszahlun-
Zuwendungen
gen. Innerhalb des Teilbudgets K3 besteht eine gegenseitige Zu anderen Teilbudgets bestehen folgende Deckungs- Deckungsfähigkeit für die Sozialtransferaufwendungen fähigkeiten: und -erträge.
- Deckungsfähigkeit von K1 (Sender) nach I1 (Emp- Das Sachkonto 64130000 „Dienstreisen und Dienst-
fänger): fahrten“, das zum Teilbudget K1 gehört, weist in der Siehe Erläuterungen zu Teilbudget 1. Leistung „L111114001 Haushalts-/Finanzsteuerung,
- Deckungsfähigkeit von K2 (Sender) nach I1 (Emp- Controlling“ die zum Produkt „111114 Konzernsteue-
fänger): rung Finanzreferat“ gehört, eine Unterdeckung auf. Auf Siehe Erläuterungen zu Teilbudget K2. der Stufe 1 ist nun zu prüfen, ob innerhalb der Leistung L111114001 oder durch eine andere Leistung des gleichen Produktes, zum Beispiel durch die Leistung Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen „L111114002 Beteiligungsmanagement“ im Teilbudget K1 durch ein anderes Sachkonto eine Deckung herbei- Es bestehen für das Teilbudget I2 allerdings keine geführt werden kann. Deckungsfähigkeiten zu anderen Teilbudgets. Die Ansätze zwischen den Teilbudgets innerhalb eines Produktes einer Dienststelle/Organisationseinheit sind entsprechend der sachlichen Deckungsregeln der Teil-
H.4.2 Hierarchische Deckungsfähigkeiten
budgets deckungsfähig (Hierarchiestufe 2) und werden Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit geht es um in Verantwortung des/der Produktverantwortlichen Ausgleichsmechanismen im Sinne der Vier-Ebenen verwaltet. Der/die Produktverantwortliche kann somit in Steuerung, bei der in einer festgelegten Reihenfolge ihren einzelnen Produkten zwischen den Leistungen auf Produkt-, Dienststellen-, Geschäftsbereichs- entsprechend der sachlichen Deckungsregeln frei wirt- /Referats- und Gesamtstadtebene nach Deckungsmög- schaften. Zur internen Steuerung der Dienststellichkeiten gesucht wird. len/Organisationseinheiten werden auf der Leistungsebene grundsätzlich die Ziele und Kennzahlen definiert. Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit lassen sich Für die Darstellung im Produktblatt werden dann die im Rahmen der Vier-Ebenen Steuerung folgende De- wesentlichen Ziele und Kennzahlen ausgewählt und im ckungsmöglichkeiten definieren:
| Hierarchie- | Deckungsmöglichkeiten | Steuerungsebene | |||
|---|---|---|---|---|---|
| stufe | |||||
| 1 | Innerhalb einer Leistung in einem Teilbudget | Produkt | |||
| beziehungsweise zwischen Leistungen in einem | |||||
| Teilbudget innerhalb eines Produktes | |||||
| 2 | Zwischen Teilbudgets innerhalb eines Produktes | Produkt | |||
| 3 | Zwischen Produkten innerhalb einer Dienststelle | Dienststelle/Organisationseinheit | |||
| unter Berücksichtigung der sachlichen | (je nach Wertgrenze) | ||||
| Deckungsfähigkeit | |||||
| 4 | Zwischen Produkten innerhalb des Geschäftsbereichs/Referats unter Berücksichtigung der sachlichen Deckungsfähigkeit | Geschäftsbereich/Referat (je nach Wertgrenzen) | |||
| 5 | Zwischen Produkten innerhalb des | Gesamtstadt (Stk) | |||
| Geschäftsbereichs/Referats ohne Berücksichtigung | |||||
| der sachlichen Deckungsfähigkeit | |||||
| 6 | Zwischen Produkten geschäftsbereichs-/referats- übergreifend | Gesamtstadt (Stk) | |||
| 7 | Nachtragshaushalt | Gesamtstadt (Stk) |
Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit beginnt die Produkthaushalt auf Produktebene abgebildet. Prüfung der Deckung immer in der 1. Stufe damit, ob Ist der Ausgleich innerhalb der Teilbudgets eines Proinnerhalb einer Leistung beziehungsweise zwischen dukts entsprechend der zuvor formulierten Deckungs- Leistungen innerhalb des Produktes in einem Teilbudfähigkeiten nicht möglich, so sind die Dienststelget eine Deckung herbeigeführt werden kann. Beispiel:
len/Organisationseinheiten stets verpflichtet, zwischen len (DSt.)/Geschäftsbereiche (GB) einzelfallbezogen den ihnen zugeordneten Produkten unter Berücksichti- Mittel bis zu einem Betrag von 15.000 € maximal zweigung der sachlichen Deckungsregeln einen Ausgleich mal pro Jahr je Senderprodukt zwischen Produkten herbeizuführen (Hierarchiestufe 3). Bis zu einer be- eigenverantwortlich umschichten. Im Rahmen des stimmten Wertgrenze kann die Dienststel- Berichtswesens wird über die Mittelumschichtung inle/Organisationseinheit eigenverantwortlich die Um- formiert. Liegen einzelfallbezogen die umzuschichtenschichtung vornehmen. Der/das für die Dienststel- den Finanzmittel zwischen 15.000 € und 30.000 €, so le/Organisationseinheit zuständige Geschäftsbe- muss der Ausgleich von der Stadtkämmerei genehmigt reich/Referat und die Stadtkämmerei sind über die werden. Ein Betrag zwischen 30.000 € und 100.000 € Mittelumschichtung zu informieren. Übersteigt der Aus- fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzreferenten, gleich eine bestimmte Wertgrenze, so wird ein Geneh- Mittelumschichtungen über 100.000 € je Einzelfall muss migungsverfahren in Gang gesetzt. der Stadtrat genehmigen.
Ist ein Ausgleich innerhalb einer Dienststelle nicht mög- Die mit dem Stadtrat festgelegten Ziele und Kennzahlich, so ist nach dem Modell der „Vier-Ebenen- len sind bei einem hierarchischen Budgetausgleich Steuerung“ in Abstimmung mit dem Geschäftsbe- stets zu beachten und einzuhalten! Veränderungen der reich/Referat zu prüfen, ob ein Ausgleich innerhalb des Ziele und Kennzahlen können nur über den Stadtrat Geschäftsbereichs/Referats machbar ist (Hierarchie- erfolgen. stufe 4). Eine besondere Rolle kommt im Zusammenhang mit Erst zum Schluss, wenn alle vorgenannten Aus- den hierarchischen Deckungsfähigkeiten den Produkgleichsmöglichkeiten fehlgeschlagen sind, kann die ten zu, die kostendeckende Leistungen (Kostendecker Stadtkämmerei einen Ausgleich aus gesamtstädtischen undGebührenhaushalte) abbilden. Hier sind für den Mitteln vornehmen (Stufen 5, 6 und 7). Budgetausgleich die jeweils gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel Gebührenausgleichsrücklagen) zu be- Für den hierarchischen Budgetausgleich zwischen achten. Produkten werden folgende Wertgrenzen festgelegt: Die Überschüsse bei Produkten von kostenrechnenden
Im Bereich der Teilbudgets K1, K2 und I1 und teilweise Einrichtungen, wie der Friedhofsverwaltung, des Markt- K3 (nur Sozialtransferleistungen) können die Dienststel- amts und der Stiftungsverwaltung, dürfen nicht zur
Deckung von Aufwendungen anderer Produkte bzw. Dienststelle, dass die Mittelbindungen, trotz der grund- Einrichtungen verwandt werden. Dies betrifft die fol- sätzlichen gegenseitigen Deckungsfähigkeiten in den genden Produkte: Teilbudgets, eingehalten werden.
- Friedhofsverwaltung (Frh): Die eigenen Zuwendungen und Zweckbindungen wer-
Produkt 553000 „Friedhofsverwaltung (hoheitlicher den im Haushaltsplan über separate Darstellungen/ Bereich)“ Listen sowie Haushaltsvermerke abgebildet und er- Produkt 553010 „Bestattungsdienst und mächtigt. Krematoriumsbetrieb“
- Marktamt und Landwirtschaftsbehörde (ML):
Produkt 573010 „Marktwesen“
H.4.4 Deckungsringe
- Stadtkämmerei/Stiftungsverwaltung (Stk/3):
Produkt 111340 „Stiftungsverwaltung“ Nach § 20 KommHV-Doppik können Aufwendungen im Ergebnishaushalt produktübergreifend für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie
H.4.3 Zweckbindungen
sachlich zusammenhängen. Als Besonderheit bei der Deckungsfähigkeit müssen Die gebildeten Deckungsringe werden im Gliederungszweckgebundene Ansätze beachtet werden. Nach punkt I.3 ausführlich dargestellt. § 19 KommHV-Doppik ist die gegenseitige Deckungsfähigkeit einzuschränken, wenn sich eine zweckentsprechende Verwendung der Erträge aus einer rechtli-
H.5 Übertragung von Haushaltsmitteln
chen Verpflichtung ergibt. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit werden Nach § 21 KommHV-Doppik können Ansätze für Ausgrundsätzlich folgende Geschäftsvorfälle ausgenom- zahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßmen: nahmen und Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Letzteres 1. Spenden und Schenkungen für einen be- nur, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufstimmten konsumtiven Zweck. gabenerfüllung fördert - für übertragbar erklärt werden. 2. Projektmittel. Unter einem Haushaltsrest wird ein nicht verbrauchter 3. Entgelte von kostenrechnenden Einrichtungen Planansatz oder eine außer-/ überplanmäßige Ermäch- (zum Beispiel die Friedhofsverwaltung und das tigung verstanden, der unter Beachtung der Regelun- Marktamt); diese dürfen nach Art. 8 Abs. 6 gen des § 21 KommHV-Doppik in das nächste Haus- KAG nur zur Deckung von Aufwendungen der betreffenden Einrichtungen verwandt werden. haltsjahr übertragen werden kann. Gleiches gilt auch für privatrechtliche Entgelte (zu beachten bei produktübergreifendem Aus- Der Begriff „Budgetrest“ leitet sich aus der gleichen gleich innerhalb eines Geschäftsbereichs). gesetzlichen Grundlage ab wie der Begriff „Haushaltsrest“ und ist als Sonderform der Haushaltsrestebildung 4. Erträge, bei denen sich die Zweckbindung aus einer gesetzlichen (zum Beispiel der Anteil der zu sehen. Bei der Stadt Nürnberg ist die Übertragung Kraftfahrzeugsteuer gemäß Art. 13 ff FAG ins- von Budgetresten am Jahresende innerhalb der Teilbesondere für den Straßenbau und -unterhalt budgets eines Produktes grundsätzlich in Abstimmung und die Bundesbeteiligung an den Leistungen mit Stk möglich. Budgetreste werden durch einen Befür Unterkunft und Heizung gemäß schluss des Ältestenrates und Finanzausschusses für § 46 Abs. 5 SGB II) oder einer vertraglich festübertragbar erklärt. gelegten Bestimmung oder Regelung ergibt. Konsumtive Haushaltsmittel für sachlich und zeitlich Der Übertrag von Budgetresten wird wie folgt geregelt: begrenzte neue Aufgaben (insbesondere Projekte) sind Bei der Übertragung von Budgetresten in das neue jeweils zweckgebunden. Für andere Zwecke dürfen Haushaltsjahr muss stets die jeweilige Zielerreichung diese Mittel grundsätzlich nur nach vorheriger Genehim Sinne der Output-Orientierung berücksichtigt wermigung durch den „Ältestenrat und Finanzausschuss“ verwendet werden. Es steht in der Verantwortung der
den. Mit Blick auf die Zielerreichung sind drei unter- schränkt. Haushaltsmittel aus den anderen Teilbudgets schiedliche Szenarien möglich: sind nicht ins nächste Haushaltsjahr übertragbar:
a) Das Budget ist nicht aufgebraucht und die Pro- Das Teilbudget K3 beinhaltet gesetzliche Leistungsvorduktziele sind nicht erreicht: gaben. Somit sind die Ansätze von Sozialtransferleis- Da die politische Zielsetzung noch nicht erreicht tungen und Zuwendungen grundsätzlich nicht übertragwurde, besteht der Leistungszweck weiter. bar. Falls das Ziel im neuen Jahr erreicht werden soll, Das Teilbudget K4 ist für die Produktverantwortlichen ist eine Übertragung von Mitteln zur weiteren Ziel- derzeit grundsätzlich nicht steuerungsrelevant. Somit erreichung möglich. sind Ansätze der Internen Leistungsverrechnung und Verwaltungskostenerstattung grundsätzlich nicht über- Falls vom Ziel abgelassen wird entfällt der Leis- tragbar. tungsweck. Es können keine Mittel übertragen werden. Das Teilbudget K5 kann nicht durch den Produktverantwortlichen gesteuert werden. Somit sind die Ansätze b) Das Budget ist nicht aufgebraucht, aber die Pro- grundsätzlich nicht übertragbar. duktziele sind erreicht: Für die Übertragung von Haushaltsmitteln im investiven Die Zielerreichung soll durch einen Budgetübertrag Bereich gelten folgende Regelungen: entsprechend honoriert werden. I1: Bewegliches Vermögen (inklusive geringwertiger Mindestens 50% des Budgetüberschusses werden Wirtschaftsgüter): unter Vorlage eines Verwendungsvorschlags in das Folgejahr übertragen. In begründeten Fällen ist Für nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen ist nach enteine weitere Budgetübertragung bis zu 100 % sprechender Begründung ein Übertrag ins nächste möglich. Haushaltsjahr, d.h. die Bildung von Haushaltsresten möglich. Es handelt sich aufgrund der konkret gemeldec) Das Budget wurde überzogen: ten Bedarfe und zugewiesenen Ansätze jedoch um eine Unabhängig von der Zielerreichung stellt das beschränkte Übertragbarkeit, d.h. es ist der Einzelfall Überziehen der Haushaltsmittel einen Haushaltszu prüfen. verstoß dar. Die Zielverfehlung kann entsprechend sanktioniert werden! I2: MIP-Einzelposten:
Der Budgetausgleich erfolgt durch Stk im Rahmen Für nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen ist bis zum der Steuerung des Gesamthaushalts oder durch Abschluss der Investitionsmaßnahme gemäß einen Ausgleich über einen Nachtragshaushalt. § 21 Abs. 1 KommHV-Doppik ein Übertrag ins nächste Haushaltsjahr, d.h. die Bildung von Haushaltsresten Einen automatisierten negativen Budgetübertrag in möglich. Die Planung einer Einzelmaßnahme erfolgt das Folgejahr soll es grundsätzlich nicht mehr gejahresbezogen innerhalb des MIP-Zeitraums, d.h. für ben. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit hadie jeweils vier folgenden Jahre. ben gezeigt, dass ein nach starren Kriterien vorgenommener negativer Übertrag seine Wirkung verlieren kann. Stattdessen soll das negative Budgetergebnis einer näheren Analyse unterzogen wer- H.6 Vom einheitlichen Budgetmodell abden. Der Produktverantwortliche hat die Ursachen weichende Sonderfälle für die Fehlentwicklung zu vertreten und darzulegen. Einzelfallbezogen wird entschieden, wie mit Die in den vorgenannten Kapiteln vorgestellten Budgetdem negativen Budgetergebnis in den Folgejahren regelungen gelten grundsätzlich für alle Produkte. Jeumgegangen wird. doch gibt es Produkte, auf die diese Regelungen aufgrund anderer Anforderungen nicht angewendet wer- Die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel ist im konsumden können. Beispielsweise erfolgt bei einem Kostentiven Bereich auf die Teilbudgets K1 und K2 bedecker die Steuerung nicht über die einzelnen Teilbudgets, sondern über das Gesamtergebnis (K1 bis K5).
Somit müssen für diese Fälle andere Regelungen (zum H.6.2 Ehemals plafonierte Dienststellen Beispiel zur Ermächtigung oder zum Budgetübertrag) Mit der Einführung des neuen einheitlichen Budgetmodefiniert werden. dells werden die bis zum 31.12.2013 geltenden Regelungen zur Plafonierung aufgehoben.
H.6.1 Externe Kostendecker
Externe Kostendecker dürfen grundsätzlich kein ge- Betroffen davon sind die folgenden derzeit plafonierten plantes Defizit aufweisen und erwirtschaften ihre Auf- Dienststellen mit den folgenden Produkten: wendungen durch die Verrechnung von Leistungen an
- Bildungscampus (BCN):
Dritte. Maßgeblich für die Steuerung ist die Erreichung eines ausgeglichenen Ist-Ergebnisses. Stadtbibliothek (BCN/StB): Produkte 217201, 218101, 231101, Externe Kostendecker werden analog zu den anderen 243105, 272100. Produkten geplant und durchlaufen den regelhaften Planungsprozess. Für den Haushaltsvollzug und das Bildungszentrum (BCN/BZ): Controlling gibt es allerdings Sonderregeln: Produkte 271100, 271101.
- Die Ermächtigung des Gesamtsaldos erfolgt • Amt für Kultur und Freizeit (KuF):
über K1-K5 hinweg. Alle Aufwendungen und Produkte 273000, 273010, 353021, Erträge der externen Kostendecker ergeben 367040. so ein ermächtigtes Globalbudget und K1 bis
- Tiergarten (Tg):
K5 sind gegenseitig voll deckungsfähig. Produkt 253010.
- Für die Ermächtigung der Teilbudgets für In-
Für die Haushaltsjahre 2014 bis einschließlich 2016 vestitionen (I1 und I2) werden die Standardrewerden für die genannten Dienststellen übergangsweigeln angewendet. se folgende, vom einheitlichen Budgetmodell abwei-
- Der Budgetübertrag orientiert sich am Ergeb-
chende Regelungen getroffen: nis der Gebührenkalkulation.
- Besondere Steuerung im Controllingprozess, • Die Budgetergebnisse werden ohne Ein-
schränkung in das nächste Haushaltsjahr da spezielle Anforderungen aus der Gebühübertragen, letztmalig also in das Haushaltsrenkalkulation bestehen. Zum Beispiel muss jahr 2017. die Steuerung der Personalkosten (K2) auf der Grundlage der „echten“ Ist-Kosten und nicht • Alle Produkte einer ehemals plafonierten mit den aus Durchschnittswerten berechneten Dienststelle bilden einen Deckungsring. Mittel- Kosten stattfinden. umschichtungen innerhalb eines Teilbudgets Die Überschüsse bei Produkten von kostenrechnenden zwischen den Produkten der jeweiligen Dienststelle gelten als genehmigt. Beispiels- Einrichtungen dürfen nicht zur Deckung von Aufwenweise können Mehraufwendungen im Teilbuddungen anderer Produkte bzw. Einrichtungen verwandt get K1 eines Produktes nur durch Minderaufwerden und werden deshalb von der hierarchischen wendungen im Teilbudget K1 eines anderen Deckungsfähigkeit ausgeschlossen. Produktes gedeckt werden.
Betroffen von dem Ausschluss aus der hierarchischen Deckungsfähigkeit sind die folgenden Produkte exter-
H.6.3 Sonstige von der Budgetierung
ner Kostendecker:
ausgenommene Produkte
- Friedhofsverwaltung (Frh):
Neben den Produkten der externen Kostendecker wer- Produkte 553000, 553010. den die folgenden Produkte ebenfalls von der Standard-Budgetlogik ausgenommen:
- Marktamt und Landwirtschaftsbehörde (ML):
Produkt 573010. • Jobcenter Nürnberg (JCN): Produkt 312900
- Stadtkämmerei/Stiftungsverwaltung (Stk/3):
Produkt 111340.
- Personalamt (PA):
Produkt 111231 (Beihilfe) Produkt 111233 („Stellenplanteil B und Nachwuchskräfte“)
- Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend:
Allgemeine Finanzwirtschaft: Produkte 122000, 547010, 611100, 612100, 613000. Beteiligungen: Produkte 122410, 261002, 315300, 315601, 411000, 535000, 548000, 573020, 573030. Nicht rechtsfähige Stiftungen: Produkte 112001, 112002, 112003, 112004, 112005, 112006, 112007, 112008, 112009, 112010, 112011, 112012, 112013, 112014, 112015, 112016, 112017, 112018, 112019, 112020, 112021, 112022, 112023, 112024, 112025.